Was gibt es Neues bei den Apothekern? Die Novelle zum Apothekengesetz bringt die Verpflichtung mit sich, Fortbildungen zu dokumentieren, so wie das auch bei den Ärzten der Fall ist. Und: : Auch die Fortbildungsrichtlinie wurde im vergangenen Jahr geändert. Bedeutet: Ab 1. Juli 2024 müssen Apothekerinnen und Apotheker 150 sogenannte "Fortbildungs-Punkte" innerhalb von drei Jahren absolvieren, wobei ein Punkt 30 Minuten Fortbildung umfasst.
Welche Fortbildungen geltend gemacht werden können und wie die Kammer das dokumentiert, erläutert Mag. Stefan Deibl, der Leiter der Fort- und Weiterbildungsabteilung der Apothekerkammer, im Gespräch mit Springer-Redakteurin Verena Kienast.