30.08.2018 | originalarbeit
Ärztliche Kontinuität in der Versorgungspsychiatrie vor und nach Einführung des Arbeitszeitgesetzes-Neu am Beispiel der psychiatrischen Abteilung des Donauspitals in Wien
Erschienen in: neuropsychiatrie | Ausgabe 4/2018
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Die Grundlage einer erfolgreichen und nachhaltigen Behandlung psychiatrischer Patienten ist die intensive Beziehungsarbeit. Seit Einführung des Arbeitszeitgesetz-Neu erscheint diese in hohem Maße gefährdet. Die vorliegende Arbeit untersucht die Diskontinuität der Arzt-Patienten Betreuung vor und nach Einführung des neuen Arbeitszeitgesetzes im Rahmen der stationären Behandlung am Beispiel der Psychiatrischen Abteilung des Donauspitales.
An Hand der auch zur Gehaltsverrechnung verwendeten Dienstpläne wurde die ärztliche Diskontinuität im Jahr vor (2014) und 2 Jahre nach Einführung des Arbeitszeitgesetzes-Neu (2017) verglichen. Als Maß zur Bestimmung der Diskontinuität wurden erstens die Werktage im Zeitraum eines Jahres ermittelt, an denen keiner der beiden stationsführenden Fachärzte anwesend war, und zweitens die Werktage, an denen weder einer der Fachärzte, noch einer der Assistenzärzte der betroffenen Station anwesend sein konnten.
Vor Einführung des Arbeitszeitgesetzes-Neu war trotz geringerer Personalausstattung an 6 % der Werktage an einer Station kein zuständiger Facharzt anwesend. Zwei Jahre nach Einführung des Arbeitszeitgesetzes-Neu war dies bereits an 48 % der Werktage der Fall. An 5 % der Werktage zeigte sich eine vollkommene ärztliche Diskontinuität an einer der 4 Stationen, so dass weder ein Facharzt noch irgendein zuständiger Assistenzarzt der betreffenden Station anwesend waren. Dies war in den Jahren vor Einführung des Arbeitszeitgesetz-Neu niemals der Fall gewesen.
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