Medizinal- bzw. Drogenhanf und seine Bestandteile (Blüten, Knospen, Blätter) sind gemäß der Suchtgiftgesetzgebung in Österreich nicht verkehrsfähig und können daher nicht verordnet werden. Dem Patienten erwächst daraus aber kein Nachteil.
21.06.2018 | Naturheilverfahren, Komplementär- und Alternativmedizin