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Erschienen in: Pädiatrie & Pädologie 2/2014

01.12.2014 | Leitthema

Identitätsfindung

Babyklappe und In-vitro-Fertilisation

verfasst von: Prof. Dr. Dr. M. Beck

Erschienen in: Pädiatrie & Pädologie | Sonderheft 2/2014

Zusammenfassung

Einleitung

Bei den Themen Babyklappe und In-vitro-Fertilisation (IVF) gibt es durchaus Parallelen, und zwar bei der Identitätsfindung der Kinder, die möglicherweise ihre Eltern gar nicht kennen oder vorerst nur einen Elternteil. Dies kann eine psychologische Belastung für alle Beteiligten zur Folge haben.

Fragestellung

In diesem Beitrag werden ethische Fragen zu den Verfahren der IVF und der Präimplantationsdiagnostik (PID) gestellt und diskutiert. Die Beurteilung dieser Verfahren setzt sich aus der naturwissenschaftlichen Frage, wann das Leben physiologisch beginnt, dem Menschenbild und der ethischen Bewertung zusammen.

Schlussfolgerung

Sowohl bei der Babyklappe als auch bei der IVF müssen Kindeswohl und Elternwohl respektiert werden. Leider kommt das Kindeswohl dabei häufig zu kurz. Daher hat der Staat eine besondere Fürsorgepflicht für Kinder und andere Menschen, die nicht einsichts- und urteilsfähig sind. Bei der Abgabe eines Kindes in der Babyklappe sollten zum Wohl aller Beteiligten die Kontaktdaten der Mutter hinterlegt werden. Bei der IVF sollte jeweils nur ein Embryo in den Mutterleib eingesetzt werden („single embryo transfer“), um unnötige Fetozide zu vermeiden.
Auf den ersten Blick scheint es keine Verbindung zwischen dem Thema Babyklappe, also der anonymen Kindesabgabe, und dem Thema In-vitro-Fertilisation allgemein und für gleichgeschlechtliche Paare (zwei lesbische Frauen oder homosexuelle Männer) zu geben. Auf den zweiten Blick ergeben sich aber doch Überschneidungen, und zwar bei der Frage nach der Identitätsfindung der Kinder, die möglicherweise ihre Eltern gar nicht kennen (anonyme Kindesabgabe) oder zunächst nur einen Elternteil (z. B. bei einer Samenspende für hetero- oder homosexuelle Paare).
Bei der anonymen Kindesabgabe ergibt sich das Problem nicht nur für die Kinder, die ihre Eltern suchen, sondern auch umgekehrt für Mütter (und Väter), die nach ihren Kindern suchen. Manche Mütter suchen womöglich ein Leben lang nach ihnen und wollen wissen, was aus ihren Kindern geworden ist. Deshalb rät z. B. der Deutsche Ethikrat von einer völlig anonymen Kindesabgabe ab [1]. Es sollte – auch im Sinne der Mutter – eine Kontaktmöglichkeit zwischen Mutter und Kind durch Hinterlassen einer Adresse oder Telefonnummer ermöglicht werden.
Die Frage der Findung der eigenen Identität des Kindes kann auch bei einer Samenspende entstehen, wenn das Kind zwar in einer Ehe mit Mann und Frau aufwächst, aber nicht weiß, dass sein genetischer Vater ein Samenspender ist. Dieser Fall tritt ein, wenn sich Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften aufgrund der Unfruchtbarkeit des Mannes für eine Fremdsamenspende entscheiden. Die Fremdsamenspende ist in Österreich bisher nur als sog. Insemination erlaubt, d. h. der fremde Samen muss in die Gebärmutter der Frau eingeführt und darf nicht im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation im Reagenzglas verwendet werden. Nach solch einer Fremdsamenspende kann es sein, dass das heranwachsende Kind seinen genetischen Vater zunächst nicht kennt, und auch die Eltern mit ihm darüber nicht sprechen. Nach österreichischem Recht hat aber der Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr das Recht, seinen genetischen Vater kennenzulernen. Die Eltern müssten ihn also darüber informieren.
Auch zwei lesbische Frauen brauchen einen Samenspender. Hier wird das Kind von sich aus irgendwann fragen, wer denn nun sein Vater sei. Bei zwei homosexuellen Männern kommt ein weiteres Problem hinzu: Sie benötigen nicht nur eine weibliche Eizelle als Spende, sondern auch eine Leihmutter, die das Kind austrägt. Theoretisch könnten die Eizellspenderin und die Leihmutter ein und dieselbe Person sein.

