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Erschienen in: Pädiatrie & Pädologie 2/2014

01.12.2014 | Leitthema

Vom Findelkind zum Propheten

Implementierung des ersten Babynestes in Österreich – Ergebnisse von 2000 bis 2014

verfasst von: Prof. Dr. A. Lischka

Erschienen in: Pädiatrie & Pädologie | Sonderheft 2/2014

Zusammenfassung

Einleitung

Dieser Beitrag bietet einen historischen Überblick zum Thema Kindesweglegung und Kindestötung. Darüber hinaus werden die Einführung des ersten Babynestes im Wilhelminenspital der Stadt Wien sowie die weitere Entwicklung dieses Konzeptes in Österreich und anderen Ländern beschrieben.

Ergebnisse

Seit dem Jahr 2000 wurden in Österreich insgesamt 48 Findelkinder in den 15 Babyklappen abgegeben, 26 Babys allein in Wien. Seit der Legalisierung der anonymen Geburt im Jahr 2001 wurden bis Ende 2013 insgesamt 390 Kinder anonym geboren. Es werden die Daten aller österreichischen Bundesländer verglichen. Bisher konnten weder rechtliche Grundlagen noch internationale Regelungen die Probleme der Findelkinder lösen. Die Frage der Abwägung der Rechtsgüter Recht auf Leben (Art. 6 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen) gegenüber dem Recht auf Kenntnis der biologischen Abstammung (Art. 7 Geburtsregister, Art. 8 Identität) wird kontrovers diskutiert. Logischerweise ist das Überleben des Neugeborenen Voraussetzung für die spätere Kenntnis der biologischen Abstammung, welche für die Identitätsfindung des Kindes von grundlegender Bedeutung ist.

Schlussfolgerung

Um Kindesaussetzung oder Kindestötung zu verhindern, müssen präventive Maßnahmen eingesetzt werden. Eine frühzeitige, umfassende Aufklärung sowie eine Schwangerenbetreuung sind hierbei essenziell. Die Babyklappe gilt nach Ausschöpfung aller anderen Angebote als letzte Möglichkeit, um in einer Ausnahmesituation nach der Geburt die Tötung oder Verletzung eines Kindes zu verhindern. Jedoch bedarf es in diesem Bereich nach wie vor neuer Lösungsansätze. Weitere Studien zur derzeitigen Situation sollten durchgeführt werden, um genauere Zahlen zu erhalten und neue Wege zu finden, mit diesen Problemen besser umzugehen. Eine länderübergreifende Lösung wäre wünschenswert. Im Zentrum aller Überlegungen muss aber primär immer das Wohl des Kindes stehen.
Fetozid und Neonatizid wurden auch schon in der Vergangenheit aus ökonomischen, religiösen und sozialen Gründen des Überlebens praktiziert [9, 41, 43, 44, 52]. Die unterschiedlichsten Denkansätze führten zu einem unterschiedlichen Umgang mit Neugeborenen, nicht nur mit gesunden, sondern gerade auch mit Schwer- und Schwerstbehinderten [28, 50]. Das Verhalten gegenüber behinderten Neugeborenen stellt aber sicher einen Spiegel der Gesellschaft in Bezug auf das Verhalten bei Behinderung im Allgemeinen dar und wirft die Frage auf, ob eine Gesellschaft Behinderte akzeptieren und als gleichwertige Mitglieder anerkennen kann.
Im historischen Überblick werden die Betrachtung der Geschichte und daraus gewonnene Erfahrungen für die Gegenwart aufgezeigt [11, 50, 54]. Wechselwirkung und Einfluss der Findelhäuser auf Entstehung und Entwicklung der Kinderheilkunde konnten gerade in Wien beobachtet werden. Die rechtlichen Grundlagen, aber auch internationale Regelungen konnten die Probleme der Findelkinder bis heute nicht lösen. Das erste Babynest in Österreich wurde im Oktober 2000 im Wilhelminenspital der Stadt Wien eröffnet. Die mediale Präsenz erklärt auch die höhere Zahl der abgegebenen Babys in Wien im Vergleich zu den Babyklappen im übrigen Österreich. Die Daten der Findelkinder in Wien und Österreich werden mit den Zahlen der anonymen Geburten in den einzelnen Bundesländern seit 2002 verglichen, und die Situation in einigen der 35 anderen Länder mit ähnlichen Angeboten dargestellt. Die Anzahl der Findelkinder in Österreich ist jedoch im internationalen Vergleich gering.
Der Schwerpunkt der Rechtsabwägung von Recht auf Leben gegenüber Recht auf Kenntnis der biologischen Abstammung wird auch international unterschiedlich gesehen. Allerdings gibt es in vielen Ländern verschiedene Lösungsansätze und unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen. Die Ursache regionaler Unterschiede bei den Neonatizidzahlen ist selbst in Europa nicht geklärt. Auch in der Literatur wird das Thema Findelkind behandelt, wie abschließend u. a. in den Romanen Papiereltern von Philippe Daniel Ledermann [21] bzw. Glückskind von Steven Uhly [61] gezeigt werden kann.

