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Zur Umgestaltung der wohlfahrtspflegerischen Landschaft in den Jahren 1933/34

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Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat
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Zusammenfassung

Programmatische und konzeptionelle Überlegungen bezüglich der Ausgestaltung einer Sozial- und erst recht einer Wohlfahrtspflegepolitik wurden von der NSDAP-Führung bis zum Zeitpunkt ihrer Regierungsübernahme nicht angestellt. Die NSDAP stand der Wohlfahrtspflege, wie auch der NSVChef Hilgenfeldt 1937 rückblickend auf das Jahr 1933 konstatierte, insgesamt ablehnend gegenüber.1 Hitler sprach, darin den Ploetz’schen rassenhygienischen Vorstellungen folgend,2 nur abwertend von „Wohlfahrtsduselei“,3 welche die Schwachen und Kranken unterstütze und damit den Gesunden Mittel entziehe.4 Mißtrauen und Ablehnung artikulierte die Führung der NSDAP auch gegenüber den vereinzelten wohlfahrtspflegerischen Bemühungen der eigenen Parteibasis; so etwa gegenüber der Berliner „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“.

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Literature

  1. Hilgenfeldt 1937, S. 26; Hermann Althaus, Hilgenfeldts ständiger Vertreter, drückte die-sen Sachverhalt im Oktober 1933 folgendermaßen aus: “Darüber dürfte keine Unklarheit mehr bestehen, daß der Nationalsozialismus und die Wohlfahrtspflege in ihrer bisherigen Gestaltung und Prägung zueinander im schärfsten Widerspruch stehen.” (Althaus 1933, S. 15). Vergl.: Kapitel 1.3; Vorländer 1988, S. 4 f.; Sachße; Tennstedt 1992, S. 110

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  2. Vergl. Kapitel I. 2.

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  3. Vergl. Vorländer 1988, S. 117, 121, 380; Hansen 1991, S. 1

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  4. Vorländer 1988, S. 121

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  5. Geschichte der NSV von den Anfangen bis 1934“, S. 156 f. u. S. 161 (BAK, NS 26/262); Die ”Geschichte der NSV…“ ist eine sehr detaillierte, fünfhundertfünfundzwanzigseitige Abhandlung über die ersten Jahre der NSV. Sie findet sich im Hauptarchiv der NSDAP und enthält keinen Verweis auf das Erstellungsdatum und den Verfasser. Die dort präsentierte Fülle von internen Informationen läßt darauf schließen, daß der Verfasser oder die Verfasserin dem engen Kreis der Reichsleitung der NSV bzw. dem Hauptamt für Volkswohlfahrt angehörte. Hinweise auf die Entstehungsgeschichte der NSV finden sich bei: Schoen 1985, S. 106–108; Vorländer 1988, S. 5–10; Hansen 1991, S. 8; Sachße; Tennstedt 1992, S. 110; Behrens 1980, S. 108.

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  6. Diese Satzung ist bei Vorländer (1988, S. 188–190, Dokument Nr. 3) dokumentiert.

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  7. Müller 1988, S. 208; Vorländer 1988, S. 10; “Geschichte der NSV…” a.a.O. S. 167 f.; Diese Bekanntmachung erfolgte im Verordnungsblatt der NSDAP, Folge 37 (Ebd., S. 178. Siehe auch: Schreiben von Dr. Hans Frank II an die NS-Volkswohlfahrt vom 15. Dezember 1932, in: ebd., S. 177

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  8. Rundschreiben der NSV, in: ebd., S. 179; Siehe auch: Vorländer 1988, S. 11. Der damit eingestandene Tatbestand, daß der Eindruck entstehen konnte, daß die NSV nicht mehr bestand, obwohl die NSV-Aktivitäten wegen der Winterhilfe auf Hochtouren liefen, ist aufschlußreich im Hinblick auf ihre damalige Fähigkeit, “Volkswohlfahrt im weitesten Umfang (§ 2 der o.g. Satzung) im ”Wirkungsbereich des Deutschen Reiches“ (§ 1) zu betreiben.

