Ultraschall Med 2005; 26(6): 546-547
DOI: 10.1055/s-2005-923675
ÖGUM-Mitteilungen

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Neufassung des ÖGUM-Förderpreises

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Publication Date:
21 December 2005 (online)

 

Die Österreichische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (ÖGUM) stiftet für ein hervorragendes Forschungsprojekt auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik den Förderungspreis der ÖGUM. Der Förderungspreis der ÖGUM besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag (zur Zeit von 3000 €). Der Geldbetrag wird aus den Mitteln der ÖGUM gespeist. Der Preis wird jährlich im Rahmen der Jahreshauptversammlung der ÖGUM vergeben bzw. im Rahmen des Dreiländertreffens, so dieses in diesem Jahr in Österreich stattfindet. Der Preis wird vom Präsidenten der ÖGUM verliehen. Sind an dem prämierten Projekt mehrere Autoren beteiligt, so erhält jede Person eine Urkunde, der Geldbetrag steht dem Erstautor zur Verfügung. Die Bewerber müssen Mitglieder der ÖGUM sein. Für die Bewerbung dieses Preises muss ein Projekt ausgearbeitet sein, das einen klinischen oder experimentellen Aspekt der Ultraschalldiagnostik zum Inhalt hat. Dieses Projekt sollte in Folge in einem Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen werden und in einer peer-reviewed wissenschaftlichen Zeitschrift zur Publikation angenommen oder zur Publikation eingereicht worden sein. Da der Preis der Förderung des Nachwuchses dienen soll, sind Projekte von Klinikvorständen, Abteilungsleitern und Institutsvorständen (Primarärzte, Chefärzte) von der Einreichung als Erstautor ausgenommen. Der Förderungspreis hat insbesondere die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum Inhalt. Im Antrag zum Projekt ist eine Auflistung der Verwendung der Geldmittel beizulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass physische Materialien (technische Geräte, Schallköpfe, Computer etc.) nicht primär Inhalt der Förderung sein sollen. Der Finanzbedarf kann insbesondere für Kosten aufgelistet werden, welche durch Dateneingabe und Datenverwaltung, statistische Auswertung etc. an Personalkosten und Materialaufwand anfallen. Damit soll insbesondere sichergestellt sein, dass die Förderung auch in solchen Institutionen wissenschaftliches Arbeiten ermöglicht, in denen eine wissenschaftliche Infrastruktur nicht auf Universitätsniveau vorhanden ist. Ein für diesen Preis eingereichtes Projekt ist in 6facher Ausfertigung (Sprache: Deutsch oder Englisch, Kurzversion von nicht mehr als 2 Din A4-Seiten) unter ergänzender Auflistung der Verwendung der Geldmittel bis zum jeweiligen 30. Juni des Einreichungsjahres im Sekretariat der ÖGUM einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt ernennt der Vorstand der ÖGUM ein Kuratorium, bestehend aus fünf Mitgliedern der ÖGUM unterschiedlicher medizinischer Subspezialitäten, von welchen einer als Vorsitzender fungiert. Dieses Kuratorium bestimmt aus der Reihe der eingegangenen Projekte das singuläre Förderungsprojekt. Die Entscheidung des Kuratoriums wird mit Stimmenmehrheit gefällt, muss sich auf ein einziges Projekt beziehen, ist endgültig und unanfechtbar. Die Projektunterlagen sind zu anonymisieren. In einem Beibrief sind die entsprechenden Daten (Autoren, Institution, Adresse et al.) beizulegen. Eine Einreichung auf elektronischem Wege über die E-mail des Sekretariates (siehe Homepage der ÖGUM) wird gegenüber dem Postwege bevorzugt. Der Präsident der ÖGUM und das Kuratorium sind bezüglich der eingegangenen Projekte und der Autoren sowie der Auswahl der Projekte zu strengstem Stillschweigen verpflichtet. Der Vorstand der ÖGUM ist lediglich über die Zahl der jeweils eingegangenen Projekte, nicht aber über deren Autoren und Titel zu informieren. Nach der Entscheidung macht der Präsident der ÖGUM der(m) ErstautorIn des zu prämierenden Projektes schriftlich Mitteilung und lädt ihn (sie) zu dem im Rahmen der Jahreshauptversammlung (oder des Dreiländertreffens, so dieses in Österreich stattfindet) stattfindenden Festakt ein. Die Projektpreisträger sind verpflichtet, im Rahmen der Jahreshauptversammlung bzw. des jeweiligen Ultraschall-Dreiländertreffens in Österreich 2 Jahre nach Prämierung ihres Projektes der Jahreshauptversammlung über den Projektfortlauf zu berichten. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, so sind die überreichten Geldmittel umgehend an die ÖGUM zu retournieren. Diese Berichterstattung hat im Rahmen eines fünfminütigen, projektbezogenen Vortrages zu erfolgen.

Wird in einem Jahr kein einziges Projekt eingereicht, so wird der ÖGUM-Förderungspreis nicht vergeben

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