Verbreitung der In-vitro-Fertilisation

Zunächst war die In-vitro-Fertilisation (IVF) dafür entwickelt worden, kinderlosen Eltern zu einem Kind zu verhelfen. Heute hat sich ihre Verwendung dahingehend ausgedehnt, dass die Methode auch normal zeugungsfähigen Eltern angeboten wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie eine genetische Veranlagung in sich tragen und nicht wollen, dass ihre Kinder diese weiter vererbt bekommen (z. B. Veranlagung für Brustkrebs bei Frauen durch Vererbung einer BRCA1-Gen-Veränderung), oder weil sie Träger einer Erbkrankheit sind, die dann bei den Kindern manifest werden würde oder aber selbst schon erkrankt sind.
Bei der IVF werden mehrere Embryonen hergestellt. Diese werden mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) auf bestimmte genetische Veranlagungen hin untersucht und ausselektioniert. Eingepflanzt werden dann nur die gesunden Embryonen, die den genetischen Schaden der Eltern nicht aufweisen. Ein derartiges Verfahren zählt nicht mehr zur klassischen Diagnostik, die man im Sinne des Dreiklangs von Diagnose, Therapie und Prophylaxe durchführt, um eine Therapie oder Prophylaxe einzuleiten. Vielmehr dient sie allein dazu, genetisch geschädigte Embryonen auszusondern und wegzuwerfen.
Weiterhin wird die IVF mit anschließender PID verwendet, um sog. Rettungsgeschwister herzustellen. Wenn z. B. ein Kind an Leukämie erkrankt ist, kann es sein, dass den Eltern gesagt wird, dass es nur eine Therapiechance gibt, wenn die Eltern ein weiteres Kind zeugen, dem dann Nabelschnurblut, Knochenmarkt oder sogar ganze Organe zum Transplantieren entnommen werden. Da aber nicht jedes Geschwisterkind wegen der HLA-Gewebeverträglichkeit als Knochenmark- oder Organspender geeignet ist, müssen in diesem Fall viele Embryonen per IVF hergestellt und mittels PID daraufhin untersucht werden, ob sie gewebeverträglich mit dem Knochenmarkempfänger sind. Die gewebeverträglichen werden dann eingesetzt und zu einem Kind heranwachsen gelassen. Schon bei der Geburt kann Nabelschnurblut entnommen werden und später dann Knochenmark. In beiden Proben sind humane Stammzellen vorhanden, die womöglich eine Therapie herbeiführen können. Auch Organe können transplantiert werden.
Darüber hinaus wird die IVF zur Herstellung von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare verwendet. Zwei Frauen brauchen dazu einen Samenspender, zwei Männer benötigen eine Eizellspenderin und zusätzlich eine Leihmutter, die das Kind austragen kann. Eizellspenderin und Leihmutter könnten dieselbe oder unterschiedliche Personen sein. In Österreich sind beide Wege verboten, zugelassen ist lediglich die Fremdsamenspende in einer Ehe oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Hilfe der Insemination der Spermien in die Gebärmutter der Frau.

