Zusammenfassung
Wie schon geschildert, trat im Juli 1933 die NSV der fortan unter „Reichsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege“ (RG) firmierenden „Deutschen Liga der freien Wohlfahrtspflege“ (Liga) bei.1 Um die Jahreswende 1933/34 spitzten sich Konflikte zwischen der jungen NSV auf der einen und den übrigen Verbänden der Reichsgemeinschaft (DRK, DCV, IM) auf der anderen Seite, immer weiter zu. Die NSV formulierte einen Führungsanspruch, sie wollte die Abgrenzung der Zuständigkeiten sowie eine Arbeitsteilung innerhalb der freien Wohlfahrtspflege diktieren und den übrigen Reichsspitzenverbänden den direkten Zugang zu den Reichsbehörden verwehren. Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich die RG-Verbände im Februar 1934 darauf, die Reichsgemeinschaft und ihren Apparat zu liquidieren und an deren Stelle die „Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände“ zu setzen. Ziel der Arbeitsgemeinschaft war satzungsgemäß die Sicherstellung der einheitlichen und planwirtschaftlichen Gestaltung der gesamten Wohlfahrtspflege im Sinne des nationalsozialistischen Staates. Die „Führung“ der Arbeitsgemeinschaft lag beim Leiter des Amtes für Volkswohlfahrt der NSDAP (AVW). Ungeachtet dessen garantierte die Satzung den angeschlossenen Wohlfahrtsverbänden die „Wahrung der dem Wesen der Verbände gemäßen grundsätzlichen Rechte und Pflichten(,) ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit“.2 Die Vereinbarung über die Gründung der Arbeitsgemeinschaft trat am 24. März 1934 in Kraft und Erich Hilgenfeldt konnte sich nun mit dem Titel „Führer der Arbeitsgemeinschaft” schmücken, sein Subordinationsbegehren war allerdings gescheitert.
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Literatur
Siehe: Kapitel III. 6
Diese Satzung ist bei Vorländer ( 1988, S. 210 f.) dokumentiert. Zu den genannten Kon
Niederschrift über die erste konstituierende Sitzung des Führerrates der Arbeitsgemein schaft“ vom 21. Juni 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12 und ADC, 460.401, 1)
So hatte die Reichsgemeinschaft etwa 1933 eine gemeinsame Kommission zur Ausarbei tung eines neuen Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes eingerichtet (die Protokolle dieser Kommission finden sich teilweise in: ADW, CA 1195 Bd. 12 und ADW, CA/J 9). Die Ar beitsgemeinschaft richtete u.a. 1936 eine Kommission ein, die Vorschläge zur Entschul dung von Wohlfahrtspflegeanstalten ausarbeiten sollte (Siehe: Schreiben von Kreutz an Wopperer vom 26. Juni 1936 (ADC, 101.025 Fasz. 05)).
Siehe: Niederschrift über die Präsidiumssitzung der Reichsgemeinschaft vom 2. Novem ber 1933 (ADW, CA 1195 Bd. 11)
So wurden, um nur zwei Bespiele zu benennen, die “Deutsche Zentrale für freie Jugend wohlfahrt und im Juni 1934 der ”Reichszusammenschluß für Gerichtshilfe, Gefangenen-und Entlassenenfürsorge der freien Wohlfahrtspflege“ (RZ) zu Fachausschüssen der Ar beitsgemeinschaft erklärt. Nach dem Ausscheiden der entsprechenden Reichsfachver bände der AWO und des jüdischen Wohlfahrtsverbandes umfaßte dieser Fachquerschnitts-verband die ”Kath. Reichsarbeitsgemeinschaft für Gerichtshilfe, Gefangenen-und Entlas senenfürsorge“ (KRAG), die ”Evangelische Konferenz für Gefährdetenfürsorge“ und den ”Deutschen Reichsverband für Gerichtshilfe, Gefangenenfürsorge ..“ (RV). Der RV, zuvor eine interkonfessionelle Organisation, wurde im Mai 1933 von der NSV als Reichsver band ”übernommen“; das DRK war in der Gefangenenfürsorge nicht engagiert, so daß im RZ bzw. in dem entsprechenden Fachausschuß der Arbeitsgemeinschaft letztlich die drei genannten Spitzenverbände vertreten waren (Vergl. etwa ADC, 319.4 D 03/07 Fasz. 2, dort insbes. das Schreiben von Kreutz an Hilgenfeldt vom 4. Juni 1934 und das Antwort schreiben vom 9. Juni). Siehe auch: ADW, CA/GF/St 80 und 190 und das Protokoll der Geschäftsführerkonferenz vom 22. August 1933 (ADW, CA 761 XV)).
Diesen Beschluß faßte der (Reichs-)Führerrat während seiner Sitzung am 4. April 1935,nachdem 1934/35 häufiger Sitzungen verschoben werden mußten (Protokoll der Führer ratssitzung vom 4. April 1935 (ADC, 460.401 Fasz. 1) und “Aktennotiz über die Sitzung des Reichsführerrates vom 4. April 1935 (ADC, CA 1196, Bd. 21; vergl. auch Bd. 13))
Siehe: Kapitel IV. 2.2; IV. 3.2; IV. 3.2; IV. 4.4 u. 4.5
Siehe: Kapitel V. 2 und 3
Siehe: Schreiben des Reichsarbeitsministeriums an den DCV vom 14. Juni 1933 (ADC, R 297 b, Fasz. 2) und Schreiben des Reichsarbeitsministeriums an die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege vom 29. Mai 1936 (ADW, CA 1195 Bd. 14)
Ebd.
Schreiben des RAM und RMdI an den DCV vom 28. Juni 1933 (ADC, R 297 b, Fasz. 2); Vergl. auch: Schreiben des RAM und RMdI an den DCV vom 24. November 1933 (ADC, R 297 b, Fasz. 2). Entsprechende Schreiben müssen auch dem Centralausschuß zugegan gen sein, auch wenn sie in den einschlägigen Akten nicht auffindbar sind; der Centralaus schuß beantragte und erhielt auch für seine Einrichtungen diese Reichszuschüsse.
Die dort versammelten Vertreter der Wohlfahrtspflege - und damit auch Althaus - waren sich darüber einig, daß man möglichst schnell initiativ werden und Maßnahmen ergreifen müsse, um existenzgefährdete Anstalten zu sichern. So einigte sich die Runde darauf, den betroffenen Anstalten zu empfehlen, sich - auch wenn dafür keine rechtliche Grundlage bestand - an die örtlich zuständigen Regierungspräsidenten bzw. Oberpräsidenten zu wen den und diese zu veranlassen, auf die Gläubiger im Sinne der Schuldner einzuwirken. Alt haus informierte über einen Sonderfonds des Preußischen Innenministeriums aus dessen Mitteln Anstalten, die durch Sammelbeschränkungen in ihrer Existenz gefährdet waren, Landesgelder erhalten konnten (Niederschrift über die Besprechung der Verbände der Reichsgemeinschaft vom 29. September 1933 (ADW, CA 1195 Bd. 11)).
Schreiben AVW/Janowsky an RFM/Staatssekretär Reinhardt (BAK R 2/19197)
Die Klärung dessen - was im folgenden versucht wird - ist von Bedeutung, weil in der vor liegenden Literatur (siehe bspw. Kaiser 1989, S. 203 f. und Hansen 1991, S. 103 f.) davon ausgegangen wird, daß Janowskys Schreiben die Position der NSV wiedergibt. Hieraus wird dann gefolgert, daß die NSV die “finanzielle Austrocknung” der konfessionellen Wohlfahrtsverbände anstrebte.
Für diese These spricht auch die Tatsache, daß zum gleichen Zeitpunkt, als Janowsky dem RFM seine Auffassung darlegte, die auf einen Konfrontationskurs gegenüber den übrigen Wohlfahrtsverbänden hinauslief, Hilgenfeldt eine Integrationsstrategie praktizierte. Hil genfeldt hatte im Februar 1934 die ausgehandelte Vereinbarung mit den übrigen Wohl fahrtsverbänden um einer Zusammenarbeit willen akzeptiert, obwohl ihm damit Wei sungsbefugnis verwehrt wurden. Und im Juni 1934 erklärte er, wohl aus dem gleichen Grund, die Arbeitsgemeinschaft zum Träger des Hilfswerks “Mutter und Kind” (AVW Rundschreiben V 24/34 vom 13. Juni 1934 (ADW, JK 42)).
Wann Hilgenfeldt und Althaus Kenntnis von Janowskys Brief erhielten und wie sie darauf regierten, läßt sich nicht ermitteln, aber sie hatten wohl allen Grund, verärgert zu sein. In diesem Zusammenhang ist es erwähnenswert, daß Hilgenfeldt im Juni dem RFM mitteilte, daB eine neue Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege gegründet worden sei, wo mit sich die Wohlfahrtsverbände seiner Führung unterstellt hätten (Schreiben Hilgenfeldt an das RFM vom 30. Juni 1934 (BAK, R 2/19197). Aus der Tatsache, daB Hilgenfeldt das RFM, das fachlich für solche Angelegenheiten nicht zuständig war, über eine vier Monate alte Vereinbarung informierte, läßt sich schließen, daß dieser Brief eine Reaktion auf das Schreiben Janowskys an den gleichen Adressaten war. Hilgenfeldts Betonung seiner “Füh rung” fungierte dann wohl als Erwiderung auf Janowskys Kritik und Bloßstellung.
Schreiben des Reichsrechnungshofes an den Reichsfinanzminister vom 26. September 1934 (BAK, R 2/19197); Vor dem Hintergrund des Finanzdesasters der Hika, hatte der Rechnungshof von sich aus im Mai 1932 ein Prüfungsrecht über die Hika erwirkt. Die Er gebnisse der daraufhin durchgeführten Revision hatte der Rechnungshof dem RFM im Mai des folgenden Jahres vorgelegt. Auf diese Vorarbeit gestützt, gelang es dem Rech nungshof dem Reichsfinanzministerium (RFM) eine umfassende und fundierte Stellung nahme vorzulegen.
Vergl. Kaiser 1989, S. 209
Schreiben des Reichsarbeitsministeriums an das Reichsfinanzministerium vom 2. Februar 1935 (BAK, R 2/19197)
Ebd.; Die Höhe der Kürzungen belief sich für die Innere Mission und den Caritasverband auf jeweils 20.000 RM, auf 4.000 RM beim DRK und auf 10.000 RM beim DPWV.
Schreiben von Hilgenfeldt an den Reichsarbeitsminister vom 20. März 1935 (BAK, R 2/19197); Hilgenfeldts Wunsch, so Wilhelm Frick in einem Schreiben vom 25. März an seinen Kollegen im Arbeitsministerium, Seldte, sei berechtigt. Nur wenn Hilgenfeldt als Führer der Arbeitsgemeinschaft in die Lage versetzt werde, auch in finanziellen Angele genheiten Einfluß auf die Spitzenverbände zu gewinnen, könne er das Anstaltswesen plan wirtschaftlich ordnen und Widerstände ausräumen. Im Interesse, einer straffen nationalso zialistischen Staatsführung lege er, Frick, Wert darauf, daß Hilgenfeldt in der vorgeschla genen Form an der Verteilung der Reichsmittel beteiligt werde (Schreiben des Reichsin nenministers an den Reichsarbeitsminister vom 25. März 1935 (BAK, R 2/19197).
Schreiben des Reichsarbeitsministers an den Reichsinnenminister vom 4. April 1935; Ab schriften an den Reichsfinanzminister und Reichsminister Heß (BAK, R 2/19197)
Schreiben des Reichsarbeitsministers an das HAVW vom 28. April 1935 (APK, 103 12500–12.504)
Siehe hierzu beispielhaft die Erklärung Hilgenfeldts während der Führerratssitzung vom 4. April 1935 (ADC, 460.401 1 und ADW, CA 1195 Bd. 13) und die Äußerung von Althaus im Verlauf der Führerratssitzung vom 5. Juni 1935 (ADC, 460.401, 1). Bemerkenswert ist dabei, daß Althaus in Opposition zum Konsens der zuständigen Reichsministerien wäh rend der Führerratsitzung vom 5. Juni 1935 erklärte, daß künftig eine stärkere Förderung der freien Wohlfahrtspflege mittels Reichsgeldem erfolgen müsse. Auf Dauer würden die freiwilligen Leistungen nicht ausreichen, um diejenigen Aufgaben zu erfüllen, deren Er ledigung das Reich von der Wohlfahrtspflege erwarte. Im “Endergebnis” komme der Staat damit “immer noch besser weg”(ebd.).
Siehe: Schreiben des Reichsarbeitsministeriums an das HAVW vom 28. April 1935 (APK, 103 12500–12504 )
Protokoll der Sitzung des Führerrates der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege vom 25. Juni 1935 (ADC, 460.401, 1 und ADW, CA 1196 Bd. 13)
Ebd.
Aktennotiz von Kreutz über die Führerratssitzung vom 25. Juni 1935 (ADC, 460.041 Fasz. 1). Ähnliches teilte Direktor Schirmacher den Geschäftsführern der Inneren Mission mit: die Verbände seien übereingekommen, die Mittel nicht mehr direkt, sondern vermit telt durch das HAVW zu beantragen, weil Hilgenfeldt sich bereit erklärt habe, die Mittel vergabe gegenüber Parteistellen zu vertreten, die gegen solche Ausschüttungen seien (Pro tokoll der Konferenz der Geschäftsführer der Landes-u. Provinzialverbände der Inneren Mission vom 17. Oktober 1935 (ADC, CA 761 XVII)).
Siehe etwa die Mitteilung von Schatzmeister Dr. Heinrich an Präsident Frick über seine Besprechung vom 5. September 1935 im RAM über die Vergabe von Reichsmitteln (ADW, CA 1195 Bd. 13) und das Schreiben von Prälat Kreutz an die DCV-Zentrale vom 13. Februar 1935, in dem ebenfalls über eine Besprechung im RAM in derselben Angele genheit berichtet wird (ADC, R 296 Fasz. 2). In diesem Sinne erklärte auch der CA-Vorstand entschieden, daß man keinesfalls dem HAVW ein Finanzkontrollrecht zugeste hen und genausowenig auf die Möglichkeit verzichten werde, direkt mit den Reichsbehör den zu verhandeln (Protokoll der CA-Vorstandssitzung vom 27. November 1936 (ADW, CA 67 B 1935)).
Siehe beispielsweise die Schreiben des RMdI an den CA vom 27. Januar 1936 (ADW, CA 1195 Bd. 14) und des RAM/RMdI an den CV ebenfalls vom 27. Januar 1936 (ADC, R 297 b III).
Das geht aus einer Aktennotiz von Dr. Schubert vom 9. Dezember 1936 hervor (ADW, CA 1195, Bd. 21).