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  9. Geschichte der NSV…“ a.a.0., S. 178 f.; Vorländer 1988, S. 11 f.; Hansen 1991, S. 8; Wann die Reichsleitung die Rücknahme vornahm, bleibt in Vorländers Darstellung offen, sie muß aber später als einen Monat nach Bekanntgabe (15. Dezember) erfolgt sein, wie Hansen behauptet; denn zum einen datiert das NSV-Rundschreiben mit dem 17. Januar 1933, zum anderen sprach Goebbels, die bisherige wertvolle Arbeit der Volkswohlfahrt e.V. hervorhebend und die zukünftig für die Gemeindewahlen bedeutende Rolle betonend, noch im Februar 1933 nur von ”Volkswohlfahrt e.V. Das “Nationalsozialistische” vermied er dabei (Vergl. Vorländer 1988, S. 12, Anmerk. 19). In der NSV-offiziellen Darstellung, welche die Konflikte schlichtweg verschweigt, wird Frau v. Schröder, M. Goebbels und Ingeborg Altgelt das Verdienst der parteiamtlichen Anerkennung der NSV zugesprochen (siehe: W. Reher 1943, S. 10).

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  10. Bei den Juli-Wahlen errang die NSDAP 13,5 Mio. Stimmen, was 37,4% und einer Steigerung ihrer Reichstagsmandate von 107 auf 230 entsprach. Vier Monate später, bei den Neuwahlen im November, verlor die NSDAP rund 2 Mio. Wähler (33,1%), während die KPD mit zusätzlichen 611.000 Stimmen ihre Wählerbasis von 14,6% auf 16,9% verbessem konnte (Erdmann 1980 a, S. 296 u. 300); Vergl. Vorländer 1988, S. 11; weiteres zu den Hintergründen bei: Opitz 1988, 90–181, insbesondere S. 101–136.

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  11. G. Strasser wies in seiner Funktion als Reichsorganisationsleiter der NSDAP am 26. August 1932 alle Gauleitungen an, sich an der Organisation der Winterhilfe zu beteiligen. An die Magenfrage sei in erster Linie zu denken. “Nicht zuletzt hierdurch wird ein Einbruch in die Front des gesamten Marxismus gelingen.” (Zit. n. “Rundschreiben Nr. 1 des Reichsorganisationsleiters an alle Gauleitungen” vom 26. August 1932 (BAK, NS 26/261)). Vergl.: Vorländer 1988, S. 9 u. S. 11.; Eine Gefahr lag sicherlich darin, daß die NSDAP-Finanziers hätten abgeschreckt werden können. Erinnert sei hier daran, daß die 1928 in Berlin gegründete und unter Aufsicht Strassers stehende NSBO sich zur gleichen Zeit, im November 1932, an einem von Kommunisten initiierten Streik der Berliner Verkehrsbetriebe beteiligten (Erdmann 1980 b, S. 54 f.; Paul 1990, S. 285, Anmerk. 119).

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  12. Beyreuther 1962, S. 198; Kaiser 1989, S. 227 f.; Klee 1989 b, s. 9; Rehmann 1986, S. 52; Karl Barth erklärte dazu 1936: “Wer 1933 nicht an Hitlers Mission glaubte, der war ein verfemter Mann, auch in den Reihen der Bekennenden Kirche.” (zit. n. ebd.)

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  13. Themel: “Die Aufgaben der ev. Sozialarbeit in Volk, Staat und Kirche” B. Februar 1934, S. 4. (ADW, CA/Stat 123); bei diesem Schriftstück handelt es sich um eine Referat, das Themel Anfang Februar auf einem Lehrgang der Inneren Mission vortrug. Die hier zitierte Deutungsweise war innerhalb der Inneren Mission durchaus verbreitet.

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  14. Frick 1947, S. 7 und 8; (ADW, 837 I II)

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  15. In der “Inneren Mission”, dem Zentralorgan des Centralausschusses, aus dem Jahre 1933 (und auch später) findet sich eine Fülle ähnlicher Stellungnahmen, auf drei markante sei hier noch verwiesen: Jeep 1933 b; Lauerer 1933; Karow 1933; Zahlreiche weitere Belege finden sich bei Klee (1989 b) und speziell aus dem Bereich des Erziehungswesens bei

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  16. Vergl.: SD-Bericht (Boberach (Hg.) Meldungen aus dem Reich) vom 15. 11. 1939, S. 459

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  17. Siehe: Januar-Ausgabe der IM 1940, S. 1

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  18. Denzler; Fabricius 1984, S. 27; Dokumentiert bei: Müller 1963, S. 21–23; Vergl. auch: Lewy 1964, S. 20–23

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  19. Denzler; Fabricius 1984, S. 28 f.; Dokumentiert bei: Müller 1963, S. 43

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  20. Müller 1963, S. 7

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  21. Ebd., S. 7 und 56; Denzler; Fabricius 1984, S. 29

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  22. Denzler; Fabricius 1984, S. 27