Historischer Überblick

Schon im Alten Testament wird über eine Hebräerin berichtet, die ihr Neugeborenes in einem Schilfkorb im Nil aussetzte, um es vor dem Knabenmord-Befehl des Pharaos zu schützen (Ex 2,1–10). Das Findelkind Moses sollte später von Gott am Berg Sinai die Tafeln mit den 10 Geboten erhalten (2. Mose 1,1–18).
Schon die antike Mythologie liefert uns in der Gestalt des Ödipus ein klassisches Beispiel für die immense Tragik, die eigenen Eltern nicht zu kennen. König Laios von Theben wird vom Orakel verkündet, sein eigener Sohn werde ihn töten. Deshalb lassen die Eltern dem Neugeborenen die Füße durchstechen, zusammenbinden und setzen ihn im Kithairongebirge aus. Das Findelkind wird nach Korinth gebracht, wo es von König Polybos adoptiert wird. Dessen Frau Merope heilt die Wunden und nennt ihn wegen der geschwollenen Füße Ödipus (Schwellfuß). Als junger Mann gerät er in Unkenntnis seiner Eltern in Streit mit seinem Vater Laios und erschlägt ihn. Er löst das Rätsel der Sphinx und erhält als Belohnung die schöne Iokaste, seine verwitwete Mutter, zur Frau, mit der er vier Kinder zeugt. Vom Seher Teiresias mit der Wahrheit konfrontiert, blendet er sich selbst und verlässt mit seiner Tochter Antigone die Stadt. Dieser Inbegriff der griechischen Tragödie wurde in Literatur und Oper bis hin zu Psychoanalyse immer wieder thematisiert.
Nach dem Gesetz des Lykurg war es in Sparta die Pflicht der Eltern, die körperliche Beschaffenheit des Neugeborenen durch die Versammlung der Gemeindeältesten prüfen zu lassen, ob ein Kind aufgezogen wurde [41]. Wenn es stark und wohlgebildet war, übergab man es einer Wärterin; war es missgestaltet und schwächlich, so wurde es ausgesetzt und in die Schluchten des Taygetos geworfen. In „Die Gesetzgebung des Lykurgus und Solon“ wird im Originaltext wörtlich festgehalten [47]:
Der wichtigste Theil seiner Gesetzgebung war daher die Erziehung, und durch diese schloß er gleichsam den Kreis, in welchem der Spartanische Staat sich um sich selbst bewegen sollte. Die Erziehung war ein wichtiges Werk des Staats, und der Staat ein fortdauerndes Werk dieser Erziehung.
Seine Sorgfalt für die Kinder erstreckte sich bis auf die Quellen der Zeugung. Die Körper der Jungfrauen wurden durch Leibesübungen gehärtet, um starke gesunde Kinder leicht zu gebähren. Sie giengen sogar unbekleidet, um alle Unfälle der Witterung auszuhalten. Der Bräutigam mußte sie rauben, und durfte sie auch nur des Nachts und verstohlen besuchen. Dadurch blieben beide in den ersten Jahren der Ehe einander immer noch fremd, und ihre Liebe blieb neu und lebendig.
Aus der Ehe selbst wurde alle Eifersucht verbannt. Alles, auch die Schaamhaftigkeit, ordnete der Gesetzgeber seinem Hauptzweck unter. Er opferte die weibliche Treue auf, um gesunde Kinder für den Staat zu gewinnen.
Sobald das Kind gebohren war gehörte es dem Staat. Vater und Mutter hatten es verloren. Es wurde von den Aeltesten besichtigt; Die Spartanischen Wärterinnen wurden wegen der harten Erziehung, die sie den Kindern gaben, in ganz Griechenland berühmt und in entfernte Länder berufen. Sobald ein Knabe das siebente Jahr erreicht hatte, wurde er ihnen genommen und mit Kindern seines Alters gemeinschaftlich erzogen, ernährt und unterrichtet.
Selbst für Aristoteles (362–322 v. Chr., [2]) und Platon (428–348 v. Chr., [44]) war die Kindestötung offenbar eine durchaus akzeptable Praxis des „idealen Staates“.
Platon beschreibt in Buch V die „radikalen Konsequenzen der Gerechtigkeit im idealen Staat“, die zur Aufhebung der Familie führten [19, 44]:
Im fünften Buch kehrt Sokrates auf nachdrücklichen Wunsch von Adeimantos, Glaukon und Thrasymachos zu einem sehr sensiblen Thema zurück: dem schon früher angesprochenen Grundsatz, dass „Freunden alles gemeinsam“ sei. Im idealen Staat müssen die Wächter sowie die aus ihrer Mitte hervorgegangenen Herrscher alle untereinander befreundet sein. Dass sie deswegen kein Privateigentum besitzen, wurde bereits dargelegt. Eine andere, besonders heikle Konsequenz ist, dass der klassische Privatbereich, das Familienleben, beseitigt werden muss: Auch das Verhältnis der Geschlechter, die Zeugung und die Kindererziehung werden in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft verlagert. Für die Bauern und Gewerbetreibenden, die damit überfordert wären, gilt das nicht, sie führen ein konventionelles Familienleben.
Die Kinder der Wächter und Herrscher dürfen nicht wissen, wer ihre Eltern sind. So wie die Erziehung soll schon die Fortpflanzung planmäßig organisiert werden, wobei eugenische Gesichtspunkte maßgeblich sind; Menschen sind in Analogie zur Zucht der Nutztiere zu züchten. Damit das Erbgut optimiert wird, sollen sich die besten Männer mit den besten Frauen zur Fortpflanzung verbinden und möglichst viele Kinder zeugen. Die Regeln, die dabei anzuwenden sind, sollen nur die Herrscher kennen, da sonst leicht Unmut und Zwist unter den Wächtern entstehen könnten. Die Kinder werden ihren Müttern gleich nach der Geburt entzogen und von Ammen und Pflegerinnen betreut. Das Stillen wird von den Müttern gemeinsam besorgt, wobei keine ihr eigenes Kind erkennen soll. Die Funktion der Familie übernimmt vollumfänglich die Gemeinschaft. Behinderte und erblich belastete Kinder werden nicht aufgezogen, sondern – wie im antiken Griechenland üblich – „verborgen“, das heißt: nach der Geburt ausgesetzt.
Auch Plutarch (45–125 n. Chr.) berichtet über Aussetzung und Tötung in der damaligen Zeit [45]: Auffällige Geburten wurden als Zeichen der Götter gedeutet und als „monstrum, portentum, ostentum, prodigium“ bezeichnet. In den Namen steckt eine tiefer liegende Bedeutung, nämlich Vorhersage, Ankündigung, Vorzeichen, Warnung.
Lacey [19] berichtet in The family in classical Greece über die Familienplanung der Griechen, die meist aus ökonomischen Gründen erfolgte. Kinder wurden nicht als Personen, sondern als Sachen („pretia affectiones“) betrachtet. Aristophanes berichtet, dass Kinder im Cantharus, einem Tongefäß zur Aufbewahrung von Wein und Öl, ausgesetzt wurden. Neugeborene in „Tiergestalt“, Zwitter und Kinder mit körperlichen Missbildungen, wie fehlenden Gliedmaßen oder abnormen Körperteilen, wurden beiseite geschafft. Sie sollten den Blicken der Menschen entzogen werden, damit nicht Missbildungen durch das Versehen anderer Frauen entstünden. Man glaubte, ein Fötus könne jene Gestalt annehmen, die dem Bild eines Menschen oder Tieres ähnlich war, das die Frau während der Empfängnis oder Schwangerschaft gesehen hatte.
Wir kennen viele Mythen ausgesetzter Helden im Altertum wie Romulus und Remus, die von einer Wölfin aufgezogen worden seien und später Rom gegründet haben sollen (Liv. a.u.c. I, 5 [28]).
Cicero (106–43 v. Chr.) berichtet in „de legibus“ [9] mit Berufung auf die Zwölftafelgesetze, einer in Rom entstandenen Gesetzessammlung des 5. Jh. vor Christus, aufgestellt am Forum Romanum über die Beseitigung „offensichtlich missgestalteter Kinder“, die ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen oder getötet wurden.
Livius (59 v. Chr bis 17 n. Chr), beschreibt einen Zwitter [28], der viel zu groß war und als „portentum“, also als „übles Vorzeichen“ in einer Truhe ins Meer geworfen wurde.
Seneca (0–65 n. Chr.) berichtet in „de ira“ [52], „portentosos fetus extinguimus, liberos quoque si debiles monstrosique editi sunt mergimus“ (grässliche Föten töten wir, auch freie Kinder werfen wir ins Meer, wenn sie schwach und missgestaltet auf die Welt kommen).
Diese Berichte zur Kindesaussetzung und Kindestötung finden sich auch durch Mignes [33], Josef Wiesehöfer in Der Neue Pauly [64] und Joachim Marquart in Kapitel 3 seines Standardwerkes Das Privatleben der Römer bestätigt [30].
Auch Soranos von Ephesos (um 100 n. Chr.) wird eine strengere Selektion der aufzuziehenden Säuglinge zugeschrieben. Nur ein Neugeborenes, dessen Mutter zur Zeit der Schwangerschaft gesund war, das zur rechten Zeit geboren wurde, sogleich kräftig schrie, dessen Gliedmaßen in einem normalen Zustand waren, wurde am Leben erhalten [55].
Galenos von Pergamon (129–199 n. Chr.), auch Aelius Galenus genannt, ein griechischer Arzt und Anatom vertrat die Auffassung, dass nur Neugeborene ohne Makel am Leben bleiben sollten [18, 48].
Im R ömischen Reich war es gang und gäbe, dass ungeborene Kinder kein eigenes Lebensrecht hatten. Der Vater eines Kindes hatte sogar noch bis ins 4. Jahrhundert das Recht, das Kind anzunehmen oder dessen Tötung und Aussetzung aufgrund eines körperlichen Defekts zu veranlassen. Ausgesetzte Kinder wurden oft versklavt, zu Gladiatoren ausgebildet oder zur Prostitution gezwungen. Auch zwangsweises organisiertes Betteln war schon damals durchaus üblich. Mit dem Verfall des Römischen Reiches wurden missgestaltete Kinder nicht mehr als Götterzeichen gefürchtet, sondern als Volksbelustigung und als Sensation bestaunt und vorgeführt.
Die Didache [36, 49], eine wahrscheinlich aus Syrien stammende frühchristliche Gemeinderegel aus dem ersten Jahrhundert nach Christus, legt in einem Gebots- und Verbotskatalog erstmals explizit fest, dass Kinder vor Abtreibung und Infantizid zu schützen sind. Das gleiche Verbot findet sich im Barnabas-Brief „Du sollst kein Kind durch Abtreibung töten, noch ein Geborenes wieder umbringen“.
Bereits im 5. Jahrhundert gab es in Kirchen Marmorschalen, wo Säuglinge abgelegt werden konnten [15].
Vergehen der Abtreibung und Kindestötung oder Kindesweglegung mit Todesfolgen wurden von Christen als Mord eingestuft und tauchten im kirchlichen Strafrecht zusammen mit dem Ehebruch auf.
Erst unter Kaiser Konstantin (röm. Kaiser, 306–337) wurden sowohl Aussetzung als auch Infantizid im Jahr 315 per Verordnung unter Strafe gestellt. Der Kindesverkauf blieb aber trotz Christentum als Staatsreligion in Ausnahmefällen, wie z. B. wirtschaftlicher Not, gestattet. Als Kriterien für ein lebendes Kind wurden angeführt, dass es lebendig zur Welt kam, durch das Einatmen der kalten Luft beseelt wurde, durch einen Schrei seine Lebenskraft zeigt und kein „monstrum“ oder „prodigium“ darstellte. Die Zahl der abgegebenen Kinder stieg aber so rasch an, dass die Verordnung nach 14 Jahren wieder aufgehoben werden musste [22].
Augustinus (354–430) setzt sich ausführlich mit den sog. Missgeburten auseinander [3, 6]. Gott als Schöpfer wisse am besten, wann und wo und wie er etwas schaffen müsste. Er vertrat die Ansicht, dass diese Menschen „in ordentlicher und von Fehlern befreiter Natur“ später auferstehen würden [33, 37].
Für Thomas von Aquin (1225–1274) stehen im Mittelalter die sog. Monstra außerhalb der von ihnen zugewiesenen Ordnung, sie sind so zu sagen „an der Ordnung vorbei“ geschaffen [5]. Da alles, was von Gott geschieht, Wunder heißt, wurden Monstra sogar Gott besonders nahegestellt und als Wundergeburten angesehen. Diese positive, von Thomas von Aquin und Augustinus geprägte Einstellung der Kirche [3, 5, 6] schlug ab dem 12. Jahrhundert öfter ins Gegenteil um. Die dualistische Vorstellung, dass widergöttliche Prinzipien in Teufel und Dämonen verwirklicht wurden, führte zu völlig anderen Ansichten über missgebildete Menschen.
Der Franziskaner Kardinal Bonaventura (1221–1274), geboren als Giovanni di Fidanza, ein Zeitgenosse des Thomas von Aquin und Philosoph der Scholastik, rückte die „Monster“ schließlich in den negativen Bereich, von Gott als Strafe geschickt. Damals herrschte die allgemeine Ansicht vor, dass Missbildungen durch den Verkehr eines Teufels mit einer Frau gezeugt wurden.
Viel älter als die überwiegend von sozialem und staatsbürgerlichem Interesse getragenen Überlegungen, die sich vor allem um die Gesundheit der aufwachsenden Kinder bemühten, waren die aus christlicher Nächstenliebe eingerichteten „Findelhäuser“. Bereits 787 wurde von kirchlicher Seite durch Erzbischof Datheus in Mailand die erste Einrichtung für Findelkinder geschaffen [15, 22]. Mütter, die ihre Kinder aussetzen wollten, wurden dort schon damals vor der Niederkunft aufgenommen, eine sehr fortschrittliche Überlegung. Die Kinder wurden dann im Kloster bis zum Alter von 7 Jahren betreut [15]. Ähnliche Einrichtungen entstanden in weiterer Folge in Siena (832), um die Jahrtausendwende in Padua (1000) und Montpellier (1070) und 200 Jahre später in Marseille (1199). Für die Säuglinge versuchte man Ammen zu finden, die die Kinder entweder zu sich nahmen oder selber im Findelhaus lebten. Die mangelnde Hygiene und die schlechte Pflege trugen jedoch zu einer hohen Sterblichkeitsrate bei. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts begann die Mortalität in den Findelhäusern langsam zu sinken.
Bereits aus den mittelalterlichen Klöstern kennen wir die sogenannten Drehladen. Mütter konnten ihre Kinder von der Außenseite der Klostermauer über eine Drehvorrichtung, die Drehlade anonym in das Klosterinnere bringen, die Kinder haben sich selbst lautstark gemeldet [12, 24]. Meist haben Nonnen die Betreuungsfunktion in den Klöstern ausgeführt.
Im Jahr 1198 ließ Papst Innozenz III. im vatikanischen Ospedale di Santo Spirito am Findelhaus eine Drehlade („torno“) anbringen [22]. Die Legende besagt, dass Fischer dem Papst zwei Babyleichen brachten, die sie aus dem Tiber gefischt hatten. Innozenz hatte daraufhin eine Vision, in der ein Engel ihn zur Gründung eines Spitals zu Ehren des Heiligen Geistes aufforderte. Das in Florenz gestiftete Findelhaus „Ospedale degli Innocenti“ besaß bereits im 14. Jahrhundert einen drehbaren Holzzylinder („ruota“, Rad). Säuglinge konnten dort noch bis 1875 anonym abgegeben werden. Die „sisterna dei ferri“ [22] war ein vergittertes Fenster, durch das nur Neugeborene durchgeschoben werden konnten.
Nach der peinlichen Gerichtsordnung von Karl V. (1500–1558), der Constitutio Criminalis Carolina (CCC), drohte für Kindestötung die Todesstrafe. Diese Strafe sollte besonders qualvoll ausfallen, um den extrem grausamen Tatbestand zu sühnen [51]. Man schreckte nicht vor Pfählung zurück oder begrub Frauen auch bei lebendigem Leib, wie schon aus dem Inhaltsverzeichnis der CCC ersichtlich ist:
Am acht vnd zweyntzigsten blat
Straff der weiber so jre kinder tödten
Straff der weiber so jre kinder vmb das sie der abkommen/inn ferlicheyt von jnen legen/die also gefunden vnd ernert werden
Straff der jhenen so schwangern weibßbilden kinder abtreiben
Straff so eyn artzt durch sein artzenei tödtet
Die Einstellung zur Kindestötung war noch bis in das vorige Jahrhundert vom Aspekt der Strafe geprägt. Zur Verhütung von Kindesmord wurde Anfang des 18. Jh. am Hamburger Waisenhaus eine Drehlade mit folgender Inschrift eröffnet [4]:
Auf dass der Kindermord nicht künftig wird‘ verübet,
Der von tyrannscher Hand der Mutter oft geschicht,
Die gleichsam Molochs Wuth ihr Kindlein übergiebet,
Ist dieser Torno hier auf ewig aufgericht. ANNO 1709“.
Die Drehlade in Hamburg wurde 1714 wieder geschlossen, da mehr als 200 Kinder in einem Jahr abgegeben wurden. In Mainz gab es in einer Hebammenanstalt bereits im 19. Jahrhundert den Triller, einen Vorläufer der Babyklappe.
1811 verordnete Kaiser Napoleon I., dass in allen französischen Départements Findelhäuser mit Drehladen errichtet werden sollten. Im Jahr 1906 gab es in Italien noch mehr als 450 Drehladen. In anderen Ländern wurden die letzten derartigen Einrichtungen 1913 in Toledo und 1939 in Warschau geschlossen [4].

