Skip to main content
Ärzte Woche

29.04.2019 | Radiologie

Das Wohl des Patienten im Blick

verfasst von: Michael Gruber u. Gerald Pärtan

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Im Unterschied zu beruflich strahlenexponierten Personen gibt es für Patienten keine Grenz-, sondern allenfalls Referenzwerte. Die aber sind vielerorts nicht einheitlich. Empfehlungen der Fachgesellschaften sollen nun für Klarheit sorgen.

Die am 6. Februar 2018 in Kraft getretene Neufassung der Medizinischen Strahlenschutzverordnung sieht in § 14 (3) vor, dass „Angaben zur Patientendosis Teil des radiologischen Befundes sein müssen“. Der Verband für Medizinischen Strahlenschutz in Österreich (VMSÖ) hat gemeinsam mit der Österreichischen Röntgengesellschaft (ÖRG) und anderen Institutionen Empfehlungen verfasst, die mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen akkordiert wurden.

Im Unterschied zu beruflich strahlenexponierten Personen gibt es für Patienten keine Strahlendosis-Grenzwerte, sondern (für häufige Röntgenuntersuchungen auch gesetzlich festgelegte) Referenzwerte. Um deren Einhaltung zu überprüfen, ist eine laufende Ermittlung der Strahlendosis notwendig.

War bis vor Jahren eine händische Dokumentation der Dosiswerte üblich, haben in letzter Zeit automatische Dosis-Erfassungs- und Auswertesysteme in der Röntgendiagnostik Einzug gehalten. Eine mittelgroße Praxis muss für die Anschaffung der Geräte einen fünfstelligen Betrag und deren Wartung jährlich vierstellige Beträge veranschlagen. Bei den Dosiseinheiten ist durch die international sehr heterogene Lage an Normen und Empfehlungen geradezu ein Wildwuchs entstanden, der auch Anlass zu fatalen Fehlern geben könnte. Ein Beispiel:

Während viele Referenzwerte für das Dosis-Flächenprodukt als cGy.cm 2 ausgedrückt sind, empfiehlt der international für Speicherung und Austausch von medizinischen Bilddaten maßgebliche DICOM-Standard dGy.cm 2 . Wenn nun ein Röntgengerät dGy.cm 2 liefert, im Radiologie- oder Krankenhausinformationssystem aber cGy.cm 2 vorgesehen ist und dieser Unterschied nicht berücksichtigt wird, könnten zehnfach überhöhte Dosiswerte irrtümlicherweise als innerhalb der Referenzspannweite betrachtet werden.

Die neuen Empfehlungen sollen nicht nur den Lieferfirmen von Röntgengeräten und Computersystemen, sondern auch deren Anwendern eine klare Orientierung geben.

Geringes Krebsrisiko

Die Strahlendosis von Röntgenuntersuchungen ist je nach Art der Untersuchung sehr unterschiedlich und insbesondere stark abhängig von der Dicke der durchstrahlten Körperregion sowie auch dem Röntgenverfahren an sich. Sie reicht von einigen wenigen Mikrosievert (μSv) für das Röntgen im Hand- oder Fußbereich bis zu mehreren Millisievert (mSv) für eine Computertomografie oder eine länger dauernde interventionelle Durchleuchtung (z. B. im Rahmen komplizierter durchleuchtungsgestützter Interventionen wie Koronararterien-Rekanalisation).

Das dadurch verursachte Krebsrisiko ist grundsätzlich gering und dabei deutlich vom Alter der bestrahlten Person abhängig. Bei einer Untersuchung mit einer relativ hohen Strahlendosis von 10 mSv (typischer Wert für eine Ganzkörper-CT) beträgt das Risiko, dass in den Jahren und Jahrzehnten nach der Untersuchung eine tödliche Krebserkrankung ausgelöst wird, bei Kindern 1-2 Promille und bei Erwachsenen etwa ein Fünftel bis Zehntel davon.

Strahleninduzierte Krebserkrankungen treten frühestens nach fünf (Leukämie), zehn (Schilddrüsenkrebs) oder 20 Jahren (Mamma- und andere Karzinome) auf. Selbst wenn bei einem Kind durch die Summation von zahlreichen Untersuchungen z. B. 100 mSv und somit ein letales Krebsrisiko von 1-2 % erreicht wird, tritt zu 98-99 % aus dieser Diagnostik kein Krebs auf. Und jemand, der so viele Röntgenuntersuchungen benötigt, leidet üblicherweise an einer medizinischen Problematik, welche mit einem wesentlich höheren Sterberisiko als 1-2 % behaftet ist.

Die Strahlendosis der meisten Röntgenuntersuchungen liegt zwischen einigen wenigen Millisievert bzw. einer zwei- bis dreistelligen Zahl an Mikrosievert. Bei einem Langstreckenflug ist man einer Dosis von etwa 5 μSv pro Stunde ausgesetzt, was sich bei einem jeweils 10-stündigen Hin- und Rückflug auf etwa 0,1 mSv bzw. die doppelte Dosis eines Lungenröntgens summiert.

Natürliche Strahlenexposition

Die natürliche Strahlenexposition in Österreich liegt übrigens bei etwa 2,5 mSv pro Jahr. Diese Exposition setzt sich aus terrestrischer und kosmischer Strahlung sowie durch Inhalation (vor allem von Radon) und Inkorporation natürlich radioaktiver Stoffe zusammen.

Neben dem Strahlenrisiko gibt es auch das Risiko falsch negativer oder falsch positiver Befunde, die zwar minimiert werden können, aber nie völlig auszuschließen sind. Entsprechenden diagnostischen Maßnahmen sollte daher eine Nutzen-Risiko-Abwägung vorausgehen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.strahlenschutz.org .

Zum Autor

PD Dr. Michael Gruber ist Leiter der Radiologischen Gruppenpraxis Baden Elisabethstraße und geschäftsführender Vizepräsident des Verbandes für Medizinischen Strahlenschutz in Österreich (VMSÖ), Dr. Gerald Pärtan, Oberarzt am SMZ Ost, ist Präsident des VMSÖ.

print
DRUCKEN
Metadaten
Titel
Das Wohl des Patienten im Blick
Schlagwort
Radiologie
Publikationsdatum
29.04.2019
Zeitung
Ärzte Woche
Ausgabe 18/2019

Weitere Artikel der Ausgabe 18/2019