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  23. Nach: Denzler; Fabricius 1984, S. 28

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  24. Nach: ebd., S. 49

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  25. Vergl. Müller 1963, S. 50

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  26. Denzler; Fabricius 1984, S. 51

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  27. Kann man aber von Bischöfen, die nach Herkunft, Erziehung und Zeitlage und nach der Struktur der Kirche selber keine überzeugten Demokraten waren, erwarten, daß sie demokratische Rechte verteidigten? Sie haßten Kommunismus und Sozialismus - wie sollten sie deren unrechtmäßig verbotene Parteien verteidigen? Sie waren keine Freunde einer Parteiendemokratie, sondern schätzten - und übten selbst - das ‘Führerprinzip’. Sie mochten die Gewerkschaften nicht und auch nicht das Judentum, dieses Volk des ‘Gottes-mordes’, wie z.B. Bischof Hilfrich von Limburg noch 1939 schrieb.“38

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  28. Ebd., S. 52; Dokumentiert bei: Müller 1963, S. 76–78

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  29. Siehe Hitlers Ausführungen während der Sitzung der Reichsregierung vom 14. Juli 1933 (das Protokoll dieser Sitzung ist auszugsweise dokumentiert bei: Denzler; Fabricius 1988, S. 60 f.) und das Schreiben von Erzbischof Kardinal Faulhaber an den Reichskanzler vom 24. Juli 1933 (auszugsweise: Denzler; Fabricius 1984, S. 57 f.). Müller (1963, S. 54) spricht von einer “neuen Welle enthusiastischer Erklärungen, Reden und Veröffentlichungen”, die durch den Abschluß des Reichskonkordates hervorgerufen worden sei.

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  30. Siehe: “Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich” (dokumentiert bei: Denzler; Fabricius 1988, s. 61–74).

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  31. So Kardinal Faulhaber in einem Schreiben vom 24. Juli 1933 an Hitler (dokumentiert bei: Müller 1963, S. 170 f.; auszugsweise bei Denzler; Fabricius 1984, S. 57 f.)

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  32. Faulhaber an Staatsminister Schemm vom 2. September 1933 (in: Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1933–1945, Bd. I, S. 376–378)

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  33. Borgmann 1972, S. 95; Soweit ersichtlich, bestand zwischen der gesellschaftspolitischen

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  34. Vergl. Ihorst 1971, S. 29, 39 u. 152 Grundhaltung des Episkopates und der der führenden Persönlichkeiten des Caritasverbandes keine konfliktträchtige Diskrepanz. Reinhold Ihorst, der sich in seinem Bemühen, die Persönlichkeit des Caritaspräsidenten zu charakterisieren, auf Gespräche mit ehemaligen Mitarbeitern (u.a. Borgmann, Vorgrimler und Becker) des Präsidenten stützt, gibt deren Aussagen folgendermaßen wieder: “Benedikt Kreutz war ein Kind der sogenannten Wilhelminischen Ära…. das bedeutete auch einen romantischen, gern säbelrasselnden Nationalismus… Kreutz war ‘Militarist’ (und hatte; Ihorst) große Freude an Uniformen” (Borgmann). “Seine ‘deutschnationale Grundhaltung’ (Becker-Gespräch), seine Liebe zum Militär, seine geistige Heimat im CV (Cartellverband katholischer Studenten) und seine Herkunft aus dem Schwarzwald trugen auch dazu bei, daß er kein besonders gutes Verhältnis zu den Juden hatte. Er war aber kein Antisemit. ‘Er liebte die Juden nicht’ (Borgmann-Gespräch). Die ‘nationale Erhebung’ des Jahres 1933 begrüßte Kreutz sehr herzlich. ‘Kreutz war Nationalist und Chauvinist, aber niemals Nationalsozialist’ (Borgmann-Gespräch), ließ sich aber durch die Sicherung des äußeren nationalen Aufbaues durch den NS beeindrucken. ‘Er war z.B. begeistert über die Rückgewinnung des Saarlandes, die Rheinbefreiung, und über die Wiederaufrüstung und die neue Wehrmacht’ (Becker-Gespräch). ‘Er ließ sich von den Nationalsozialisten und ihren Leistungen imponieren, unter anderem auch weil sie mit den linken Kräften aufräumten’ (Vorgrimler-Gespräch)” (Ihorst 1971, S. 151 f.)