Präimplantationsdiagnostik

Die PID selbst wird nicht nur zur Feststellung von Schäden bei Embryonen von genetisch vorbelasteten Eltern verwendet. Sie findet auch in vielen anderen Kontexten Anwendung und könnte u. a. als Screening bei jeder IVF verwendet werden. Die PID hat wie die IVF schrittweise eine Erweiterung ihres Einsatzbereichs erfahren1: Es begann damit, dass man Embryonen auf ihre Lebensfähigkeit hin diagnostiziert hat und auf die Suche nach Trisomien wie 13, 14 und 18 ging, die mit dem Leben nicht vereinbar sind. Später wurden monogen bedingte Erbkrankheiten diagnostiziert, die nicht behandelbar sind und bei denen die Kinder früh versterben (Tay-Sachs-Syndrom, Lesch-Nyhan-Syndrom). In der Folge wurden auch monogen bedingte Erbkrankheiten herausselektioniert, die behandelbar sind (zystische Fibrose, Phenylketonurie, Bluterkrankheit).
Schließlich geht es auch um die Präimplantationsdiagnose bei chromosomalen Veränderungen, die mit dem Leben vereinbar sind, wie z. B. Trisomie 21, Turner-Syndrom und Klinefelter-Syndrom. Zunehmend werden auch sog. „late onset diseases“ diagnostiziert, die erst um das 50. Lebensjahr herum ausbrechen (Chorea Huntington). Untersucht werden können auch familiäre genetische Dispositionen, bei denen jedoch keineswegs klar ist, ob diese Erkrankungen jemals ausbrechen werden (z. B. Disposition für Brustkrebs aufgrund einer BRCA1-Gen-Veränderung). Schließlich könnte man polygene und multifaktorielle Krankheitsdispositionen, wie Veranlagungen zu Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Asthma bronchiale herausfiltern.
Neueste Entwicklungen verwenden die PID eben für das Herstellen von Rettungsgeschwistern zur Therapie für erkrankte Geschwister. Diese Embryonen werden eigens zur Knochenmarktransplantation für einen erkrankten Bruder oder eine erkrankte Schwester hergestellt. Aufgrund der HLA-Gewebeunverträglichkeit müssen dazu viele Embryonen (bis zu 20) hergestellt werden, damit der gewebeverträglichste ausgewählt werden kann. Er oder sie wird dann implantiert, ausgetragen und zur Nabelschnur- oder Knochenmarkspende (vielleicht sogar Organspende) herangezogen. Hier geht es also um die Herstellung von Embryonen mit bestimmten Eigenschaften für andere erkrankte Geschwister. Denkbar ist aber auch eine Herstellung im Sinne der Eltern oder sogar des Embryos selbst mit einer Geschlechtsselektion durch PID oder gar zur Auswahl bestimmter Körpermerkmale, wie der Augenfarbe oder bestimmter genetischer Disposition für besondere Leistungsschwächen oder -stärken. Auch für gleichgeschlechtliche Paare könnte die IVF mit anschließender PID verwendet werden.

