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Sonderbericht: EU setzt neue Mindeststandards für Säuglingsnahrung

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Sonderbericht: Säuglingsnahrung
Experten-Round-Table: Download (PDF)

Stillen bzw. Muttermilchernährung ist die erste Wahl für Säuglinge. Babys, die nicht (voll) gestillt werden, sollten Säuglingsanfangs- und Folgenahrung erhalten. Daher ist es wichtig, dass diese Nahrungsmittel strengsten qualitativen Kriterien entsprechen. Erstmals wurden 1976 detaillierte Anforderungen dafür festgelegt und das letzte Mal 2006 aktualisiert. Am 22.2.2020 wird nun eine neue delegierte Verordnung bezüglich Säuglingsanfangs- und Folgenahrung verbindlich werden (für hypoallergene (HA-) Nahrungen ab 22.02.2021). Auf Einladung von Milupa trafen sich im Mai 2019 namhafte Experten aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden, um einen kompetenten wie auch kritischen Blick auf diese neue Verordnung zu werfen. Es wurde über die wesentlichen Änderungen diskutiert und die teils gravierenden Unterschiede zwischen forschungsbasierter und Standard-Nahrung erörtert.

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