Schreiben Fr(ick) an Dr. Harmens vom 29. Januar 1936 (ADW, CA/0 103 I )
Eine vergleichbare Situation entstand wieder im März 1939. Zunächst hatten das RAM und das RMdI die Arbeitsgemeinschaft und den CA darüber informiert, daß im kommen den Haushaltsjahr für die Innere Mission Sondermittel in Höhe von 100.000 RM zur Ver fügung gestellt werden würden. Der CA reichte daraufhin dem HAVW seinen Vertei lungsvorschlag ein. Im März 1939 schließlich erklärte das RFM, daß es diese Mittel nur
Die Belege hierfür und alle weiteren Angaben finden sich in der Tabelle: “Sondermittel des Reiches für die freie Wohlfahrtspflege” unter “Quellen”.
Um genau zu sein: der Haushaltstitel entfiel, an seine Stelle trat aber ein anderer Wohl fahrtspflege-Fonds. Aus diesem spärlich ausgestatteten Fonds konnte allerdings auch die öffentliche Fürsorge Mittel beantragen. Im Rechnungsjahr 1940/41 wurden diese Mittel jedoch gänzlich zur Seuchenbekämpfung und für Wohlfahrtseinrichtungen im (eroberten) Osten verausgabt, so daß die beiden konfessionellen Verbände, trotz der Bemühungen Hilgenfeldts in diesem Jahr, und, soweit ersichtlich, bis zum Kriegsende, keine Gelder erhielten (Schreiben von Kreutz an die DCV-Zentrale vom 14. März 1940 (101.025 Fasz. 08)).
Siehe: Schreiben des Reichsarbeitsministerium an das HAVW vom 28. April 1935 (APK, 103 12500–12504 )
Das teilte Kreutz, gestützt auf MD Ruppert, der DCV-Zentrale in seinem Schreiben vom 13. Februar 1936 mit (ADC, R 296 Fasz. 2)
Siehe: Aktennotiz von Kreutz über eine Besprechung mit Althaus vom 9. Februar 1938 und Aktennotiz von Kreutz über eine Besprechung mit Hilgenfeldt und Cordt vom 15. März 1938 (beide: ADC, 081/01–325)
Eine Aufstellung über die Sitzungen des Führerrates findet sich im Schreiben des Central ausschusses an Hilgenfeldt vom 16. April 1940 (ADW, CA 1195, Bd. 18).
Siehe: Schreiben des DCV/Kreutz an die DiCVe vom 26. März 1938 (ADC, 253.2 +776.60 M. 1938–41)
So berichtete der Leiter der Berliner Hauptvertretung des DCV, Prälat Wienken, General sekretär Joerger am 29. März 1934 über eine Besprechung mit Althaus. Althaus zeigte Wienken “einen ganzen Stoß von Beschwerden nachgeordneter Stellen der NSV ... über die Caritas”. Wienken seinerseits konnte ebenfalls eine Reihe von Beschwerden caritativer Stellen über das Gebaren der NSV präsentieren. Althaus und Wienken trafen sich aber nicht, um sich gegenseitig Vorhaltungen zu machen, sie wollten vielmehr diese Beschwer den durchsprechen, um Spannungen abzubauen. Beide konstatierten aber übereinstimm end, daß das Verhältnis zwischen der NSV und der Caritas “für eine Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft durchaus nicht günstig” sei (Schreiben Wienken an Joerger vom 29. März 1934 (ADC, 121 Fasz. 3)). In den einzelnen Regionen gestaltete sich das Ver hältnis des katholischen zum faschistischen Wohlfahrtsverband in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der jeweiligen Akteure recht unterschiedlich. Enges und einvernehmliches Zusammenarbeiten war dabei wohl nicht die Regel, aber es kam vor. So berichtete bei spielsweise der Leiter der Münchner DCV-Hauptvertretung, Fritz, dem Caritaspräsidenten folgendes: “In der bayerischen WHW-Landesarbeitsgemeinschaft herrscht vollkommene Eintracht. Die Wünsche der konfessionellen Spitzenverbände sind bisher ausnahmslos be rücksichtigt worden. Heute habe ich die Mitzeichnungsbefugnis für den Geldverkehr der ganzen Landesarbeitsgemeinschaft erhalten und zwar so, daß jede Überweisung von mir gemeinsam mit dem Landesleiter gezeichnet wird”. “Draußen in den Kreis-, Bezirks-und Ortsarbeitsgemeinschaften freilich klappt es durchaus nicht”. Der “Herd” von “Übergrif fen” sei in Nordostbayern, der “Gau [bayerische] Ostmark, dessen [NSV-] Walter der evang. Pastor Lossin ist.” (Schreiben Fritz an Kreutz vom 9. Oktober 1933 (ADC, 124 Fasz. 3))
Siehe: Ihorst 1971, S. 153; Borgmann 1972, S. 95;
Referat von Dr. Epha während der Sitzung des Hauptausschusses vom 14. Mai 1938
So Schirmacher während der Sitzung des CA-Vorstandes am 3. April 1936 (ADW, CA 67 B 1936 ). Das Protokoll dieser Sitzung gibt Schirmachers Vorschlag kommentarlos wieder; was die übrigen Vorstandsmitglieder darüber dachten, verschweigt das Protokoll.
Schreiben CA/Frick an Hilgenfeldt vom 6. September 1939 (ADW, CA 1195 Bd. 17)
Schreiben Hilgenfeldt an Frick vom B. September 1939 (ADW, CA 1195 Bd. 17)
Schreiben von Hilgenfeldt an Kreutz vom 11. September 1939 (ADC, CA XX 62 E) und Schreiben von Hilgenfeldt an Frick vom 11. September 1939 (ADW, CA 1196 Bd. 17)
Schreiben von Kreutz an Hilgenfeldt vom 18. September 1939 (ADC, CA XX 62 E); Schreiben Frick an Hilgenfeldt vom 20. September 1939 (ADW, CA 1195 Bd. 17); Hin sichtlich des Subordinationsgebehrens der NSV berichtete Kreutz wenige Monate nach diesem Schriftwechsel zufrieden über die Umorganisation im Reichsinnenministerium. Dies bedeutete für die “Unterstellung der Caritas unter die NSV: Dieser Traum ist ausge träumt!” (ZR–Sitzung vom 9./10. Arpil 1940 (ADC, 111.055–1940–1)). Vergl. auch die Schreiben von Kreutz an die DCV–Zentrale vom 28. November 1939 und vom 14. März 1940 (ADC, 101.025 Fasz. 07; ADC, 101.025 Fasz. 08). Nachdem schon 1937 die Feder führung in Fragen der Wohlfahrtspflege vom Reichsarbeits–auf das Reichsinnenministe rium übertragen worden war, erfolgte Ende 1939, worauf Kreutz rekurrierte, innerhalb des RMdI eine Zuständigkeitsänderung. Die Abteilung “Freie Liebestätigkeit” wurde als Un terabteilung dem Bereich “Volksgesundheit und Volkspflege” eingegliedert und unter stand damit dem zum Staatssekretär avancierten Dr. Conti. Mit Conti, der 1939 in Nach folge von Dr. Wagner Leiter des HAVG und Reichsärzteführer und gleichzeitig in Nach folge Gütts Leiter des öffentlichen Gesundheitswesen wurde, erwuchs Hilgenfeldt ein ambitionierter und machtbewußter Gegenspieler, der mit der Umorganisation innerhalb des RMdI fortan auch für die Wohlfahrtspflege verantwortlich zeichnete (ebd.). Zu Conti siehe: Labisch; Tennstedt 1985, S. 389 ff., Hansen 1991, S. 382 f.
Protokoll der Besprechung vom 12. Oktober 1939 im HAVW von Frick und Engelmann mit Hilgenfeldt und Cordt (ADW, CA 1195 Bd. 17)
Schreiben Hilgenfeldt an den CentralausschuB vom 16. März 1940 (ADW, CA 1195 Bd. 18)
Siehe: Telegramm von Frick an Schirmacher vom 23. März 1940 (ADW, CA 1195 Bd. 18), Vergl. auch Kreutz Ausführungen während der Sitzung des Zentralrates vom 22./23. April 1941 (ADC, 111.055–1941/1).
Telegramm von Dr. Heinrich an Frick vom 23. März 1940 (ADW, CA 1195, Bd. 18)
Protokoll der CA-Vorstandssitzung vom 28. März 1940 (ADW, CA 67 B 1940 )
Entwurf: Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen dem HAVW und dem CA für Innere Mission ..“ o.D. [Ende März/Anfang April 1940]; Schreiben des Centralausschusses/Frick an Hilgenfeldt vom 16. April 1940 (ADW, CA 1195 Bd. 18).
Schreiben Hilgenfeldt an den Centralausschuß vom 23. April 1940 (ADW, CA 1195 Bd. 18)
Protokoll der Besprechung im HAVW vom 7. Mai 1940 (ADW, CA 1195 Bd. 18 u. JK 6 )
Protokoll der Besprechung im HAVW vom 7. Mai 1940 (ADW, CA 1195 Bd. 18 u. JK 6 )
Vergl. beispielsweise den Entwurf eines “Memorandums der IM zum Abschluß eines planwirtschaftlichen Abkommens zwischen der NSV und der IM” von Mitte 1940 (ADW, CA 1195 Bd. 18). Die meisten dieser Vorarbeiten für das geplante Abkommen finden sich in den ADW-Akten: CA 1195 Bd. 18 und CA 67 B 1940 u. 1941.
Ohl plädierte dennoch für ein Abkommen mit der NSV. Es sei damit zu rechnen, so Ohls Begründung, daß die künftige Gesetzgebung sich an den Wünschen der NSV ausrichtete. Wenn man nun die Gelegenheit habe, mit der NSV darüber in ein Gespräch zu kommen, und ihr die innersten Angelegenheit nahezubringen, dann dürfe man diese Gelegenheit nicht verpassen (Protokoll der Konferenz der Geschäftsführer der Landes-u. Provinzial verbände der Inneren Mission vom 28. Juni 1940 (ADW, CA 761 XXII)).
Schreiben von Frick an die Mitglieder des CA-Vorstandes vom 21. April 1941, Anlage: Memorandum (ADW, CA 67 B 1941). Die Klage darüber, daß man als christlich aktiver Nationalsozialist von einer Reihe von Parteifunktionären als Volksgenosse bzw. National sozialist “zweiter Klasse” angesehen werde, wurde aus den Reihen der Inneren Mission Ende der 30er/Anfang der 40er Jahre häufiger erhoben. So beispielsweise auch von dem Vorsitzenden des (österreichischen) Zentralvereins für Innere Mission, Johann Wetjen, in einem Schreiben an Direktor Schirmacher vom 7. Juni 1940 (ADW, CA 659 Bd. 5).
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, daß sich der CA-Vorstand Ende 1938 in ei ner ähnlichen Lage zu befinden glaubte. In einem daraufhin gefaßten und als streng ver traulich deklarierten Vorstandsbeschluß hieß es: Wir müssen eine Arbeitsgemeinschaft su chen und halten mit denen, die auf dem gleichen Arbeitsfeld ihre Aufgaben haben. Kräfte und Einrichtungen auch verschiedener Träger müssen planmäßig für gemeinsame Aufga ben eingesetzt werden; Führungsfragen und Beharren auf Selbständigkeit und Tradition und andere an sich berechtigte Gesichtspunkte müssen zurückgestellt werden (Vorstands beschluß vom 22. November 1938 (ADW, REJ 6)).
So Fricks Mitteilungen gegenüber dem CA-Vorstand am 18. März 1941 (ADW, CA 67 B 1941 ).
Protokoll der CA-Vorstandssitzung vom 27. Mai 1941 (ADW, CA 67 B 1941 )
So etwa mit der schon erwähnten Vereinbarung von Mitte 1943 über die Unterbringung evakuierter heimbedürftiger Menschen in konfessionellen Einrichtungen (HAVW-Rund schreiben Nr. 220/43 vom 11. Dezember (BAK, NS 37/1011)).
Hilgenfeldt: “Aufgaben der NS-Volkswohlfahrt”. In: NSVD 1. Jg. (1933) H. 1, S. 1–6, hier: S. 3
Geschichte der NSV ...“ a.a.O., S. 257
Gemäß einer Anordnung der Parteikanzlei wurde innerhalb der Reichsleitung der NSDAP am 14. Juni 1934 das (H)Amt für Volksgesundheit (HAfVG) eingerichtet, das “für sämtli che volksgesundheitlichen Belange innerhalb der Partei und ihrer Gliederungen” - mit Ausnahme der SA und der SS - alleine zuständig zeichnete. Die praktische volksgesund heitliche Arbeit der NSV sollte hierdurch aber zunächst nicht berührt sein (HAVW-Rund schreiben V 47/34 vom 27. Juni 1934). Nach einigen Auseinandersetzungen wurde schließlich zwischen dem Reichsärzteführer Dr. Wagner als Chef des HAfVG und dem NSV-Vorsitzenden als Leiter des HAVW am 4. Mai 1935 eine Vereinbarung getroffen, dergemäß die Ämter für Volksgesundheit der NSV fachlich dem HAfVG unterstellt wur den, die Leiter dieser Ämter sollten von der NSV und dem HAfVG im Einvernehmen be setzt werden. Der zitierte Passus der NSV-Satzung wurde kommentarlos gestrichen. Siehe: “Vereinbarung zwischen dem HAVW und dem HAfVG vom 4. Mai 1935”; und HAVW Rundschreiben V 82/35 vom 22. Oktober 1935 (BAK NS 37/1013) und HAVW-Rund schreiben V 7/36 vom 5. Februar 1936 (BAK, NS 37/1014). Vergl. auch: Vorländer 1988, S. 107; Der entsprechende Einfluß wurde den Ämtern für Volksgesundheit auch mit der obligaten Einrichtung der Ämter für Volksgesundheit innerhalb der Ämter für Volkswohl-fahrt auf der Gau-und der Kreisebene eingeräumt (HAVW-Rundschreiben V 83/35 vom 23. Oktober 1935 (BAK, NS 37/1013) und HAVW-Rundschreiben V 3/38 vom 28. Febru ar 1938 (BAK, NS 37/1015)).
Althaus 1939, S. 29
So Hilgenfeldt nach einer Aktennotiz des Caritaspräsidenten über eine Besprechung vom 17. März 1938 (ADC, 253.2 +776.50 M. 1938–41).
In diesem Sinne erklärte Hermann Althaus im Rahmen einer Besprechung mit der CA-Führung vom 7. Mai 1940, daß Hilgenfeldt an dem schon vor Jahren mitgeteiltem Ziel festhalte, die Trägerschaft aller Kindertagesstätten und Gemeindepflegestationen zu über nehmen (“Besprechung im HAVW” (ADW, CA 1195 Bd. 18)).