Ethische Fragestellungen

Die ethischen Fragstellungen beziehen sich auf mehrere komplexe Bereiche. Ethische Urteile in diesem Kontext setzen sich zusammen aus dem naturwissenschaftlichen Sachstand, der Einordnung in ein zugrunde liegendes Menschenbild, das in der ethischen Bewertung oft unbewusst vorausgesetzt wird, und schließlich dem ethischen Urteil selbst, das nach den beiden vorhergehenden Überlegungen gefällt wird. Im vorliegenden Kontext der IVF, der PID, dann aber auch der Babyklappe geht es zunächst um die Frage, was eigentlich ein Mensch ist, ab wann menschliches Leben beginnt und ab wann es zu schützen ist. Daraufhin folgt die Frage, ob man überhaupt eine IVF durchführen soll mit all den Problemen der überzähligen Embryonen außerhalb des Mutterleibes, die dann in Kühlschränken aufbewahrt werden, mit denen Forschung betrieben wird oder die wieder getötet werden.
Aber es geht auch um jene überzähligen Embryonen im Mutterleib, die per Fetozid wieder getötet werden. Hierzu kommt es, weil zur Erzielung einer höheren Baby-take-home-Rate mehrere Embryonen eingepflanzt worden sind, die Eltern aber nur ein Kind haben wollen oder aber die Mehrlingsschwangerschaft ein Risiko darstellt. Zusätzlich zu den Mehrfachimplantationen neigen IVF-Embryonen vermehrt zu Zwillingsbildungen. Sowohl im ersten Fall nach der Implantation von mehreren Embryonen als auch im Fall von zusätzlicher Zwillingsbildung eines IVF-Embryos kann es sein, dass man sich aufgrund der Risikoschwangerschaft, die jede Mehrlingsschwangerschaft darstellt, zu einem Fetozid entscheidet. Dieser kann wiederum einen kerngesunden Embryo/Fetus betreffen oder auch einen geschädigten. Im letzteren Fall ginge es um eine Art embryopathischer Indikation, im ersteren um eine medizinische oder auch soziale Indikation, da eine Mehrlingsschwangerschaft für die Mutter, aber auch für die zu gebärenden Kinder ein Risiko darstellen würde.
Schon bei der Herstellung von Embryonen im Reagenzglas gibt es unterschiedliche ethische Überlegungen, z. B. bei der Frage, ob die Zeugung von Kindern allein durch das geschlechtliche Zusammensein der Eltern zustande kommen sollte oder auch durch die Geschicklichkeit einer Laborkraft/eines Arztes, der Samen und Eizellen im Reagenzglas zusammenbringt. Die Frage ist, ob beide Zeugungsarten, die physiologische und die In-vitro-Herstellung als gleichwertig anzusehen sind und ob der Status des Embryos im Mutterleib derselbe ist wie außerhalb im Reagenzglas. Auch hinter dieser Frage steht eine anthropologisch-ethische Problemstellung, was der einzelne Mensch ist, ob er von Anfang an ein Mensch ist oder sich erst zum Menschen entwickelt und wie er zustande kommt.
Ist der Status des Embryos im Mutterleib derselbe wie außerhalb?
Noch vor dieser Frage stellt sich eine andere, nämlich ob Kinderlosigkeit eine Krankheit ist. Denn dann müssten die Krankenkassen die Kosten für diese Methode übernehmen (das ist in Österreich nicht der Fall). Die IVF ist aber darüber hinaus insofern keine Therapie im herkömmlichen Sinn, da sie weder die Unfruchtbarkeit der Frau noch die Zeugungsunfähigkeit des Mannes behandelt. Vielmehr ist sie eine Substitutionsbehandlung, die einen Defekt (auf welcher Seite auch immer) durch Herstellung des Embryos im Reagenzglas ausgleicht. Hier stellen sich von Anfang an viele weitere ethische Fragen: Da die Erfolgsrate der IVF – je nach Statistik und Labor – kaum über 25 % für die sog. Baby-take-home-Rate (also das Zur-Welt-Bringen eines Kindes) liegt, stellt man mehrere Embryonen her, und dazu benötigt man wiederum mehrere Eizellen.
Zur Gewinnung dieser Eizellen muss die Frau hormonell stimuliert werden, was nicht ganz ungefährlich ist und durch das sog. Hyperstimulationssyndrom schon zu Todesfällen geführt hat. Hier stellt sich die Frage der Rechtfertigung eines so risikoreichen Eingriffs: Darf man für die Herstellung eines Kindes die Frau einer nicht ganz ungefährlichen Therapie unterziehen, die ja eigentlich keine Therapie ist, da die Frau weder krank ist, noch die Ursache der Kinderlosigkeit behoben wird? Manche Positionen sprechen in diesem Zusammenhang sogar von Körperverletzung, die eigens gerechtfertigt werden muss [2]. Mit Zustimmung der Frau bzw. des Ehepaares kann diese Hormonstimulation vorgenommen werden. Die nächste ethische Frage ist, wie viele Embryonen hergestellt werden sollen, wie viele implantiert werden und was mit den überzähligen Embryonen geschieht. Die Beantwortung dieser Fragen hängt wiederum davon ab, wie der anthropologische Status des Embryos bestimmt wird und wie ethisch damit umzugehen ist. Dieses Urteil setzt sich aus der naturwissenschaftlichen Frage, wann das Leben physiologisch beginnt, dem Menschenbild und der ethischen Bewertung zusammen.