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  35. Siehe hierzu pars pro toto: Schreiben der KFV-Zentrale an Vorsitzende vom 5. Mai 1933 (319.4 III, 1 b Fasz. 1); das Schlußwort von Kardinal Bertram zur Dekanatskonferenz in Beuthen vom 7. Mai 1933 (ADC, CA VII/212 b), das Referat des Caritaspräsidenten “Gedanken zur Lage der freien Wohlfahrtspflege im totalen, autoritären Staat” während der Zentralratssitzung am 7. Juni 1933 (ADC, 081/01–16) oder die Ausführungen von Helene Weber während der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft kath. sozialer Frauenschulen vom 6. u. 7. Oktober 1933 (ADC, 141 M/Ausbildung 1/095).

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  36. Protokoll der Zentralratssitzung vom 617. Juni 1933 (ADC, 081/01–16)

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  37. Maria Kiene: “Situation, wie sie sich von Berlin in den letzten acht Tagen darstellt” vom 11. Mai 1933 [Bericht für die Caritaszentrale und den Bischof von Osnabrück, Berning] (ADC, CA VII 212 b)

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  38. So Althaus während der Sitzung des IM-Ausschusses für offene Jugendfürsorge vom 1. Juni 1933 (ADW, CA/j 26) gene Einrichtungen auch dort geschaffen, wo solche der freien Wohlfahrtspflege ausreichend vorhanden waren. Hierdurch wurde die volle Ausnutzung bewährter, vorhandener Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege unmöglich gemacht und die gesamte Wohlfahrtspflege erheblich und unnötig verteuert. Zugleich wurde die Wohlfahrtspflege politisiert und bürokratisiert […] die freie Wohlfahrtspflege aber, insbesondere die konfessionelle, wurde zurückgedrängt […] (3) […] Wohlfahrt und Jugendwohlfahrt können niemals der Kräfte entbehren, die sich freiwillig aus christlicher Nächstenliebe und aus Verantwortungsgefühl für die Volksgemeinschaft zur Verfügung stellen. Die Heranziehung aller nationalen und religiösen Persönlichkeiten zur tätigen Hilfe und Opferbereitschaft für die Volksgemeinschaft muß Ziel der Volkswohlfahrt im neuen Staat sein. […] (4) Es wird daher Aufgabe der vom nationalen und christlichen Geist getragenen Selbstverwaltung sein, die Fehler der vergangenen Jahre durch weitgehende Heranziehung der freien Wohl-fahrtsverbände auszugleichen. […]46 Mit diesem Erlaß fällte eine zentrale Persönlichkeit der faschistischen Partei, nämlich Herrmann Göring, der zu diesem Zeitpunkt als Preußischer Ministerpräsident für den Erlaß verantwortlich zeichnete, eine Grundsatzentscheidung zugunsten der freien Wohlfahrtsverbände. Der Erlaß machte sich nicht nur die Argumentation der freien Verbände zu eigen, indem er die Schuld für die mangelnde Kapazitätsauslastung der freien Einrichtungen den Kommunen zuschob, er schuf auch eine wichtige Voraussetzung zur Überwindung der Krise der privaten Fürsorgeträger. Der öffentlichen Fürsorge wurde eine weitgehende Zurückhaltung bezüglich der Unterhaltung eigener Einrichtungen auferlegt und gleichzeitig die Finanzierung der freien Träger durch Zuschüsse und Beihilfen angeordnet. Das rheinische Landesjugendamt änderte aufgrund dieses Erlasses seine Richtlinien über die Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe,“ und öffentliche Körperschaften zogen sich zunehmend aus der Trägerschaft von Behindertenheimen zurück.4s Welche Auswirkungen dieser Erlaß auf die übrigen Fürsorgebereiche und in den übrigen Regionen des Reiches zeitigte, läßt sich nicht en passent eruieren, die Klärung dessen muß (Regional-) Studien vorbehalten bleiben.49 Festgehalten werden kann dennoch, was in dem hier behandelten Zusammenhang am bedeutsamsten ist, daß zumindest 1933 in Preußen nicht die Absicht bestand, die Wohlfahrtspflege zu verstaatlichen bzw. zu kommunalisieren; das fürsorgerechtlich verankerte Subsidiaritätsprinzip wurde vielmehr zugunsten der freien Wohlfahrtsverbände interpretiert.

