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Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für „springermedizin.at“

Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Authentifizierungs-Dienst der Springer Nature AG & Co. KGaA 

Die Nutzung der zugangsbeschränkten Inhalte und Angebote der teilnehmenden Fachverlage der Fachverlagsgruppe Springer Nature erfordert die vorherige Registrierung des Nutzers und die Zuweisung und Freischaltung der erforderlichen Zugangsdaten. Der Zugang zu den Fachinformationen der Portale ist hierbei beschränkt, etwa durch Vorgaben des Gesetzgebers, zum Beispiel für springermedizin.de auf die in § 10 Abs. 1 HWG genannten Personengruppen oder durch das Erfordernis des vorherigen Abschlusses eines kostenpflichtigen Abonnementvertrages. Um die Einhaltung dieser Voraussetzung sicherzustellen, ist zu verifizieren, dass der Nutzer zu einer der zugangsberechtigten Personengruppen zählt. 

Die Springer Nature AG & Co. KGaA bietet mit dem Registrierungsdienst (nachfolgend „Authentifizierungs-Dienst“ genannt) die zentrale Instanz, über die der Nutzer die erforderlichen Zugangsdaten für alle teilnehmenden Portale der Fachverlage der Fachverlagsgruppe Springer Nature erhält. Nach der Registrierung dient der Authentifizierungs-Dienst den teilnehmenden Portalen und dem Nutzer als zentrales Werkzeug zur Anmeldung bei den teilnehmenden Fachportalen. 

1. Geltungsbereich 

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Authentifizierungs-Dienst und alle von der Springer Nature AG & Co. KGaA (im Folgenden als „Springer Nature“ bezeichnet) in diesem Verhältnis angebotenen und erbrachten Leistungen. Anbieter des Authentifizierungs-Dienstes ist die Springer Nature AG & Co. KGaA, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Ropers, Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin. 

1.2 Für die Vertragsverhältnisse des Nutzers mit den teilnehmenden Fachportalen und deren Onlineangebote, in denen der Authentifizierungs-Dienst genutzt wird bzw. werden kann, gelten gegebenenfalls eigene allgemeine Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen der Diensteanbieter der Fachportale. 

2. Leistungen 

2.1 Single Sign-on (kurz „SSO“ genannt) bedeutet im Falle des Authentifizierungs-Dienstes von Springer Nature, dass jeder Nutzer nach einer einmaligen Registrierung und Authentifizierung sich für alle zugangsbeschränkten Dienste, Bereiche und Anwendungen auf allen Internet-Portalen der Fachverlage der Fachverlagsgruppe Springer Nature oder andere Angebote (wie zum Beispiel mobile Apps), die den Authentifizierungs-Dienst verwenden, mit einheitlichen Zugangsdaten anmelden (einloggen) kann, ohne dass er für die jeweiligen Internet-Portale eigene Registrierungsprozesse durchlaufen muss, wie das sonst der Fall wäre. 

Mit dem kostenpflichtigen Abonnement „contentpass“ kann der Nutzer alle an „contentpass“ teilnehmenden Partner-Websites, darunter „springermedizin.at“, ohne Werbung und ohne Tracking besuchen. Ist der Nutzer in seinem contentpass-Benutzerkonto eingeloggt, wird er nicht mehr zur Erteilung seiner Einwilligung in den Einsatz von Cookies für personalisierte Werbung und Tracking aufgefordert. „contentpass“ ist ein Dienst der Content Pass GmbH; dafür gelten die AGB der Content Pass GmbH.

2.2 Der Nutzer erhält durch den Authentifizierungs-Dienst eine portalübergreifende „Identität“, die von den teilnehmenden Internet-Portalen erkannt und verifiziert werden kann. Auf diesem Weg ermöglicht es der Authentifizierungs-Dienst zusätzlich, dass im Authentifizierungs-Dienst hinterlegte Daten des Nutzers (wie zum Beispiel sein Name und seine Anschrift sowie die von ihm geschlossenen Abonnements) automatisiert verwendet werden, um, zum Beispiel, dem Nutzer Zugang zu seinen Abonnement-Zeitschriften geben zu können, ohne die für den Zugang erforderlichen Daten noch einmal manuell eingeben und verifizieren lassen zu müssen. 