Kinderheilkunde und Findelhäuser

Der erste namentlich genannte Kinderarzt war der Engländer William Cadogan (1711–1798), Kinderarzt am Findelhaus in London. In London entstand auch die erste Poliklinik für Kinder, gegründet 1769 von Armstrong. England hatte zu dieser Zeit zahlreiche Gelehrte (Michael Underwood, George Armstrong, John Fothergill, Robert Whytt), die sich mit Kinderkrankheiten und dem Problem der Findelkinder beschäftigten [25].
Die eigentlichen Grundlagen für die Pädiatrie legte der Schwede Nils Rosen von Rosenstein (1706–1773). Sein Buch Anweisung zur Kenntniß und Cur der Kinderkrankheiten, erschienen 1764 erstmalig in schwedischer Sprache. Eine ähnliche Auffassung vertrat auch der deutsche Arzt Johann Peter Frank (1745–1821), ab 1795 Professor am Allgemeinen Krankenhaus in Wien, der auf die nötige ärztliche Aufsicht über Findelanstalten und auf die Bedeutung einer körperlichen bzw. geistigen Ausbildung der Jugend hinwies. Er erkannte erstmals die sozialen Faktoren der Kinderkrankheiten, von ihm als „Sozialpädiatrie“ bezeichnet. Frank setzte sich ausführlich mit den Nöten kranker und ausgesetzter Kinder auseinander. Weiters empfahl er eine staatliche Fürsorge für Mutter und Kind. Im zweiten Band seines Werkes System einer vollständigen medicinischen Polizey (Mannheim 1780) verwendete Frank bewusst die Ausdrücke Pädiatrie und Kinderarzt [25].
Kaiser Joseph II. ließ 1784 in Wien das Allgemeine Krankenhaus errichten. Gleichzeitig kam es zur Gründung des Findelhauses [15, 25, 42], das jedoch nur als Durchgangsstation für die Neugeborenen lediger Mütter dienen sollte, bis man einen geeigneten Pflegeplatz fand. Nach dem französischen Aufnahmeverfahren gab es ein Aufnahmebüro. Der Name der Schwangeren war der Anstalt bekannt, wurde aber nach außen streng geheim gehalten. In der Gratisklasse mussten sich die Mütter die Aufnahme ihrer Kinder ins Findelhaus „erkaufen“, indem sie sich dem Gebärhaus für den geburtshilflichen Unterricht und dem Findelhaus für 4 Monate als Amme zur Verfügung stellten. In den drei Zahlabteilungen konnten sich wohlhabendere Frauen durch den Erlag einer Taxe die Entbindung in völliger Anonymität erkaufen. Aber das Findelhaus entwickelte sich, gegen die Absicht des Kaisers, zu einer Brutstätte für Kinderkrankheiten [25, 42].
Da man jedoch erkannt hatte, dass Volksreichtum in erster Linie Reichtum an Kindern bedeutete, versuchte man gesunde Kinder gesund zu erhalten und kranke Kinder entsprechend ihrem kindlichen Organismus zu behandeln, denn die Kindersterblichkeit betrug Ende des 18. Jahrhunderts im ersten Lebensjahr bis zu 40 % [25].
Tief beeindruckt von diesem hohen Prozentsatz gründete Joseph Johann Mastalier (1757–1793), unterstützt von Kaiser Joseph II., 1787 in der Wollzeile Nr. 842 ein privates Ambulatorium, in dem kranke Kinder unbemittelter Eltern unentgeltlich behandelt und auch Findelkinder gratis mit Medikamenten versorgt wurden. Unter der Leitung von Leopold Anton Gölis (1764–1827), der das Institut von 1794 bis 1819 führte, kam es zu einem großen Aufschwung. So konnte das Kinderkrankeninstitut als Vorbild für ähnliche Einrichtungen in anderen Städten, wie z. B. in Breslau, Brünn oder München, dienen. Findelhaus und Kinderkrankeninstitut sind somit zur Geburtsstätte der österreichischen Pädiatrie geworden. Gölis fasste seine Erfahrungen 1811 in seinem Werk Vorschläge zur Verbesserung der körperlichen Kindererziehung in den ersten Lebensperioden zusammen [25]. Die rasche Entwicklung der Kinderheilkunde in Wien kam auch Findelkindern zugute.
Nach dem germanischen System waren für Findelkinder vorerst die Verwandten zuständig, erst danach der Staat [4]. Das italienische System sah vor, ausgesetzte Kinder müssen zuerst in der Kirche gemeldet werden, an die Angehörigen wurde appelliert, sich zu melden. Dafür würden sie Gottes Lohn empfangen [22].
Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Rechte der Kinder, vor allem das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung, thematisiert. 1899 wurde die Anonymität aufgehoben, 1910 schließlich das Findelhaus in Wien geschlossen [42].
Noch im 17. Jahrhundert wurden missgebildete Neugeborene als Teufelswerk angesehen und deswegen nicht getauft, sondern getötet oder verbrannt. Im 18. Jahrhundert kam es zu einer Abgrenzung zwischen Mensch und Monstrum, und zwar über das Kriterium der Vernunft. Der Bau des Schädels als äußeres Kennzeichen ließ auf ein intaktes Gehirn als „Organ der Seele“ schließen. Das Gehirn wurde als Sitz der Seele angesehen, ihm wurde die Vernunftbegabung zugesprochen. Die Vernunft wurde als charakteristischer Unterschied zwischen Mensch und Tier gesehen. Dies begründete, warum Tiere im Gegensatz zu Menschen getötet werden durften. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts musste vor der Tötung eines missgebildeten Neugeborenen schließlich zumindest die Zustimmung der Obrigkeit eingeholt werden.
In der Aufklärung kamen Findelhäuser und Drehladen zunehmend in Diskussion [12], und es wurde in Frage gestellt, ob sie geeignet sind, Kindestötungen zu verhindern oder ob sie sogar einen Anreiz zur Kindesaussetzung bewirken [58]. Es kam auch zu missbräuchlicher Verwendung durch unverheiratete Mütter, die aus wirtschaftlicher Not ihre Kinder abgaben, um sie später als bezahlte Ammen wieder zu übernehmen [59]. Jean-Jacques Rousseau (1712–1778), Schriftsteller, Philosoph und Naturforscher der Aufklärung, hatte auch großen Einfluss auf die Pädagogik in Europa. In seinem Erziehungsroman Emile ou de l‘ éducation vertrat er 1762 die Auffassung, dass es gewisser Voraussetzungen bedürfe, um dem Kind die Möglichkeit zu geben, seine Wesensart ganz zu entfalten und ein vollwertiger Erwachsener werden zu können [25]. Trotzdem gab er selbst fünf seiner unehelichen Kinder ins Findelhaus [22]. Auch in der Literatur werden „gefallene“ Mädchen dargestellt, wie Gretchen in Goethes Faust oder Louise in Schillers Gedicht Die Kindsmörderin [22].
Die zunehmende Ablehnung von Drehladen führte schließlich im 19. Jahrhundert zu deren Abschaffung. Es gibt Hypothesen, dass es durch diese Abschaffung zu keiner Zunahme von Aussetzungen und Kindestötung gekommen sei. Wenn man aber Möglichkeiten und Verhältnisse der damaligen Zeit bedenkt, dann erhebt sich die Frage, wie weit dies durch tatsächliches Datenmaterial gestützt ist. Denn darüber gab es weder ein Register noch eine Statistik im heutigen Sinn. Offen bleibt natürlich, wie immer in diesem Zusammenhang, die Frage der Dunkelziffer.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für anonyme Geburt und Babynest wurden 100 Jahre nach Aufhebung der Anonymität im Wiener Gebär- und Findelhaus in Österreich per Erlass am 27. Juli 2001 festgelegt und somit legalisiert (http://www.anonyme-geburt.at). § 197 StGB, der das Verlassen eines Unmündigen unter gerichtliche Strafe stellte, wurde erlassmäßig für den Fall aufgehoben, dass eine Frau ihr Kind in einem Spital ohne Angabe ihres Namens zur Welt bringt oder es in einer Babyklappe ablegt und somit die „öffentliche Hand“, also die Jugendwohlfahrt mit der Obsorge betraut [24].

Rechte des Kindes

Die UN-Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child, CRC) wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung beschlossen und wird vom Ausschuss für die Rechte der Kinder überwacht.
Artikel 6 hält fest, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.
Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen. Artikel 7 regelt, dass ein Kind von Geburt an das Recht auf Namen und Staatsangehörigkeit hat und, soweit möglich, das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. In Artikel 8 verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten. Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen [12, 57].
Die Kinderrechtskonvention wurde 1992 in Österreich mit Erfüllungsvorbehalt als einfaches Gesetz beschlossen, eine Berufung vor Behörden und Gerichten war somit nicht möglich. In Österreich wurden 2011 nur einige der 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang erhoben. Wesentliche Grundrechte, wie das Recht auf Gesundheitsvorsorge (Art. 24), soziale Sicherheit (Art. 26) oder das Recht auf Bildung (Art. 28, 29) sind verfassungsmäßig nicht abgesichert [46]. Um die Konvention nicht zu verletzen, wurden weder das Krankenanstaltengesetz bzw. Hebammengesetz noch das Personenstandsrecht oder das Jugendwohlfahrtsrecht geändert.
Die Vereinten Nationen stellen heute anonyme Geburt und Babyklappe wieder in Frage. In der Abwägung der Rechtsgüter wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung höher gewertet als das Recht auf Überleben, wie einem Schreiben der UN an die tschechische Republik zu entnehmen ist. Deshalb wurde von den Teilnehmern an der internationalen Konferenz „Child is a Gift“ (Dieta je Dar) im September 2014 in Bratislava ein offener Brief an das Komitee für die Rechte des Kindes gerichtet, um das Recht auf Überleben jedes Kindes zu betonen (Art. 6), das über dem Recht auf Kenntnis der biologischen Eltern (Art. 7) stehen muss. Dieses Recht auf Leben ist auch in Art. 3 der universalen Deklaration der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights UDHR) ausdrücklich festgehalten. Die englische Fassung dieses offenen Briefes an die UN ist in Abb. 10 nachzulesen.

Erstes Babynest in Österreich

Im Oktober 2000, ein halbes Jahr nach Hamburg, wurde nach ersten Überlegungen mit dem damaligen Wiener Gesundheits-Stadtrat Dr. Sepp Rieder das „Babynest“ der Kinderklinik Glanzing im Wilhelminenspital als Serviceeinrichtung der Stadt Wien eröffnet [23, 26]. Damit sollte die Abgabe eines Neugeborenen in geregelten Abläufen und mit größtmöglicher Sicherheit für alle Beteiligten durchgeführt werden können. Mütter, die sich in extremer psychosozialer Situation befinden, sollten nach der Geburt ihr Kind anonym und straffrei abgeben können. Dadurch sollten Kurzschlusshandlungen und irreversible Schädigungen des Neugeborenen soweit wie möglich verhindert werden. Nach der Überwindung der psychischen Ausnahmesituation (§ 79), der akuten Krise um die Zeit der Geburt und in der ersten Zeit nach der Geburt ist es der Mutter möglich, aus der Anonymität herauszutreten und wieder Kontakt zu ihrem Kind aufzunehmen. So ist auch nach Klärung und Beurteilung der Situation der Mutter eine Rückgabe mit speziellen Hilfestellungen möglich, sodass auch die biologische Identität gewährleistet werden kann.
Sollte eine Rückgabe an die Mutter nicht möglich sein, sorgt das zuständige Amt für Jugend und Familie als gesetzlicher Vormund (§ 207 ABGB) für eine optimale Unterbringungslösung für das Findelkind nach der Entlassung aus dem Spital, primär ein Krisenpflegeplatz, wobei dann die Adoption [7, 8] angestrebt wird. Durch die multiprofessionell betriebene Nachsorgeambulanz im Wilhelminenspital wäre prinzipiell eine weiterführende Betreuung der Findelkinder auch mit spezieller psychotherapeutischer Unterstützung möglich [27, 53]. Es soll durch das Babynest eine Alternative zur unkontrollierten Kindesweglegung geboten werden. Die Zusammenführung von Mutter und Kind bleibt nicht nur wegen der Kinderrechtscharta das oberste Ziel, auch im Sinne des Kinderschutzes [60] und aus psychotherapeutischen und sozialpsychologischen Gründen muss sie angestrebt werden. Die Kenntnis der biologischen Abstammung, der leiblichen Mutter bzw. der leiblichen Eltern kann erst bei Überleben zu einem späteren Zeitpunkt so auch für Findelkinder ermöglicht werden.

