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03.05.2024 | Gesundheitspolitik

Viele Ausnahmen von der Regel

verfasst von: Martin Krenek-Burger

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Krebsvorsorge – da denkt man an eine Impfung, einen Test oder einen Abstrich. Immer mehr Konsumenten interessieren sich aber für Versicherungen. Bei diesen gilt es aber, einige Fußangeln zu beachten, wie der VKI herausgefunden hat.

Eine Versicherung schützt vor finanziellen Risiken. Viele Versicherungsnehmer zahlen regelmäßig einen Beitrag – die Prämie – an die Versicherung. Sollte der Risikofall eintreten, übernimmt die Versicherung alle oder einen Teil der Kosten. Warum sollte dieses Modell, das für Schäden am Kfz, für die Unfall- oder die Pensionsvorsorge gang und gäbe ist, nicht auch für den Fall einer Krebserkrankung funktionieren?

Der Gedanke an eine Krebsversicherung ist nicht so abwegig, wie man zunächst denkt. Krebs ist die zweithäufigste Todesursache hierzulande. Rund 400.000 Personen leben mit einer Diagnose, jedes Jahr erkranken laut Österreichischer Krebshilfe etwa 44.000 Menschen neu.

Dass sich Krebsversicherungen seit einigen Jahren im Aufwind befinden, überrascht also wenig. Grund genug für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen kritischen Blick auf diese Produkte zu werfen. Diese haben „ein stark eingeschränktes Leistungsspektrum mit vielen Ausnahmen“, sagt VKI-Versicherungsexpertin Gabi Kreindl, „und sie sind teuer“.

Vorstufen ausgeschlossen

Wer eine Krebsversicherung abschließt und im versicherten Zeitraum an Krebs erkrankt – nicht alle Arten sind versicherbar –, bekommt die vereinbarte Geldleistung ausbezahlt. Die Versicherungssummen sind zwischen 10.000 und 100.000 Euro wählbar und können im Krankheitsfall frei verwendet werden. Mit dem Geld könnte man zusätzliche Behandlungen finanzieren, Beratung oder psychologische Betreuung, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Wenn das Einkommen krankheitsbedingt ausfällt, könnte es für die Rückzahlung eines Kredits oder für die Ausbildung der Kinder verwendet werden.

Auf Ärzte Woche- Nachfrage, führt Kreindl aus, dass der Ausschluss bestimmter Krebsarten je nach Versicherer variiere. „Ausgenommen sind Tumorvorstufen oder Tumore, die nicht mindestens eine bestimmte Klassifikation ausweisen.“ Darunter können fallen: prämaligne Erkrankungen, Dysplasien ( einschließlich Zervixdysplasie der CIN-Klassen 1-3 und PAP 1-4 ). „Es werden nur gesunde Personen versichert, und es gibt eine Wartezeit von 6 Monaten. Das bedeutet, dass ich – wenn ich schon krank bin – keine Chance habe, so ein Produkt abzuschließen. Erkranke ich während der Wartezeit, erhalte ich keine Leistungen.“

Die Prämien richten sich neben der versicherten Summe nach dem Alter bei Vertragsabschluss – und meist gilt: je älter, desto teurer. „Vor diesem Hintergrund ergibt der Abschluss einer Krebsversicherung gleich etwas weniger Sinn. Denn zumeist enden diese Versicherungen im Alter von 70 Jahren“ – also dann, wenn laut Statistik Männer wie Frauen am häufigsten erkranken, kritisiert der VKI. Die verbreitetste Krebsart bei Frauen, der Brustkrebs, kann deutlich früher auftreten. In der Versicherungspraxis liegt die Altersgrenze für den Abschluss laut Kreindl bei 60 bzw. 65 Jahren, die Leistungsgrenze bei 70 Jahren ( Anm.: Vertrag endet ).

Dies betrifft den nächsten Punkt, den man genau studieren sollte: „Wenn zum Beispiel Brust-, Prostata-, Lungen- oder Darmkrebs nicht versicherbar sind, dann ist ein Abschluss, rein statistisch gesehen, noch weniger sinnvoll“, warnen die Konsumentenschützer. „Denn diese Krebsarten sind die mit Abstand am häufigsten auftretenden“ mit mehr als der Hälfte der Erkrankungen. Meist ausgenommen seien auch Tumorvorstufen.

Wenn es um die finanzielle Absicherung geht, gebe es „bessere Alternativen“, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine andere Möglichkeit sei eine Dread-Disease-Versicherung, auch Überlebensversicherung genannt, mit einem laut VKI breiteren Spektrum an versicherbaren Erkrankungen, meist Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs. Wer im Todesfall die Familie absichern möchte, kann eine Ablebensversicherung abschließen. Wem es darum geht, im Krankheitsfall „besser“ medizinisch betreut zu werden, könnte eine private Zusatzkrankenversicherung andenken.

Wobei klar sei: „Wer an Krebs erkrankt, wird in Österreich über die staatliche Krankenversicherung behandelt. Auch eine Zusatzversicherung verbessert nicht die Qualität oder Art der Behandlung.“ Man könne aber eine Zweitmeinung einholen, Ärzte auswählen oder im Einbettzimmer untergebracht werden.

Fazit: Für die Konsumentenschützerin zählt eine Krebsversicherung „nicht zu den unbedingt nötigen Versicherungsprodukten“.

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Titel
Viele Ausnahmen von der Regel
Publikationsdatum
03.05.2024

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