Physiologie des Lebensbeginns und philosophische Interpretationen

Der wesentliche Übergang vom Nicht-Leben (Samen und Eizellen sind für sich allein dauerhaft nicht lebensfähig) zu neuem Leben ist jener, wo zwei Zellen, die beide nur einen haploiden Chromosomensatz besitzen (Samen und Eizellen) sich zur Zygote vereinen. Es geht um den Zeitraum des Eindringens eines Spermiums in die Eizelle und den Verschluss der Eizelle, damit kein zweites Spermium eindringen kann. Das Eindringen eines zweiten Spermiums wäre mit dem Leben nicht vereinbar, da zu viele Chromosomen und Gene in der Zygote vorhanden wären (69 Chromosomen). Mit Verschluss der Eizelle ist das gesamte Genom in der Zygote vorhanden und nicht erst mit der Kernverschmelzung der Vorkerne. Das deutsche Embryonenschutzgesetz setzt den Beginn des Lebens mit der Verschmelzung dieser Vorkerne an, obwohl neuere embryologische Untersuchungen zeigen, dass es diese Verschmelzung der Vorkerne gar nicht gibt. Die Zellmembranen lösen sich nach der Verdoppelung der DNA auf. „Die Vorkerne liegen dicht beieinander, bevor sich ihre Kernmembran auflöst. Der weibliche und der männliche Vorkern reduplizieren getrennt ihre DNS“ ([6], S. 32). Die Kernmembran der jeweils 23 Chromosomen enthaltenden Vorkerne löst sich also auf, und in der Zygote kommt es nicht zur Bildung einer neuen Kernmembran, so dass die Zygote keine Zelle mit einem normalen Zellkern ist. „Beim Menschen kommt es allerdings nicht zu einem Verschmelzen der Vorkerne, weil sich keine neue Kernmembran ausbildet, sondern sich sofort die erste Zellteilung anschließt“ [5].
Damit wäre der früheste Zeitraum für das Vorliegen des neuen Genoms das Sich-Verschließen der Eizelle. Von jetzt an vollzieht sich eine Selbstentfaltungsdynamik des Lebendigen, die 80 oder 90 Jahre dauern kann, wenn sie nicht gestört oder der Embryo getötet wird. Aristoteles nennt diese Entfaltung des Lebendigen die Selbstbewegung des Organischen. Heute würde man naturwissenschaftlich wohl eher von der Selbstorganisation des Lebendigen sprechen, von der Evelyn Fox Keller meint, dass das Lebendige sich von innen her selbst organisiere, als hätte es einen eigenen Geist. Sie sagt, ein Organismus („organon“: Werkzeug) werde nicht von außen gesteuert wie ein Werkzeug von einem Werkzeugbenutzer, sondern sei „ein System von Organen (…), das sich verhält, als besäße es einen eigenen Geist – als würde es sich selbst steuern“ ([4], S. 137).
Diese Selbstentfaltung ist ein kontinuierlicher Prozess, der nur gestoppt werden kann durch die Tötung oder das Absterben des Embryos. Es ist der Prozess der Selbstentfaltung eines menschlichen Wesens, denn Samen und Eizelle des Menschen bringen einen menschlichen Embryo hervor und keinen Hamster oder ein Tulpe. Allerdings vertrat eine aristotelische Philosophie und auch jene eines Thomas von Aquin im Mittelalter noch die These, dass der Mensch sich nicht als Mensch, sondern zum Menschen entwickelt.
Man spricht hier philosophisch von der Sukzessivbeseelung des menschlichen Embryos.
Dieser durchläuft Stadien vom Pflanzen- über das Tier- bis hin zum Menschenstadium mit der sog. Beseelung, mit einer Geistseele, die bei der Frau um den 80. und beim Mann um den 40. Tag geschieht. Dies bedeutet, dass der Mensch sich in Stadien entwickelt und die Materie erst bereitet werden muss, damit dann Gott selbst eine unsterbliche Geistseele einpflanzen kann. Die Frage war nämlich, wie ein endlicher Leib eine unsterbliche Seele hervorbringen und enthalten könne.
So glaubte man, dass das sterbliche Element vom Menschen und das unsterbliche Moment von Gott stammten. Diese Auffassung von der Sukzessivbeseelung findet sich noch in muslimischen und auch jüdischen Traditionen. Das Christentum hat nach der Entdeckung der weiblichen Eizelle 1823 und dem Wissen, dass das Kind aus Samen und weiblicher Eizelle zustande kommt (vorher dachte man, der ganze Mensch stecke bereits von Anfang an im Samen) diese Beseelungstheorie umgewandelt. Man sprach jetzt von einer Simultanbeseelung, dass der Mensch den menschlichen Leib schaffe und Gott gleichzeitig (simultan) eine unsterbliche Seele einsenke. Auch in dieser Theorie bleibt noch ein Dualismus zwischen göttlichem und menschlichem Handeln. So muss diese Theorie heute noch einmal verändert und mit den aktuellen Erkenntnissen der Embryologie zusammengedacht werden: Der Mensch zeugt den ganzen Menschen in seiner Leib-Seele-Einheit, und Gott (wenn man diese Dimension im Denken hat) ist der Träger des ganzen Prozesses ([3], S. 69 ff.). Der Mensch entwickelt sich als Mensch und nicht zum Menschen.
Der Mensch entwickelt sich als Mensch und nicht zum Menschen
Mit der Imprägnierung des Samens in die Eizelle ist ein neues Genom entstanden. Die so gewordene Zygote hat bereits ein Geschlecht. Die jetzt folgende Entwicklung vom Zwei- über das Vier- zum Achtzellstadium ist daher immer die Entwicklung eines weiblichen oder männlichen Embryos. Es ist kein Zellhaufen, sondern ein sich lebendig entwickelndes menschliches Wesen.