Lokale Situation und Vorgangsweise der Abgabe

Das Babynest befindet sich in Wien im Wilhelminenspitals im 16. Bezirk am Flötzersteig 4 mit Eingang von der Außenmauer des Spitals, direkt neben der Autobushaltestelle der Linie 48A (Abb. 1). Es ist also öffentlich erreichbar und barrierefrei durch eine Flügeltür zugänglich. Allen Müttern ist die Anonymität garantiert. Das Baby wird durch die „Klappe“, also ein Fenster (Abb. 2), in ein normales Wärmebett gelegt (Abb. 3), wie es auch auf der Intensivstation steht, ohne dass besondere technische Vorkehrungen mit hohem finanziellem Aufwand geschaffen werden mussten.
Die Klappe des Babynestes verfügt über einen elektronischen Verschlussmechanismus, sodass sie nach dem Öffnen zur Abgabe des Kindes bis zur Freischaltung von Innen durch Pflegepersonen oder ÄrztInnen nicht mehr geöffnet werden kann. Gleichzeitig wird im Pavillon 21 (Abb. 4) auf der neonatologischen Intensivstation (NICU) der Kinderklinik Glanzing ein Alarm ausgelöst und die Aufzeichnung der Videoüberwachung aus dem Inneren des Babynests eingeschaltet. Das Intensivteam mit speziell ausgebildeten Ärzten und Schwestern, die immer rund um die Uhr im Dienst sind, kann sofort von der Innenseite des Spitalsgeländes zu diesem kleinen Häuschen durch eine eigene Tür hereinkommen und die Versorgung des abgegebenen Babys übernehmen. Die Wahrung der Anonymität der abgebenden Person ist dabei gewährleistet, denn es wird nur im Inneren des Gebäudes zur Dokumentation festgehalten, ob das Kind lebend übergeben wurde bzw. wie der klinische Zustand bei Abgabe optisch zu beurteilen war (Abb. 5). Damit wird die kurze Zeit vom Ertönen des akustischen Alarms bis zum Eintreffen des Teams beim Babynest dokumentiert und überbrückt.
Allerdings wurden auch schon einige andere „Gegenstände“ im Babynest vorgefunden, wie eine Katze, ein Stein oder eine Weinflasche.
Im Wärmebett liegt Informationsmaterial für die Mutter in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Serbokroatisch, Slowenisch, Tschechisch, Slowakisch sowie Russisch und Japanisch) sowie ein Stempelkissen für einen Fußabdruck auf dem Infobrief für die Mütter bereit (Abb. 6). Den Müttern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, wieder auf ihr Kind zugehen zu können, sich telefonisch Auskünfte zu holen und auch aus der Anonymität herauszutreten, sobald die unmittelbare Belastung durch die Ausnahmesituation der Geburt gewichen ist.

Möglichkeiten der anonymen Übergabe

Die anonyme Übergabe eines Kindes kann prinzipiell in zwei Arten erfolgen:
1.
Hand-zu-Hand-Übergabe und
 
2.
Abgabe im Babynest.
 
Die Mutter kann sich einerseits über ein Nottelefon an den psychosomatischen Dienst der Kinderklinik Glanzing wenden. Hier stehen erfahrene Psychologinnen zur Verfügung, die zusätzlich eine psychotherapeutische Ausbildung haben und so eine kompetente Beratungsfunktion übernehmen können, ohne dass ein zusätzlicher, teurer und organisatorisch aufwendiger Dienst gestellt und finanziert werden muss, wie das zum Teil in anderen Ländern der Fall ist. Wenn die Beratung alleine nicht ausreicht und die Mutter ihr Neugeborenes doch abgeben will, dann kann einerseits eine Vereinbarung für eine persönliche, aber trotzdem anonyme Übergabe getroffen werden, wobei die Mutter an die Säuglingsstation (IMC im Pav. 21 der Kinderklinik Glanzing im Wilhelminenspital) kommen und das Kind einer Pflegeperson anonym übergeben kann, die sog. Hand-zu-Hand-Übergabe [25, 26].
Bei der zweiten Möglichkeit, der völlig anonymen Abgabe im Babynest am Flötzersteig, findet die Mutter ein Merkblatt („Mütterinfo“; Abb. 6) mit der Telefonnummer der Säuglingsstation des Wilheminenspitals für entsprechende Auskünfte oder Kontaktaufnahme vor. Die Babys bleiben meist nur kurz an der Säuglingsstation, weil durch das Amt für Jugend und Familie sehr rasch die Möglichkeit einer Übergangspflege und anschließend eine entsprechende und stabile Situation für das Kind gefunden wird. Die Mutter kann sich aber prinzipiell bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens (das viele Monate dauern kann) melden, sodass eine Rückführung an die Mutter bis zu diesem Zeitpunkt noch möglich ist.
In Abb. 5 ist der Monitor auf der neonatologischen Intensivstation im Pav. 21 dargestellt. Dort sind in der Regel immer zwei neonatologisch geschulte Ärztinnen und Ärzte im Dienst sowie mehrere neonatologisch geschulte Intensivschwestern und -pfleger. Der Alarm ertönt durchdringend und wird von den mindestens 8 an der Station anwesenden Personen sofort wahrgenommen. Man sieht auf dem Bildschirm das Wärmebett im Babynest, wie ein Baby abgegeben wurde und kann (zumindest optisch) den aktuellen Zustand des Findelkindes sofort beurteilen. Dieser Monitor befindet sich zentral direkt neben den Überwachungsbildschirmen der Intensivinkubatoren. Das Findelkind wird dann sofort in den Pav. 21 gebracht und untersucht. In den meisten Fällen ist es gar nicht notwendig, dass das Baby auf der neonatologischen Intensivstation bleiben muss, meist kommt es gleich auf die Säuglingsstation oder auf die Intermediate Care Station (IMC).
Relativ oft geben Mütter ihrem Kind Informationen in das Babynest mit, darunter ganz berührende Briefe. Eine Mutter, die die Babywäsche für ihr Kind noch fein säuberlich gebügelt mitgegeben hat, schrieb: „Ich bin krank, ich kann mich um mein Kind nicht mehr kümmern und ich bin sicher, sie werden eine Lösung finden, dass es diesem Kind, auch wenn ich nicht mehr lebe, gut geht“. Alle diese Nachrichten sind für das Findelkind wichtig, selbst Kleinigkeiten sollten in einer Erinnerungsbox für die Zukunft aufgehoben werden. Sie bedeuten später für die Entwicklung des Jugendlichen, aber auch im Erwachsenenalter sehr viel!
Oft geben Mütter ihrem Kind Informationen in das Babynest mit
Auf der einen Seite kann man sehr gut verstehen, dass die Mutter in einer solchen Situation sehr verzweifelt ist. Aber selbst überlegt denkende Mütter sehen trotz der gesetzlich geregelten Möglichkeit der Interruptio und der vielen Hilfsangebote, die zweifelsohne bestehen, aus welchen Gründen auch immer, keinen Ausweg mehr und nehmen diese Angebote nicht in Anspruch. Genau dafür sehen wir die Babyklappe, das Babynest, als letzte Möglichkeit für eine verzweifelte Mutter, um doch noch eine Chance zum Überleben für ihr Kind zu nutzen. Nur wenn ein Kind überlebt, hat es überhaupt die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt noch Informationen über seine Herkunft zu bekommen und seine biologischen Eltern kennenzulernen. Aufgrund der zugesicherten Anonymität sind die Umstände nicht in jedem Einzelfall näher zu analysieren, außer die Mutter tritt aus ihrer Anonymität heraus.
Die leibliche Mutter hat nach der Abgabe nun Zeit zu entscheiden, ob sie aus der Anonymität heraustreten will. Natürlich ist ein eindeutiger Identitätsnachweis notwendig, wofür es viele verschiedene Möglichkeiten gibt. Die DNA-Analyse wird in diesem Zusammenhang auch in der Stellungnahme des deutschen Ethikrats diskutiert [12]. Es ist unverständlich, warum man Kinder, deren Identität nicht einwandfrei geklärt ist, jemandem übergeben kann und selbst in Zweifelsfällen keine gesetzliche Verpflichtung zur DNA-Analyse festgelegt wird.
Den Müttern wird dann eine soziale und psychologische Unterstützung geboten [24, 53]. Treten die Mütter nicht aus der Anonymität heraus, so werden je nach Allgemeinzustand des Kindes sobald wie möglich durch das Amt für Jugend und Familie Pflegeeltern gesucht und in weiterer Folge die Adoption geplant. Oft war es bereits möglich, die Kontaktaufnahme der Pflegefamilie mit dem Baby schon auf der Säuglingsstation durch das Amt für Jugend und Familie zu gewährleisten. Es wurden prinzipielle Überlegungen angestellt, wie durch ein multiprofessionelles Betreuungsteam an der Kinderklinik Glanzing auch eine Betreuung der Mütter angeboten werden kann. Durch intensive Zusammenarbeit innerhalb des Abteilungsteams, also von Kinderärztinnen und Kinderärzten, Psychotherapeutinnen und dem Pflegepersonal, wurde ein Modell der Begleitung sowohl für Pflegeeltern als auch für leibliche Eltern angeboten, falls die Rückführung des Kindes gelingt und dieses Angebot angenommen werden sollte [27]. Leider haben wir in einigen Fällen die Erfahrung gemacht, dass selbst Ärzte der Meinung waren, solch ein Betreuungsangebot sei „nicht unbedingt“ notwendig. Wir sind in der Kinderklinik Glanzing jedoch gegenteiliger Meinung, dieses Angebot einer psychosozialen und psychotherapeutischen Betreuung und Begleitung sollte trotzdem aufrechterhalten und weiterentwickelt werden.