Siehe hierzu pars pro toto die Schreiben von Dr. Harmsen (CA) an Althaus vom 23. Ok tober 1933 (ADW, CA/G 100150/1 II), Schreiben der CA-Gesundheitsabteilung (Dr. Harmsen) an die Landes-und Provinzialverbände der IM vom 1. November 1934 (ADW, CA/Stat 128). Zahlreiche Einzelfälle dieser Art sind in der Akte R 332 des ADC doku mentiert.
Siehe: “Umfrage von Ohl” vom 16. Dezember 1940 (ADW, CA/Stat 32)
So der Leiter der Abteilung für Gesundheitsfürsorge im CA, Dr. Harmsen, in seinem an Hilgenfeldt persönlich gerichteten (Protest-)Schreiben vom 8. November 1934 (ADW, CA/G 100150/1 II).
Schreiben Hilgenfeldt an Gauamtsleitungen vom B. Februar 1935 (ADW, CA 1195 Bd. 13)
Schreiben Hilgenfeldt vom 26. November 1934 an den CA und den DCV (ADC, CA XX, 62 D)
Schreiben des Preuß. MdI an das RFM und RMdI vom 27. Juni 1934 (BAK, R 2/19197) und Schreiben des CA-Präsidenten an die Landes-u. Provinzialverbände der IM vom 7. Juni 1935 (ADW, CA 67 B 1935 )
Diese Interpretation des DCV stützte sich auf einen Erlaß von Kardinal Bertram, der unter Berufung auf das Reichskonkordat die Einrichtung “rein kirchlicher Schwesternstationen” vom “seelsorgerischen Standpunkt” aus forderte, auch wenn behördliche Stellen damit nicht einverstanden sein sollten. Hätten solche Stationen erst einmal Fuß gefaßt, dann werde auch eine behördliche Genehmigung für eine gleichzeitige caritative Betätigung leichter zu erlangen sein (Protokoll der ZR-Sitzung vom 16./17. Oktober 1935 (ADC, 111.055–1935/2)).
Niederschrift über die Sitzung des Führerrates der Reichsarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege am 3. März 1936 und Anlage: “Betr. Schwesternstationen” (ADW, CA 1195 Bd. 14); “Betr. Schwesternstationen” Gelegentlich der Führerratssitzung vom 3. März 1936 (ADC, 302 +748 Fasz. 1)
Protokoll der Führerratssitzung vom 25. Juni 1936 (ADC, 460.041 Fasz. 1); CA-Rund schreiben 98 an die IM-Geschäftsführer vom 23. Juli 1936, Anlage: Vereinbarung [s-Ent wurf] (ADW, CA 1195, Bd. 22 )
Der letzte Hinwies hierzu findet sich im Protokoll der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 6. Oktober 1936. Die Einladung zum Schwesternausschuß sei nun zum vierten Mal vertagt worden, teilte Schirmacher den Versammelten mit ( ADW, CA 761 XVIII ).
HAVW-Rundschreiben V 1/38 vom 18. Januar 1938 (BAK, NS 37/1015)
Schreiben HAVW/Hilgenfeldt an DCV/Kreutz vom 26. Januar 1938 (ADC, 253.2 +776.50 M 1938–41); Schreiben Frick an die Vorstände der Mutterhäuser vom 29. Januar 1938 An lage: Abschrift des Schreibens von HAVW/Hilgenfeldt an CA/Frick vom 26. Januar 1938 (ADW, CA 837 III Nr. 39).
Protokoll der CA-Vorstandssitzung vom 22. Februar 1938 (ADW, CA 67 B 1938 ); Schreiben Kaiserswerther Verband an Präsident Frick vom 31. Januar 1938 (ADW, CA 837 III Nr. 40).
Schreiben Frick an Präsident Dr. Werner vom 4. Februar 1938 (ADW, CA 837 III Nr. 39)
Schreiben HAVW an CA/Frick vom 21. März 1938 (ADW, CA 837 III Nr. 39)
Vereinbarung zwischen der NSV und dem CA für IM“ vom 22. März 1938, Anlage zur HAVW-Mitteilung V 14/38 vom 2. April 1938 (BAK, NS 37/1009)
Frick: “Aktennotiz: Besprechung mit Gauschwester Lette Mittendorf, Herrn Rüppel und Lippert” 14. Februar 1938 (ADW, CA 837 III Nr. 39)
Vielleicht spielte hierbei für Frick die gleiche Überlegung eine Rolle, die Prälat Kreutz in Form einer Kritik formulierte. “Schade”, so hieß es in einer privaten Aktennotiz der Cari taspräsidenten vom 5. Juli 1938, “daß die Innere Mission jetzt schon herangeht und 90,-RM für jede ausgebildete Schwester verlangt. Dann können die Gemeinden auch schon 100,- oder 110,- RM für die braunen Schwestern geben.” Kreutz sorgte sich m.a.W. um den Verlust des Konkurrenzvorteils der konfessionellen Schwestern gegenüber den NS-Schwestern. Eingedenk der massiven Rekrutierungsprobleme der NS-Schwesternschaft, mag dieses Argument aber nicht zu überzeugen (ADC, 081/01–325).
Schreiben Reichskommissar für die Preisbildung an den CA vom 25. September 1939 (ADW, CA 837 III Nr. 40)
So erhöhte sich z.B. die Zahlung einer (NSV-) GPS in Schwertburg von 44,20 RM auf 80,- RM monatlich, in Altkirch von 45,- auf 90,- RM (Marburg. Betr. Rotekreuz-Statio nen, Diakonissen-Mutterhaus “Neuvandesburg” 4. Oktober 1939 (ADW, CA 837 III Nr. 40)).
HAVW-Rundverfügung Nr. V 5/42 vom 19. März 1942 (BAZ, NS 37/1022)
Schreiben Kreutz an Hilgenfeldt vom 29. Januar 1938 (ADC, 253.2 +776.50 M. 1938–41)
Schreiben Kreutz an Bertram vom 29. Januar 1938 (ADC, 253.2 +776.50 M. 1938–41)
Aktennotiz betr. Besprechung mit Althaus vom 9. Februar 1938 (ADC, CA XX 63 E)
Schreiben Bertram an Kreutz vom 23. Februar 1938 (ADC, 253.2 +776.50 M. 1938–41)
Diese Unterscheidung zwischen der (juristischen) und der “faktischen” Trägerschaft traf Kreutz zuvor in seinem Antwortschreiben an Bertram vom 7. März 1938 (ADC, 253.2 +776.50 M. 1938–41). Diejenigen DRK-GPS, bei denen kath. Stellen als “Risikoträger” fungierten, womit sie als “faktische Träger” anzusehen seien, sollten in den Besitz des DRK überführt werden. “Nun gibt es aber sehr viele Einzelfälle”, fuhr Kreutz vorsichtig fort, “wo das eben nicht zutrifft und wo nur auf dem Wege der Vereinbarung das Nötigste erreicht werden kann”
Aktennotiz Kreutz: “Besprechung zwischen Hilgenfeldt ... Betr. Rotes Kreuz, NSV und Ordensstationen” vom 15. März 1938 (ADC, 081/01–325)
Aktennotiz Kreutz: “Besprechung mit Hilgenfeldt u.a.” vom 17. März 1938 (ADC, 253.2 +776.50 M. 1938–41); Schreiben Hilgenfeldt an Kreutz vom 19. März 1938, Anlage: Ver einbarung zwischen NSV und DCV (ebd.) und Protokoll der ZR-Sitzung vom 26127. April 1938 (ADC, 111.055–1938/1)
Das Abkommen mit der IM enthielt, wie schon erwähnt, einen Zusatz, demzufolge es der NSV untersagt war, evangelische Schwestern abzuwerben. Das Abkommen mit dem DCV enthielt diesen Zusatz nicht, dafür aber einen Passus, der ausführte, welche Personen als Fachkräfte i.S. der Vereinbarung anzusehen waren. Ansonsten stimmten beide Verein barungen wortwörtlich überein.
Protokoll der ZR-Sitzung vom 26./27. April 1938 (ADC, 111.055–1938/1)
Aktennotiz Kreutz: “Besprechung mit Hilgenfeldt” vom 3. November 1938 (ADC, 081/01–325). Schon ab Anfang 1938 sah sich Hilgenfeldt mehrfach veranlaßt, in Einzelfäl len zu intervenieren. So beschwerte er sich beispielsweise schon am 14. Januar 1938 beim Präsidenten des Centralausschusses über eine drei GPS betreffende Kündigung eines evangelischen Mutterhauses. Die derzeitige Lage erfordere, so Hilgenfeldt eindringlich, daß alle konfessionellen Schwestern soweit wie möglich in ihren bisherigen Arbeitsge bieten bleiben (Schreiben Hilgenfeldt an Frick vom 14. Januar 1938 (ADW, CA 837 III Nr. 39)). Weitere Beispiele finden sich in: ADW, CA/G 100150/1 II).
Vereinbarung zwischen der NSV und dem DCV vom 14. Dezember 1938“ (ADC, 253.2 +776.50 M. 1938–41, Vergl. Vorländer 1988, S. 354–357; Die entsprechende Vereinba rung mit dem DRK wurde am 23. Oktober 1942 getroffen (NSV-Finanz-Rundverfügung 23/43 vom 13. April 1943 (BAK, NS 37/1028)).
Siehe: Protokoll der ZR-Sitzung vom 16./17. Oktober 1935 (ADC, 111.055–1935/2). Die gleichen Zahlen wurden auch während der Sitzung des Führerrates vom 15. Oktober 1935 genannt (Aktennotiz: “Betr. Führerrat der Spitzenverbände; Ergänzende Notizen .. (ADW, CA 1195 Bd. 13)).
So formuliert in der Anordnung “Schwesternschaft der NSV” vom 28. März 1934 (doku mentiert bei: Vorländer 1988, S. 305 f., hier S. 306). Diese Äußerung wurde aufgrund des starken Protestes von seiten des CA bald dementiert (Kaiser 1989, S. 289).
Dieser Reichsbund, am 5. Oktober 1936 als Zusammenschluß aller Schwestern und Pfle gerinnen, die nicht einem der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt zugeordnet waren, zwecks “Verbesserung ihres Arbeitseinsatzes und zur Lösung organisatorisch-wirtschaft licher Fragen” gegründet, besaß eine eigene Rechtspersönlichkeit, unterstand aber der
Siehe: “Neuorganisation des Schwesternwesens” dokumentiert bei: Vorländer 1988, S. 400 f.; Vergl. auch S. 94 u. S. 135; sowie Hansen 1991, S. 21 f., S. 161 u. 165
Vereinbarung zwischen NSV und DCV“ vom 27. August 1943 (ADC, CA XX 2 X); HAVW-Rundschreiben 182/43 vom 4. Oktober 1943 und HAVW-Rundschreiben vom 11. Dezember 1943 (beide in: BAK, NS 37/1011)
Hansen 1991, S. 164 u. S. 166
Siehe: Schreiben der DCV-Hauptvertretung Berlin an DCV-Zentrale vom B. Oktober 1928 (ADC, R 315 a); Schreiben HAVW/Althaus an DCV vom 10. Oktober 1938 (ebd.).
Siehe: Protokoll der Sitzung des Führerrates vom 15. Oktober 1935 (ADW, CA 1195 Bd. 13) und die entsprechende Mitteilung von Direktor Schirmacher während der 111 Mitteilung Frick, während der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 6. Oktober 1937 ( ADW, CA 761 XIX )
Schreiben Lüttichau an Frick vom 5. Februar 1938 (ADW, CA 837 III Nr. 40)
So Wähning lt. Protokoll der Vorstandssitzung des Verbandes kath. Kranken-u. Pflegean stalten vom 28. Mai 1941 - also nach Abschluß des Mustervertrages (ADC, 259.04 Fasz. 1).
Protokoll der Vorstandssitzung des Verbandes kath. Kranken-und Pflegeanstalten vom 23. März 1939 (ADC, 259.04 Fasz. 1), Aktennotiz Füssel vom 7. Februar 1939 (ADC, R 315 a) und “Vereinbarung der NSV und des CA über die Ausbildung von Lemschwestern ..” vom 15. Mai 1939 (ADW, CA 1195 Bd. 17).
Siehe beispielsweise: Schulz (1940, S. 131 f. in: NSVD, 7. Jg.), der die Erfolge der Er holungsfürsorge in Thüringen mit einer durchschnittlichen Gewichtszunahme der Kinder mit 2,05 kg und in Mecklenburg mit 2,8 kg bezifferte. Und den Bericht der NSV Sanger-hausen an das Gauamt für Volkswohlfahrt in Halle-Merseburg vom 26. August 1936. Die Kinder, so hieß es dort resümierend, hätten sich sehr gut erholt und zwischen 4 und 6 Pfund an Körpergewicht zugenommen (BAK, NS 37/1058).
Siehe: Bericht von Nora Hartwich während der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 26. Ja nuar 1933 (ADW, CA 761 X V )
Siehe hierzu: N. Hartwich: Gegenwartslage der Kindererholungs-und heilstätten der frei en Wohlfahrtspflege; In: Freie Wohlfahrtspflege, 7. Jg., H. 1. April 1932, S. 14–19; und den REJ-Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 1933 ( ADW, REJ 4 ).
Siehe Protokoll der vereinigten Sitzung des ZV und ZR vom 21./22. Mai 1930 (ADC, 110.055); Protokoll der ZV-Sitzung vom 9. Februar 1931 (ADC, 110.055); Protokolle der IM-Geschäftsführerkonferenzen vom 18. September 1930 (ADW, CA 761 XII) und vom 26. Januar 1933 ( AD, CA 761 XV ).
Davon entfielen z.B. 1936/37 rund 11,8 Mio. RM auf die Mütterverschickung und rund 42 Mio. RM auf die Kinderlandverschickung. Das Gesamtfinanzvolumen des MuK belief sich im genannten Haushaltsjahr auf 99,3 Mio. RM.
Siehe: Auszug aus dem REJ-Geschäftsbericht vom 11. November 1936 (ADW, REJ 4)
Ursprünglich wurde die von der NSV organisierte HFS im Etat des NSDAP-Haushalts amtes geführt. Zum 1. Januar 1936 übernahm das HAVW auch die etatmäßige und finanz rechtliche Verantwortung für diese Erholungsmaßnahme (HAVW-Rundschreiben V 2/36 vom 15. Januar 1936 (BAK, NS 37/1014)).
Hilgenfeldt: “Aufruf zum Erholungswerk des dt. Volkes” NSVD 1934/35, S. 161; Mit teilung von Pg. Hammer (HAVW) während der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 9. März 1936 (ADW, CA 761 XV III ).