2.3 Ferner können dem Nutzer über den Authentifizierungs-Dienst bestimmte Informationen spezifisch auf ihn abgestimmt präsentiert werden. Die Nutzung der teilnehmen Portale wird so für den Nutzer komfortabler. So kann ihm zum Beispiel nach dem Login mitgeteilt werden, ob für seine spezifischen Schwerpunktbereiche neue Inhalte verfügbar sind. 

2.4 Der Authentifizierungs-Dienst ermöglicht dem Nutzer über das Modul „Mein Bereich“ die einfache und zentrale Verwaltung seines Authentifizierungs-Accounts. Der Nutzer kann auf diesem Weg zum Beispiel seine Stammdaten verwalten und berichtigen (z. B. seine Wohnanschrift), sein Passwort ändern sowie Informationen zu seinen über den Authentifizierungs-Dienst abgeschlossenen Verträgen einsehen. 

2.5 Der Authentifizierungs-Dienst selbst ist für den Nutzer kostenlos. 

3. Identifizierung und Registrierung 

3.1 Für die Nutzung des SSO muss sich der Nutzer registrieren. 

3.2 Sofern der Nutzer sich bei einem Internet-Portal eines teilnehmenden Fachverlages anmeldet, das fachlichen Zugangsbeschränkungen (zum Beispiel wenn ein Zugang nur für Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe möglich ist) unterliegt, oder ein solches erstmals besucht, wird die Zugangsberechtigung auf einem Zusatzformular abgefragt. 

3.2.1 Ist der Zugang zu einer an SSO angeschlossenen Plattform nur für Mitglieder einer medizinischen Fachgruppe möglich, versichert der Nutzer, dass er approbierter Arzt oder Apotheker ist oder zu einer der anderen im Zusatzformular aufgeführten zugelassenen Personengruppen gehört. Einen entsprechenden Nachweis (z. B. Arztausweis oder Approbationsurkunde) wird der Nutzer innerhalb von zehn Tagen nach Anmeldung an den Springer Medizin Kundenservice senden:

E-Mail: kundenservice@springermedizin.de

Fax: +49 (0)30 884 293-940

Post: Springer Medizin Verlag GmbH, z. Hd. Kundenservice SpringerMedizin.de, Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin

Die Einzelheiten hierzu kann der Nutzer den Registrierungsformularen entnehmen. 

3.2.2 Alternativ zum Prozess nach Ziffer 3.2.1 kann der Nutzer über das Zusatzformular auch einen elektronisch prüfbaren Nachweis, zum Beispiel seine EFN (einheitliche Fortbildungsnummer) oder einen anderen registrierten Fachcode mitteilen. Kann dieser verifiziert werden, benötigt SSBM keinen weiteren Berufsnachweis und kann das Benutzerkonto direkt freischalten. 

3.3 Der Nutzer versichert zusätzlich, dass die von ihm im Rahmen seiner Registrierung gemachten Angaben zu seiner Person, insbesondere zu Vor- und Nachnamen, Postanschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Nutzer darf insbesondere keine Daten von dritten Personen angeben. Der Nutzer ist verpflichtet, Springer Nature jegliche Änderung der Daten unverzüglich anzuzeigen. 

3.4 Das Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars stellt die Angebotserklärung des Nutzers auf Abschluss der Vereinbarung über die Nutzung des Authentifizierungs-Dienstes (nachfolgend auch bezeichnet als „Nutzungsvereinbarung“) dar. Springer Nature nimmt dieses Angebot vorbehaltlich Ziffer 3.10 an, indem dem Nutzer die Registrierung per E-Mail bestätigt oder indem der Nutzer nach Absenden des Registrierungsformulars für den Zugang zu den betreffenden registrierungsbedürftigen Bereichen bzw. Inhalten freigeschaltet wird. Die Nutzungsvereinbarung ist damit jeweils zustande gekommen. 

3.5 Umgehend nach Eingang des Registrierungsformulars bei Springer Nature erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail. In dieser E-Mail ist ein Bestätigungslink enthalten. Indem der Nutzer diesen Link anklickt, bestätigt er seine E-Mail-Adresse. Diese Bestätigung ist Voraussetzung dafür, dass der Nutzer sich zukünftig über den Authentifizierungs-Dienst anmelden oder unmittelbar nach der erfolgreichen Registrierung bei anderen Internet-Portalen Leistungen in Anspruch nehmen kann. 