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  39. Runderlaß des (preußischen) Ministers des Inneren über das “Zusammenwirken von öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege” vom 1. Juni 1933, in: Ministerialblatt für die preußische Verwaltung Teil I, 94. Jgg. 1933, S. 663–665

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  40. Siehe: Landesrat Heckers Ausführungen während der Sitzung des DGT-Wohlfahrtsausschusses vom 25. Mai 1938 (BAK, R 36/933)

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  41. Vergl. Kapitel IV. 1.2

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  42. Den Freistaat Sachsen betreffend, existieren Berichte aus dem Jahre 1933, die über einen deutlichen Rückzug der öffentlichen Fürsorge zugunsten der freien Verbände sprechen (“Entwurf: Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für offene Jugendfürsorge des CA” vom 1. Juni 1933 (ADW, CA/J 26)).

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  43. So die Formulierung des Protokolls über die Besprechung der Ligaverbände vom 26. Juni 1933 (ADW, CA 1195 Bd. 10).

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  44. Siehe: Sachße; Tennstedt 1992, S. 273–278

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  45. Sachße und Tennstedt (1992, S. 137 f.; ähnlich: Hansen 1991, S. 73) weisen darauf hin, daß die preußische (NS-) Regierung im Rahmen des Konzeptes des “totalen Staates” die vollständige Beseitigung der selbständigen kommunalen Ebene anstrebte. In diesem Zu-Exkurs: sammenhang richtete sich die Politik der Landesregierung auch gegen die kommunale Wohlfahrtspflege. Für die damit anstehenden Auseinandersetzungen versuchte die Landesregierung sich die Unterstützung durch die freie Wohlfahrtspflege zu verschaffen. Betrachten Sachße und Tennstedt ebenso wie der Verfasser dieser Zeilen den in Rede stehenden Erlaß vom 1. Juni 1933 als Versuch, die freien Wohlfahrtsverbände als Gegengewicht zur kommunalen Wohlfahrtspflege zu stärken, so differieren die Auffassungen hinsichtlich des Grundes dafür. Verorten erstere diesen im Konzept des “totalen Staates”, das in Preußen rascher und entschiedener als im Reich durchgesetzt wurde, was den 1934 beendeten“preußischen Sonderweg” hinsichtlich der Verwaltungs-und Reichsreform markiert, so wird hier behauptet, daß dies zur Erklärung alleine nicht hinreicht. Ein weiterer Grund ist in den Konflikten zwischen den heterogenen politischen Strömungen innerhalb der NSDAP zu suchen, wie der nachstehende Exkurs belegen soll.

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  46. Vergl. vorstehende Fußnote

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  47. Siehe Görings Vorschlag zur Reichsreform, den er am 21. März 1934 dem Reichsinnenminister übermittelte (in: Akten der Reichskanzlei, Regierung Hitler, Teil I, Bd. 2, 1983, S. 1190 bis 1196) und das “Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich” vom 7. April 1933 (RGB1. I, S. 173), das die dem RMdI unterstellten und mit diktatorischen Vollmachten ausgestattete Reichsstatthalter einführte. Dieses unter der Ägide des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers erlassene Gesetz verdeutlicht, daß Hitler und Frick durchaus nicht weniger als Hermann Göring einen “starken Zentralstaat” wünschten. Auf dieser ganz allgemeinen Ebene bestand zwischen den Kontrahenten durchaus Übereinstimmung.

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  48. Vergl.: Matzerath 1970, S. 116–121

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  49. Matzerath 1970, S. 62; Broszat 1983, S. 108 ff.; Frei 1993, S. 51 f.

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  50. Frei 1993, S. 52

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  51. Ebd.; Broszat 1983, S. 109; Matzerath 1970, S. 66

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  52. RGBI. I, S. 141

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  53. RGB1. I, S. 153

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  54. Schon am 15. Februar 1933 vermerkte Joseph Goebbels in seinem Tagebuch: “Wir nisten uns allmählich schon in der Verwaltung fest. (..) Das Tempo der Revolution darf nicht überstürzt werden, sonst könnten wir am Ende die Zügel aus der Hand verlieren.” (Zit. n. Reuth 1992, Bd. 2, S. 764).

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  55. Matzerath 1970, S. 72

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  56. Ebd.

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  57. Ebd., S. 82; Broszat 1983, S. 250

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  58. Matzerath 1970, S. 82 f.

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  59. Siehe: Schreiben des Reichsarbeitsministeriums an die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege vom 29. Mai 1936 (ADW, CA 1195 Bd. 14). Ausführlicher dazu weiter unten (Kapitel IV. 2, V. 1.)