Bericht über das Gebiet der Kindererholungsfürsorge und die Arbeit des Reichsverbandes ev. Erholungs-und Heilstätten“ [1936] (ADW, CA 837 III Nr. 1)
Vergl. Kapitel IV. 4.5 und V. 2.2
Zu den Zahlenangaben: “Im Dienst der dt. kath. Caritas stehen:..” (1934) (ADC, 357.2 +101 Fasz. 1)
Niederschrift über die Besprechung der Verbände der Reichsgemeinschaft vom 29. Sep tember 1933 (ADW, CA 1195 Bd. 11)
Protokoll der “Besprechung in der Reichszentrale Landaufenthalt..” vom 14. März 1934 (ADW, REJ 4); CA-Rundschreiben 184/34 vom 3. Januar 1935 (ADW, Stat 129); Wann diese Eingliederung der Reichszentrale erfolgte, geht aus den hier herangezogenen Unter lagen nicht exakt hervor. Dies geschah aber noch 1933, wahrscheinlich im Oktober oder November dieses Jahres.
Mitteilung von Althaus während der Sitzung des Reichsgemeinschaft vom 9. Januar 1934 (Aktennotiz über die Sitzung der RG-Verbände (ADW, CA 1195 Bd. 12)).
DCV-Rundschreiben 458 vom 23. Februar 1934 (ADC, 302 +748); Vergl. auch: Protokoll der ZR-Sitzung vom 11./12. April 1934 (ADW, 111.055–1934/1)
Nora Hartwich: Aktennotiz: “Besprechung in der Reichszentrale Landaufenthalt” vom 14. März 1934 (ADW, REJ 4)
CA-Rundschreiben vom 3. Januar 1935 (ADW, CA/Stat 129)
Schreiben Hartwich an Frick vom 2. März 1935 und Anlagen (ADW, CA 837 III Nr. 38)
Protokoll: “Aussprache anläßlich der Geschäftsführerkonferenz am 12. März 1935 über die .. neuen Richtlinien über KLV ..” die 134 Schreiben K[reutz]/F an Wienken vom 19. Januar 1935 (ADC, 121 Fasz. 2)
Schreiben Reichszentrale im HAVW an DCV vom 27. Februar 1935 (ADC, CA VII f 101)
Schreiben DCV an HAVW/Abt. Reichszentrale vom 13. Februar 1935 (ADC, CA VII f 101)
So gibt Maria Kiene laut Aussage von Bischof Beming Althaus’ Standpunkt wieder (Schreiben Berning an Bertram vom 16. März 1935 (ADC, 302 +748)). Die Verhand lungsprotokolle, die eine ausführlichere und zuverlässiger Auskunft erteilten könnten, lie gen leider nicht vor.
Schreiben Reichszentrale im HAVW an DCV vom 27. Februar 1935 (ADC, CA VII f 101)
Vereinbarung betr. Mitarbeit des DCV in der KLV“ 9. April 1935 (Anlage zum MuK Rundschreiben Nr. V 41/35 vom 17. April 1935 (BAK, NS 37/1033; auch: ADC, 303 +748 u. CA VII f 101). Vergl. auch: Protokoll der ZR-Sitzung vom 9./10. April 1935 (ADC, 111.055–1935/1)
CA-Rundschreiben 117 vom 14. Juni 1935 (ADW, CA/Stat 1929 )
HAVW-Schreiben an den CA vom 10. Februar 1936 (als Anlage zum Schreiben von N. Hartwich an Frick vom 15. Februar 1936 (ADW, CA 837 III Nr. 38)).
CA-Rundschreiben Nr. 97/36 an die IM-Landes-u. Provinzialverbände vom 20. Juli 1936 inkl. Anlagen (CA 837 III Nr. 38)
Siehe: HAVW-Rundschreiben Nr. V 41/36 vom 3. Juli 1936 (Anlage IV des CA-Rund schreibens Nr. 97/36 vom 20. Juli 1936 (CA 837 III Nr. 38)
Auszug aus dem REJ-Geschäftsbericht vom 11. November 1936 (ADW, REJ 4)
Protokoll der ZR-Sitzung vom 13./14. Mai 1936 (ADC, 111.055–1936/1)
Siehe: “Auszüge aus dem Protokoll der Plenar-Konferenz der dt. Bischöfe in Fulda” vom 12J 13. Januar 1937 (ADC, 104 +107 Mappe 2). Dort heißt es kurz und bündig: “Die Konferenz billigt die Ausführungen und Vorschläge des DCV über die Durchführung des Kindererholungswerkes 1937..” Die dem Protokoll als Anlage beigefügte Eingabe des DCV formulierte drei Bedingungen für den Abschluß einer Vereinbarung über die KLV im Rahmen der Reichszentrale: 1. Sowohl in der Werbung der Pflegestellen, als auch in der Auswahl der Kinder müssen die Caritasstellen freibleiben; 2. Die Vermittlung der Kin der und Stellen darf der Caritas nicht entzogen werden und 3. Die Betreuung der Kinder während des Landaufenthaltes muß Aufgabe der Caritas bleiben. (Anlage 11 zum Proto koll der Plenar-Konferenz der dt. Bischöfe vom 12./13. Januar 1937; in: Akten dt. Bischö fe ..“ Bd. IV, S. 136 f.,)
Ebd.; Aktennotiz von N. Hartwich “Besprechung mit Pfarrer Fussel” vom 10. Februar 1937 (ADW, CA/PD 465); Schreiben HAVW/Althaus an DCV vom 26. Februar 1937 (ADC, CA XX 62 E); Den Verhandlungsverlauf aus Sicht des DCV schildert Kreutz in seinem Schreiben vom 21. Januar 1937 der Freiburger Caritaszentrale (ADC, 101.025 Fasz. 05).
Diese Zusicherung wiederholte das HAVW zu Genugtuung der beiden kirchlichen Ver bände in den ersten Jahren ihres Bestehens bei jeder Gelegenheit. Erstmals mitgeteilt wur de dies von N. Hartwich während der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 22. August 1933 (ADW, CA 761 XV). Am 21. Juni 1933 ordnete die NSV-Leitung an: “Mit Rücksicht auf die wirtschaftlich schwierige Lage der meisten Anstalten und Heime der Freien Wohl fahrtspflege wird es hierdurch allen Parteistellen untersagt, derartige Heime wie Kinder-, Müttererholungsheime usw. neu einzurichten.” Nur in Einzelfällen und nach ausdrückli cher Genehmigung durch das (H)AVW durften NSV-Gliederungen - bis Mitte der 30er Jahre - Erholungsheime einrichten (siehe: Schreiben des CA an dem badischen Landesver band für Innere Mission vom 5. November 1934, die zitierte Anordnung wurde hier wie dergegeben (ADW, CA/PD 476)).
Zumal auch das HAVW bereit war, die “Preisdrückerei” zu beenden. Anfang 1934 erlang ten zunächst einige Gauamtsleitungen die Unterbringung von Kindern zu einem täglichen Pflegesatz von 0,90 RM oder gar 0,80 RM. Eine ordnungsgemäße Erholungspflege könne bei einem solchen Satz nicht durchgeführt werden, kritisierte etwa Nora Hartwich. Dem HAVW leuchtete dies ein und verpflichtete seine Untergliederungen den Erholungshei men mindestens 1,80 RM täglich zu zahlen (Aktennotiz von N. Hartwich über eine “Be sprechung in der Reichszentrale” vom 14. März 1934 (ADW, REJ 4)).
Schreiben Hartwich an Frick (inkl. Anlagen) vom 2. März 1935 (ADW, CA 837 III Nr. 38); Aktennotiz von Hartwich (für Präsident Frick) über eine “Besprechung mit Hedwig Mosapp, Sachbearbeiterin der Müttererholungsfürsorge bei der Ev. Frauenhilfe, Stuttgart” vom 9. Mai 1936 (ADW, CA 2097/2).
Schreiben REJ/Stahl an CA vom 27. April 1936 (ADW, CA 837 III Nr. 10). Ilse Haack vertrat diese Auffassung in ihrem Aufsatz “Kinderheimverschickung der NSV”, der in den “Schleswig-Holsteinischen Blättern für Volkswohlfahrt” (11. Jg., Nr. 4) veröffentlicht wurde. Wiedergegeben wurden sie hier nach dem von Pastor Stahl verfaßten Auszug.
Otto Ohl: “Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe” in: Die Innere Mission, 32. Jg., Febr. 1937; S. 56–65, hier: S. 59;
Siehe: “Abschrift aus der Wohlfahrtskorrespondenz” vom 10. Juni 1937, in der der Kon flikt dokumentiert wurde (ADW, CA 761 XIX); Der nationalsozialistische Wohlfahrts verband propagierte und praktizierte nicht, darauf gilt es in diesem Zusammenhang erneut hinzuweisen, eine religionslose Erziehung; auch die in den Erholungsheimen der NSV untergebrachten Kinder, wurden zum sonntäglichen Gottesdienstbesuch angehalten. Dabei übersehe die NSV aber, was nicht nur Ohl, sondern auch andere Funktionäre der Inneren Mission, wie etwa Direktor Schirmacher, kritisierten, daß sich eine evangelische Be treuung grundsätzlich von einer katholischen unterscheide. Das Schwergewicht der kath. Glaubenspflege liege beim Gottesdienst, die evangelische erforderte mehr, nämlich das von Ohl oben geforderte (Siehe: Schreiben Sch[irmacher] an REJ/Hartwich vom 22. Ok tober 1937 (ADW, REJ 13).
Siehe: Auszug aus dem REJ-Geschäftsbericht vom 11. November 1936 (ADW, REJ 4); Protokoll der ZR-Sitzung vom 19./20. Mai 1937 (ADC, 111.055–1937/1). Der Zentralrat des DCV, das ist an dieser Stelle noch erwähnenswert, beschloß daraufhin, sich nicht nur weiterhin um fremde Belegstellen zu kümmern, sondern auch und gerade die eigenständi ge Erholungsfürsorge gestützt auf die Pfarreien weiter auszubauen (ebd.).
HAVW-Anordnung V 7/37 vom B. Oktober 1937 (BAZ, NS 37/1024)
HAVW-Mitteilung V 28/37 vom 23. Dezember 1937 (BAK, NS 37/1009)
Schreiben HAVW an die Gauamtsleiter vom 20. Mai 1940 (BAK, NS 37/1004)
HAVW-Anordnung V 1/38 vom 5. Januar 1938, Anlage: Pensionsvertrag (BAZ, NS 37/124 und ADW, CA 837 III Nr. 37 )
Pensionsvertrag“ (Muster) Anlage zum CA-Rundschreiben Nr. 24/38 vom 25. März 1938 (ADW, CA 837 III Nr. 37)
REJ-Rundschreiben 2/38 vom 24. Januar 1938 (ADW, CA 837 III Nr. 10 u. REJ 4)
CA-Rundschreiben 24/38 vom 25. März 1938 (ADW, CA 837 III Nr. 37)
Auszug aus dem REJ-Geschäftsbericht vom 23. November 1938 (ADW, REJ 6); Protokoll der REJ-Mitgliederversammlung vom 23. November 1938 (ADW, REJ 6); “Zur Lage der Kindererholungsfürsorge” o.D. [Anfang 1942] ( ADW, REJ 10 )
Protokoll der REJ-Mitgliederversammlung vom 12. März 1940 (ADW, REJ 6); REJ Jahresbericht 1938 u. 1939 (ADW, REJ 6); REJ-Tätigkeitsbericht für 1940 ( ADW, REJ 13 )
Siehe: HAVW-Schreiben vom 14. März 1940 (BAK, NS 37/1004); CA-Rundschreiben 34/40 vom 19. Juni 1940 (ADW, EREV/66); HAVW-Rundschreiben V 3/42 vom 25. März 1942 (BAK, NS 37/1016); HAVW-Rundschreiben 40/43 vom 9. März 1943 (BAK, NS 37/1010)
REJ-Jahresbericht vom 12. März 1940 (ADW, REJ 6); Protokoll: “Besprechung [von Ver tretern der Inneren Mission] im HAVW” vom 7. Mai 1940 (ADW, CA 1195 Bd. 18)
Entwurf der Niederschrift über die REJ-Vorstandssitzung vom 28. März 1941 (ADW, REJ 3); REJ-Tätigkeitsbericht für 1940 (ADW, REJ 13); Siehe auch: “Bericht zur Lage der Kindererholungsfürsorge” o.D. [Anfang 1942] ( ADW, REJ 10 )
Bericht über das Hilfswerk ‘Mutter und Kind’ (BAZ, NS 37/1035); “Abschrift aus der Wohlfahrtskorrespondenz” vom 10. Juni 1937 (ADW, CA 761 X IX )
Bericht über das Hilfswerk ‘Mutter und Kind“’ (BAZ, NS 37/1035)
Zu den Zahlenangaben: “Im Dienst der dt. kath. Caritas stehen:..” (1934) (ADC, 357.2 +101 Fasz. 1) und Protokoll der ZR-Sitzung vom 6./7. November 1934 (ADC, 111.055 1934/2); Auszug aus dem REJ-Geschäftsbericht vom 11. November 1936 (ADW, REJ 4); Aufzeichnung über die Mitgliederversammlung der Reichszentrale vom 17. Dezember 1936 ( ADW, REJ 4 )
Auszug aus dem REJ-Geschäftsbericht vom 11. November 1936 (ADW, REJ 4); Auf zeichnung über die Mitgliederversammlung der Reichszentrale vom 17. Dezember 1936 (ADW, REJ 4); REJ-Tätigkeitsbericht für 1940 (ADW, REJ 13); “Zur Lage der Kinderer holungsfürsorge” [1942] (ADW, REJ 10); Was die Anwendung der in den Richtlinien der Reichszentrale vorgesehenen rassenhygienischen Selektionskriterien in der Erholungs pflege praktisch bedeutete, wird durch einen Bericht der Sopade (1935, S. 1446) plastisch beleuchtet: einer Mutter von elf Kindern wurde eine beantragte Erholung mit der Be gründung, daß sie krank sei, versagt. Diese Frau litt an Gicht und Lähmungserscheinungen und war völlig entkräftet, weitere Beiträge zur Vermehrung der “Rasse” waren von ihr nicht mehr zu erwarten.
