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26.04.2024 | Podcasts | Podcasts | Online-Artikel

Apotheker bilden sich fort – ab 1. Juli 2024 neu

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Alle Mitglieder der Apothekerkammer müssen künftig über einen Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte sammeln, um ihre Fortbildungsverpflichtung zu erfüllen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Fortbildungspunkten und diese werden zentral dokumentiert. Ein Punkt umfasst 30 Minuten Fortbildung. 

 Welche Fortbildungen geltend gemacht werden können und wie die Kammer das dokumentiert, erläutert Mag. Stefan Deibl, der Leiter der Fort- und Weiterbildungsabteilung der Apothekerkammer, im Gespräch mit Springer-Redakteurin Verena Kienast. 

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