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  60. Vorländer 1988, S. 23; Sachße; Tennstedt 1992, S. 114; Damit verbunden waren steuerliche Vorteile und die Möglichkeit der Finanzierung durch Reich, Länder und Gemeinden (ebd.). Damit wurde die rechtliche Gleichstellung mit den genannten Verbänden verankert, nicht aber, wie Zolling (1986, S. 96) behauptet, eine führende Stellung der NSV gegenüber diesen.

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  61. Vorländer 1988, S. 25; Die Leitung der AWO übernahm am 12. Mai 1933 der DAFBeauftragte Kabitz (Bauer 1978, S. 179; Eifert 1993, S. 132), ihr Vermögen fiel aber letztlich nicht an die DAF, sondern durch Anordnung der RMdI an die NSV (Geschichte der NSV, S. 229 f. (BAK NS 26/262)); Siehe auch: “Rundschreiben Nr. 29” der NSV vom 26. Dezember 1933 an alle Landes-und Gauwalter (BAK, NS 22/412).

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  62. Kaiser 1989, S. 191; Bauer 1978, S. 356; Ausführlicher zur Zentralwohlfahrtsstelle: Vollnhals (1988, S. 392–411) und Brunstin-Berenstein (1990, S. 156–174)

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  63. Behrens 1980, S. 207; Vorländer 1988, S. 25

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  64. Die Angliederung, zunächst als korporatives Mitglied, erfolgte am 23. Juli, die gänzliche Auflösung in die NSV erst 1934 (Mann; Riedegeld 1988, S. 3). In den Monaten Juni/Juli 1933 hatten sich darüber hinaus viele Selbsthilfeverbände der NSV angeschlossen, nachdem am 7. Juni die Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilfeorganisationen durch den Innenminister Frick aufgelöst worden war (ausführlich bei: Vorländer 1988, S. 22).

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  65. Vergl. Hansen 1991, S. 14

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  66. Vergl. Kapitel III. 1.1

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  67. Vorländer 1988, S. 12; Vergl. hierzu die Diskussion über den zweiten Tagesordnungspunkt (Unterstützungsmaßnahmen für die minderbemittelte Bevölkerung) während der Ministerbesprechung vom 2. März 1933. Der RMdI schlug vor, für Minderbemittelte, insbesondere Erwerbslose, Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Lage zu treffen. Einmalig sollten für jeden Hilfsbedürftigen 5 Zentner Kohle zur Verfügung gestellt werden. Nach den Wahlen sei es notwendig zu einer wesentlichen Ersparnis in der Erwerbslosenfürsorge zu kommen; dann könnten die Auslagen für die einmalige Kohlenlieferung wieder ausgeglichen werden. Hitler hielt ein solches Vorgehen für opportun. Letztlich einigte sich das Kabinett jedoch auf die kostenlose Verteilung von 40.000 Zentnern Butter und 700.000 Zentner Roggen an Arbeitlose (Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler, Teil I, Bd. I, 1983, S. 148 f.).

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  68. Vorländer 1988, S. 12; Erdmann 1980 b, S. 84

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  69. Protokoll über die General-Mitgliederversammlung der NSV e.V. am 5.4.1933“ in: ”Geschichte der NSV…“, S. 194–198, hier: S. 195 (a.a.O.); Erstes Rundschreiben Hilgenfeldts…(Ebd., S. 189 f.); Vergl.: Bätzel 1940, S. 6; Vorländer 1988, S. 12 f.; Hansen 1991, S. 9 u. S. 389; Hilgenfeldt war auch zeitweise Leiter der von Goebbels in Berlin eingerichteten Propagandaschule der NSDAP (Vergl. Sachße; Tennstedt 1992, S. 296).

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  70. Vergl. Hansen 1992, S. 9; Vorländer 1988, S. 13

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  71. Schreiben des Vorsitzenden der NSV, Hilgenfeldt, an den Stabsleiter der PO der NSDAP vom 20. April 1933 (BAK NS 22/412); Schreiben des Stabsleiters der PO der NSDAP, Ley, an den Vorsitzenden der Zentralkommission, Rudolf Hess, vom 25. April 1933 (APK 117 05310) und Schreiben der Politischen Zentralkommission an die Oberste Leitung der PO der NSDAP vom 19. Mai 1933 (APK 117 05308)

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  72. APK 117 05309; siehe auch: “Geschichte der NSV…” a.a.O., S. 211

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  73. Ebd., S. 222 f.

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  74. Ausführlich bei: Vorländer 1988, S. 16 f.

