Ultraschall Med 2006; 27(6): 587
DOI: 10.1055/s-2006-958492
DEGUM Mitteilungen

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DEGUM-Zertifizierung einer qualifizierten Ultraschallweiterbildung

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Publication Date:
19 December 2006 (online)

 

Liebe DEGUM-Mitglieder,

DEGUM-Zertifizierung einer qualifizierten Ultraschallweiterbildung der Vorstand hat auf Anregung der Bundesärztekammer beschlossen, ab 01.01.2007 Krankenhausabteilungen und andere klinische Einrichtungen zu zertifizieren, die eine qualifizierte Ultraschallweiterbildung durchführen. Das Zertifikat kann beantragt werden von Abteilungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

DEGUM-Ausbilder (Stufe 2) in der Abteilung Nachweis eines Ausbildungscurriculums Stellungnahme des Assistentensprechers zur Ultraschallweiterbildung (Ausbildungscurriculum wird praktisch umgesetzt) Gerätenachweis (DEGUM Stufe 2) Nachweis Literatur-/Lehrbuchfundus und Internetzugang Die Abteilung/Einrichtung muss das gesamte Spektrum des jeweiligen Fachs abdecken.

Anträge sind an die zuständige Sektion/den zuständigen Arbeitskreis zu richten. Die Zertifizierung erfolgt für 3 Jahre. Es wird eine Gebühr von 150 € erhoben.

In Vorbereitung ist außerdem die Zertifizierung interdisziplinärer Ultraschallzentren.

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr. Eberhard Merz, Präsident der DEGUM

Prof. Dr. Christian Arning, Vizepräsident der DEGUM

Geschäftsstelle

Frau Marion Schaepheer-Risse

Öffnungszeiten: Mo-Fr 8 bis 14 Uhr

Ellerstr. 9, 53119 Bonn

Phone: 0228/9766131

Fax: 0228/9766132

Email: geschaeftsstelle@degum.de

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