3.6 Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zulassung zu den Portalen. 

3.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche und englische Sprache zur Verfügung. 

3.8 Wir sind berechtigt, einzelne Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

4. Gebrauch der Zugangsdaten, Zugang zu den Portalen 

4.1 Der Nutzer erhält Zugang zu den zugangsbeschränkten Inhalten und Angeboten der teilnehmenden Internet-Portale, indem er seine Zugangsdaten, in der Regel E-Mail-Adresse und Passwort, in das jeweilige Login-Formular eingibt. 

4.2 Die Zugangsdaten sind ausschließlich für die persönliche Nutzung durch den betreffenden Nutzer bestimmt. Der Nutzer darf die Daten, insbesondere sein Passwort, nicht an Dritte weitergeben, auch nicht an Familienangehörige oder Kollegen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, stets geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der teilnehmenden Portale durch Dritte zu verhindern. 

4.3 Erlangt der Nutzer Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten oder hat er auch nur einen entsprechenden Verdacht, so wird er Springer Nature darüber unverzüglich unterrichten. Bei Missbrauch oder vermutetem Missbrauch ist Springer Nature berechtigt, den Zugang zu den Internet-Portalen der Fachverlage der Fachverlagsgruppe Springer Nature sofort zu sperren. Der Nutzer haftet für alle Folgen der Drittnutzung, sofern der Missbrauch der Zugangsdaten von ihm zu vertreten ist. Zu vertreten hat der Nutzer den Missbrauch insbesondere bereits, wenn er die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten auch nur fahrlässig ermöglich hat. Die Haftung endet erst, wenn der Nutzer den Kundendienst von Springer Nature durch E-Mail (sso-service@springer.com) über die unberechtigte Nutzung informiert und, falls erforderlich, das Passwort geändert hat. 

4.4 Ziffer 4.3 gilt entsprechend, wenn der Nutzer an einem öffentlichen oder von mehreren Benutzern verwendeten Computer arbeitend die Option „Eingeloggt bleiben“ gewählt hat und auf diese Weise Dritte Zugriff auf die Portale erhalten. 

4.5 Der durch die Zugangsdaten gewährte Zugangsumfang ist abhängig von den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Internet-Portals der Fachverlage der Fachverlagsgruppe Springer Nature. Der Zugangsumfang kann zudem je nach Berufsgruppe des Nutzers unterschiedlich sein. 

4.6 Springer Nature weist darauf hin, dass die Internet-Portale der Fachverlage der Fachverlagsgruppe Springer Nature jeweils von der in der Anbieterkennzeichnung des Portals genannten Gesellschaft betrieben werden. Springer Nature ist, wenn Springer Nature das Angebot nicht selbst betreibt, für die dortigen Inhalte und Angebote nicht verantwortlich. 

5. Ende und Entziehung der Zugangsberechtigung 

5.1 Springer Nature behält es sich vor, die Zugangsdaten des Nutzers bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen, insbesondere wegen

falscher Angaben bei oder nach der Registrierung und/oder

unbefugter Weitergabe oder Offenlegung der Zugangsdaten, insbesondere des Passwortes,

zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder dem Nutzer den Zugang mit sofortiger Wirkung oder mit einer in unserem Ermessen stehenden Frist endgültig zu entziehen und/oder die Nutzungsvereinbarung außerordentlich und fristlos zu kündigen. Nach einem solchen Fall darf sich der Nutzer ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung von Springer Nature nicht erneut registrieren. 

5.2 Die Zugangsberechtigung erlischt ferner automatisch, sobald der Nutzer nicht mehr zu den auf dem jeweiligen Fachportal aufgeführten zugelassenen Personengruppen gehört. Der Nutzer ist verpflichtet, den Kundenservice (Kontaktdaten siehe oben unter Ziffer 3.3) unverzüglich über entsprechend bevorstehende oder bereits erfolgte Veränderungen des Berufsstandes bzw. der Erwerbstätigkeit zu informieren. 

