Die Ärztekammer rät zur Abklärung zumindest einmal jährlich ab dem Pflichtschulalter. Damit wird ein zu starkes Längenwachstum des Auges verhindert.
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Die Ärztekammer rät zur Abklärung zumindest einmal jährlich ab dem Pflichtschulalter. Damit wird ein zu starkes Längenwachstum des Auges verhindert.