Ethische Fragen am Beginn des Lebens

Ausgehend von der physiologischen Sachlage und der anthropologischen Frage, ob es sich bereits bei der Zygote um einen Menschen handelt oder ob dieser Embryo sich erst zum Menschen entwickelt oder als Mensch, folgt als dritter Schritt die ethische Bewertung, wie mit diesem Embryo umzugehen ist. Sollte es sich noch nicht um einen Menschen handeln, stellen sich viele ethische Probleme nicht. Dann wäre letztlich der Embryo wie eine Sache zu behandeln.
Der Personencharakter eines Menschen, der eben etwas ganz anderes ist als eine Sache, hängt u. a. an seiner Vernunftbegabung, die ihn zur Autonomie, zur Selbstgesetzgebung befähigt. Die Frage ist, ob diese Vernunft aktuell vorhandsein muss, oder ob es auch genügt, auf dem Weg zu diesem Stadium zu sein. Vernunftgebrauch hieße, dass das Gehirn entwickelt ist und der Mensch schon ein Stück Bewusstsein von sich selbst hätte bzw. eine gewisse Zukunftsperspektive entwickeln könnte. So sieht es Peter Singer: „Der Fötus, das schwerst geistig behinderte Kind, selbst das neugeborene Kind – sie alle sind unbestreitbar Mitglieder der Spezies Homo sapiens, aber niemand von ihnen besitzt ein Selbstbewußtsein oder hat einen Sinn für die Zukunft oder die Fähigkeit, mit anderen Beziehungen zu knüpfen“ ([7], S. 119). Und weiter: „Es gibt viele Wesen, die bewußt und fähig sind, Lust und Schmerz zu erfahren, aber nicht selbstbewußt und vernunftbegabt und somit keine Personen. Viele nichtmenschliche Tiere gehören nahezu mit Sicherheit zu dieser Kategorie; das gilt auch für Neugeborene und manche geistig Behinderte“ (ebd. S. 136). Wie mit dem Menschen umgegangen wird, hängt also an der naturwissenschaftlichen Erkenntnis sowie an der philosophischen Interpretation dessen, was und wer der Mensch ist und ab wann ein Mensch eine menschliche Person ist.
Sollte es sich beim Embryo um einen Menschen in seinen frühesten Stadien handeln, wäre wie folgt zu argumentieren: Da es sich um einen kontinuierlichen Prozess der Entwicklung handelt, bei dem schon in der Zygote das ganze aktive Potenzial zum erwachsenen Menschen angelegt ist (Samen und Eizelle haben dies jeweils nicht, weil sie nicht allein lebensfähig sind) und diese Zygote sich im Idealfall (wenn sie richtig ernährt wird) 80 Jahre lang entwickelt, müsste zur moralischen Bewertung ein Überstiegszeitraum angegeben werden können, in dem sich die Zygote von einer Sache hin zum Menschen als Person entwickelt. Dies ist aber nicht möglich, denn es gibt in diesem kontinuierlichen Prozess des sich entwickelnden männlichen oder weiblichen Embryos keine signifikanten Sprünge, die eine unterschiedliche Bewertung (Sache/Person) zuließen.
So werden Embryonen und Feten zumindest im Deutschen Embryonenschutzgesetz wie auch im Österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz wie Personen behandelt. Damit kommt ihnen Würdestatus zu („Die Würde des Menschen ist unantastbar“, Artikel 1 des Deutschen Grundgesetzes und der EU Charta) und das hat v. a. drei Folgen: Die beiden ersten sind in Artikel 2 des Grundrechtekatalogs des Lissabon Vertrags (EU Charta) und des Deutschen Grundgesetzes verankert: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche (und geistige) Unversehrtheit“. Das heißt, ein gezeugter oder im Reagenzglas hergestellter Embryo darf nicht einfach getötet oder „versehrt“, also verletzt werden. Außerdem soll schon der Embryo (dritte Konsequenz) um seiner selbst willen geachtet und respektiert werden.
Das heißt mit den Worten Immanuel Kants: Der Mensch darf nicht total verzweckt oder total instrumentalisiert werden, er soll um seiner selbst willen geachtet werden. Verboten ist daher in Deutschland und Österreich die Herstellung von menschlichen Embryonen für die Forschung oder zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen, weil das eine Totalverzweckung eines menschlichen Embryos wäre. Zum Import von embryonalen Stammzellen (nicht Embryonen) hat Deutschland ein eigenes Gesetz erlassen. In Österreich ist der Import von embryonalen Stammzellen nicht verboten und daher erlaubt. Die Verwendung eines Embryos zu Forschungszwecken, für die er eigens hergestellt wurde, wäre eine Totalverzweckung, da der Embryo nicht um seiner selbst willen geachtet würde.
Wenn diesem sich entwickelnden Embryo Würde zukommt und damit das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und das Verbot der Totalinstrumentalisierung gilt, dann ist jede Tötung, Verletzung und oder Verzweckung des Embryos (z. B. für die Forschung oder zur Herstellung von Medikamenten) verboten. So ist auch die Gesetzeslage in Deutschland und Österreich für den Embryo in vitro als auch in vivo formuliert: Er darf nicht getötet werden und daher ist auch ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich und in Deutschland (§ 96 und § 218) verboten, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. In vitro sollen eigentlich keine überzähligen Embryonen entstehen, in Österreich gibt es aber aufgrund der Gesetzeslage mehr Embryonen als in Deutschland. Diese werden in Kühlschränken aufbewahrt und dann nach 10 Jahren sterben gelassen, jedenfalls nicht zu Forschungszwecken verwendet. Das Sterbenlassen verstößt weniger gegen die Würde des Menschen als die Totalverzweckung.