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  75. BAK NS 22/412 d; Auch dokumentiert bei: Vorländer 1988, S. 193; Andreas Wollasch (1991, S. 268) behauptet unter Berufung auf diesen Satz, daß erwogen wurde, die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände kurzfristig zu liquidieren. Aus dem Zusammenhang und aus dem Wortlaut der Parteibesprechung ergibt sich aber etwas anderes, nämlich daß es Hilgenfeldt zwar erlaubt sein sollte, die Führung der beiden konfessionellen Verbände zu übernehmen, aber nicht sie aufzulösen. Nur die Auflösung der anderen privaten Wohlfahrtseinrichtungen wurde Hilgenfeldt zugestanden; entsprechende Eingriffe in die beiden konfessionellen Wohlfahrtsverbände wurden Hilgenfeldt damit ebenso parteiamtlich untersagt, wie ein Vorgehen gegen öffentliche Fürsorgeeinrichtungen. Abschließend sei auf den Charakter und die Bedeutung dieser Besprechung hingewiesen: die NSDAP-Führung zeigte hier der NS-Organisation NSV ihre Grenzen auf. Die hier getroffenen Abmachungen waren lediglich parteiintern und hatten weder für öffentliche noch für kirchliche Stellen irgendeine Verbindlichkeit. Hilgenfeldt mußte nun selbständig versuchen, ob es ihm überhaupt gelang, und wenn ja, in welcher Form, das zu realisieren, was die Parteileitung ihm erlaubte, nämlich die Führung von Innerer Mission und Caritas zu übernehmen.

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  76. Geschichte der NSV…“, S. 224, a.a.O.; Niederschrift über die Sitzung des Präsidiums der Liga’ vom 27. Juli 1933 (ADW, CA 1195 Bd. 10)

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  77. Hansen 1991, S. 11 f.

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  78. Richtlinien für die Arbeit“ vom Juli 1933; ”Satzung der NSV nach der Änderung vom 14. August 1933“ (beide in: ”Geschichte der NSV…“, S. 234 f. und S. 257) Siehe auch: Hilgenfeldt 1933, S. 3

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  79. Nach Hilgenfeldts Angaben rekrutierte die NSV im April 1933 lediglich 3.500 Mitglieder (Schreiben des Vorsitzenden der NSV Hilgenfeldt an den Stabsleiter der PO der NSDAP, Ley,vom 20. April 1933 (BAK NS 22/412)). Siehe auch: Hansen 1991, S. 13

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  80. Vergl. Kapitel III. 6. und Vorländer 1988, S. 77; Kaiser 1989, S. 14; Hansen 1991, S. 378

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  81. Ebd.; Bertha Finck war zuvor im Centralausschuß mit Fragen der Jugendhilfe befaßt und fungierte u.a. als Geschäftsführerin des Ausschusses für offene Jugendhilfe. In der Reichsleitung der NSV war sie schließlich für den quantitativ wie qualitativ wichtigsten Bereich der Arbeit, das Hilfswerk “Mutter und Kind” verantwortlich (Ebd. und: Schreiben von Dr. Hundinger an die Mitglieder des Ausschusses für offene Jugendhilfe vom B. November 1933).

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  82. Über die tatsächlich zur Reichsleitung der NSV übergetretenen Funktionäre der Inneren Mission hinaus waren eine Reihe weiterer Mitarbeiter der Inneren Mission für Führungspositionen des faschistischen Wohlfahrtsverbandes vorgesehen. So wurde dem Liga-Geschäftsführer Vöhringer nach eigenem Bekunden der Vorsitz der NSV angetragen, erst nach dessen Ablehnung sei Hilgenfeldt mit diesem Amt betraut worden (Vöhringer 1944, S. 35). Nach Informationen von Prälat Wienken, wurde Vöhringer die Geschäftsführung - also nicht der Vorsitz - der NSV angeboten und zwar von Althaus im Auftrag Hilgenfeldts (Schreiben Wienken an DCV-Zentrale vom 22. Juni 1933 (ADC, CA VII/212 b)). Der vormalige CA-Direktor, Adolf Stahl, der spätere Ehemann von Bertha Finck, wechselte im Sommer 1933 zur NSV nach Berlin, von wo aus er den Aufbau der Parteigliederung durchführen sollte. Kurze Zeit später schied er jedoch aus ungenannten Gründen wieder aus (siehe die Schreiben von Stahl an Koller und Hartwich jeweils vom 7. Juni 1933 (ADW, CA J/26 und ADW, REJ 5) sowie das Schreiben von Koller an Stahl vom 12. Juni 1933 (ADW, CA/J 26) und das Schreiben von Hartwich an Stahl vom 17. Juni (ADW, REJ/5). Prälat Wienken benennt dagegen Gründe für Stahls vorzeitiges Ausscheiden. Stahl wollte, so Wienken, als Geschäftsführer der NSV nur Hilgenfeldt unterstellt sein, nicht aber Herrmann Althaus, worauf aber die NSV-Leitung bestand. Darüber hinaus wollte die NSV Stahl kein “entsprechendes” Gehalt zahlen. (Schreiben Wienken an DCVZentrale vom 22. Juni 1933 (ADC, CA VII/212 b)). Auch Dr. Ina Hundinger taucht sowohl in einer undatierten Aufstellung über die Stellenbesetzung des Amtes für Volkswohl-fahrt in der Reichsleitung der NSDAP (ADW, CA/G 100150/1 I und ADC, CA XX, 62 D) als auch in einer Veröffentlichung über die Sprechstunden der NSV-Geschäftsstelle als zuständige Fachreferentin der NSV für das Gebiet der Jugendfürsorge auf (“Geschichte der NSV…”, S. 221 (a.a.0)). Ob Frau Hundinger diese Tätigkeit nur zeitweilig und ehrenamtlich wahmahm, oder ob sie, ähnlich wie Stahl, in der Reichsleitung der NSV eine entlohnte Dauerstellung annehmen wollte, ist nicht bekannt; sie behielt aber ihre Anstellung beim Centralausschuß.