Abgegebene Findelkinder in Wien und in Österreich

Übersicht von 2000 bis 2014

Seit Oktober 2000 wurden im Wilhelminenspital in Wien 26 Säuglinge abgegeben. In Tab. 1 sind alle Daten jener Kinder aufgelistet, die im Babynest am Flötzersteig von Oktober 2000 bis Oktober 2014 abgegeben wurden. Es waren durchschnittlich etwa 2 Säuglinge pro Jahr. Vergleicht man die einzelnen Jahre, so wurden im Jahr 2001 in Wien 3 Babys abgegeben, in den meisten Jahren in der Regel 2 Kinder, mit Ausnahme des Jahres 2007, als 4 Kinder ins Babynest im Wilhelminenspital gelegt wurden. Zwei der 26 Mütter sind aus der Anonymität herausgetreten, sodass nur deren Beweggründe bekannt sind und analysiert werden konnten. Von den insgesamt 26 Babynest-Kindern in Wien waren 17 Knaben und 9 Mädchen. Zwanzig Kinder wurden adoptiert, 4 kamen zu Pflegeeltern und 2 konnten zu ihrer Mutter zurückkehren. 2003 wurden Zwillinge ins Babynest gelegt, beide Mädchen wurden gemeinsam adoptiert. Keines der 26 Neugeborenen war behindert. Zwei Kasuistiken werden im Beitrag von der klinischen Psychologin und Psychotherapeutin Dr. Hélène Siklossy dargestellt und diskutiert. Gerade durch Informationen betroffener Mütter können wir neue Erkenntnisse gewinnen, um verbesserte Lösungsansätze für die Zukunft zu finden.
Tab. 1
Übersicht abgegebener Findelkinder im Babynest des Wilhelminenspitals in Wien seit der Gründung im Oktober 2000
1
23.02.01
Knabe
K.
Zur Mutter
2
19.06.01
Knabe
S.
Zur Adoption
3
22.06.01
Mädchen
P.
Zur Adoption
4
05.04.02
Mädchen
T.
Zur Adoption
5
26.10.02
Knabe
P.
Zur Adoption
6
16.06.03
Mädchen
M.
Zur Adoption
7
16.06.03
Mädchen
L.
Zur Adoption
8
02.01.04
Knabe
L.
Zur Adoption
9
25.11.04
Knabe
J.
Zur Adoption
10
06.01.05
Knabe
R.
Zur Adoption
11
03.08.05
Knabe
M.
Zur Adoption
12
06.03.06
Knabe
J.
Zur Adoption
13
18.01.07
Knabe
N.
Zur Adoption
14
19.05.07
Mädchen
J.
Zu Pflegeeltern
15
14.09.07
Knabe
T.
Zur Adoption
16
22.09.07
Knabe
S.
Zu Pflegeeltern
17
09.06.08
Mädchen
E.
Zu Pflegeeltern
18
06.04.09
Mädchen
C.
Zur Adoption
19
25.06.09
Knabe
M.
Zur Adoption
20
20.09.10
Knabe
B.
Zur Adoption
21
30.09.10
Knabe
B.
Zur Adoption
22
28.09.11
Mädchen
M.
Zur Adoption
23
08.12.11
Knabe
F.
Zur Mutter
24
02.04.12
Mädchen
V.
Zu Pflegeeltern
25
26.09.12
Knabe
C.
Zur Adoption
26
29.10.13
Knabe
T.
Zur Adoption
Statistik: 17 Knaben, 9 Mädchen, Gesamt: 26; Adoption: 20, Pflegeeltern: 4, Mutter: 2.
Hingegen wurden in den 14 anderen österreichischen Babyklappen bis September 2014 insgesamt nur weitere 22 Findelkinder abgegeben, wobei in St. Pölten, Wels, Hallein, Lienz und Wolfsberg bis heute keine Babys in die Babyklappe gelegt wurden (Abb. 6, Abb. 7, Tab. 2). Bis September 2014 wurden in ganz Österreich somit 48 Findelkinder abgegeben. Die Daten aller 15 österreichischen Babyklappen nach Jahren sind Tab. 2 zu entnehmen. Abb. 7 zeigt eine geographische Übersicht der Standorte aller Babyklappen in Österreich mit graphischer Darstellung der Anzahl der jeweils an diesem Standort abgegebenen Findelkinder.
Tab. 2
Übersicht abgegebener Findelkinder aller 15 österreichischen Babyklappen von Oktober 2000 bis Oktober 2014 nach Ort und Jahreszahlen (ab Gründung). (Quelle: persönliche Mail-Anfrage des Autors im Oktober 2014 bei allen Krankenanstalten, die ein Babynest in Österreich betreiben)
Babynest
Bundesland
Stadt
Gründung
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Summe
Wien
Wien
2000
3
2
2
2
2
1
4
1
2
2
2
2
1
26
Niederösterreich
St. Pölten
2003
0
Niederösterreich
Wiener Neustadt
2001
1
2
1
1
5
Steiermark
Graz
2001
1
2
1
4
Kärnten
Klagenfurt
2001
1
1
2
Kärnten
St. Veit
2001
1
1
Kärnten
Wolfsberg
2001
0
Oberösterreich
Linz
2001
1
2
1
4
Oberösterreich
Ried
2002
1
1
2
Oberösterreich
Vöcklabruck
2005
1
1
Oberösterreich
Wels
2001
0
Salzburg
Salzburg
2001
1
1
Salzburg
Hallein
2003
0
Tirol
Lienz
2002
0
Vorarlberg
Bregenz
2002
1
1
2
Summe
0
3
3
6
2
4
1
5
2
3
4
5
7
2
1
48
In Tab. 3 sind in einer Zusammenstellung die Informationen zu allen 15 Babyklappen in Österreich mit Angaben der Postadresse, Telefon- und Faxnummer, Webseite und E-Mail-Adresse sowie Namen der Ansprechpartner aufgelistet (Stand: Oktober 2014).
Tab. 3
Daten zu allen 15 Babyklappen in Österreich
Bundesland
Institution
Adresse
Telefon/Fax
E-Mail/Homepage
Ansprechpartner
Wien
Wilhelminenspital
Flötzersteig 4, 1160 Wien
+43 (1)49150 2970
+43 (1)49150 2909
thomas.frischer@wienkav.at
http://www.wienkav.at/kav/wil/
Prim. Univ.-Prof. Dr. Thomas Frischer
Niederösterreich
Univ. Klinikum St. Pölten
Probst Führer Straße 4, 3100 St. Pölten
+43 (0)2742 900413506
+43 (0)2742 900413519
karl.zwiauer@stpoelten.at
http://www.stpoelten.lknoe.at
Prim. Univ.-Prof. Dr. Karl Zwiauer
LK Wiener Neustadt
Corviniusring 3–5, 2700 Wiener Neustadt
+43 (0)2622 9004 3401
+43 (0)2622 9004 3404
doris.ehringer@wienerneustadt.lknoe.at
http://www.wienerneustadt.lknoe.at
Prim.a Dr. Doris Ehringer-Schetitska
Steiermark
Univ.-Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Auenbruggerplatz 14, 8036 Graz
+43 (316)385-12150
+43 (316)385-14197
obgyn@medunigraz.at
www.medunigraz.at
Univ.-Prof. Dr. Uwe Lang
Kärnten
Klinikum Klagenfurt am Wörthersee, Haus der Geriatrie
Krassnigstraße 2, 9200 Klagenfurt
+43 (0)463 538 26401
Beate.Lamprecht@kabeg.at
http://www.kabeg.at
Mag. Beate Lamprecht
aö KH Barmherzige Brüder St. Veit
Spitalgasse 26, 9300 St. Veit an der Glan
+43 (0)4212 499 313
+43 (0)4212 499 325
ggh@bbstveit.at
http://www.barmherzige-brueder.at
Prim. Dr. Freydun Ronaghi
LKH Wolfsberg
Paul Hackhofer-Straße 9, 9400 Wolfsberg
+43 (0)4352 533 76503
+43 (0)4352 533 76505
maurus.demmel@kabeg.at
http://www.kabeg.at
Prim. Dr. Maurus Demmel
Oberösterreich
Landes Frauen- und Kinderklinik Linz
Krankenhausstraße 26–30, 4020 Linz
+43 (0)50 55403 24800
+43 (0)50 55403 22004
gabriele.wiesinger@gespag.at
http://www.frauen-kinderklinik-linz.at
Prim.a Dr. Gabriele Wiesinger-Eidenberger
Klinikum Wels – Grieskirchen, Standort Wels
Eferdingerstraße, 4600 Wels
+43 (0)7242 415 3330
+43 (0)7242 415 3309
klaus.reisenberger@klinikum-wegr.at
http://www.klinikum-wegr.at
Prim. Univ.Prof. Dr. Klaus Reisenberger
LKH Vöcklabruck
Dr. Wilhelm Bock-Str., 4840 Vöcklabruck
+43 (0)50 55473 24800
+43 (0)50 55473 24854
franz.paky@gespag.at
http://www.gespag.at
Prim. Dr. Franz Paky
KH Barmherzige Schwestern Ried
Schlossberg 1, 4910 Ried im Innkreis
+43 (0)7752 602
andreas.wimmer@bhs.at
http://www.bhs-ried.at
Prim. Dr. Andreas Wimmer
Salzburg
PMU Salzburg
Müllner Hauptstraße 47, 5020 Salzburg
+43 (0)662 4482 2600
+43 (0)662 4482 2604
w.sperl@salk.at
http://www.salk.at
Prim. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Sperl
KH Hallein
Bürgermeisterstraße 34, 5400 Hallein
+43 (0)6245 799 400
+43 (0)6245 799 403
gynaekologie@kh-hallein.at
http://www.kh-hallein.at
Prim. Dr. Alexander Albrecht
Tirol
BKH Lienz
Emanuel von Hilber Straße 5, 9900 Lienz
+43 (0)4852 606 82200
+43 (0)4852 606 406
R.Strobl@kh-lienz.at
http://www.kh-lienz.at
Prim. Dr. Robert Strobl
Vorarlberg
Sanatorium Mehrerau
Mehrerauer Straße 72, 6900 Bregenz
+43 (0)5574 4011500
+43 (0)5574 4018945
christian.huemer@lkhb.at
http://www.lkhb.at/kinderheilkunde
Prim. Univ.-Prof. Dr. Christian Huemer

Anonyme Geburten in Österreich 2001 bis 2013

Anonyme Geburten müssen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung im Geburtenregister eingetragen werden und sind somit, anders als bei Findelkindern, lückenlos dokumentiert und über die Statistik Austria jederzeit rasch abzufragen. In Tab. 4 sind die Daten aller anonymen Geburten in Österreich für die Jahre 2002 bis 2013 aufgelistet.
Tab. 4
Ergebnisse aller anonymen Geburten in Österreich von 2002 bis 2013 nach Bundesland und Jahreszahlen aufgelistet (Quelle: Statistik Österreich) im Vergleich zu Findelkindern, die im jeweiligen Jahr in diesem Bundesland abgegeben wurden (Quelle: Erhebungen des Autors).
Anonyme Geburten
Bundesland
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Summe anonymer Geburten
Kinder im Babynest
Wien
16
17
7
10
8
15
8
7
8
8
7
8
119
23
Steiermark
12
6
9
7
3
10
11
6
2
7
5
3
81
4
Niederösterreich
5
1
4
5
4
3
6
4
6
5
5
5
53
4
Oberösterreich
4
9
3
5
3
2
5
1
4
4
5
2
47
7
Salzburg
4
1
3
3
5
4
4
4
1
7
1
3
40
1
Tirol
1
3
1
1
2
1
2
3
2
2
2
1
21
0
Kärnten
2
1
5
2
1
1
2
1
1
1
1
18
3
Burgenland
2
1
1
1
2
7
0
Vorarlberg
1
2
1
4
2
Summe
45
40
27
36
27
37
37
27
27
36
26
25
390
44
Da die gesetzliche Möglichkeit einer anonymen Geburt erst seit 2001 besteht, werden die Zahlen der anonymen Geburt in Österreich im Zeitraum 2002 bis 2013 jenen der Babyklappenkinder ebenfalls im Vergleichszeitraum von 2002 bis 2013 gegenübergestellt. Für ganz Österreich sind zwischen 2002 und 2013 insgesamt 390 anonyme Geburten gemeldet, verglichen mit 44 Findelkindern, die im Vergleichszeitraum von 2002 bis Ende 2013 abgegeben wurden. In Wien waren es in diesem Zeitraum 119 anonyme Geburten und 23 Findelkinder. Die Aufgliederung für die einzelnen Jahre mit Frequenzen nach Bundesländern geordnet ist in Tab. 4 aufgelistet, ergänzt durch die im jeweiligen Jahr abgegebenen Findelkinder im betreffenden Jahr und Bundesland.
In Abb. 8 sind symbolhaft die Zahlen der anonymen Geburten zwischen 2002 und 2013 im Vergleich mit den abgegebenen Findelkindern nach Bundesländern dargestellt, wobei pro Jahr ein rotes Personensymbol 10 anonyme Geburten repräsentiert und eine rote Box ein im Babynest abgegebenes Findelkind darstellt.

