01.04.2017 | Originalien
Vitamin-K-Prophylaxe bei Neugeborenen – Update 2013
Empfehlung der Ernährungskommission der ÖGKJ (Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde)
Erschienen in: Pädiatrie & Pädologie | Ausgabe 2/2017
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Hintergrund
Durch die postpartale Gabe von Vitamin K können die selten vorkommenden, aber in ihren Folgen schwerwiegenden Vitamin-K-Mangel-Blutungen bei Neugeborenen weitgehend verhindert werden.
Empfohlene Vitamin-K-Prophylaxe
In Österreich wird seit vielen Jahren eine postpartale Gabe von Vitamin K empfohlen, die durch die vorliegenden Empfehlungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung bestätigt bzw. konkretisiert wird: Gesunde Reifgeborene und oral ernährte Frühgeborene sollen 3-mal 2 mg Vitamin K peroral kurz nach der Geburt, am 4. bis 6. Tag und im Alter von 4 bis 6 Wochen erhalten. Für Frühgeborene unter 1000 g Körpergewicht werden initial 500 µg Vitamin K intramuskulär oder i.v. kurz nach der Geburt empfohlen, für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht zwischen 1000 und 1500 g initial 1000 µg Vitamin K. Für beide Gewichtsgruppen werden anschließend 8–10 µg/kgKG/Tag (KG: Körpergewicht) Zufuhr aus parenteraler Ernährung befürwortet. Alle Säuglinge sollen im Alter von 4 Wochen bzw. bei der Entlassung aus dem Krankenhaus (wenn früher als 4 Wochen) nochmals eine orale Prophylaxe mit 2 mg Vitamin K erhalten. Bei Müttern die Medikamente einnehmen, die mit dem Vitamin-K-Stoffwechsel interferieren (z. B. Antikonvulsiva, orale Antikoagulanzien, Antibiotika oder Antituberkulostatika) werden der Mutter die Einnahme von 10–20 mg Vitamin K/Tag in den letzten 15 bis 30 Tagen der Schwangerschaft empfohlen.
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