Diskussion

So unterschiedlich und nahezu gegensätzlich diese beiden Themen der Babyklappe und der IVF auch sind, sie haben doch manche Gemeinsamkeiten. Gemeinsam ist zunächst beiden, dass es um eine Not der Eltern (der Mütter), aber auch um die Not der Kinder geht. Es geht um das Kindeswohl und das Elternwohl. Bei der Frage der Babyklappe geht es um das Problem, dass ein Kind bereits gezeugt und ausgetragen wurde, die Mutter sich aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage sieht, dieses Kind aufzuziehen und es daher anonym oder halbanonym bei einer Babyklappe abgibt.
Hier stellt sich zum einen das Problem der Mutter, die das Kind abgeben will oder abgeben muss und anonym bleiben will. Womöglich leidet sie später darunter, nicht zu wissen, was aus dem Kind geworden ist. Sie leidet vielleicht ein Leben lang darunter, keine Möglichkeit mehr zu haben, den Entwicklungsprozess des Kindes zu verfolgen und in Erfahrung zu bringen, was aus ihm geworden ist. Womöglich geht sie ständig auf die Suche nach ihrem Kind. Umgekehrt hat das Kind im Lauf seiner Entwicklung keine Möglichkeit, seine Mutter zu finden, so dass es weder sie noch den Vater kennenlernen kann. Laut Österreichischem Gesetz hat das Kind jedoch das Recht, ab dem 14. Lebensjahr seine (genetischen) Eltern und damit seine Herkunft kennenzulernen. Da dies bei einer anonymen Kindesabgabe nicht möglich ist (kein Name, keine Adresse oder Telefonnummer der Mutter), lehnt der Deutsche Ethikrat [1] auch eine anonyme Kindesabgabe ab und fordert die Möglichkeit der Kontaktaufnahme des Kindes zur Mutter (zum Vater), aber auch der Mutter zum Kind. Beide Seiten können aufgrund des Nichtwissens um die Existenz der Mutter, des Vaters, des Kindes schwere psychische Belastungen erleiden.
Im anderen Themenbereich der IVF ist es oft die Not der Eltern, keine Kinder bekommen zu können, die die Eltern auf dieses Verfahren zurückgreifen lässt. Allerdings verwenden längst nicht mehr nur kinderlose Paare die IVF (s. oben), sondern auch Paare mit bestimmter genetischer Disposition, die durch IVF und PID die Weitergabe eines solchen Defektes verhindern wollen, die Rettungsgeschwister für erkrankte Kinder herstellen lassen oder aber sich als gleichgeschlechtliche Paare Kinder wünschen. Im letzteren Fall ist es bei zwei Frauen so, dass sie einen Samenspender benötigen und das Kind auch hier ein Recht darauf hat, mit 14 Jahren seinen genetischen Vater kennenzulernen.
Über diese Problematik hinaus stellt sich die Frage, ob Kinder bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut aufwachsen wie in einer heterosexuellen Beziehung. Zwei Männer benötigen zusätzlich zu einer Eizellspende auch eine Leihmutter. Bei dieser Frage zählt nicht das Argument, dass viele Ehen zerrüttet sind, und daher zwei sich liebende Frauen besser für das Kind sind und es fördern als ein sich dauernd streitendes Ehepaar. Hier müsste man eine gut laufende Ehe mit einer gut funktionierenden lesbischen Beziehung vergleichen und eine schlecht laufende Ehe mit einer schlecht funktionierenden lesbischen Beziehung (was immer das heißt). Bei homosexuellen Männern kommt die Problematik der Leihmutterschaft hinzu. Leihmütter tragen 9 Monate ein Kind aus, entwickeln zu ihm womöglich eine Beziehung (und umgekehrt) und müssen es dann wieder abgeben.
Bei den Rettungsgeschwistern stellt sich die Frage, ob sie sich nicht verzweckt vorkommen, wenn sie mit dem Ziel hergestellt worden sind, dem Geschwisterkind Knochenmark oder sogar ein Organ spenden zu müssen (die Kinder wurden nicht gefragt, ob sie per IVF zur Welt kommen wollten, und im Alter von 2 Jahren kann ein Kind nicht gefragt werden, ob es Knochenmark spenden will, es ist nicht zustimmungsfähig). Womöglich gelingt das Leben des erkrankten Kindes und das zu seiner Rettung hergestellte Leben scheitert. Auch bei vorselektierten Kindern (Ausselektion einer genetischen Erkrankung) haben Kinder vielleicht das Gefühl, nur unter bestimmten Bedingungen angenommen zu werden und geraten unter einen Leistungsdruck, den Wünschen und Anforderung der Eltern gerecht zu werden.