Diskussion

Eingangs soll nochmals auf die 3 Stufen des Gesamtkonzepts der Kinderklinik Glanzing aus dem Jahr 2000 hingewiesen werden [24, 53], mit besonderer Betonung des präventiven Aspekts, also der Verhütung ungewollter Schwangerschaften.
Bereits im Kindes- und Schulalter soll altersgerechte Aufklärung über Schwangerschaftsverhütung an erster Stelle stehen.
Dies erfolgt am besten zu Hause sowie im Rahmen des Schulunterrichts. Sollte es dennoch zu einer unerwünschten Gravidität kommen, so bietet die anonyme Schwangerenbetreuung die wesentliche Sicherheit einer guten medizinischen Betreuung und Begleitung durch ÄrztInnen und Hebammen.
Schließlich bedeutet die anonyme Geburt die Möglichkeit, unter ärztlicher Aufsicht mit allen Vorteilen der Überwachung und medizinischen Versorgung für einen eventuellen Notfall im Krankenhaus entbinden zu können und trotzdem anonym zu bleiben [24].
In den Diskussionen wird auf die Babyklappe oft nur verkürzt eingegangen und schwerpunktmäßig primär auf das Problem der Identitätsfindung hingewiesen [12, 40]. Im Konzept der Kinderklinik Glanzing [24, 38] haben wir von Anfang an bereits im Sommer 2000 darauf hingewiesen, dass als erster Schritt die Aufklärung in den Schulen erfolgen solle, um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Unter medizinischer Betreuung sollten die anonyme Schwangerenbetreuung, aber auch die anonyme Geburt als weitere Möglichkeiten das Überleben des Kindes gewährleisten [24]. So wird ein Aufwachsen in gesicherten psychosozialen Verhältnissen ermöglicht, um später die Chance zu bekommen, über die eigene Identität informiert zu werden. In diesem Sinn sind die Errichtung und der Betrieb von Babyklappen als letztes Hilfsangebot nicht nur in Ballungsräumen sinnvoll.
Es gibt keine Perfektion einer dieser Stufen, die Maßnahmen einer anderen Stufe überflüssig machen könnte. Babyklappen machen deshalb Sinn, weil sie auch noch in Situationen helfen können, die durch andere Maßnahmen nicht zu bewältigen waren. Gerade durch die Möglichkeit, dass ein Kind überlebt, erhält die Mutter die Chance, später aus der Anonymität herauszutreten und auch gegenüber dem Kind die Identität der Mutter oder beider Eltern prinzipiell bekanntzugeben. Beratung und Unterstützung zum Schutz vor unbedachten Entscheidungen gehören sicher weiter ausgebaut und besser kommuniziert [40, 57, 59].
Ob ein gesetzliches Verbot, wie vom deutschen Ethikrat [12] aber auch von terre des hommes [58] und vom Deutschen Jugendinstitut [10] empfohlen, das Problem des Neonatizids besser lösen kann, ist derzeit weder wissenschaftlich noch empirisch gesichert. Auch zur Frage des postulierten Babyhandels liegen keine validierten Daten vor. Es gibt keine verlässlichen Publikationen, ob es tatsächlich zu Aussetzungen von Neugeborenen durch Dritte kommt. Würde eine betroffene Mutter, der ein Neugeborenes gegen ihren Willen entwendet wird, nicht Anzeige erstatten?
Die Nutzung vorhandener Strukturen eines Spitals, nämlich der diensthabenden ÄrztInnen und Pflegepersonen bedeutet, dass in unserem Modell der Kinderklinik Glanzing kein zusätzlicher Personalbedarf besteht. Es werden in Deutschland von Trägervereinen, die Gleichartiges wie unser Wiener Babynest anbieten, zum Teil Kosten von mehreren zehntausend Euro (20.000 bis 80.000 EUR) genannt [10, 59].
Im Wilhelminenspital, dem größten Schwerpunktspital in Wien mit 31 Abteilungen und mehr als 1000 Betten, fallen wirklich nur minimale Erhaltungskosten an, die lediglich Strom, Heizung (Fernwärme) und Reinigung dieses kleinen Gebäudes und den Betrieb des Wärmebettes bedeuten. Die Anfragen aus vielen Städten Österreichs und teils aus dem Ausland haben dazu geführt, dass wir unsere Erfahrungen gebündelt weitergegeben haben, um Institutionen, die an der Errichtung und am Betrieb eines Babynestes Interesse haben, die Expertise des Wilhelminenspitals zur Verfügung zu stellen.
Im Wilhelminenspital fallen nur minimale Erhaltungskosten an
Durch die Station für Säuglingspsychosomatik im Wilhelminenspital der Stadt Wien, aber auch durch die psychotherapeutischen Ressourcen der „Schreiambulanz“ besitzt die Kinderabteilung im Wilhelminenspital große psychosomatische Kompetenz [27], der gerade bei der angestrebten Rückführung an die leiblichen Mütter in der Nachbetreuung und Unterstützung eine große Bedeutung zukommt.
Das Institut für Demoskopie Allensbach hat nach einer Befragung von betroffenen Müttern in seinem Bericht [1] festgehalten, dass insbesondere bestimmte Gruppen von Frauen gefährdet sind, ungewollte Kinder auszusetzen oder zu töten, u. a. drogenabhängige, aber substituierte Mütter, Frauen, die unter Gewalt in der Familie leiden, Immigrantinnen und sehr junge minderjährige Frauen. Im Bericht des deutschen Ethikrates [12] und diversen Studien [20, 38, 39, 62] werden weitere Gründe für die Abgabe eines Neugeborenen angeführt: Partnerschaftsprobleme, Gefühl von Überforderung bei Schwangeren ohne Partner, Angst vor Familienangehörigen, Scham, scheineheliche Abstammung, Vertuschung einer Vergewaltigung, illegaler Aufenthalt ohne Krankenversicherung, Angst vor Diskriminierung und vor Verlust des Arbeitsplatzes.
Entsprechende Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig, um diese Personengruppen bewusst auf die Möglichkeiten des Babynestes als letzten Ausweg aufmerksam zu machen [26, 38]. Kommt es aber zu einer ungewollten Schwangerschaft, dann sollte die anonyme Schwangerenbetreuung und die anonyme Geburt gerade die Probleme einer medizinisch nicht betreuten Gravidität und Entbindung verhindern [10, 38]. Alle diese Möglichkeiten sind in Wien für Mütter in Not seit 2001 umgesetzt.
In Hamburg liegen die Zahlen abgegebener Kinder etwas höher als in Wien, selbst wenn man den etwas größeren Einzugsbereich von rund 4 Mio. Einwohnern berücksichtigt. Lässt das den Schluss zu, dass die soziale Situation in Wien besser ist, weil im Wilhelminenspital seit der Gründung im Jahr 2000 nur etwa 2 Kinder pro Jahr im Babynest abgegeben wurden?
Die Diskussion über den Gesetzesentwurf zur „vertraulichen Geburt“ in Deutschland bedeutet laut Stellungnahme von SterniPark, einem freien Träger der Jugendhilfe und Mitglied im deutschen paritätischen Wohlfahrtsverband, eine Erleichterung der Adoption, nicht der Zusammenführung von Mutter und Kind [56]. Die werdende Mutter müsste bereits in der Spätschwangerschaft ihre Daten bekannt geben. Es sei zu befürchten, dass Frauen in extremer Stresssituation diese Möglichkeit nicht nutzen würden und lieber in der Anonymität blieben.
Die Übersicht aus Wien zeigt niedrigere Zahlen, die aber so gering sind, dass jede statistische Auswertung nicht aussagekräftig ist. Je größer die Einzugsbereiche und Fallzahlen sind, die in Studien eingeschlossen werden können, umso mehr Datenmaterial steht zur Verfügung und umso eher kann man zu aussagekräftigen Schlüssen kommen. Vermutungen, die Zahlen anonymer Geburten oder Kindesaussetzungen bzw. Tötungen würden durch diese Angebote zunehmen [59], treffen derzeit weder für Wien noch für Österreich zu (Tab. 1, Tab. 2, Tab. 4).
Ein gesetzliches Verbot von anonymer Geburt und Babyklappe kann wohl keine gute Lösung sein. Als erstes sollte ein verpflichtendes und verbindliches Register für Findelkinder in Österreich entstehen, am besten im Rahmen einer zentralen Koordinationsstelle, wo alle Informationen über Findelkinder oder anonym geborenen Kinder zusammengeführt werden. In Deutschland existiert ein derartiges Register bereits. Nach deutschem Recht können Jugendliche nach ihrem 16. Geburtstag auf das Adoptionsregister zugreifen, um dort alle Daten einzusehen. Eine Mutter, die diese Daten freiwillig an die entsprechende Stelle weitergibt, hat allerdings das Recht, bis zum 16. Geburtstag ihres Kindes allfällige Informationen und Briefe wieder zurückzuziehen.

