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Ärzte Woche

02.03.2020 | Gesundheitspolitik

THC im Blut

verfasst von: Sylvia Unterdorfer

Mehr als 4.000 Autofahrer hat die Polizei 2019 hierzulande wegen Suchtgiftmissbrauchs angezeigt. Allerdings: Die meisten dieser „Drogenlenker“ haben Cannabis konsumiert, dessen Wirkstoff THC tage- bis wochenlang im Blut nachgewiesen werden kann, auch wenn man längst nicht mehr „high“ ist.

Hanfmesse in Niederösterreich: Die Polizei kassiert 161 Führerscheine. Planquadrat in Wien: Die Polizei erwischt in einer Nacht 24 Drogenlenker. Aber: Bei 200 parallel vorgenommenen Alkoholtests ist kein Fahrer betrunken. Glaubt man diesen Schlagzeilen, so ist die Botschaft „Don’t Drink and Drive“ angekommen. Dafür machen anscheinend immer mehr Kiffer und Kokser die Straßen unsicher.

Durch gezielte Schwerpunktaktionen der Polizei in Zusammenarbeit mit Amtsärzten ist die Zahl der Anzeigen gegen Personen, die von Suchtgift beeinflusst ein Fahrzeug lenken, in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen: von 1.068 Fällen im Jahr 2015 auf 4.364 im Jahr 2019. Wie viele Unfälle diese „Drogenlenker“ verursachen, dafür gab es bisher keine differenzierte Statistik.

Verkehrstüchtigkeit beeinflusst

Anfang Jänner veröffentliche das Innenministerium für 2019 die Zahl von 410 Verkehrstoten. Hauptunfallursachen waren zu jeweils einem Viertel Ablenkung – vor allem durch ein Mobiltelefon – und überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit. Alkoholisierung des Lenkers war bei 23 oder 6,8 Prozent der tödlichen Unfälle gegeben. Kürzlich hat das Innenministerium bekannt gegeben, dass im ersten Halbjahr 2019 Autolenker nach dem Konsum von Suchtgift 43 Unfälle verursacht haben, dabei wurden 56 Menschen verletzt und zwei Menschen getötet.

Drogen wie Heroin, Kokain, Amphetamine und Cannabis beeinflussen Wahrnehmung, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit. Wer akut unter Drogen-Einfluss steht, ist ein Verkehrsrisiko, betont Dipl.-Ing Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforscher beim Kuratorium für Verkehrssicherheit.

„Wenn man Cannabis, wenn man Opiate nimmt, dann ist das Unfallrisiko verdoppelt. Wenn man Kokain nimmt, dann verfünffacht sich das Unfallrisiko, und vor allem gefährlich wird es bei einem Mischkonsum, weil dann ist das Risiko gleich um das Fünf- bis 30-fache erhöht. Wenn dann noch Alkohol dazu kommt, dann ist die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu haben, 30- bis 300-mal größer.“

Für eine Dunkelfeld-Studie befragte das Kuratorium für Verkehrssicherheit rund 1.000 Autofahrer, ob sie unter Drogeneinfluss ihr Auto gelenkt haben. Vierzig der 1.000 Befragten gaben zu, dass sie sich im vergangenen Jahr nach einem Drogenkonsum ans Steuer gesetzt hatten. Das sind hochgerechnet auf ganz Österreich 177.000 Drogenlenker. Alkohollenker gibt es 722.000. Aufgrund verstärkter Kontrollen und Aufklärung stagniert ihre Zahl.

Berauscht – egal mit was – Auto zu fahren, kann schwere Folgen haben, warnt der Leiter der Verkehrspolizei, Generalmajor Martin Germ: „Wenn Sie einen Verkehrsunfall haben, und Sie sind beeinträchtigt – das kann nachgewiesen werden –, und es sind Leute verletzt worden, dann liegt eine gerichtlich strafbare Handlung vor: Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand, fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen – das ist eine entsprechende Strafe. Es geht mir darum, dass man jetzt nicht kurzfristig leichtfertig entscheidet und dann die Folgen jahrelang oder vielleicht sogar bis ans Lebensende tragen muss.“

Cannabis ist die häufigste Droge

Das Suchtgift, das nach Verkehrskontrollen bei Blutabnahmen am häufigsten entdeckt wird, ist Cannabis. Und das ist ein Problem, wie Prof. Dr. Gabriele Fischer, Psychiaterin und Drogenexpertin am Wiener AKH erläutert: „In Österreich gibt es Studien, dass 25 Prozent der Jugendlichen in einem gewissen Alter, die einen Führerschein haben, zumindest einmal in der Woche Cannabis konsumieren. Wenn diese jungen Menschen an einem Wochenende Cannabis konsumieren und fünf Tage später das Auto lenken, besteht sicher keine Kausalität zu einer etwaigen Beeinträchtigung durch das Cannabis, das vor fünf Tagen geraucht wurde.“

THC, der psychoaktive Wirkstoff im Cannabis, ist im Blut tagelang und im Harn wochenlang nachweisbar, auch wenn überhaupt keine Beeinträchtigung mehr besteht. Das bestätigen wissenschaftliche Untersuchungen am Fahrsimulator oder im Testgelände. Sie zeigen, dass Versuchspersonen nach dem Rauchen eines Joints nur wenige Stunden nicht fahrtüchtig sind. Dann fahren sie wieder ganz normal.