Fazit

So unterschiedlich die beiden Problemstellungen (Babyklappe und IVF) auch sind, so haben beide doch etwas Gemeinsames: Es geht immer um das Wohl mehrerer Menschen, von Eltern und Kindern, von Elternwohl und Elternwüschen einerseits sowie Kindeswohl und Kinderwünschen sowie Kinderrechten andererseits. Oft kommt dabei das Kindeswohl gegenüber dem Elternwohl zu kurz. Elternwünsche werden erfüllt, ohne auf das Wohl der Kinder zu schauen. Wie finden Kinder ihre Identität, wie lernen sie Geborgenheit? Wo finden sie Liebe und Anerkennung? Wie werden sie in dieses Leben hineinbegleitet? Werden sie abgelehnt und abgegeben? Werden sie unbedingt gewollt und unter allen Umständen in dieses Leben hineingebracht?
Ethische Diskussionen müssen sich beiden Seiten gleichermaßen stellen, aber vor allem Anwalt für die Schwächsten (Kinder, Kranke, alte Menschen) sein. Kinder können sich nicht wehren und unterliegen der Gefahr der Verzweckung oder Ausgesetztheit viel mehr als Erwachsene. Erwachsene können ihre Meinung äußern, sie können notfalls ihr Recht vor Gericht einklagen. Kinder können dies nicht. Daher hat der Staat eine besondere Fürsorgepflicht für Kinder (und andere Menschen, die schwach, krank, nicht einsichts- und urteilsfähig sind). Kindeswohl, Kindesinteressen, Kinderrechte sind vom Staat zu schützen.
So sollte eine Babyklappe weiterhin ermöglich werden, aber unter Angabe einer Adresse zum Wohl des Kindes und zum Wohl der Mutter. Für eine IVF wäre der „single embryo transfer“ zu fordern, der nur einen Embryo einsetzt, damit Mehrschlingschwangerschaften mit anschließendem Fetozid durch zu viele eingesetzte Embryonen vermieden werden. Das Risiko einer Zwillingsbildung bleibt auch bei einem „single embryo transfer“ bestehen. Eltern müssen sich hier verpflichten, eventuell auch diese Zwillinge zur Welt zu bringen, damit der Fetozid nicht zur Regel wird.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt. M. Beck gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Fußnoten
1
Die folgende Auflistung geschieht in Anlehnung an einen Vortrag von Regine Kollek in der Österreichischen Bioethikkommission.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Deutscher Ethikrat (2009) Das Problem der anonymen Kindesabgabe. Deutscher Ethikrat. Berlin Deutscher Ethikrat (2009) Das Problem der anonymen Kindesabgabe. Deutscher Ethikrat. Berlin
2.
Zurück zum Zitat Breunlich B, bisher unveröffentlichte Dissertation Breunlich B, bisher unveröffentlichte Dissertation
3.
Zurück zum Zitat Beck M (2001) Hippokrates am Scheideweg, Medizin zwischen naturwissenschaftlichem Materialismus und ethischer Verantwortung. Paderborn Beck M (2001) Hippokrates am Scheideweg, Medizin zwischen naturwissenschaftlichem Materialismus und ethischer Verantwortung. Paderborn
4.
Zurück zum Zitat Fox Keller E (2001) Das Jahrhundert des Gens (aus dem Amerikanischen von E. Schöller: The century of the Gene, Cambridge 2000). Campus, Frankfurt Fox Keller E (2001) Das Jahrhundert des Gens (aus dem Amerikanischen von E. Schöller: The century of the Gene, Cambridge 2000). Campus, Frankfurt
5.
Zurück zum Zitat Idkowiak J (2003) Medizinisch-naturwissenschaftliches Glossar, „Kernverschmelzung“. In: Damschen G, Schönecker D (Hrsg) Der moralische Status menschlicher Embryonen. De Gruyter Studienbuch, Berlin, S 281–293 Idkowiak J (2003) Medizinisch-naturwissenschaftliches Glossar, „Kernverschmelzung“. In: Damschen G, Schönecker D (Hrsg) Der moralische Status menschlicher Embryonen. De Gruyter Studienbuch, Berlin, S 281–293
6.
Zurück zum Zitat Sadler TW (2003) Medizinische Embryologie. Die normale menschliche Entwicklung und ihre Fehlbildungen. Thieme, Stuttgart (korr. Aufl.) Sadler TW (2003) Medizinische Embryologie. Die normale menschliche Entwicklung und ihre Fehlbildungen. Thieme, Stuttgart (korr. Aufl.)
7.
Zurück zum Zitat Singer P (1994) Praktische Ethik (aus dem Englischen von Bischoff O, Wolf J.-C, Klose D). Reclam, Stuttgart Singer P (1994) Praktische Ethik (aus dem Englischen von Bischoff O, Wolf J.-C, Klose D). Reclam, Stuttgart
Metadaten
Titel
Identitätsfindung
Babyklappe und In-vitro-Fertilisation
verfasst von
Prof. Dr. Dr. M. Beck
Publikationsdatum
01.12.2014
Verlag
Springer Vienna
Erschienen in
Pädiatrie & Pädologie / Ausgabe Sonderheft 2/2014
Print ISSN: 0030-9338
Elektronische ISSN: 1613-7558
DOI
https://doi.org/10.1007/s00608-014-0202-y

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