Zur Lage der Kindererholungsfürsorge“ (ADW, REJ 10)
So Althaus im HAVW-Schreiben vom 19. Januar 1942 (BAK, NS 37/1006); Siehe auch: HAVW-Rundschreiben 40/43 vom 9. März 1943 (BAK, NS 37/1010)
Siehe: Aufzeichnung über die Mitgliederversammlung der Reichszentrale vom 17. De zember 1936 (ADW, REJ 4) und Hansen (1991), S. 20
Siehe: Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922 (RGBI. I 1922, S. 633–647) so wie: Einführungsgesetz zum Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922 174 Siehe: Tabelle: “KFV-Statistik” und Wollasch ( 1991, S. 150 )
Vergl. Kapitel III. 5.; Eine Tendenz hin zur Monopolisierung des Vormundschaftswesen durch die NSV, glaubten die Caritasfunktionäre während ihrer Besprechung über Fragen der Jugendfürsorge vom 25. August 1933 feststellen zu können (ADC, 133.3 I-II)
Vergl. Kapitel III. 6.
Schreiben Hilgenfeldt (Rundschreiben Nr. 22) an NSV-Walter vom 27. Oktober 1933 (ADW, EREV/276)
Protokoll der Sitzung des Zentralrates vom 111.12. April 1934 (ADC, 111.055–1934/1)
Protokoll der Sitzung des Ausschusses für offene Jugendfürsorge (der IM) vom 16. März 1933 (ADW, CA/J 26)
Diese Überzeugung herrschte nicht nur bei den Mitgliedern dieses Ausschusses, sondern sie wurde auch von den übrigen Gremien der Inneren Mission geteilt. Siehe dazu etwa die Protokolle der Geschäftsführerkonferenzen vom 5. Mai 1933 und vom 22. August 1933 (beide: ADW, CA 761 XV ).
Entwurf: Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für offene Jugendhilfe des CA in Berlin“ vom 1. Juni 1933 (ADW, CA/J 26). Der Wunsch, Mitglieder der NSF für die Arbeit der Inneren Mission zu gewinnen, wurde auch von anderen IM-Gremien artikuliert, so etwa vom Verfassungsausschuß (Protokoll der Sitzung des Verfassungsausschusses vom 17. Juli 1933 (ADW, CA 876 IV/1).
Schreiben Dr. H [Hundinger?, Harmsen?] an die CA-Abteilung Jugend-u. Wohlfahrts dienst/ Koller vom 9. September 1933 (ADW, EREV 137); Zur öffentlichen Wohlfahrts politik: vergl. Kapitel I I I. 2
HAVW-Rundschreiben Nr. V 78/34 vom 18. Oktober 1934 (BAK, NS 37/1013)
Siehe beispielsweise das Schreiben Hilgenfeldts (Rundschreiben Nr. 22) an NSV-Walter vom 27. Oktober 1933 (ADW, EREV/276) und das Schreiben des CA an die Mitglieder der Geschäftsführerkonferenz vom 19. Dezember 1933 ( ADW, CA/Stat 122 ).
Siehe: Schreiben HAVW/Hilgenfeldt an den Oberbürgermeister der Stadt Beuthen vom 18. Oktober 1934 (ADC, 319.4 III, 1 b Fasz. 3). Hilgenfeldt teilte dem Stadtoberhaupt mit, es sei sein Wunsch, daß der Caritasverband bei den Jugendfürsorgeaufgaben, die die Stadt durch freie Verbände wahrnehmen lasse, nicht ausgeschaltet werde. Der Caritasverband, dem Hilgenfeldt eine Abschrift dieses Briefes zukommen ließ, nutzte dieses Schreiben auch in Konfliktfällen mit anderen Behörden. Da dieser Brief dasselbe Datum trägt wie das zitierte HAVW-Rundschreiben, kann angenommen werden, daß es nicht - zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt - der Wille des HAVW war, daß mit der propagierten Aus weitung der NSV-Arbeit auf das Gebiet der offenen Jugendfürsorge eine gänzliche “Aus schaltung” der konfessionellen Jugendfürsorge erfolgen sollte.
Vergl. beispielsweise: “Aus der Arbeit des EREV und der Abteilung ”Offene Fürsorge“ des CA” (Bericht über das Jahr 1935) (ADW, CA 837 III Nr. 1)
Siehe dazu den Bericht des Centralausschusses über die offene Jugendhilfe für die Sitzung des CA-Vorstandes vom 7. Mai 1935 (ADW, CA 67 B 1935 ).
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für offene Jugendfürsorge vom 6. Mai 1935 (ADW, CA/J 26)
So Ohl während der Geschäftsführerkonferenz vom 28. Mai 1935 (ADW, CA 761 X VII )
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für offene Jugendfürsorge vom 6. Mai 1935 (ADW, CA/J 26)
Siehe: Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für offene Jugendhilfe (zwischenzeitlich firmiert der gleiche Ausschuß nicht mehr unter “Jugendfürsorge” sondern 192 Die DZfJ war ein seit 1907 bestehender Zusammenschluß jugendpflegerisch tätiger Ver bände. Anfang der 30er Jahre umfaßte sie neben allen sieben Reichsspitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege fünfzehn Fach-und Fachquerschnittsverbände. Nach ihrer Reor ganisation und der Verabschiedung einer neuen Satzung im Oktober 1934 umfaßte sie nur noch die Vertreter der vier verbliebenen Spitenverbände (DRK, IM, DCV, NSV). Als Vor sitzender dieses Vereins fungierte Hermann Althaus (ADC, 481.5 Mappe 1).
Schreiben von Mann an Kreutz vom 29. Oktober 1935 (ADW, 101.025 Fasz. 4 und 113.3 I-II Fasz. 1). In den einschlägigen Unterlagen findet sich kein Protokoll dieser DZfJ-Sit zung; die folgende Wiedergabe des Sitzungsverlaufes stützt sich auf den von Mann an Kreutz adressierten Bericht und Ohls Wiedergabe des Sitzungsverlaufes während der Sit zung des IM-Ausschusses für offene Jugendhilfe vom 7. November 1935 ( ADW, CA/J 26 ).
Schreiben des DCV an die DZfJ vom 19. Dezember 1935 (ADC, 481.5 Fasz 4); “DZfJ Sitzung” vom 2. Dezember 1935 (ADC, 481.5 Mappe 4)
Schreiben HAVW/Vagt an DCV vom 2. Dezember 1935 (ADC, 481.5 Mappe 4)
Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für offene Jugendhilfe vom 7. November 1935 (ADW, CA/J 26); Schreiben Centralausschuß/Fritz an DZfJ vom 21. November 1935 (ADW, CA/J 26 und CA/Stat 129); Schreiben Zillken an von Mann und an Wienken vom 21. November 1935 und Schreiben Wienken an DZfJ vom 26. November 1935; Anlage: “Betr. Zusammenarbeit in der Jugendhilfe” (alle in: ADC, 481.5 Mappe 5)
So der Vorschlag des Centralausschusses (Schreiben Centralausschuß/Fritz an DZfJ vom 21. November 1935 (ADW, CA/J 26 und CA/Stat 129)); In diesem Sinne lautet eines der beiden von Elisabeth Zillken definierten Verhandlungsziele: “Unter allen Umständen
Es gäbe noch sehr viele Orte, so Zillken, in denen die Jugendhilfe uneingeschränkt in der Hand der Caritas liege, in einer Reihe anderer Orte befänden sich Jugendhilfeaufgaben wieder in der Hand der Caritas, nachdem sie eine Zeitlang der NSV zugewiesen worden seien - das nämliche berichtete auch die Innere Mission. Deshalb dürfe man nicht zu einer Abmachung kommen, die die Jugendämter zwinge auch der NSV Arbeit zuzuweisen, wo diese sie gar nicht beansprucht, oder wo diese bereits stillschweigend wieder darauf ver zichtet hat. (Schreiben Zillen an Wienken vom 21. November 1935 (ADC, 481.5 Fasz. 4); Arbeitsbericht der Geschäftsstelle der Evangelischen Konferenz für Gefährdetenfürsorge für das Jahr 1936 (ADW, CA/Gf/St 12)).
Richtlinien über die Zusammenarbeit der Jugendämter mit der freien Wohlfahrtspflege“ nach: ”Die Rundschau“ Mitteilungsblatt der Inneren Mission 7. Jg. (1936), S. 9 f.
Erlaß des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 22. November 1935, nach: “Die Rundschau” Mitteilungsblatt der Inneren Mission 7. Jg. (1936) S. 57
Siehe: Abschrift des HAVW-Schreibens vom 2. Dezember 1935 (ADC, 481.5 Fasz. 5); hier legte Generalsekretär Joerger, was sich zweifelsfrei aus dem Schreiben Zillkens an von Mann vom 9. Dezember 1935 ergibt (ebd.), handschriftlich seine Modifikationen nie der.
Schreiben Zillken an von Mann vom 9. Dezember 1935 (ADC, 481.5 Mappe 4)
Schreiben von Mann an Zillken vom 16. Dezember 1935 und Schreiben von Zillken an von Mann vom 17. Dezember 1935 (beide: ADC, 481.5 Fasz. 5) Niederschrift über die “Besprechung mit der Direktion und den Referaten Kinderfürsorge und Mädchenschutz”
Schreiben (Vorschlag) des DCV an DZfJ vom 19. Dezember 1935 (ADC, 481.5 Fasz. 4)
Schreiben Wienken an von Mann vom 14. März 1936 (ADC, 481.5. Mappe 5)
Schreiben Wienken an von Mann vom 20. März 1936 (ADC, 481.5. Mappe 5)
So Hecker nach der “Niederschrift über die Sitzung des Wohlfahrtsauschusses des DGT” am 25. Mai 1938 (BAK, R 36/933)
Siehe: “Besprechung über die Zusammenarbeit in der Jugendhilfe” vom 27./28. März 1936 (ADC, 481.5 Fasz. 5). Hierbei handelte es sich um eine Besprechung der drei Ver handlungsführer des DCV mit einigen, bislang damit noch nicht befaßten Fachleuten der caritativen Jugendhilfe.
Siehe die Ausführungen des Vorsitzenden des IM-Ausschusses für offene Jugendhilfe, Pa stor Fritz, während der Geschäftsführerkonferenz vom 9. März 1936 (ADW, CA 761 XVI I I ).
Schon im Dezember 1935 hatte sich Elisabeth Zillken zwecks Verständigung über die DZfJ-Verhandlungen an die Fachreferentinnen des Centralausschusses für Gefährdeten-und Jugendfürsorge, Hermine Bäcker und Dr. Hundinger gewandt; da sich in den ein schlägigen Unterlagen keine Hinweise hierauf finden, und bekannt ist, daß die Verant wortlichen des CA erklärtermaßen solches auch nicht wünschten, kann angenommen wer den, daß dieser Versuch Zillkens gescheitert ist (Schreiben Zillken an von Mann vom 9. Dezember 1935 (ADC, 481.5 Fasz. 4). Ebenso erfolglos blieb Direktor von Mann, der im Juni 1936 eine Vorbesprechung mit den IM-Vertretern im Hinblick auf die für den 15. Juni geplante DZfJ-Sitzung wünschte; diese Bitte wurde mit schlichtem Schweigen beant wortet (Schreiben von Mann an Wienken vom 10. Juni 1936 (ADC, 481.5 Mappe 5).
Am 24. März 1936 informierte Prälat Kreutz Bischof Berning über die Forderungen des HAVW, die rheinischen LJA-Richtlinien, den bayerischen Ministerialerlaß und die Stel lungnahme des DCV dazu. Über die weitere Entwicklung, so Kreutz, werde er den Bi schof auf dem laufenden halten (Schreiben Kreutz an Berning vom 24. März 1936 (ADW, 481.5 Mappe 5)).
Besprechung über die Zusammenarbeit in der Jugendhilfe“ vom 27./28. März 1936 (ADC, 481.5 Fasz. 5); Vergl. auch: ”Tätigkeitsbericht der Referate Kinder-und Jugendfür sorge“ [1935–36] (ADW, 171 Fasz. 1). Zur Verfügung in Hessen-Nassau und ihrer Zu rücknahme siehe auch: Schreiben Oberpräsident/Abteilung Fürsorgeerziehung Minder jähriger an Pfarrer Dr. Richter vom 24. Februar 1936 (ADW, CA 1195 Bd. 14) und das Schreiben des Centralvereins für Innere Mission in Nassau an den CentralausschuB vom 25. April 1936 (ADW, CA/J 32).
Ausführlicher hierzu und mit Quellen versehen: Kapitel IV. 2.3 später betonte der RKA in einer auf Betreiben von Otto Ohl verabschiedeten Resolution, das Recht der evangelischen Liebestätigkeit auf Betätigung in der offenen Jugendhilfe.
Siehe: Schreiben Ohl an Frick vom 5. Juni 1936 (ADW, CA/J 23 b) und Ohls Bericht während der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 30. Juni 1936 ( ADW, CA 761 XVIII ).
So Ohl während der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 30. Juni 1936 (ADW, CA 761 XVIII); Vergl.: Dr. Hu(ndinger): Bericht über die Besprechung in der DZfJ betr. Vereinba rung auf dem Gebiet der offenen Jugendhilfe vom 15. und 19. Juni 1936 ( ADW, CA/J 53 )
Ebd.; Vergl. auch Zillkens Aufzeichnung: “Sitzung der DZfJ vom 15. Juni” (ADC, 319.4 E I, 5 Fasz. 5), “HAVW: Entwurf betr. Vereinbarung für offene Jugendhilfe” vom 19. Juni 1936 (ADC, 481.5 Fasz. 5) und das Schreiben Wienken an von Mann vom 22. Juni 1936 (ADC, 481.5 Mappe 5).
Hiermit wurde ein früherer Vorschlag von E. Zillken aufgenommen, die sich wohl zu Recht erhoffte, damit ein Gegengewicht zur NSV etablieren zu können.
Vereinbarung der DZfl betr. offene Jugendhilfe’ 25. Juni 1936, Anlage zum HAVW Rundschreiben Nr. V 45/36 vom 16. Juli 1936 (BAK, NS 37/1014)
Protokoll der Führerratsitzung vom 25. Juni 1936 (460.041 Fasz. 1)
Protokoll der CA-Vorstandssitzung vom 23. Juni 1936 (ADW, CA 67 B 1936 )
Protokoll der ZR-Sitzung vom 112.Oktober 1936 (ADC, 111.055–1936/2)
Auszug aus dem Protokoll der Plenar-Bischofskonferenz vom 20. August 1936 (ADC, 748 Mappe 1 und 104 +107 Mappe 2)
Siehe hierzu: “Aktenvermerk” [wahrscheinlich von Dr. Hundinger] vom 18. Juni 1936 (ADW, CA/J 53)
Vergl. Schreiben Wienken an DCV-Zentrale vom 1. Juli 1936 (ADC, 481.5 Mappe 5); Schreiben des DGT (Nr. III 3232/36) an die Oberpräsidenten, Landkreise und Städte mit Jugendämtern vom 14. Juli 1936 (als Anlage zum HAVW-Rundschreiben Nr. V 45/36 vom 16. Juli 1936 (BAK, NS 37/1014)).