6. Beendigung der Nutzungsvereinbarung 

6.1 Die Nutzungsvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sowohl der Nutzer als auch wir können die Nutzungsvereinbarung jederzeit grundsätzlich ohne Frist (siehe aber Ziffer 6.2) durch ordentliche Kündigung beenden. Daneben bleibt beiden Parteien die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Kündigungen bedürfen der Textform, also zumindest einer E-Mail. 

6.2 Die sofortige Beendigung der Nutzungsvereinbarung würde jedoch ggf. dazu führen, dass dem Nutzer die Anmeldung und damit, abhängig vom jeweiligen Angebot eines teilnehmenden Internet-Portals, gegebenenfalls auch der Zugang zu vom Nutzer gebuchten Abonnements und anderen dem Nutzer sonst freigeschalteten zugangsbeschränkten Bereichen der Internet-Portale unmöglich würde. Aus diesem Grund wirkt eine Kündigung der Nutzungsvereinbarung grundsätzlich erst, wenn der Nutzer auch die zum betreffenden Zeitpunkt noch bestehenden Abonnements oder anderen Laufzeitvereinbarungen mit den Internet-Portalen gekündigt bzw. beendet hat oder diese ausgelaufen sind. Vorher können wir daher auch den Authentifizierungs-Dienst-Account nicht löschen. 

7. Datenschutz 

Der Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Daten unserer Nutzer ist uns sehr wichtig. Alle Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung für den Authentifizierungs-Dienst. 

8. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen 

8.1 Springer Nature behält es sich vor, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer per E-Mail übermittelt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Springer Nature wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen. 

8.2 Alternativ zu Ziffer 8.1 können dem Nutzer die geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen auch im Zuge seiner nächsten Anmeldung über den Authentifizierungs-Dienst präsentiert werden. Die geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden vereinbart, indem ihnen der Nutzer im Zuge seiner nächsten Anmeldung zustimmt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von einem Monat nach der erstmaligen Präsentation widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform, also zumindest einer E-Mail. Wir werden den Nutzer im Zuge der Präsentation der geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hinweisen. 

8.3 Widerspricht der Nutzer, hat jede Partei das Recht, die Vereinbarung über die Nutzung des Authentifizierungs-Dienstes durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden. 

8.4 Die Möglichkeit der Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen besteht aber weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der für den jeweiligen Nutzer bestehenden Kernnutzungsmöglichkeiten des Authentifizierungs-Dienstes zum Nachteil des Nutzers einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen angelegten Verpflichtungen für den Nutzer. 

9. Schlussbestimmungen 

9.1 Auf das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer sowie auf diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen und ihre Auslegung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen bzw. europäischen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

9.2 Ist der Nutzer Kaufmann oder hat der Nutzer keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin. Unter denselben Voraussetzungen ist ferner auch der Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ergebenden Rechte und Pflichten Berlin. 

9.3 Ist der Nutzer ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz bieten. 

9.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam und/oder undurchsetzbar, so bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Unwirksame und/oder undurchsetzbare Bestimmungen werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch diejenigen wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien zur Erreichung des gewünschten wirtschaftlichen Zwecks am ehesten geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken in diesen Nutzungsbedingungen. Die Sätze 2 und 3 dieser Ziffer 9.4 gelten nicht, wenn der Nutzer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 

9.5 Die Springer Nature AG & Co. KGaA sieht für den Authentifizierungs-Dienst keine gesonderten Vertragstexte vor. Der Inhalt der mit Springer Nature geschlossenen Vereinbarungen folgt daher aus diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen zusammen mit der Identität von Springer Nature und dem Nutzer und dem Gegenstand des Nutzungsverhältnisses. Springer Nature speichert insofern nicht „den Vertragstext“ speziell zur Person des Nutzers.

Stand: Juni 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werbeeinschaltungen bei Springer-Verlag GmbH Austria


General Terms and Conditions of advertising at Springer Professional Media 



1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu den Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt wurden. 

2. Mündliche Absprachen und Auskünfte egal welcher Art, insbesondere mit Mitarbeitern des Verlages, sind unverbindlich. Absprachen und Auskünfte werden vom Verlag nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgten.

3. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif und die Höhe der anfallenden Abgaben (insbesondere Werbeabgabe und Mehrwertsteuer) vor Aufgabe des Inserates zu informieren. 