Über die Auswirkungen von Cannabis auf die Verkehrssicherheit gibt es große Studien in den USA, wo in elf Bundesstaaten der Freizeitkonsum von Cannabis legal ist. Die Ergebnisse sind unterschiedlich – sie reichen von fast keiner bis zur doppelten Unfallwahrscheinlichkeit, das entspricht der Auswirkung von 0,5 Promille Alkohol.

Ein Betroffener berichtet

Alexander K. wird um etwa 18 Uhr bei einem Planquadrat von der Polizei aufgehalten. Der Alkoholtest ist negativ. „Der Polizist hat mich gefragt, wann ich denn das letzte Mal Drogen konsumiert hätte. Da hab ich gesagt, dass ich nicht unter Drogeneinfluss bin und nicht Drogen konsumiere, wenn ich Auto fahre.“ Einen Urintest lehnte der Student ab.

Der Polizist vermutet eine Beeinträchtigung durch Suchtgift und bringt ihn zur amtsärztlichen Untersuchung und Blutabnahme. Im Polizeiprotokoll steht „verzögerte Reaktion, nervös, Unruhe, Zittern, auf fünf Millimeter erweiterte Pupillen“. Der Betroffene schildert die Untersuchung durch den Polizeiarzt, die ihn sehr nervös macht: „Da hab ich zum Beispiel mit geschlossenen Augen auf einem Bein stehen müssen, von 100 in 7er Schritten rückwärts rechnen oder den Kopf in den Nacken legen, die Decke anschauen und nach 30 Sekunden Stopp sagen.“

Der Polizeiarzt bestätigt den Drogenverdacht und stellt zusätzlich Übermüdung fest. Er beschreibt „auf sieben Millimeter erweiterte Pupillen, fehlende Lichtreaktion, wässrig gerötete, glänzende Augen, Tremor, unsicher, Zittern, Schwanken, verminderte Konzentration“.

Einige Wochen später ist das Ergebnis der Blutuntersuchung da. Es zeigt kein THC, nur eine minimale Menge eines Abbauproduktes von Cannabis, das im Gehirn nicht wirksam ist. Trotzdem wird der Student verurteilt: Der Führerschein ist für einen Monat weg, um ihn wieder zu bekommen, muss der „Drogenlenker“ zum Verkehrscoaching, ein amtsärztliches und verkehrspsychologisches Gutachten einholen und bezahlen. Alles in allem Kosten von mehreren tausend Euro.

Der junge Mann beschwert sich erfolglos. Erst nach Einschreiten eines Rechtsanwaltes erstellt der Polizeiarzt ein Nachtragsgutachten, das den Studenten entlastet, in dem er nur noch Müdigkeit feststellt.

Feststellen der Beeinträchtigung

In Österreich gibt es für Drogen im Straßenverkehr keinen Grenzwert. Das kann auch Vorteile für Betroffene haben. Nur der Nachweis von illegalen Substanzen reicht nicht aus. Es muss die Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit nachgewiesen werden. Nach dem Anfangsverdacht durch die Exekutive erstellt der Amtsarzt ein Gutachten über die Verkehrstüchtigkeit. Es steht dem Arzt frei, welche von den im Formular vorgesehen Tests er vornimmt. Standardisierte Untersuchungsvorgaben dafür fehlen.

Erhärtet sich der Verdacht eines „beeinträchtigten Zustands“, und glaubt der Arzt, dieser sei auf Suchtmitteleinfluss zurückzuführen, muss sich der Proband Blut abnehmen lassen, und der Führerschein wird vorläufig abgenommen. Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Martin Feigl bekommt jede Woche ein bis zwei Anfragen dieser Art: „Die Problematik liegt darin, wenn der Amtsarzt eine Beeinträchtigung feststellt und eine Blutuntersuchung anordnet, bis der Blutbefund vorliegt, hat der Betroffene in der Regel keinen Führerschein, und das kann bis zu mehreren Wochen dauern“.

Kein Grenzwert für Cannabis

Da es hierzulande – anders als beim Alkohol – für Drogen wie Cannabis keinen Grenzwert gibt, gilt man, wenn eine Beeinträchtigung festgestellt wird, selbst bei der kleinsten Spur des psychoaktiven Wirkstoffes THC als Drogenlenker.