HAVW-Rundschreiben Nr. V 45/36 vom 16. Juli 1936 (BAK, NS 37/1014)
CA-Rundschreiben 94/36 vom 14. Juli 1936 (ADW, CA/Stat 130)
CA-Rundschreiben 114/36 vom September 1936 (ADC, CA/Stat 130)
Schreiben Kreutz an das DCV-Generalsekretariat vom 9. November 1936 (ADC, 101.025 Fasz. 05)
Protokoll der DZfJ-Sitzung vom 15. Dezember 1936 (ADC, 319.4 E I, 5 Fasz. 4)
Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für offene Jugendhilfe der Inneren Mis sion vom 2. November 1936 (ADW, CA/J 23 b)
Ebd.
Protokoll der DZfJ-Sitzung vom 15. Dezember 1936 und das KFV-Schreiben vom 21. De zember 1936, in dem über diese Sitzung berichtet wurde (beide: ADC, 319.4 E I, 5 Fasz. 4).
Schreiben IM-Landesverein Kurhessen-Waldeck an CA vom 15. Dezember 1937 und Schreiben IM-Landesverein Kurhessen-Waldek an CA vom 6. Mai 1938 (beide: ADW, CA/J 32 )
Innerhalb des Caritasverbandes befaßten sich neben dem KFV auch die Mädchenschutz vereine, der Männerfürsorgeverein und in den zweiten Hälfte der 30er auch zunehmend die dezentralen Pfar caritasausschüsse (PCA) mit der offenen Jugendfürsorge.
Arbeitsbericht der Geschäftsstelle der Evangelischen Konferenz für Gefährdetenfürsorge für das Jahr 1936 (ADW, CA/Gf/St 12)
Vergl. pars pro toto: Lücken 1933 (II. Teil, S. 58 u. passim).
Protokoll der ZR-Sitzung vom 1./2. Oktober 1936 (ADC, 111.055–1936/2)
Auszüge aus dem Protokoll der Plenarkonferenz der dt. Bischöfe vom 12./13. Januar 1937 (ADC, 104 +107 Mappe 2)
Ausführlicher zur Pfarrcaritas siehe: Kapitel IV. 3.3; Die Fachvereine, deren Verhältnis zur Pfarrcaritas durchaus recht spannungsreich war, erblickten ungeachtet der Konkur
Siehe: Niederschrift der Sitzung des IM-Ausschusses für offene Jugendhilfe vom 2. No vember 1936 (ADW, CA/J 23 b u. 26)
Bericht Schirmacher (zur Vorbereitung für ein Referat während der Sitzung des Hauptaus schusses) 1938 (ADW, CA 1026 XV)
Schreiben IM-Landesverein Kurhessen-Waldek an CA vom 24. März 1939 (ADW, CA/J 32)
Schreiben IM-Grenzmark an CA vom 23. März 1939 (ADW, CA/J 32)
Das geht aus dem Arbeitsbericht des EREV vom 31. März 1941 hervor. Eine von Otto Ohl im selben Jahr durchgeführte Umfrage bestätigte diese Einschätzung (“Umfrage Ohl an die Landes-und Provinzialverbände und Fachverbände [der Inneren Mission] betr. plan-wirtschaftliche Verständigung” 1941 (ADW, CA/Stat 32); “EREV-Arbeitsbericht 1.4. 1940 bis 31.3.1941” ( ADW, EREV 21 ).
Vergl. Kapitel IV. 4.1
Siehe: HAVW-Schreiben an die Gauamtsleiter vom 5. Juli 1939 (BAK, NS 37/1003); darin wurde ein Rundschreiben der Reichsfrauenführerin bekanntgegeben, das zur Unter stützung der NSV-Jugendhilfe aufrief. HAVW-Schreiben an die Gauamtsleiter vom 20. November 1939 (BAK, NS 37/1003), hiermit wurde die Vereinbarung des HAVW mit den Gauwalterinnen und Sozialen Betriebsarbeiterinnen der DAF bekanntgegeben, derzufolge letztere die NSV über bekanntgewordene “erzieherische Unzulänglichkeiten”, “Gefähr dungs-und Verwahrlosungserscheinungen” usw. zu informieren hatten. HAVW-Schreiben an die Gauamtsleiter vom 19. Juli 1940 (BAK, NS 37/1004), hieraus geht hervor, daß die erste Aufforderung der Reichsfrauenführerin zur Mitarbeit in der NSV-Jugendhilfe “nicht den gewünschten Erfolg gezeigt” hatte, weshalb dieser Aufruf erläuternd wiederholt wur de.
Vergl.: Kuhlmann 1988, S. 260; ders. 1989, S. 172–176
Schreiben HAVW/Althaus an die NSV-Stellen für Jugendhilfe vom 24. Juli 1941 (BAK, NS 37/1005)
Hansen ( 1991, S. 253 f.) weist darauf hin, daß aufgrund des Mangels an psychologischem
Die Angaben weisen merkwürdig starke Schwankungen auf. Die NSV-Statistik weist ge genüber der genannten Zahl von 3.361 EBS 1936 einen Rückgang um mehr als 300 für das Jahr 1938 auf. Im folgenden Jahr soll die Anzahl plötzlich um rund 800 emporge schnellt sein, um sich dann wieder auf 3.472 (1940) und schließlich 3.054 (1941) zu ver mindern (Informationsdienst für die soziale Arbeit der NSV, 4. Jg. Folge 1/2, S. 30).
Informationsdienst für die soziale Arbeit der NSV, 3. Jg. Folge 3, S. 60
Siehe: Schreiben Ev. Volksdienst Hildesheim an Pastor Dr. Depuhl [IM-Landesverein] vom 18. März 1939 (ADW, CA/J 32)
Siehe: Kapitel IV. 4.6; Protokoll der Tagung der Gauamtsleiter in Weimar vom 8.-10. März 1939 (BAP, NS 37/76); hier: fol. 31; Ausführlich zu dieser Tagung: Kapitel IV. 4. 6
So Althaus während der DZfJ-Sitzung vom 15. Dezember 1936 nach der Mitteilung des KFV vom 21. Dezember 1936 (ADC, 319.4 E I, 5 Fasz. 4)
Hansen 1991, S. 250–267; Zum “Grundsatzkonflikt: öffentliche oder parteiamtliche Wohl fahrtspflege” vergl. auch: ebd., S. 118–155
Hansen 1991, S. 256
Vergl. Kapitel IV. 4.5
Dieser Konflikt, die Jugendhilfe betreffend, ist insbesondere in den Akten des DGT: BAK, R 36/1418 u. 1419 dokumentiert. Zahlreiche Hinweise hierzu finden sich auch in den Sit zungsprotokollen der DGT-Gremien, insbesondere der Tagungen des DGT-Wohlfahrts ausschusses (BAK, R 36/934).
RMBIiV 1941, Nr. 44, Sp. 1897–1899; Verschiedene Erlaß-Entwürfe finden sich in: BAK, R 18/1496.
Runderlaß des [preuß.] Ministerium des Inneren: Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege vom 1. Juni 1933; In: Ministerialblatt für die preuß. Verwaltung, Teil 1, 94. Jg. 1933, Sp. 663–665
Vereinbarung zwischen dem RMdI und dem Leiter der Parteikanzlei über Richtlinien für die Übertragung von Geschäften des Jugendamtes auf die NSV-Jugendhilfe und für die Zusammenarbeit von Jugendamt und NSV-Jugendhilfe“ vom 27.8./21.9. 1941 in: RMB1iV 1941, Nr. 44, Sp. 1900–1902
Siehe: Protokoll der Sitzung des DGT-Wohlfahrtsausschusses vom 29. Januar 1941, S. 61 (BAK, R 36/934) und vergl.: Hansen 1991, S. 255
Siehe hierzu: Hansen 1991 (S. 259–265 und passim.). Ein gemeinsamer Runderlaß des RMdI und der Reichsjugendführung vom 28. Mai 1943 institutionalisierte die enge Ko operation zwischen der HJ und den Jugendämtern. Demnach sollte eine enge Zusammen arbeit zwischen staatlichen Stellen und der Jugendorganisation praktiziert werden. An ge eigneten Stellen, insbesondere in den Landesjugendämtern, sollte dies mittels Personal union bewerkstelligt werden (HAVW-Rundschreiben 206/43 vom 4. November 1943 (BAK, NS 37/1011)).
Hansen erklärt, gestützt auf Akten des HAfK, daß die NSV-Führung Mitte 1941 den in Rede stehenden Erlaß und die Vereinbarung zwischen der Parteikanzlei und dem RMdI als “überholt” bezeichnete, und daß, so wird Althaus wiedergegeben, die Vereinbarung “demnächst über die Partei-Kanzlei gekündigt” werden würde (Ebd. S. 261 f., Anmerkun gen 102 und 103). Das HAVW war sicherlich mit dem Ministerialerlaß und der genannten Vereinbarung unzufrieden. Dennoch forderte es am 20. Juni 1942 seine Untergliederungen auf, von Sondervereinbarungen Abstand zu nehmen, die Delegationen vorsahen, die über
Vergl. Hansen 1991, S. 264
Im streng juristischen Sinne stimmt dies nicht. Der RMdI-Erlaß (wie auch die Vereinba rung) regelte explizit Delegationen im Sinne der §§ 6 u. 11 RJWG und benannte dabei lediglich die NSV. Die NSV war aber nur eine Organisation; § 11 RJWG sah aber nicht nur eine Übertragung an Organisationen, worauf Caritasdirektor von Mann hinwies, son dern auch an Ausschüsse und Einzelpersonen vor (ZR-Protokoll vom 5./6. Mai 1942 (ADC, 111.055–1942/1)). Den Willen der Jugendämter und der NSV vorausgesetzt, wäre es dennoch möglich gewesen, ohne gegen den Wortlaut des Erlasses zu verstoßen, der NSV keine und den “Ausschüssen für offene Jugendhilfe” sämtliche Fälle zu übertragen. Doch die Tätigkeit der Ausschüsse war im Laufe der Jahre “eingeschlafen”, vielerorts tra ten sie, wenn überhaupt, lediglich zusammen, um Streitfragen zu lösen (Vergl. Umfrage von Ohl, a.a.O.). Trotz des Fehlens einschlägiger Hinweise kann davon ausgegangen wer den, daß diese Ausschüsse nach 1939 nur noch vereinzelt aktiv waren, Ende 1941 dürften sie kaum noch bestanden haben. Abwegig erscheint die Annahme, daß die NSV bereit war, den RMdI-Erlaß vom Oktober 1941 zum Anlaß für eine Wiederbelebung dieser Aus schüsse zu nehmen. Was die Delegation an Einzelpersonen anbelangt, darüber finden sich leider keine Hinweise in den einschlägigen Akten. Es ist durchaus denkbar, daß die Ju gendämter diese Möglichkeit nutzten, wäre dies aber in größerem Umfang erfolgt, hätte dies sicherlich auch in den vorliegenden Akten Erwähnung gefunden.
In Sachsen und der Rheinprovinz wurde dieses Verteilungskriterium praktiziert und 1935 auch von seiten der dortigen NSV und der Jugendämter, als generelles Verteilungsprinzip vorgeschlagen (Siehe: Niederschrift der Sitzung des IM-Ausschusses für offene Jugend fürsorge vom 6. Mai 1936 (ADW, CA/J 26) und Otto Ohls Mitteilung während der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 28. Mai 1936 (ADW, CA 761 XVII)).
So Otto Ohl in Auswertung seiner Umfrage von 1941 (ADW, CA/Stat 32). Vergl. auch: EREV-Arbeitsbericht vom 31. März 1931, insbes. S. 14 (ADW, EREV 21). Quantifizieren läßt sich dies leider nicht, in den einschlägigen Unterlagen finden sich nur zwei Zahlenan gaben. So berichtet Frau Zillken dem Zentralrat des DCV während seiner Frühjahrstagung 1943, daß dem KFV 1942 15 % weniger Fälle durch Jugendämter zugewiesen worden sei en (ZR-Protokoll vom 4./5. Mai 1943 (ADC, 111.055–1943/1)). Aus der Tabelle: “KFV Statistik” geht hervor, daß der KFV 1941 insgesamt 74.780 Personen betreute, davon wa ren 51.273 minderjährig, alle Behörden zusammengenommen leiteten in diesem Jahr dem KFV 10.436 Menschen zur Betreuung zu. Unterstellt man nun jeweils die ungünstigsten Möglichkeiten als gegeben, d.h. nimmt man an, daß alle behördlichen Zuweisungen nur Minderjährige betrafen und daß nur Jugendämter diese vornahmen, dann belief sich der Anteil der von den Jugendämter dem KFV zugewiesenen Fälle auf 20 % der Gesamtzahl. Eine 15 %ige Verminderung der Zuweisungen durch die Jugendämter,spricht dann - wenn kein anderweitiger Ausgleich erfolgte - einem absoluten Rückgang von 3 %. Die zweite Zahlenangabe findet sich im Tätigkeitsbericht des Caritasverbandes für Württemberg. Hiernach wurden 1943 rund 30 % aller vom dortigen Caritasverband betreuten Pflege kinder durch die Jugendämter zugeleitet. Die absoluten Zahlen sind so gering (189 zu 59), daß dieser Prozentsatz wenig aussagekräftig ist (Tätigkeitsbericht des CV für Württem berg 1943 (ADC, 125.81 Mappe 1)).
Kuhlmann 1989, S. 180; SachBe; Tennstedt 1992, S. 155; Ausführlich: Peukert 1986, S. 72–96
Ebd., S. 152
Artikel 135 des Einführungsgesetzes zum BGB auf, demzufolge landesrechtliche Regelung, die zur “Ver hütung des völligen sittlichen Verderbens” von Minderjährigen erlassen wurden, fort-gelten sollten. Siehe auch: Guse; Kohrs 1989, S. 228;
Bestand Aussicht auf Erfolg, dann konnten auch Jugendliche, die das 18., aber noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet hatten, in die Fürsorgeerziehung überwiesen werden.
Zur Zeit der Weltwirtschaftskrise verschob sich dieses Verhältnis zugunsten der Anstalten, weil es für die Fürsorgeerziehungsbehörden immer schwieriger wurde, Lehr-und Arbeits stellen zu finden. Für Westfalen weist Kuhlmann (1989, S. 50) eine Halbierung dieser Unterbringungsart nach. Reichsweit war dieser Einbruch weniger drastisch (siehe: Harvey 1989, S. 203, 223 ).