4. Der Verlag behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder aus rechtlichen Überlegungen, von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten. Dies gilt auch bei Vorliegen eines Jahresauftrages oder eines Auftrages auf wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die Rabattgewährung wird nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen.

5. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag, dass das Inserat (einschließlich Bildern) gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat (einschließlich Bildern) begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Dies gilt insbesondere für alle Arten wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, sei es, dass diese von Mitbewerbern des Auftraggebers oder von Mitbewerbern des Verlages geltend gemacht werden, für urheberrechtliche Ansprüche jeglicher Art, Einschaltkosten von Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung dem Verlag vom Gericht aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer und Ansprüche auf Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung des Verlages versteht sich einschließlich aller anfallenden Verfahrenskosten. Der Verlag ist zu einer Prüfung des Inserates oder eines Gegendarstellungsbegehrens nicht verpflichtet. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen vergleichbaren Folgen, beispielsweise Mitteilungen gem. § 37 MedienG. Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6. Der Verlag ist berechtigt, jederzeit auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Einschaltungen als "Anzeige", "Werbung" oder "entgeltliche Einschaltung" zu kennzeichnen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Kennzeichnung notwendig oder zweckmäßig ist, obliegt somit ausschließlich dem Verlag. Sollte ausnahmsweise der Verlag auf Wunsch des Auftraggebers eine solche Kennzeichnung unterlassen, haftet der Auftraggeber für jeden dem Verlag daraus erwachsenden Nachteil.

7. Bei telefonischer Auftragserteilung oder Textänderung können Reklamationen bezüglich Hörfehlern oder Satzfehlern vom Verlag nicht anerkannt werden.

8. Willkürliche Zusammenziehungen von Wörtern, die zu ungebräuchlichen und sprachwidrigen Wortgebilden führen, werden abgelehnt. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor. Der Verlag behält sich vor, Texte nach den Regeln der neuen Rechtschreibung zu setzen.

9. Telefonische Inseratenänderungen müssen nachträglich, jedoch noch vor Anzeigenschluss, schriftlich bestätigt werden.

10. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Verlag haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen bzw. Werbemittel wie Prospekte etc. beigestellt werden. Die Verwendung der Druckunterlagen erfolgt ohne Gewähr unter Beachtung der üblichen Sorgfalt. Prospektbeilagen und Druckunterlagen sind dem Verlag frei Haus zu liefern.

11. Bei Sonderwerbeformen (Einklebern, Tip-on-Cards ...) kann aus technischen Gründen eine 100%ige Qualitätsgarantie nicht gegeben werden (eine Toleranzgrenze von 5% gilt als vereinbart).

12. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

13. Der Verlag übernimmt keine Haftung für zur Verfügung gestellte Druckunterlagen.

14. Probeabzüge werden auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

15. Kosten, die durch erhebliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.

16. Bei Zurückziehung von Aufträgen für den Text- oder Anzeigenteil (soweit dies für den Verlag technisch noch möglich ist) wird ein Betrag von 20% des Inseratenwertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt.

17. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.

18. Farbabweichungen gegenüber dem Original behält sich der Verlag aus drucktechnischen Gründen vor.

19. Bei Anzeigen, die nach Layout gestaltet werden, bzw. wenn vorgeschriebene Schriftgrößen eingehalten werden und die bestellte Anzeigengröße nicht ausreicht, muss die volle Abdruckhöhe bezahlt werden.

20. Eine Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserates an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- und Platzierungsfehler entstehen, ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung des Verlages mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallenden anteiligen Einschaltungsentgelt absolut begrenzt.

21. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend.

22. Bei Verschiebung aus technischen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers kann weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.

23. Einschaltungsreklamationen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Inserates anerkannt, die Reklamation muss schriftlich erfolgen.

24. Der Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur dann, wenn ein schriftlicher Anzeigenauftrag vorliegt und dieser spätestens mit der ersten Einschaltung erteilt wird. Rückwirkende Anzeigenaufträge können nicht anerkannt werden. Rabattjahr ist das Kalenderjahr. Bei Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren verfällt jeder Rabattanspruch.

25. Die Kundenrabatte können auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Rabattschlusszeitraumes gutgeschrieben werden. Eine Änderung dieser Verrechnungsart behält sich der Verlag jederzeit vor.

