01.02.2018 | Ausgabe 1-2/2018

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Für die Gesundheits- und Krankenpflege eröffnen sich durch die
Zusammenlegung der Ressorts Gesundheit und Soziales Möglichkeiten, künftig Synergien dieser beiden Bereiche besser nutzen zu können. Die
Stärkung der integrierten Versorgung chronisch Kranker, der
Ausbau von Disease-Management-Programmen, die angesprochene Erleichterung der
Weiterverordnung von Medikamenten bei Dauermedikation sowie die
Stärkung der „nichtärztlichen“ Gesundheitsberufe nach internationalem Vorbild, geben Anlass zur Hoffnung, Schritte zur Entwicklung von bedarfsorientierten Versorgungssystemen setzen zu wollen. Die
Überarbeitung des Berufsrechtes sowie die Umsetzung der Handlungsrahmen in allen Bereichen der Pflegepraxis müssen die
Bedeutung von kompetentem Pflegepersonal mit entsprechender Ausbildung für ihren Versorgungsauftrag klar unterstreichen. Hinsichtlich der
Abbildung von Pflegeleistungen haben Verwaltungsprozesse und Verrechnungssysteme dringenden Reformbedarf. Darüber hinaus wird es sich zeigen, inwieweit die Bereitschaft besteht, die
Hierarchien in den Versorgungssystemen und Strukturen tatsächlich
abzubauen und vor allem die
Expertise der Gesundheits- und Krankenpflege nachhaltig und sichtbar an den Besprechungs- und Verhandlungstischen zu verankern. ...