Sie sind für die Versorgung im niedergelassenen Bereich unverzichtbar: Nun sollen die Wahlärzte verpflichtet werden, das E-Card-System zu nutzen, Diagnosen zu codieren und elektronische Rechnungen zu stellen.
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Sie sind für die Versorgung im niedergelassenen Bereich unverzichtbar: Nun sollen die Wahlärzte verpflichtet werden, das E-Card-System zu nutzen, Diagnosen zu codieren und elektronische Rechnungen zu stellen.