Harvey 1989, S. 203; Sachße; Tennstedt 1992, S. 163
Kuhlmann 1989, S. 34; Harvey 1989, S. 207; Sachße; Tennstedt 1992, S. 153; Einer brei teren Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden diese Gegebenheiten auch durch das von P. M. Lampel verfaßte und 1928 in Berlin uraufgeführte Theaterstück “Revolte im Erzie hungsheim” (Hafeneger 1990, S. 75 ).
Kuhlmann 1989, S. 33, 35; Harvey 1989, S. 207; Peukert 1986, S. 240–245
Gemeint war damit, daß die Disziplin mit liberaleren Mittel hergestellt werden sollte.
Kuhlmann 1989, S. 32; Harvey 1989, S. 203 f.; Weitergehende Vorstellungen wurden im KPD-Umfeld entwickelt: Neben verbesserten materiellen Leistungen wurde u.a. die gänz liche Abschaffung der FE gefordert, an deren Stelle kommunale Jugend-und Wohnheime errichtet und unter jugendlicher Selbstverwaltung betrieben werden sollten (Kuhlmann 1989, S. 32, Hafeneger 1990, S. 72 f. u. S. 76 f.).
So Fritz am 27. Januar 1937 in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Allgemeinen Ftirsorgeerziehungstages, Pastor Wolff, anläßlich der Vorwürfe von Schott und Vagt (NSV), die den Grund für die Anstaltsrevolten in dem hauptsächlichen Interesse der IM-Anstalten an der Ausnutzung der jugendlichen Arbeitskraft und der Ausbeutung ihres Per sonals sahen (ADW, EREV/66). Pastor Fritz stand mit dieser Ansicht keineswegs alleine, ganz ähnlich, um nur zwei weitere Bespiele anzuführen, äußerten sich Dr. H (undinger) in einem undatierten [wahrscheinlich Anfang der 30er Jahre] Entwurf einer Denkschrift über die Lage der Fürsorgeerziehung (ADW, EREV/ 52 a) und am 16. Januar 1931 der damali ge EREV-Vorsitzende, Pastor Beutel, in einer internen Denkschrift (Schreiben EREV an die Landes-u. Provinzialverbände der IM vom 16. Januar 1931 (ADW, EREV/38).
Sachße, Tennstedt 1992, S. 153; Auch die Warnungen einzelner bürglicher FE-Fachleute vor der zunehmend konsensfähigen Forderung, einer “Reinigung” der FE von “Be wahrungsfällen”, blieben letztlich mit der NotVO vom November 1932 unberücksichtigt. “Wozu ist den FE denn noch da”, so fragte etwa Amtsgerichtsrat Clostermann (1932, S. 203) in einer renomierten Fachzeitschrift, “wenn sie den Schwererziehbaren ihre Pforten verschließt?”
Harvey 1989, S. 205 f.
RGB1. I 1924, S. 522 f.; Vergl. auch: Guse; Kohrs 1989, S. 229; Kuhlmann 1989, S. 47; Sachße; Tennstedt 1992, S. 153
Harvey 1989, S. 212
Kuhlmann 1989, S. 47, Guse, Kohrs 1989, S. 230
Sachße; Tennstedt 1992, S. 153; Diese Entlassungen erfolgten vor allem aufgrund des Er reichens der Altersgrenze; wegen “Nichterziehbarkeit” oder “erheblichen geistigen oder seelischen Mängeln wurden nur 67 bzw. 218 Jugendliche ausgegrenzt. Das Interesse der Anstalten lag in der Ausgrenzung derjenigen, die den reibungslosen Alltagsablauf störten, nicht aber an der Leerung ihrer Einrichtungen. Ökonomisch betrachtet waren die FE-Zög linge nur für die Behörden Kostenfaktoren, für die Heime aber vermittels der Pflegegelder
Harvey 1989, S. 206 und Vierteljahrshefte zur Statistik des Dt. Reiches 1936 I, S. 134
Siehe: Schreiben Dr. H(undinger) an Direktor Schlosser vom 22. November 1932 (ADW, EREV/60); die “Niederschrift der Sonderkonferenz von Vertretern der Anstalten .. der IM” vom 26. Februar 1931 (ADW, CA/Wi 254) sowie das Protokoll der Sitzung des IM-Aus schusses für geschlossene Jugendfürsorge vom 7. bis 10. November 1932 (ADW, EREV/14).
So Fritz während der Sitzung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendfürsorge vom 29. Mai bis 1. Juni 1933 (ADW, EREV/14).
Kuhlmann 1989, S. 179; SachBe; Tennstedt 1992, S. 163
Kuhlmann 1989, S. 80, S. 84 u. S. 180
Ohland 1934 a und 1934 b; Ähnlich Heinz Vagt (1935, inbs. S. 296) vom HAVW, der im gleichen Zusammenhang die “Differenzierung” der FE forderte.
Siehe: Protokoll der Sitzung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendfürsorge vom 21./22. Februar 1934 (ADW, EREV/14). Das gleiche wünschte der Caritasverband; siehe: Protokoll der Vorstandssitzung des Verbandes der kath. Waisen-und FE-Anstalten vom 9. Oktober 1934 (ADC, 319 Fasz. 1). Vergl. auch: Kuhlmann S. 87, 139; Eine andere Be urteilung erfuhr der letzte Punkt durch die Leiterin eines ev. Mädchenerziehungsheimes, Oberin Keßler (1935, S. 289). Sie veranschlagte den pädagogischen Nutzen des Sterilisa tionsgesetzes hoch, weil, wie sie 1935 auf dem AFET ausführte, eine Unterscheidung zwi schen angeborenem Schwachsinn - eine Sterilisations-Indikation - und Trägheit und Ler nunlust nicht möglich sei, böte das Gesetz einen willkommen Ansporn für die Zöglinge.
Kuhlmann 1989, S. 87 u. S. 112 f.
So Fritz It. Protokoll der Sitzung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendfürsorge vom 29. Mai bis 1. Juni 1933 (ADW, EREV/14). Ähnlich ein Bericht über “Die gegen wärtige Lage der geschlossenen evangelischen Jugendhilfe” o.D.; hier heißt es: “die vor der NS Revolution durch Disziplinlosigkeit und kommunistische Hetze fast unhaltbare erzieherische Situation in den Heimen hat sich seither sehr erfreulich gewandelt.” (ADW, EREV/60)
Protokoll der Vorstandssitzung des Verbandes der kath. Waisen-u. FE-Anstalten am 9. Oktober 1934 (ADC, 319 Fasz. 1); Ebenfalls als Erleichterung betrachtet, wurden die Re gelungen eines RMdI-Runderlasses vom 4. Juli 1935 (BAK, R 36/1985, fol. 75), der das 1929 erlassene Verbot körperlicher Züchtigung in Erziehungsanstalten ebenso aufhob, wie das im gleichen Zusammenhang eingeräumte Beschwerderecht von FE-Zöglingen. Aus dem Züchtigungsverbot, so kritisierte Ina Hundinger, folge, “daß dem Erzieher in vielen Fällen die Möglichkeit genommen ist, dem Zögling vertrauensvoll entgegenzukommen”. Einem “vertrauensvollen Entgegenkommen” stand damit wohl ab dem 4. Juli 1935 nichts mehr im Wege.
Vierteljahrshefte zur Stat. des Dt. Reiches 1936 I, S. 134; 1940 I, S. 54
Stat. Jahrbuch 1937, S. 573; 1938, S. 594; 1939/40, S. 606; 1941/42, S. 627
Protokoll der Sitzung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendfürsorge vom 21./22. Februar 1934 (ADW, EREV/14)
Fritz: Referat über “Die gegenwärtige Lage der geschlossene ev. Jugendhilfe”, dem CA-Vorstand vorgetragen am 7. Mai 1935 (ADW, CA 67 B 1935); In dem Bericht “Aus der Arbeit des EREV und der Abteilung Offene Jugendfürsorge des CA” über das Jahr 1935 wurden zur Beschreibung des nämlichen folgende Worte gewählt: die “Belegung ist über all außerordentlich gut” (ADW, CA 837 III Nr. 1).
Protokoll einer Besprechung (von Caritasvertretem) über die Zusammenarbeit in der Ju gendhilfe vom 27./28. März 1936 (ADC, 171 Fasz. 1)
Protokoll über eine Besprechung [des EREV] mit verschiedenen Anstaltsleitem vom 19./20. Mai 1935 (ADW, EREV/24).
So Schirmacher während der Konferenz der IM-Geschäftsführer vom 26. November 1935 (ADW, CA 761 X VII )
Protokoll der Sitzung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendhilfe vom 22. bis 24. Januar 1936 (ADW, EREV/16). Vergl. auch: Protokoll der Sitzung des Erziehungsamtes [der IM] vom 1. Oktober 1936 (ADW, EREV/9). Um den behaupteten Kostenvorteil des Staates zu quantifizieren, wandte sich Pastor Fritz am 4. September 1936 an die Mitglieds verbände des EREVs, mit der Bitte, ihm möglichst umfassendes Zahlenmaterial über die Fürsorgeerziehung in IM-Anstalten zukommen zu lassen (ADW, EREV/66). Den natio nalsozialistischen Charakter der ev. Erziehung betonten die Verantwortlichen der Inneren Mission auch schon lange vor den geschilderten Anfeindungen. Siehe beispielsweise: Wolff 1934, S. 10
Schreiben Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz an den Reichsinnenminister und den Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten vom 15. Oktober 1935 (ADC
Als die Geschäftsführer der Landes-und Provinzialverbände der Inneren Mission im Ver lauf ihr Konferenz im März 1936 eine Zwischenbilanz über die Entkonfessionalisierung der geschlossenen Erziehungsfürsorge zogen, stellten sie fest, daß die evangelischen “Er ziehungsheime bisher ganz ungestört” weiterarbeiten konnten. Dennoch, so betonte Pastor Fritz, werde nach wie vor eine interkonfessionelle Erziehung gefordert; gefährlicher bei nahe, als die Angriffe von Außen, sei aber die Unsicherheit in den eigenen Reihen (Proto koll der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 9. März 1936 (ADW, CA 761 XVIII)). Die Vertreter der caritativen Jugendhilfe urteilten Ende März 1936 zwar: das “Endziel ist die Entkirchlichung aller Jugendarbeit”. Die Caritasanstalten, so wurde im gleichen Atemzug konstatiert, seien “großteils noch überfüllt” (Protokoll einer “Besprechung über die Zu sammenarbeit in der Jugendhilfe” vom 27./28. März 1936 (ADC, 171 Fasz. 1)).
Schreiben Wolff an Fritz vom 17. April 1936 (ADW, EREV/66)
Protokoll der CA-Vorstandssitzung vom 6. Oktober 1936 (ADW, CA 67 B 1936 )
Dr. Gessner: “Über die Entkonfessionalisierung der Heimerziehung in der Fürsorgeer ziehung” Referat, gehalten während der Landeshauptleute-Konferenz am 28. September 1936 in Breslau (hier nach der Anlage des Schreibens von Dr. Gessner an den DGT-Präsi denten, Jeserisch, vom 19. Oktober 1936 (BAK, R 36/1990)).
Niederschrift über die Tagung der Sachbearbeiter der preussischen Fürsorgeerziehungsbe hürden am 13. u. 14. November 1936 in Münster (BAK, R 36/1990)
Schreiben Fritz an die Mitglieder des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendfürsorge, EREV-Rundschreiben 22/1936 vom 26. Oktober 1936 (ADW, EREV/38)
Schreiben Fritz an die Pastoren Kaufmann und Frick vom 12. November 1936 (ADW, EREV/66). Aktennotiz [von Mann] “Besprechung mit Fräulein Zillken” vom 14. Novem ber 1936 (ADC, 481.5 Mappe 5).
Aktennotiz [von Mann] “Besprechung mit Fräulein Zillken” vom 14. November 1936 (ADC, 481.5 Mappe 5). KFV: “Überblick über die Lage” [der Caritasarbeit in der Ju gendhilfe] vom 20. April 1936 (ADC, 319.4 III, i b Fasz. 2). Aus einer Besprechungsnotiz des Caritaspräsidenten vom 3. November 1938 ergibt sich folgendes: Kreutz bat an die sem Tag Erich Hilgenfeldt, sich gegenüber der Gestapo für eine Ausnahmeregelung zu gunsten der Caritas einzusetzen. Daraus folgt: a) das Verbot währte länger, mindestens bis Ende 1938, b) das Verbot betraf nicht speziell den Caritasverband, sondern allgemeiner - vielleicht nur eine besondere Gruppe, vielleicht auch alle - Vereine (“Besprechung mit Hilgenfeldt” 3. November 1938 (ADC, 081/01–325). In den Unterlagen der Inneren Missi on findet sich aber kein Hinweis, auf ein Verbot der evangelischen Wohlfahrtsvereine, woraus sich schließen läßt, daß der Caritasverband von diesem allgemeinen Verbot kei neswegs “zufällig” mitbetroffen war.
Schreiben Präsident Frick an die Verbände und Einrichtungen der Inneren Mission vom 19. November 1936 (ADW, CA 67 B 1936 )
Protokoll der Tagung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendhilfe vom 16. bis 18. Juni 1937 (ADW, EREV 16); Das Abkommen über die Bildung der Arbeitsgemeinschaft wurde als Anlage diesem Protokoll beigefügt.
EREV-Rundschreiben Nr. 25/1936 vom Dezember 1936 an die angeschlossenen Erzie hungsheime ( ADW, EREV 2 )
Tagung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendhilfe vom 16. bis 18. Juni 1936 (ADW, EREV/16)
Heimauflösungen und Nichtbelegung caritativer Erziehungsheime“ (ADC, 111.055 1937/2) und ”Übersicht betr. Veränderungen im caritativen Anstaltswesen 1936/37“ vom 23. Oktober 1937 (ebd.).
Siehe etwa: “Auszüge aus dem Protokoll der Plenar-Konferenz der dt. Bischöfe vom 12. u. 13. Januar 1937 (ADC, 104 +107 Mappe 2); Vergl. auch: Schreiben von Kreutz an die Caritaszentrale vom 19. Februar 1937 (ADC, 101.025 Fasz. 05), aus dem hervorgeht, daß Bischof Ber(ning) bereit war, mit den Reichsbehörden wegen der rückläufigen Belegung caritativer Erziehungsheime zu verhandeln.
Zur Lage der caritativen Heime“ in der Anlage (Nr. 9) des Protokolls der Plenar-Konfe renz der dt. Bischöfe vom 26. August 1937 (In: Akten dt. Bischöfe .. Bd. IV, S. 315–316); Vergl. auch: ZR-Protokoll vom 26./27. Oktober 1937 (ADC, 111.055–1937/2).