„In Österreich gilt die Tatsache, dass ich eine verbotene Substanz, eine illegale Droge konsumiert habe, per se als Beeinträchtigung. Es steht auch so in der Straßenverkehrsordnung drinnen, ein meiner Meinung nach wissenschaftlicher Unsinn, dass man schreibt: Spuren von Drogen“, kritisiert Dr. Rainer Schmid. Der Chemiker und Toxikologe hat viele Jahre lang das toxikologische Labor am Wiener AKH geleitet und ehrenamtlich in der Drogenberatung gearbeitet. Er plädiert für Cannabis-Grenzwerte, wie sie in den USA und einigen europäischen Ländern üblich sind.

„Durch das Inhalieren steigt der Blutspiegel sehr schnell, dadurch wird die Wirkung sehr schnell erlebt, aber sie geht auch sehr schnell wieder vorbei. Mit einer gewissen Verzögerung zwar, aber sie geht trotzdem sehr schnell vorbei, und entsprechend rasch sinken auch die Blutspiegel. Man geht davon aus, dass man längstens nach circa sechs Stunden, bei einem ganz normalen Joint und wenn man nicht wiederholt raucht, unterhalb von 1,2 Nanogramm pro Milliliter Blut liegt. Studien haben gezeigt, dass man da statistisch keine Beeinträchtigung mehr sieht.“

Längst nicht mehr high

Auch wenn man längst nicht mehr high ist: THC ist Stunden, oft tagelang im Blut nachweisbar. Bei regelmäßigem Konsum reichert es sich im Fettgewebe an und wird dort langsam in das Blut abgegeben, oft wochenlang. Ein Problem für die Verkehrstüchtigkeit von Cannabis-Konsumenten, die regelmäßig rauchen, meint Rechtsanwalt Martin Feigl: „Wenn jetzt jemand zwei bis dreimal die Woche Cannabis konsumiert, dürfte er, wenn er den Führerschein nicht riskieren möchte, niemals ein Fahrzeug lenken, weil sich natürlich immer Rückstände oder aktive Wirkstoffe im Blut befinden können.“

Auch Mag. Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC, sieht Probleme für die Autofahrer: „Es geht nicht darum, ob Sie eine Substanz in einer gewissen Menge nachweisen können, sondern es geht darum, ob der Lenker beim Fahren mit einem Kraftfahrzeug oder auch mit einem Fahrrad so beeinträchtigt ist, dass man die Verkehrsregeln nicht befolgen und nicht ausreichend auf die Umgebung Rücksicht nehmen kann. Um das geht es, und nicht darum, ob man etwas genommen hat oder nicht. Und genau dort scheiden sich aber die Geister. Und da sehen wir auch immer wieder die Verlockung vonseiten der Politik, dass man Verkehrsrecht und Drogenpolitik ein bisschen vermischt.“

Speicheltests wären ideal für den Einsatz auf der Straße, gerade, weil Cannabis im Speichel – im Gegensatz zum Blut – nur wenige Stunden nachweisbar ist. Und in dieser Zeit kann die Fahrtüchtigkeit auch beeinträchtigt sein. Ziel sollte sein, die akute Beeinträchtigung festzustellen, und nicht, ob jemand vor ein, zwei Tagen gekifft hat. Seit drei Jahren testet die Polizei Speichelvortestgeräte.

Die ersten zeigten zwar zuverlässig Heroin, Kokain und Aufputschmittel, versagten allerdings häufig bei Cannabis. Warum das so ist, erläutert Dr. Wolfgang Bicker, Chemiker und Toxikologe: „Cannabis geht aufgrund seiner chemischen Eigenschaften nur sehr schlecht in den Speichel über, es liegt nur in absoluter Spurenkonzentration vor, das macht es derzeit für die letztendlich einfach gestalteten Vortestgeräte schwierig.“

Die Entwicklung auf dem Markt geht weiter. Jetzt werden drei neue Geräte getestet, die laut wissenschaftlichen Studien mit bis zu 90 Prozent Genauigkeit einige Stunden lang Cannabis anzeigen. Die Ergebnisse sind noch nicht veröffentlicht.

Schwierig ist es auch, von der Cannabis-Verunreinigung der Mundhöhle auf den THC-Gehalt im Blut und auf die Beeinträchtigung des Gehirns zu schließen. Sie hängt davon ab, wie groß und schwer man ist und wie oft man Cannabis raucht. Das gilt aber auch für Alkohol. Hier hat sich der Gesetzgeber auf einen Grenzwert von 0,5 Promille geeinigt, ab da steigt das Unfallsrisiko aufs Doppelte.

Andere Länder haben meist Grenzwerte zwischen drei und fünf Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Mit den modernen Massenspektrometern können die Experten aber bereits ein halbes Nanogramm THC entdecken. Und schon ab diesem Wert gilt man hierzulande als Drogenlenker. Wobei immer das Argument des Mischkonsums angeführt wird. Also mehrere Drogen und Alkohol zugleich.