26. Rabattendabrechnungen sind schriftlich spätestens drei Monate nach Ablauf des Rabattjahres zu fordern.

27. Bei zu hoher Rabattgewährung erfolgt nach Ablauf der Jahresfrist eine Nachfakturierung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 14% per annum verrechnet werden.

28. Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen.

29. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten diese auch für laufende Aufträge sofort (auch unterjährig) in Kraft.

30. Der Verlag behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.

31. Die Rechnungen des Verlages sind 30 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass dem Verlag die Gutschrift des Betrages spätestens am Fälligkeitstag vorliegt. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfalle sind für die jeweils überfälligen Beträge 14% Zinsen per annum zu bezahlen, welche sofort fällig werden. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, außer den üblichen Mahnspesen des Verlages alle dem Verlag bei Verfolgung seiner Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Er hat daher neben den gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessuale Kosten, insbesondere des vom Verlag beauftragten Inkassobüros oder Anwaltes, voll zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.

32. Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsverzug stellt der Verlag den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten bzw. mit allen seit Beginn der Geschäftsverbindung gewährten Nachlässen (zum Beispiel Rabatten, Provisionen) fällig.

33. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag dann Anrecht auf volle Bezahlung der veröffentlichten Einschaltungen, wenn die Aufträge mit 75% der Kalkulationsauflage erfüllt sind. Bei einer Erfüllung unter 75% ist die Leistung aliquot zu bezahlen.

34. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht in Wien.

Jänner 2018

General Terms and Conditions for advertising at Springer Professional Media 

1. Agreements additional to or differing from the publisher's terms and conditions are only binding when they were confirmed in writing by the publisher. 
2. Verbal agreements and information regardless of what kind, particularly with employees of the publisher, are non-binding. Agreements and information are accepted by the publisher as binding only when they take place in written form.

3. It is the responsibility of the client, to inform himself about the respectively valid advertising rates and the amount of the accruing duties and taxes (particularly advertising taxes and value added taxes) before the placing of the advertisement. 

4. The publisher reserves the right, to withdraw from implementing the orders at any time and without stating the reasons, but particularly in the case of default  in payment or for legal considerations. This also applies in the case of the existence of an annual contract or a contract for repeated appearance of publications. The rebate is granted in accordance with the extent of the actual sales volume.

5. The client guarantees the publisher, that the advertisement (including images) violates no legal conditions and the rights of third parties are not infringed upon. The client commits himself to indemnify and hold the publisher harmless from and against all claims, which are based on the published advertisement (including images) as well as to provide full satisfaction for the resulting disadvantages. This applies particularly to all types of claims under Competition Law, unless these are asserted by competitors of the client or by competitors of the publisher, to copyright claims of any kind, insertion costs of replies, whose publication was assigned to the publisher by the court, administrative authority and juridical penalties, compensations under the Media Law, claims for damages of whatever type and claims for publications of judgments or notices according to the Media Law.  The obligation of the client to indemnify and hold the publisher harmless is understood including all incidental procedural costs. The publisher is not obligated to examine the advertisement or a reply request. This also applies analogously to all other comparable consequences, for example, notices according to Art. 37 of the Media Act. The publisher reserves the right to reject orders without giving reasons.

6. The publisher is entitled, at any time even without consultation with the client to designate insertions as  "advertisement", "advertising" or "non-gratuitous insert."  The decision as to whether such a designation is necessary or purposeful is thus incumbent exclusively upon the publisher. If, as an exception, the publisher should omit such a designation at the request of the client, the client is liable for any disadvantage accruing therefrom to the publisher. 

7. In the case of placing orders or text changes by telephone, complaints regarding hearing mistakes or composition errors are not recognized by the publisher.

8. Arbitrary contractions of words, which lead to unusual and ungrammatical word formations, are rejected. The publisher reserves the right to make word cuts, which do not misrepresent the meaning of the advertisement. The publisher reserves the right to typeset texts according to the new spelling rules.

9. Advertisement changes by telephone must subsequently be confirmed in writing, however, still before the ad deadline.

10. Responsibility for the timely provision of the copy material resides with the advertisers. The publisher is liable for the printing quality only if flawless copy or advertising material such as  prospectuses, etc. are provided. The utilization of the copy material takes place without guarantee subject to the customary diligence. Prospectus supplements and copy material are to be delivered free to the publisher.