Protokoll über die Tagung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendhilfe vom 16. bis 18. Juni 1937 (ADW, EREV/16)
Wegen finanzieller Notwendigkeiten, so Fritz im Januar 1937, müsse eine Entkonfessio nalisierung der Fürsorgeerziehung als Fernziel angesehen werden (Protokoll der Arbeits besprechung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendhilfe (ADW, EREV/16)).
Ebd.
Protokoll über die Tagung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugendhilfe vom 16. bis 18. Juni 1937 und Anlage: “Erklärung” (ADW, EREV/16).
Vergl.: Bericht für Schirmacher 1938 ( ADW, CA 1026 X V )
Siehe die Ausführungen auf dem “Antwortblatt des EREV auf die CA-Rundfrage vom 16. Dezember 1940 (ADW, EREV/66); Genau dies äußerten auch, um Namen zu nennen, Kolbow, Spiewok und Schlüter, während der Sitzung des DGT-Wohlfahrtsausschusses vom 25. Mai 1938 (BAK, R 36/933).
Aktenprotokoll der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 18. Januar 1939 (ADW, CA 761
Antwortblatt des EREV auf die CA-Rundfrage vom 16. Dezember 1940 (ADW, EREV/66)
Siehe Protokoll der CA-Vorstandssitzung vom 11. Juni 1940 (ADW, CA 67 B 1940) und Schreiben Fritz an Pfarrer Waltke vom 3. Mai 1941 (ADW, EREV/66). Die Belegung der solcherart entleerten konfessionellen Erziehungsheime durch andere öffentliche Stellen entsprach ganz und gar nicht den Wünschen des Sächsischen Innenministeriums. Ziel meiner VO war nicht die Freistellung solcher [konfessioneller] Heime, erklärte der Innen minister in einem Schreiben an alle Landräte und Bürgermeister des Freistaates, als viel mehr ihre Überführung in die Hand kommunaler Träger, gegebenenfalls auch in die Hän de der NSV oder der HJ (APK, 12 312 f.). Doch die Parteiführung hatte andere Pläne. Bormann teilte am 29. April 1941 Lammers mit, daß Hitler wünsche, daß die solcherart (in Sachsen) freigewordenen Anstalten für die erweiterte Kinderlandverschickung genutzt werden sollten. Lammers solle beim RMdI alles dafür Erforderliche veranlassen (APK, 101 01180 f.).
ZR-Protokoll vom 21./22. Oktober 1941 (ADC, 111.055–1941/2); Aus diesem Grund be zeichnete der EREV-Vorsitzende in seinem Protestschreiben an den Reichsinnenminister den Entzug der Pflegeerlaubnis als Mißbrauch des einschlägigen § 22 RJWG (Schreiben Fritz an den Reichsinnenminister vom 6. September 1941 (ADW, EREV/66).
Schreiben Fritz an die EREV-Heime vom Dezember 1942 (ADW, EREV/2); Schreiben Kreutz an Bischof Gröber vom 9. August 1943 (ADC, 111.055–1943/1); ZR-Protokoll vom 21./22. Oktober 1941 (ADC, 111.055–1941/2)
Für die Anstalten der Inneren Mission galt dies selbst während der Entkonfessionalisie rungsphase (Siehe: Protokoll der Sitzung des IM-Ausschusses für geschlossene Jugend hilfe vom 26. Januar 1938 (ADW, EREV/16); EREV-Rundschreiben Nr. 18/1938 vom Dezember 1938 (ADW, EREV/2); EREV-Rundschreiben Nr. 17/1939 vom Dezember 1939 (ADW, EREV/2); Antwortblatt des EREV auf die CA-Rundfrage vom 16. Dezember 1940 (ADW, EREV/66); Schreiben Fritz an die EREV-Anstalten vom Dezember 1941 (ADW, EREV/2); EREV-Arbeitsbericht vom 31. März 1942 (ADW, EREV/21); Schreiben Fritz an die EREV-Anstalten vom Dezember 1944 (ADW, EREV/3);
Angaben nach: Kraus (1974, S. 196 f., Tabellen XV, XVI, XVII) und Hansen (1991, S. 269 f.)
So stieg der Anteil der entlassen Zöglinge, die bis zu drei Jahren in der FE verbracht hat ten, von 30,85 % 1933 auf 37,12 % im Jahre 1940; der Prozentsatz der Jugendlichen, die nach drei-bis fünfjähriger FE entlassen wurden, erhöhte sich von 20,13 % auf 30,81 % in den genannten Jahren, während nach über fünfjähriger FE 1933 49,02 %, 1939 30,83 % und 1940 32 % der Betroffenen ausschieden (Vergl.: Kraus 1974, S. 183, Tabelle II; Vierteljahrshefte zur Stat. des Dt. Reiches 1941 II, S. 7 f.).
Nach Angaben des AFET bewegte sich während der 20er Jahre der Anteil der Heimunter
So Werner Ventzki während der Tagung des Deutschen Vereins am 23. Mai 1938 (nach der auszugsweisen Wiedergabe in: NSVD 5.Jg. Heft 8/9, S. 228–247, hier: S. 238)
Kuhlmann 1989, S. 178, 180 f.,; Guse; Kohrs 1989, S. 232
Siehe etwa die Diskussion der AFET-Kommission zur Neugestaltung der FE, in der neben Experten der öffentlichen Jugendhilfe, auch Repräsentanten der Inneren Mission (Pastor Wolff, Dr. Hundinger) und des Caritasverbandes (von Mann, Kettenhofer) vertreten waren (Niederschrift über die Sitzung der Kommission des AFET vom 5. Oktober 1933 (ADW, EREV/41)); “Entwurf einer Denkschrift zur Frage einer gesicherten und sachlichen ge ordneten Durchführung der FE schulentlassener Jugendlicher in Erziehungsheimen der IM” von Dr. H(undinger) (ADW, EREV/52 a), Protokoll der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 20. März 1933 (ADW, CA 761 XV, Protokoll der Vorstandssitzung des Verbandes kath. Waisen-und FE-Anstalten vom 9. Oktober 1934 (ADC, 319 Fasz. 1) und das Schreiben des DCV an das RMdI vom 20. Oktober 1934 (ADC, R 296 Fasz. 2).
Siehe den Vortrag von Landesrat Hecker, der im Rahmen einer Besprechung über die Neugestaltung der FE am 12. November 1935 gehalten wurde. Hier nach der Anlage des zum Schreiben Heckers an den EREV vom 15. November 1935 (ADW, EREV/66).
Kuhlmann 1989, S. 221; Hasenclever 1978, S. 132
Siehe: Niederschrift über die Besprechung von Anstaltsleitern [der Inneren Mission] vom 19./20. Mai 1935 (ADW, EREV/14). Das gleiche gilt für die NSV, die aber als Anstalts träger hiervon nicht betroffen war. Siehe: W. Lormis (1940, S. 173) und E. Schott ( 1940, S. 26 )
Elfstündige tägliche Arbeit, bei unzureichender Nahrung, schlechten hygienischen und medizinischen Bedingungen und willkürlicher Gewalt, kennzeichneten der Alltag in die sen Lagern (Kuhlmann 1989, s. 204; Zu weitere Quellen: siehe folgende Fußnote.
Hepp 1987, S. 192 ff. u. S. 213; Guse; Kohrs 1989, S. 235 ff.; Kuhlmann 1989, S. 194, S. 203–206; Ausführlicher: Hepp 1989; ausführlicher zur Jugendverwahrlosung: und Hansen 1991, S. 279–288
So hieß es in dem Schreiben des EREV an den Preuß. Minister für Volkswohlfahrt vom 15. August 1931, in dem sich der Verband für die rechtsverbindliche Einführung der “frei willigen Erziehungshilfe” einsetzte (ADW, EREV/50). Der AFET befürwortete diese Ein gabe, er veranschlagte aber deren Realisierungschancen, wegen der “schwierigen Finanz lage”, als gering (Schreiben AFET an EREV vom 26. Oktober 1931 (ADW, EREV/50)). Diese Einschätzung sollte sich schließlich mit dem Schreiben des Preuß. Wohlfahrtsmini steriums an den EREV vom 25. November 1931 bestätigen (ADW, EREV/50). Vergl. auch: “Entwurf einer Denkschrift zur Frage ...” a.a.0.
So etwa in der Rheinprovinz oder später im Freistaat Sachsen. In Baden wurde schon am 19. Oktober 1934 beim Landesjugendamt eine einheitliche Regelung der freiwilligen Er ziehungshilfe getroffen (Hasenclever 1978, S. 132 ).
RGB1.I 1924, S. 765–770; Hier: S. 766
In den Freistaaten Sachsen und Bayern waren landesrechtlich geregelt, alle Jugendämter zugleich auch FE-Behörde. Die folgenden Ausführungen zum Spannungsverhältnis, ge
Nach den programmatischen Ausführungen von: Heinz Vagt (Referat während der Sitzung der Ausschüsse für Familien-u. Jugendhilfe im Reichszusammenschluß für öffentliche und freie Wohlfahrt vom 28. Oktober 1937 (BAK, R 36/1980)) und Werner Ventzki (Vortrag während der Tagung des Deutschen Vereins vom 23. Mai 1938 (In: NSVD 5. Jg.
Siehe Mitteilung Ventzki während des Sitzung der Ausschüsse für Familien-und Jugend hilfe im ReichszusammenschluB für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege vom 28. Ok tober 1937 (BAK, R 36/1980).
Ventzki 1938 (NSVD 5. Jg., Heft 8/9, S. 241)
Ebd., S. 244
Ebd., S. 246
Schreiben HAVW/Hilgenfeldt an HAfK/Fiehler vom 18. April 1940 (BAK, R 36/1980)
Schreiben DGT an Fiehler vom 4. Juni 1940 (BAK, R 36/1980). Obwohl Hilgenfeldt am 29. August 1940 Fiehlers Antwort anmahnte, erwiderte er Hilgenfeldts Schreiben erst am B. Januar 1941. Die auch allen FE-Behörden bekanntgegebene Antwort, sprach zwar eine Empfehlung zugunsten der JHS aus, schränkte sie aber den Bedenken der DGT-Verwal tung entsprechend ein (Schreiben Fiehler an Hilgenfeldt (BAK, R 36/1980).
HAVW-Schreiben an die Gauamtsleiter vom 12. April 1940 (BAK, NS 37/1003)
Schreiben HAVW/Hilgenfeldt an HAfK/Fiehler vom 18. April 1940 (BAK, R 36/1980)
HAVW-Rundschreiben V 17/40 vom B. Oktober 1940 (BAK, NS 37/1016, auch: R 36/970)
Schreiben des HAVW an die Gauamtsleiter vom 12. August 1940 (BAK, NS 37/1004)
HAVW-Schreiben vom 13. Juli 1940 (BAK, NS 37/1004)
HAVW-Schreiben vom 12. Juni 1940 (BAK, NS 37/1004)
HAVW-Schreiben vom 25. September 1942 (BAK, NS 37/1016); Ähnlich äußerte sich das HAVW, um einen weiteren Beleg anzuführen, in seinem Schreiben am 22. März 1941 an die Gauamtsleitungen (BAK, NS 37/1005).
Schreiben Gaujugendamt Posen/Ventzki [Ventzki war dort ab 1940 als Landesrat tätig und wirkte auch dort nachhaltig zugunsten der NSV-JHS] an DGT vom 11. April 1941 und Antwortschreiben des DGT an Ventzki vom 30. April 1941 (beide: BAK, R 36/1980).
HAVW/Presseinformationsdienst VI/8405 (BAZ, NS 26/258) o.D.
HAVW-Schreiben vom 10. Oktober 1940 (BAK, NS 37/1004)
HAVW-Rundschreiben 206/43 vom 4. November 1943 (BAK, NS 37/1011)
RMB1iV. 1943, Sp. 1387–1390
HAVW-Rundschreiben 183/43 vom 7. Oktober 1943 (BAK, NS 37/1011) und HAVW Rundschreiben 13/44 vom 24. Januar 1944 (BAK, NS 37/1012)
Siehe: Schreiben des DGT/Schmiljan an RMdl/Ruppert vom 14. April 1943, Schreiben Fiehler an DGT/Berlin vom 5. August 1943 und Schreiben des persönlichen Referenten von Fiehler an den DGT/Berlin vom 6. August 1943 (alle in: BAK, R 36/1421).
Das geht indirekt aus dem schon erwähnten Schreiben Fiehlers an den DGT/Berlin vom 5. August 1943 hervor (BAK, R 36/1421).
DGT, Vermerk Nr. III 1055/43 vom 15. September 1943 (BAK, R 36/1980); Korrekt war dieser Hinweis nicht. Die Jugendämter sahen diesen Erlaß vielfach positiv, alleine schon, weil er eine Kostenbeteiligung der LJA zu zwei Dritteln vorsah. Auch im Freistaat Sach sen wurde der Erlaß von den öffentlichen Jugendhilfeträger begrüßt, was dem DGT sehr wohl bekannt war. Der Landrat von Grimma (Sachsen), Dr. Etienne, der sich in den DGT Gremien engagierte, wies die DGT-Verwaltung auf die dortigen positiven Erfahrungen der “kommunalen Praxis” hin. Da in Sachsen die Jugendämter (und nicht das LJA) als FE-Behörde fungierte, war es aus finanziellen Gründen gleichgültig, ob eine “freiwillige FE” offeriert, oder eine FE gerichtlich verhängt wurde; daß von der NSV vielfach kritisierte Abwälzen von Kosten, daß in der ansonsten üblichen Konstellation “natürlich naheliegt” (Dr. Etienne), wurde hier nicht praktiziert. Die “freiwillige FE” war vor diesem Hinter grund im Freistaat Sachsen, quantitativ bedeutender als die eigentliche Fürsorgeerziehung (Schreiben Dr. Etienne an DGT vom 28. September 1942 (BAK, R 36/923).
Schreiben DGT/Schlüter an RMdI vom 7. Januar 1941 (BAK, R 36/1980). Die NSV-JHS wurde im gleichen Zusammenhang kritisiert, seien zu teuer und nähmen ohnehin nur “be sonders leichte Fälle” auf.
Aufzeichnung über die Sitzung der LJÄ im RMdI am 9./10. Februar 1943“ (BAK, R 36/1411)
Die Statistik des Innenministeriums spricht aber nicht von IM- oder DCV-Anstalten, son dern von evangelischen und katholischen. Ob die hier zutage tretenden Ungereimtheiten vielleicht darauf zurückzuführen sind, daß nicht alle konfessionellen Anstalten - was sie dem Grund nach müßten - dem jeweiligen Wohlfahrtsverband angeschlossen waren, wäre in weiteren Quellenstudien zu prüfen.
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Hammerschmidt, P. (1999). Zum Verhältnis von Konkurrenz und Kooperation. Ausgewählte Arbeits- und Konfliktfelder. In: Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09788-4_6
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