Aktuelle Situation in anderen Ländern

Die Institution der Babyklappe existiert derzeit in 35 verschiedenen Ländern und ist unterschiedlich gelöst [4, 12, 13, 16, 24]. Die folgende Zusammenstellung soll eine Übersicht über die unterschiedlichen Zugänge zum Problem der Findelkinder bzw. zur anonymen Geburt in einigen anderen Ländern geben.
Deutschland
In Deutschland eröffnete SterniPark im April 2000 in Hamburg die erste Babyklappe in der Nähe des Altonaer Bahnhofes. Der Verein entschied sich für eine externe Lösung. Die Babyklappe ist nicht direkt an einem Krankenhaus angesiedelt, um die Hemmschwelle möglichst niedrig zu halten. Im Süden Hamburgs wurde dann eine zweite Babyklappe eröffnet. Beide Babyklappen in Hamburg sind an Kindertagesstätten angesiedelt, ebenso die Babyklappe in Lübeck. In Berlin wurden von religiösen Institutionen Projekte wie das Haus Sonnenblume in Schönow bzw. in Bayern das Projekt Moses von Donum Vitae in Amberg [31] gegründet.
Bundesweit gibt es derzeit etwa 95 Babyklappen, seit dem Jahr 2000 wurden mehr als 280 Babys abgegeben. In Hamburg wurden zwischen April 2000 und September 2014 insgesamt 45 Kinder in die Babyklappe gelegt, davon 44 Neugeborene in die beiden Babyklappen von SterniPark und ein Kind in eine der staatlich organisierten Babyklappen (persönliche Mitteilung Stefanie Wolpert Okt. 2014). Die deutsche Initiative war Anlass, dieses Projekt auch in Wien im Wilhelminenspital im Oktober 2000 umzusetzen.
In den Publikationen von SterniPark von Jürgen und Leyla Moysich [34, 35] sowie von Herbert Wiedermann vom Amt für Jugend und Familie Hamburg [63] wurden Schicksale beschrieben und die Daten aus der Hansestadt ausgewertet. Das Recht des Kindes auf seine Abstammung bleibt zweifelsohne bestehen, es ist aber eine Frage der Abwägung der Rechtsgüter: das Recht auf Kenntnis der leiblichen Eltern gegen das Recht auf Überleben des Kindes [14]. Nur ein lebendes Kind kann später erfahren, wer seine Mutter, wer sein Vater ist. Prinzipiell soll in der Bevölkerung Verständnis für die schwierige Notsituation der Mutter geweckt werden. Die Mütter müssen daher Vertrauen in die zugesicherte Anonymität haben, wenn sie ihr Baby legal im Babynest abgeben wollen.
Frankreich
In Frankreich gibt es die Erfahrung mit der anonymen Geburt schon seit der legalen Einführung 1941, die „naissance sous X“ („accouchement sous X“). Bei den mittlerweile über 400.000 anonym geborenen Kindern zeigen sich Fragen psychosozialer Probleme bei der Identitätsfindung sicher noch wesentlich deutlicher als in jenen Ländern, die erst Erfahrungen über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren gewonnen haben.
Belgien
In Belgien schuf der Bund Moeder voor Moeder (Mutter für Mutter) in Antwerpen-Borgerhout 2001 die erste „Babyschuif Moeder Mozes Mandje“. In den ersten 3 Jahren wurden keine Säuglinge in der Babyklappe abgelegt. In Antwerpen wurden bis 2013 insgesamt 4 Babys abgegeben [4].
Italien
Italien hat etwa ein Dutzend Babyklappen der „Bewegung für das Leben“, betrieben meist von NGOs, wie Salvabebé oder Ninna Ho. In Rom gibt es 2 Babyklappen. Im Vatikanstaat wurde 2006 eine moderne Babyklappe am Ospidale Santo-Spirito eröffnet.
Schweiz
In der Schweiz wurde das erste „Babyfenster“ 2001 auf Anregung der Stiftung Swiss Aid for Mother and Child (SAMC) am Spital Einsiedeln eröffnet. Im Juni 2012 eröffnete das Spital Davos ein Babyfenster, im Juni 2013 das Kantonsspital Olten und im November 2013 das Lindenhofspital in Bern. 2014 eröffneten auch das Spital Zollikerberg im Kanton Zürich und das Spital „San Giovanni“ in Bellinzona ein Babyfenster. In den letzten 13 Jahren wurden insgesamt 11 Babys in der Schweiz abgegeben [13]. Die Babyfenster werden von der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) finanziert, einer Stiftung, die gegen Abtreibung eintritt. Die SHMK kommt auch für die Folgekosten auf, die durch eine Kindsabgabe entstehen. Diese betragen bis zu 20.000 Schweizer Franken und entstehen vor allem in der Zeit bis zum Abschluss der Adoption.
Tschechien
In Tschechien gibt es derzeit 62 Babyklappen, bis November 2014 wurden 109 Findelkinder abgegeben. Die erste Babyklappe (Babybox Statim) wurde 2005 am GynCenter in Prag eröffnet. Wegen Bedenken der UN, die die Ansicht vertreten, die Kinder seien so um das Recht auf die Kenntnis ihrer biologischen Identität beraubt, wurde die tschechische Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert [13]. Auf das primäre Recht auf Leben gehen die UN allerdings nicht ein. Geplant sind derzeit weitere 5 Babyboxen.
Slowakei
Die „Hniezdo záchrany“ wurde in der Slowakei im Jahr 2005 eingeführt. Bis zum Jahr 2014 wurden in 20 „rescue nestes“ 47 Kinder abgelegt. 34 wurden adoptiert, 6 kamen zurück zu ihrer Mutter. 7 Kinder kamen in ein Pflegeheim, eines davon mit einer Behinderung. Die Zahl getöteter Babys reduzierte sich von 10 auf 2 pro Jahr. Als Alternative wird in der Slowakei auch die anonyme Geburt angeboten. Bis Juli 2014 wurden in der Slowakei 263 Kinder anonym geboren, davon 25 Babys im ersten Halbjahr 2014. Mütter bekommen vor der Geburt einen Fragebogen, sodass damit aus den anonymisierten Einzelfallanalysen wichtige Informationen für die Zukunft gewonnen werden können ([13] und persönliche Mitteilung von Anna Ghannamová, Sept. 2014).
Bei der internationalen Konferenz „Child is a Gift“ („Dieta je Dar“) im September 2014 in Bratislava wurde von den Teilnehmern an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes ein Appell gerichtet, das Recht der Kinder auf Überleben gegen das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung zu überdenken. Dieser Brief ist in Abb. 10 nachzulesen.
Polen
In Polen wurde das erste „Okno życia“ (Fenster des Lebens) in Krakau 2006 eröffnet, das zweite 2008 in Warschau, dann 2010 in Stettin [4]. Derzeit gibt es in Polen mehr als 40 Fenster des Lebens, bis Dezember 2012 wurden 44 Neugeborene abgegeben.
Litauen
In Litauen gibt es seit 2007 mittlerweile 8 „BabyBoxen“, bis 2014 wurden 28 Kinder abgegeben ([13] und persönliche Mitteilung von Edite Kanepaja-Vanaga, September 2014).
Ungarn
In Ungarn wurde 1996 im Schöpf-Mérei-Ágost-Krankenhaus in Budapest die erste Babyklappe eingerichtet. Die derzeit 31 Babyklappen sind meist an Krankenhäusern angeschlossen, in jedem Landeskreis mindestens eine Babyklappe. In Budapest und Zala gibt es je 3 Babyklappen, in Békés, Heves und Tolna je zwei. (persönliche Mitteilung von Dr. Judit Jerney, November 2014).
USA
In den USA gibt es in 47 Staaten „safe haven laws“ (Zufluchtgesetze), in Texas seit September 1999. Die Gesetze sind von Staat zu Staat unterschiedlich. Die Regelungen betreffen Person(en), die ein Kind abgeben dürfen („who“), in Georgia und Tennessee z. B. nur die Mutter. Das Alter („how“) variiert zwischen 3 Tagen (in 12 Staaten), 30 Tagen (in 17 Staaten) und einem Jahr (Missouri, South Dakota). Der Ort („where“) kann z. B. bei der Polizei, der Feuerwehr oder auch bei einer Ambulanz sein. Eine „baby box“ in europäischem Sinn gibt es in den USA nicht ([13] und persönliche Mitteilung von Tricia Burkett, Sept. 2014).
Großbritannien
In Großbritannien sind Babyklappen nach dem „Offences against the Person Act 1861“ nach wie vor gesetzlich verboten [13, 29]. Eine Mutter, die ein Kind unter 2 Jahren aussetzt, kann mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Betreiber würden wegen Beihilfe zu der Tat strafbar. ([13] und persönliche Mitteilung von Alley Lofthouse, September 2014).
Niederlande
In den Niederlanden scheiterte 2003 nach heftigen Protesten die Absicht, in Amsterdam eine „babyluik“ zu installieren. Die niederländische Gesundheitsministerin Clémence Ross hatte erklärt, Babyklappen seien gesetzeswidrig [4, 13].
Pakistan
Die Edhi Foundation in Pakistan betreibt etwa 250 „jhoola“, aufgehängte Wiegen mit einer Matratze, wo Mütter ihre Kinder anonym abgeben können [4].
Philippinen
Das Hospicio de San Jose auf den Philippinen in Manila, wurde 1810 von den Daughters of Charity von Saint Vincent de Paul gegründet. Eine „Drehwiege“ mit der Aufschrift „Abandoned Babies Received Here“ (ausgesetzte Säuglinge werden hier aufgenommen) ermöglicht die anonyme Abgabe von Babys [4].
China
In der südchinesischen Provinzmetropole Guangzhou eröffnete der Leiter des staatlichen Wohltätigkeitszentrums Xu Jiu im Jänner 2014 die „sichere Insel“ [4]. Mittellose Eltern vom Land, meist junge Wanderarbeiterinnen, versuchen in Industriemetropolen der Küstenregionen oft aus Verzweiflung, ihre zumeist behinderten Kinder loszuwerden, weil sie nicht für die Behandlungskosten aufkommen können (Spiegel online). Laut Bericht der Neuen Züricher Zeitung (NZZ) vom 19.03.2014 wurden bis März 262 Kinder abgegeben, im Schnitt 5 Babys pro Tag. 110 Babys hatten Kinderlähmung, 39 Down-Syndrom, 32 einen Herzfehler. Nur zwei Drittel waren im Babyalter. Beim Aussetzen von Kindern drohen bis zu 5 Jahre Haft. In 10 von 19 Provinzen gibt derzeit 25 „sichere Inseln“. Es handelt sich in China somit um ein sozialmedizinisches Problem und nicht um eine Diskussion über die Institution Babyklappe. Die Abgabe behinderter und kranker Kinder kann in einer derartig schwierigen sozialen Situation nicht der Institution Babyklappe zugeschrieben werden, sondern ist durch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen zu erklären. Daher können nur soziale Reformen diese Probleme lösen.
Südafrika
Die NGO „Door of Hope“ Children’s Mission (gemeinnützige Organisation „Tür der Hoffnung“) installierte 1999 in Südafrika ein „Hole in the Wall“ (Loch in der Wand) an der Mission Church in Johannesburg. Bis September 2014 wurden 1396 Säuglinge gerettet. Die Children’s Mission betreibt 3 Heime im Gebiet von Johannesburg und kann zu jeder Zeit bis zu 66 Kinder beherbergen (persönliche Mitteilung von Marcelle Coertze, Oktober 2014).
Japan
In Japan gibt es seit 10.06.2007 eine Babyklappe („kônotori no yurikago“ – „Klapperstorch-Wiege“) in Kumamoto (Ost-Japan, Kyushu). Das katholische Krankenhaus Jikei (http://jikei-hp.or.jp) hatte sich bereits in Deutschland über Babyklappen informiert, gegen die Pläne zur Einrichtung eines „Storchennestes“ sah der japanische Gesundheitsminister Hakuo Yanagisawa trotz politscher Diskussionen keine juristische Handhabe. Im April 2007 genehmigte die Stadt die Einrichtung, die Eröffnung folgte am 15. Mai 2007. Nach einem „Babyklappenboom“ gibt es heute nur mehr eine Babyklappe in Japan. Bis September 2014 wurden in Japan 101 Babys in der „Babypost“ abgegeben ([16] und persönliche Mitteilung von Yasunori Kashiwagi September 2014).

Regionale Unterschiede bei Neonatiziden?

Unter Neonatizid verstehen wir die Tötung des Neugeborenen in den ersten 24 Stunden. Gibt es regionale Unterschiede bei Neonatiziden? Ende 2012 erschien im British Journal of Obstetrics and Gynecology eine Arbeit aus der Wiener Kinderklinik von Claudia Klier [17], die Österreichs Zahlen mit jenen von Finnland, Schweden und Deutschland vergleicht. In der Untersuchungsperiode zwischen 1991 und 2001 wurden in Österreich im Schnitt 7,2 von 100.000 Babys getötet. Nach der gesetzlichen Einführung der Möglichkeit der anonymen Geburt in Österreich ging diese Zahl im Zeitraum von 2002 bis 2009 auf 3,1 von 100.000 Geburten zurück, ein signifikanter Unterschied. Die Kooperation dieser Arbeitsgruppe mit Kollegen aus Schweden und Finnland hat gezeigt, dass zwar in beiden skandinavischen Ländern sehr gute statistische Aufzeichnungen existieren und dort im Prinzip ebenso eine anonyme Geburt möglich ist. Eine sichere gesetzlich fixierte Regelung wie in Österreich gab es in diesen Ländern nicht.
Interessanterweise fand sich in Skandinavien kein weiterer Rückgang der primären etwas geringeren Zahlen, auch nach dem Jahr 2001 bis 2009 verringerten sich die Neonatizidraten nicht signifikant (4 von 100.000). In Berlin hat Ulrike Herpich-Behrens bei der öffentlichen Anhörung vor dem deutschen Ethikrat zum Thema anonyme Geburt und Babyklappe am 23.10.2008 die Zahlen vor und nach 2001 verglichen [12] und stellte keinen erkennbaren Einfluss von anonymer Geburt und Babyklappe auf Neonatizidraten fest. Wenn die Zahlen aus Deutschland tatsächlich mit der sehr präzisen Studie der Wiener Kinderklinik vergleichbar sind, dann ist nicht erklärlich, warum in Deutschland, Finnland oder Schweden, trotz der selben Angebote wie in Österreich, die Zahlen von Kindestötung und Kindesweglegung nahezu unverändert geblieben sind, in Österreich aber seit der gesetzlich fixierten Regelung der anonymen Geburt im Juli 2001 (sogar signifikant) gesunken sind [17].
Die begleitende Vernetzung der Nachsorge aller anonym abgegebenen oder nach anonymer Entbindung geborener Kinder in Österreich oder besser noch in Mitteleuropa sollte die Möglichkeit geben, trotz kleiner Fallzahlen der einzelnen Staaten durch gemeinsame Analyse aller dokumentieren Fälle bessere Schlüsse zu ziehen.
Grönland fordert von der früheren Kolonialmacht Dänemark Entschädigung für „Vaterlose“. Tausende Menschen erfuhren mangels entsprechender Gesetzgebung niemals die Namen ihrer Väter [4]. Dänische Staatsbürger, die ihre Väter nach der Geburt nie kennenlernten, haben seit dem Jahr 1938 ein Anrecht darauf, deren Namen zu erfahren. Dieses Recht wurde allen Grönländern bis zum Jahr 1974 verweigert. Bei den Vätern handelt es sich in vielen Fällen um Männer aus Dänemark, den USA und von den Färöer-Inseln, die zum Arbeiten nach Grönland kamen. Nach dänischen Medienberichten könnten bis zu 5000 Menschen dort vaterlos zur Welt gekommen sein. Grönland mit seinen etwa 57.000 Einwohnern war bis zum Jahr 1957 eine dänische Kolonie und ist heute ein autonomes Gebiet. Im Jahr 1973 wurden mehr als 55 % aller Kinder unehelich geboren. Grund für die unterschiedliche Gesetzgebung sollen rassistische Motive gewesen sein.

Literaturbeispiele

Die Papiereltern (Philippe Daniel Ledermann)

Philippe Daniel Ledermann beschreibt in seinem autobiographischen Roman Die Papiereltern [21], wie er als Viertklässler bei der Schulweihnacht erfährt, dass er keine richtigen, sondern „Papiereltern“ hat. Er besucht dann das Gymnasium und trifft bei einem Praktikum ungeahnt seinen leiblichen Vater, später auch seine leibliche Mutter. Trotz dieser traumatischen Erlebnisse wird der im Roman Pascal Laubscher genannte junge Mann später Zahnarzt und ist heute ein weltberühmter Implantologe.