11. With special forms of advertising (stick-ons, tip-on cards ...) a 100% guarantee of quality cannot be given for technical reasons (a tolerance limit of 5% is regarded as agreed upon).

12. The duty to store the copy material ends three months after the appearance of the advertisement, unless another agreement was expressly made. 

13. The publisher assumes no liability for copy material placed at its disposal.

14. Press-proofs are produced by explicit request. With failure to return the  press-proofs in due time the authorization for the printing is regarded as granted.

15. Costs, which arise through substantial change of the originally agreed upon design as well as the copy material provided, are charged to the client.

16. With cancellation of the orders for the text or advertisement section (as far as this is technically still possible for the publisher) an amount of 20% of the value of the advertisement is billed as reimbursement of costs.

17. For printing errors, which do not significantly impair the meaning of the advertisement, no reimbursement is made.

18. The publisher reserves the right to make color variations contrary to the original for typographical reasons.

19. In the case of  advertisements, which are designed according to the layout, or if specified type sizes are adhered to and the ordered advertisement size does not suffice, the entire print amount must be paid.

20. A liability is excluded for damages, which arise through non-appearance of an advertisement on a given day or through printing, setting and placement errors. In each case, the liability of the publisher is absolutely limited with the pro-rata insertion fee allocated to the affected part of the run. 

21. Placement requests are only binding for the publisher in the case of the payment of the additional fee for placement.

22. With postponement for technical reasons without prior notification of the client neither the payment can be withheld nor compensation for damages be demanded.

23. Insertion complaints are only recognized within eight days after the appearance of the advertisement, the complaint must be made in written form. 

24. The claim for customer rebate only exists when a written advertising order exists and this is issued at latest with the first insertion.  Retroactive advertising orders cannot be recognized. The rebate year is the calendar year.  Any rebate claim expires with default of payment and insolvency proceedings.

25. The customer rebates can be immediately considered during rendering of accounts at the request and with the consent of the publisher or can be accredited after expiration of the rebate termination time period. The publisher reserves the right to change this allocation type at any time.

26. Rebate settlements are to be claimed in writing at latest three months after the expiration of the rebate year.

27. With too high a rebate grant a subsequent billing occurs after the expiration of the one-year period, in which interest on late payments in the amount of 14% per annum is charged for the missing amount.

28. Invoice complaints will only be recognized within four weeks from the date of issue of the invoice. The complaint must be made in written form.

29. In the case of  changes in the advertising rates, the latter also go into effect immediately for current orders (also for periods of less than a year). 

30. The publisher reserves the right to demand advance payments.

31. The invoices of the publisher are due for payment 30 days after receipt. All transfers occur at the risk of the client and are carried out such that the credit of the amount is available to the publisher at latest on the day of maturity.  All bank service charges are without exception for the account of the client. In the event of default, 14% interest per annum is to be paid for the respective delinquent amounts, which are due immediately. Furthermore, besides the customary reminder fee of the publisher, the client is obligated to pay all costs, expenses and cash expenditures, of whatever title, accruing to the publisher in pursuance of its claims.  In addition to the legally determined costs, he, therefore, also has to fully compensate for all pre-litigation costs, particularly of the debt collection agency or attorney commissioned by the publisher. Incoming payments are first credited against interest and fees and lastly for the pure  amounts invoiced. 

32. In the case of  insolvency or payment default, the publisher demands immediate payment of the entire account balance with all additional expenses or with all discounts (for example, rebates, commissions) afforded since the beginning of the business connection.

33. In the case of business disruptions or interventions by force majeure the publisher is entitled to full payment of the published insertions, if the orders are fulfilled with 75% of the circulation underlying the calculation of the price of the ads. With a fulfillment below 75% the payment is made on a pro-rated basis.

34. Invoices are payable and actionable in Vienna. Vienna is regarded as the  place of fulfillment. The responsible court in Vienna adjudicates on all disputes arising from the present orders.

 
January 2017


Springer-Verlag GmbH Austria nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Out-of-court settlements: We do not engage in out-of-court settlements before consumer arbitration bodies. However, under the regulation (EU) 524/2013 we are obliged to inform you that the European Commission provides a platform for online dispute resolution, which is available at http://ec.europa.eu/consumers/odr