Bicker macht mit seinem Labor auch für die Polizei Drogentests. „Beim Cannabis sehen wir überwiegend Monokonsumenten, wo also nur Cannabis konsumiert wird; bei Psychostimulanzien im Bereich Kokain und Amphetamine sehen wir dagegen überwiegend den Mischkonsum. Da ist es eher selten, dass nur eine Substanz konsumiert wird, sondern hier sind in der Regel zwei, drei, manchmal sogar noch mehr Substanzen nachweisbar.“

Ein weiteres Problem in der Debatte um Suchtgift im Straßenverkehr: Droge ist Droge, egal ob legal oder illegal. Immer mehr kranke Menschen bekommen vom Arzt gegen Schmerzen oder zur Appetitanregung opioid- oder cannabishaltige Medikamente wie Dronabinol verschrieben.

Auch bei solchen Patienten findet man im Blut Spuren. Doch was bedeutet das für ihre Verkehrstüchtigkeit? Dazu der Leiter der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Klinikum Klagenfurt, Prof. Dr. Rudolf Likar: „Was die Fahrtüchtigkeit betrifft, ist wichtig, dass man sagt: In der Einstellphase, zwei, drei Tage, soll er sich praktisch an das Medikament adaptieren. Wenn man dann gut eingestellt ist, ist man fahrtüchtig, das können wir aus unserer klinischen Erfahrung sagen. Es hat Studien gegeben bei Opiaten, und da hat man gesehen, dass die Patienten, wenn sie unter Opiaten sind, besser reagieren, was ihre Fahrtüchtigkeit betrifft, als die Patienten unter Schmerzen.“

Der gefährlichste Autofahrer ist jener, der unter Schmerzen leidet. Viel gefährlicher, als wenn er ein paar Nanogramm THC im Blut hat. Das zeigen die Wissenschaft und die Praxis, bestätigt Prof. Dr. Hans-Georg Kress, Leiter der Abteilung für spezielle Anästhesie und Schmerztherapie im Wiener AKH: „Dronabinol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit, vor allem dann, wenn damit begonnen wird, wenn Dosierungen verändert werden und ganz besonders im Zusammenhang mit Alkohol. Bei einer längeren, stabilen Medikation mit Dronabinol ist die Fahrtüchtigkeit in den meisten Fällen nicht beeinträchtigt.“

Der Experte empfiehlt Patienten, sich vor Beginn jeder Fahrt selbstkritisch zu prüfen. Denn auch ein Arzt-Gutachten ist kein Freibrief. „Wird man von der Polizei aufgehalten und der Amtsarzt stellt eine Beeinträchtigung fest, wird man trotzdem bestraft und kann den Führerschein verlieren.“

Gefahr aus der Apotheke

Es sind nicht nur THC- oder opioidhaltige Medikamente, die im Straßenverkehr ein Problem sein können. Antidepressiva, Schlafmittel, Antihistaminika etc., selbst auf vielen rezeptfreien Medikamenten wie Hustensaft, Schmerz- oder Grippemitteln steht der Vermerk: „Kann Ihre Verkehrssicherheit gefährden.“ Zwanzig bis dreißig Prozent aller Medikamente beeinflussen die Verkehrstüchtigkeit. Experten schätzen, dass bis zu einem Viertel aller Verkehrsunfälle direkt oder indirekt mit der Einnahme von Medikamenten zusammenhängen. Eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hat gezeigt, dass mehr als eine halben Million Österreicher unter dem Einfluss von Medikamenten Auto fahren, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen.

Dazu die Psychiaterin und Drogenexpertin Prof. Dr. Gabriele Fischer von der MedUni Wien: „Worüber wir meistens gar nicht sprechen: Es wird in einer ganz anderen Altersgruppe, 50 plus würde ich jetzt einmal sagen , relativ viel an Beruhigungsmitteln konsumiert. Diese Beruhigungsmittel werden in der Regel auch von Ärzten verschrieben; es beunruhigt im Prinzip niemanden, weil diese Medikamente ja billig sind – die Kassa regt sich nicht auf, es wird nicht einmal nachgeprüft. Diese Medikamente sind sogar unter der Rezeptgebühr, das heißt, sie laufen vielfach auf Privatrezept und beeinflussen die Fahrtüchtigkeit und Fahrtauglichkeit, weil die Medikamente die Personen umständlich und gefährlich machen.“

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Weitere Links zum Thema:
Artikel zur Methode des Nachweises von THC auf bussgeldkataloge.de  

Metadaten
Titel
THC im Blut
Publikationsdatum
02.03.2020
Zeitung
Ärzte Woche
Ausgabe 10/2020

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