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Genauere Annäherung an das Phänomen „Kindheit“

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Die Entgrenzung von Kindheit in der Mediengesellschaft
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Zusammenfassung

Wenn wir von Entgrenzung der Kindheit sprechen, tut sich unweigerlich die Frage auf: Was ist ein Kind? Wann ist jemand ein Kind? Was macht Kinder aus? Unter entgrenzten Bedingungen ist dies nicht leicht zu sagen, da Entgrenzung ja bedeutet, dass sich ehemalige Gewissheiten über Kinder und Kindheit aufgelöst haben oder zumindest in Auflösung befinden. Andererseits: Gab es diese Gewissheiten jemals wirklich? Die folgenden Kapitel widmen sich diesen Fragen.

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Notes

  1. 1.

    Für die Lyrics siehe z. B. https://www.songtexte.com/songtext/ina-regen/wie-a-kind-g5b9a4744.html [zuletzt abgerufen am 13.8.2020]

  2. 2.

    Für die Lyrics siehe z. B. https://genius.com/Herbert-gronemeyer-kinder-an-die-macht-lyrics [zuletzt abgerufen am 13.8.2020]

  3. 3.

    Ein Beispiel dafür ist die Verleihung des Kindersoftwarepreises TOMMI auf der Frankfurter Buchmesse 2016. Die Autorin wohnte dieser Verleihung bei, während sie sich im Zuge des FWF-Projektes „Trading Cultures“ über die Bedeutung von Handelsmessen im Medienbereich gerade auf der Frankfurter Buchmesse aufhielt. Zu beobachten war dabei, dass die Mitglieder der Kinderjury – sechs- bis dreizehnjährige Buben und Mädchen – detailliert über die verschiedenen Softwareeigenschaften der prämierten Games Auskunft geben konnten, auch unter Verwendung von elaboriertem technischem Vokabular.

  4. 4.

    Erstmals publizierte Hurrelmann sein „Modell der produktiven Realitätsverarbeitung“ 1983 in der Zeitschrift für Sozialisationsforschung und Erziehungssoziologie, es folgte 1986 die erstmalige Aufbereitung als Monografie (Titel: „Einführung in die Sozialisationstheorie“), 2012 wurde nach zahlreichen Neuauflagen eine grundlegende Neufassung dieser Monografie unter verändertem Titel veröffentlicht („Sozialisation“) (Hurrelmann 2012a: 10), aus der hier zitiert wird.

  5. 5.

    Beispiele sind das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von 1811, der französische Code Civil von 1804 und das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 (Hauch 2007: 500).

  6. 6.

    Diese wurde seit ihrer Verabschiedung im Dezember 1979 bis heute von 189 Staaten ratifiziert und von 99 Staaten unterzeichnet (United Nations Treaty Collection 2018a). Die UN-Kinderrechtskonvention wurde seit ihrer Verabschiedung im November 1989 von 196 Staaten ratifiziert und von 140 Staaten unterzeichnet (United Nations Treaty Collection 2018b); die USA sind der einzige Staat, der die UN-Kinderrechtskonvention derzeit noch nicht ratifiziert hat (Paschon 2017). Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte bedarf es bei völkerrechtlichen Verträgen einer bestimmten Zahl von Ratifikationen, bevor sie inhaltlich in Kraft treten können. Bei der Kinderrechtskonvention dauerte es nur ein Jahr, bis sie von der erforderlichen Zahl von Staaten ratifiziert worden war (Deutsches Institut für Menschenrechte o. J.). Zum Unterschied zwischen Unterzeichnung und Ratifikation im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Konventionen: Der Terminus Unterzeichnung beschreibt ein prinzipielles Bekenntnis eines Staates zu einer Konvention, die Unterzeichnenden signalisieren damit sich „inhaltlich einig“ zu sein und „auf die Verwirklichung der entsprechenden Menschenrechte hinzuwirken“. Erst die Ratifikation jedoch macht die Konvention tatsächlich verbindlich (ebd.). In den oben genannten Zahlen der Unterzeichnenden sind auch jene Staaten enthalten, welche die jeweiligen Konventionen erst unterzeichneten, aber zu einem späteren Zeitpunkt auch ratifizierten; Österreich etwa unterzeichnete 1990 die UN-Kinderrechtskonvention und ratifizierte sie 1992. Die USA haben die UN-Kinderrechtskonvention noch nicht ratifiziert, jedoch 1995 unterzeichnet (United Nations Treaty Collection 2018b).