Glückskind (Steven Uhly)

Nach all den bisher betrachteten historischen und wissenschaftlichen Aspekten sowie statistischen Überlegungen, die bisher zu keiner befriedigenden Lösung des Problems der Findelkinder geführt haben, kann ein Auszug aus dem Roman Glückskind von Steven Uhly [61] die menschliche Dimension im Umgang mit Findelkindern und das persönliche Dilemma aller Betroffenen einfühlsam und nachvollziehbar beschreiben. Zwei Schlüsselszenen stellen die Situation eines Findelkindes anschaulich dar. Uhly berichtet über einen heruntergekommenen „Hartz-IV-Empfänger“, der eines Tages während der kalten Jahreszeit in der Mülltonne seines Hauses ein weinendes Baby findet und dieses Findelkind sofort zu sich nimmt. Schließlich fragt sich Hans D., wie er mit dem Baby zum Kinderarzt gehen kann. Er wendet sich an seine persisch-deutschen Nachbarn, die ihm dann einen persischen Kinderarzt in Berlin vermitteln, der bereit ist das Kind zu untersuchen.
Es kommt also zum Gespräch von Hans mit dem Kinderarzt Dr. Sadeghi: „Finden sie es falsch, dass ich dieses Mädchen einfach behalten will?“ Dr. Sadeghi schüttelt den Kopf. „Nein, ich verstehe es sehr gut, dass sie glauben, sie sei nur bei ihnen sicher. Aber eines Tages wird sie ihren leiblichen Eltern begegnen wollen, jeder Mensch tut das. Es ist ein Naturgesetz und ihre Felizia wird das auch wollen, sie wird schon sehr bald, sagen wir in 5–6 Jahren nach ihren Eltern zu fragen beginnen. Und werden Sie ihr die Wahrheit sagen können?“ Hans schüttelt den Kopf: „Ich glaube nicht, ich hätte das Gefühl, ihr damit weh zu tun.“ Dr. Sadeghi: „Man müsste herzlos sein, um einem Kind etwas Derartiges so einfach erzählen zu können, aber dann werden sie lügen müssen.“ Hans nickt. „Ja zumindest solange bis sie es versteht.“ Sadeghi: „Und wenn Sie sie anlügen, werden sie ihr nicht helfen sondern schaden, sie werden mit diesem Dilemma leben müssen.“ Hans weiß sofort, dass Dr. Sadeghi Recht hat, ganz gleich wann und wie er Felizia die Wahrheit sagt. Ob sie noch ein Kind sein wird oder erwachsen, wie soll er ihr denn erklären, was er selbst nicht einmal weiß? Und immer wird er der Überbringer einer schlechten Nachricht sein und zugleich derjenige, der diese Nachricht jahrelang zurück gehalten hat. Lang bereut er schon, dass er hergekommen ist, aber gleichzeitig weiß er, dass die Zeit des Lügens vorbei ist. Es war ein Traum, Felizia aufzuziehen und glücklich zu machen. Natürlich könnte er sie aufziehen, aber gleichzeitig wird er an ihrem Unglück beteiligt sein. Hans ist ratlos und traurig, mit leiser Stimme sagt er zum Kinderarzt: „Danke für ihre klaren Worte.“ Dr. Sadeghi nickt: „Es ist mir nicht leicht gefallen.“
Ich überspringe jetzt einen Großteil des Romans und komme zu der Szene, wo es Hans gelingt, eine Besuchergenehmigung im Gefängnis zu erhalten, wo die Kindesmutter Veronika Kelber (Name geändert) in Untersuchungshaft sitzt. Es kommt zur Begegnung. Plötzlich blickt die Mutter Hans direkt in die Augen: „Was wollen Sie?“ Hans kramt in seiner Tasche. Er zieht die beiden Fotos von Felizia heraus, die er mitgebracht hat. Die Mutter schaut die Fotos bestürzt an, Tränen stürzen ihr in die Augen, so leise, dass es Hans kaum hört sagt sie: „Sie haben sie gefunden?“ Ihre Hände spielen nervös miteinander, eine große Unruhe scheint durch ihren Körper zu irren. Plötzlich lässt sie den Kopf hängen, mit erstickender Stimme sagt sie: „Ich kann ihr doch nie wieder in die Augen sehen.“ Hans schüttelt heftig den Kopf: „Oh nein, das ist nicht so, glauben Sie mir. Es ist nur die Vorstellung, die so schrecklich ist, die Schuldgefühle, weil Sie sie solange bei mir gelassen haben. Aber wenn Sie sie dann endlich wieder in den Armen halten, wird es wunderschön.“ Hans ist ratlos: „Freuen Sie sich denn gar nicht, dass es ihr so gut geht?“ Sie schweigt. Dann sagt sie: „Sie haben ihr das Leben gerettet, dass ich ihr nehmen wollte, ich habe versagt, als Mutter, als Mensch. Ich habe mein Kind in die Mülltonne geworfen, weil ich unfähig bin, Mutter zu sein und jetzt hab ich eine Tür hinter mir zu geschlagen, die nie wieder aufgehen wird.“
Er sagt: „Gut, wenn Sie glauben, dass alles im Leben eine Einbahnstraße ist, wenn Sie nicht sehen, dass gerade die schlimmsten Dinge uns die größte Chance bieten, etwas zu lernen um damit zu beginnen, unser Leben zu verändern, dann gehe ich jetzt wieder und ziehe Ihre Tochter alleine auf.“ Er macht Anstalten aufzustehen, aber sie hält ihn fest. „Nein, das werden sie nicht tun und meine Tochter heißt Chiara, so habe ich sie genannt und ich will, dass Sie sie zu ihrem Vater bringen. Sie soll bei ihren Geschwistern sein.“ Hans sieht ihr in die Augen. Da ist die Mutter, denkt er, es gibt sie doch in dir. Er sagt: „Ich denke nicht daran“, und will sich losreißen, aber sie hält ihn fest und Hans wundert sich, wie stark sie ist. Er verlässt das Gefängnis, bald bleibt er aber wieder stehen. „Veronika Kelber hat Recht“, denkt er, „wenn sie nicht in der Lage ist, ihr Kind aufzuziehen, dann muss ich mich an den Vater wenden, das ist ganz logisch.“
Er kehrt um, die Besuchszeit ist aber vorbei. Hans darf Veronika nur noch einen Brief schreiben: „Liebe Frau Kelber! Es tut mir leid, dass ich Sie missverstanden habe. Natürlich werde ich Ihrem Wunsch entsprechen, dafür benötige ich eine Anschrift. Am besten Sie schicken mir die Adresse an meine eigene Wohnung.“ Hans erhält von Veronika die Anschrift des Vaters. Er bringt Feliza, also Chiara, zu ihrem Vater. Er ist wütend, beschimpft ihn und holt sofort die Polizei. Hans und das persische Nachbarehepaar werden in Untersuchungshaft genommen.
Noch kurz zum Ausgang: Es kommt zu einem Prozess, Hans wird mit einer symbolischen Strafe belegt, er ist ja selbst fast mittellos. Er hält aber unbeirrt an der Aussage fest, dass die Mutter ihm das Kind persönlich in die Hand gegeben hat, sodass schlussendlich auch die Kindesmutter freigesprochen wird. Glückskind ist zwar ein Roman, aber nach vielem, was wir erlebt haben, glaube ich, dass Uhly die Situation sehr realistisch beschreibt und dass auch sehr klar auf das Dilemma hingewiesen wird.
Kinder haben Anspruch auf eine regelmäßige, persönliche Beziehung und direkten Kontakt zu beiden Elternteilen, „es sei denn, dies steht ihrem Wohl entgegen“. Nur wenn es im Einzelfall, etwa bei Misshandlung oder Vernachlässigung, nicht möglich ist, ein Kind bei seinen Eltern, seiner leiblichen Mutter zu belassen, ist eine Pflegefamilie oder eine Adoption die bessere Lösung.
Die Frage der Identitätsfindung hat auch zur Diskussion im deutschen Ethikrat geführt, der letztlich die Empfehlung abgegeben hat, die anonyme Geburt und auch den Betrieb von Babyklappen wieder gesetzlich zu verbieten [12]. Hier ist die Situation in Österreich unterschiedlich, eine derartige Empfehlung gibt es hierzulande nicht.
Eine gemeinsame Zielsetzung, diesen Kindern und Müttern vor allem zu helfen, besteht hoffentlich bei allen. Weitere Studien über die derzeitige Situation sollten durchgeführt werden, um genauere Zahlen zu erhalten und Überlegungen anzustellen, wie wir mit den Problemen in Zukunft umgehen und noch besser für Kinder und Mütter vorsorgen können. Vielleicht können wir im Konsens doch eine länderübergreifende Lösung finden, in der das Wohl des Kindes im Mittelpunkt aller Überlegungen und Maßnahmen steht.

Fazit

In Österreich wurden seit 2000 insgesamt 48 Findelkinder in Babyklappen abgegeben, davon allein 26 Babys in Wien. Seit der Legalisierung der anonymen Geburt im Jahr 2001 wurden in Österreich bis Ende 2013 insgesamt 390 Kinder anonym geboren. Wie in der auch von Österreich angenommen UN Kinderrechtscharta in Art. 6 festgehalten, hat jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben. Art. 7 hält fest, ein Kind hat das Recht „soweit wie möglich“ seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
Um Kindesaussetzung oder Kindestötung zu verhindern, müssen präventive Maßnahmen eingesetzt werden. Eine umfassende altersgerechte Aufklärung muss bereits frühzeitig in der Schule beginnen. Sollte es trotzdem zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen, so ist die Sicherheit der Mutter durch anonyme Schwangerenbetreuung und anonyme Geburt zu gewährleisten.
Die Babyklappe gilt als letzte Möglichkeit, um in der Stress- und Ausnahmesituation die Tötung oder Verletzung zu verhindern. Bei diesem Angebot geht es um das Kindswohl und um das Wohl der Mutter. Beide sollen einander persönlich kennen und auch nach einer Kindesabgabe soll in späteren Jahren die Möglichkeit eines persönlichen Kontaktes bestehen. Dafür müssen noch die gesetzlichen Voraussetzungen eines verpflichtenden Registers zur Erfassung aller Findelkinder geschaffen werden. So können Findelkinder ab einem bestimmten Alter an zentraler Stelle aufbewahrte Nachrichten erhalten, ihre biologische Mutter und ihre Wurzeln doch noch kennenlernen und so zu ihrer Identität finden.
Kann das Recht auf Leben gegen andere nachgeordnete Rechtsgüter aufgerechnet werden? Statistische Daten alleine werden aber die Probleme der Findelkinder nicht lösen, da Statistik auch mehr oder weniger unsichere Ergebnisse liefern kann. Wir benötigen für grundlegende Entscheidungen daher Grundwerte, die nicht davon abhängen, ob 10 oder 100 Menschenleben gerettet werden können.
Das unbestrittene Recht auf Identität, auf Kenntnis der biologischen Abstammung kann aber in Abwägung der Rechtsgüter nicht vor das Recht auf Leben gestellt werden. Das Lebensrecht ist die Voraussetzung dafür, dass überhaupt alle anderen Grundrechte, wie etwa die Kenntnis der eigenen Herkunft und Geburt, in Anspruch genommen werden können. Ich plädiere daher für die Klärung der Grundsätze und eine nachfolgende Evaluation der daraus abgeleiteten Entscheidungen.
Aber auch das lehrt uns die Geschichte: Trotz drakonischer Strafmaßnahmen ist es bis heute nicht gelungen, Kindesweglegung oder Kindesmord zu verhindern. Daher ist weiterhin die Suche nach Verbesserung der aktuellen insbesondere sozialen Situation für Mütter in extremen Notsituationen und nach neuen Lösungen notwendig. Im Zentrum aller Überlegungen muss aber primär immer das Wohl des Kindes stehen.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt. A. Lischka gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Dieser Beitrag enthält keine Studien an Menschen oder Tieren. Alle Patienten, die über Bildmaterial oder anderweitige Angaben innerhalb des Manuskripts zu identifizieren sind, haben hierzu ihre schriftliche Einwilligung gegeben. Im Falle von nicht mündigen Patienten liegt die Einwilligung eines Erziehungsberechtigen oder des gesetzlich bestellten Betreuers vor.
Literatur
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Zurück zum Zitat Ledermann PD (2013) Papiereltern, autobiografische Romane. Landverlag Langnau. (Frühling ISBN: 978-3-905980-03-5, Sommer ISBN: 978-3-905980-04-2, Herbst ISBN: 978-3-905980-05-9, Winter in Vorbereitung) Ledermann PD (2013) Papiereltern, autobiografische Romane. Landverlag Langnau. (Frühling ISBN: 978-3-905980-03-5, Sommer ISBN: 978-3-905980-04-2, Herbst ISBN: 978-3-905980-05-9, Winter in Vorbereitung)
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Metadaten
Titel
Vom Findelkind zum Propheten
Implementierung des ersten Babynestes in Österreich – Ergebnisse von 2000 bis 2014
verfasst von
Prof. Dr. A. Lischka
Publikationsdatum
01.12.2014
Verlag
Springer Vienna
Erschienen in
Pädiatrie & Pädologie / Ausgabe Sonderheft 2/2014
Print ISSN: 0030-9338
Elektronische ISSN: 1613-7558
DOI
https://doi.org/10.1007/s00608-014-0214-7

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