  7. 7.

    Mit AkteurInnen gemeint sind die KandidatInnen in den untersuchten Casting Shows, die neben den ProduzentInnen, Jurys und ModeratorInnen auch Co-KonstrukteurInnen von Kindheitsbildern sind. So halten Götz et al. (2013: 15) fest, dass die für Casting Shows übliche „Selbstinszenierung […] sowohl fremdgesteuerte als auch eigengesteuerte Anteile hat“.

  8. 8.

    Siehe dazu etwa Angelika Wetterers (2005) Konzept der rhetorischen Modernisierung und diverse Untersuchungen, die Retraditionalisierungstendenzen in vormals gleichheitsorientierten Paarbeziehungen nach der Familiengründung belegen, von Klassikern wie Koppetsch/Burkart (1999) und Kaufmann (1995) bis hin zu neueren Studien, etwa von Wippermann (2016a, b).

  9. 9.

    Für entsprechende Foreneinträge siehe z. B. https://www.desired.de/forum/kummerkasten/mit-16-noch-mit-barbies-spielen/, https://www.netmoms.de/fragen/detail/wie-lange-mit-puppen-spielen-19057872 [beide Links zuletzt abgerufen am 13.8.2020]

  10. 10.

    Anmerkung: Dass die definierten Altersgruppen nicht disjunkt sind, liegt am Original, das zitiert wurde. Exakt Siebenjährige und exakt Vierzehnjährige sind dort streng genommen nicht enthalten bzw. ist nicht ganz klar, welcher Gruppe sie zuzuordnen sind.

  11. 11.

    Ariès (2011 [1960]: 54) spricht in der Einleitung zur zweiten Auflage seines Buches selbst an, dass er heute auch die Thematik des Kindesmordes berücksichtigen würde.

  12. 12.

    Dass Ariès und deMause von Orme mehr oder weniger gleichgesetzt werden – beide als Vertreter der Ansicht, dass es im Mittelalter keine Kindheit gegeben habe (Orme 2003: 4) – ist nicht ganz nachvollziehbar. Bei deMause wird nicht postuliert, dass Kinder kleine Erwachsene gewesen seien, d. h. kein Unterschied zwischen Kindern und Erwachsenen gemacht worden wäre. Kinder haben nach deMause durchaus kindspezifische Behandlung erfahren, allerdings in Form spezifischer Grausamkeiten, die nur Kindern zuteilwurden, etwa die bereits erwähnten Tauchbäder zur Abhärtung, das Anlegen von Korsetten zur Vermeidung von Fehlhaltungen, die Züchtigung mit der Rute, das Einsperren in dunklen Zimmern oder das Anbinden an Möbel.

  13. 13.

    Beispielsweise schreiben Deckert-Peaceman et al. (2010: 23) wörtlich: „Ariès vertritt darin [in seinem Buch „Geschichte der Kindheit“, Anm. AEZ] die These, dass das Mittelalter keinen Begriff von Kindheit gehabt habe, sondern dass diese erst mit Beginn der Moderne ‚entdeckt‘ worden sei.“

  14. 14.

    Ausnahme sind bei Ariès (2011 [1960]: 137–174) gemeinsame Spiele, die sich bereits Drei- bis Vierjährige mit Erwachsenen teilten.

  15. 15.

    Prinzipiell, die gesellschaftliche Grundkonzeption von Kindheit betreffend. Nach wie vor sind aber Kinder in ihrem alltäglichen, praktischen Kindsein davon ausgenommen – siehe die Ausführungen zu Ebene c. Hier muss also zwischen Kindheit und Kindsein differenziert werden.

  16. 16.

    Angesichts der älteren Altersgruppen ab 15 Jahren ist hinzuzufügen, dass die International Labour Organization definitorisch zwischen erlaubten Formen der Beschäftigung und der illegalen Kinderarbeit unterscheidet: „Children in employment, a broader measure comprising both child labour and permitted forms of employment involving children of legal working age, number 218 million“ (International Labour Organization 2017: 11).

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Ebner-Zarl, A. (2021). Genauere Annäherung an das Phänomen „Kindheit“. In: Die Entgrenzung von Kindheit in der Mediengesellschaft. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-31971-7_2

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

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