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  83. Auf diesen Tatbestand wies auch der Gauamtsleiter Ventzki im Rahmen eines Referates hin, das er während der Tagung der NSV-Gauamtsleiter vom B. März 1938 vortrug (Protokoll der Tagung der Gauamtsleiter in Weimar vom B. bis 10. März 1938, S. 86 (BAP, NS 37/76)).

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  84. An dieser Stelle erwähnenswert ist weiterhin die Angliederung von Selbsthilfeverbänden an die NSV. Eine Reihe dieser Verbände strebte dies von sich aus im Sommer 1933 an, insbesondere nachdem am 7. Juni 1933 die Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilfeorganisationen durch den RMdI aufgelöst worden war (Vorländer 1988, S. 22). Die Verbände wurden zunächst korporative Mitglieder der NSV und mußten sich verpflichten, nach den Richtlinien der NSV zu arbeiten. Änderungen von Leitungsfunktionen oder der jeweiligen Satzungen bedurften der Zustimmung der NSV. Die Verbände mußten darüber hinaus eine jährliche Revision ihrer Geschäfts-und Wirtschaftsführung durch die NSV zulassen, Tätigkeitsberichte einreichen und für größere einmalige Ausgaben die Genehmigung der NSV einholen (Siehe: NSV-Rundschreiben Nr. 20 vom 30. S.ptember 1933 (ADW, CA 2097/1 Bd. III) und Schink 1933). Nachdem die Reichsleitung der NSDAP der NSV die korporative Mitgliedschaft von juristischen Personen verboten hatte, wurde diese Form der Anbindung der Selbsthilfeverbände beendet; sie unterlagen aber weiterhin einer Kontrolle - die nunmehr von den örtlich zuständigen Ämtern für Volkswohlfahrt ausgeübt wurde (AVW-Rundschreiben V 90/34 vom 9. November 1934 (BAK, NS 37/1013)).

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  85. Geschichte der NSV…“, S. 230 (a.a.O.); Bauer 1978, S. 179; Eifert 1993, S. 132; Die von Ley geführte DAF wollte sich nicht nur das Vermögen der Arbeiterwohlfahrt aneignen, sondern auch die wohlfahrtspflegerische Arbeit dieses Verbandes weiterführen. So firmierte die gleichgeschaltete AWO kurzzeitig unter ”Hauptausschuß für Abeiterwohlfahrt in der DAF“ und das AWO-Zentralorgan ”Arbeiterwohlfahrt“ wurde unter DAF-Regie weitergeführt. Die Zentrale des Caritasverbandes, die ebenso wie der Centralausschuß für Innere Mission eine Zusammenfassung aller wohlfahrtpflegerischen Tätigkeiten in der NSV - und eben nicht in der DAF, HJ oder NS-Frauenschaft - wünschte, wies in einem Schreiben vom 25. Juli 1933 (ADC, 704.5 Fasz. 1) an die Berliner Hauptvertretung Prälat Wienken an, Vöhringer möge die NSV darauf hinweisen, daß es wohl nicht im Interesse der NSV sei, wenn sich mit diesem ”Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt in der DAF“ ein besonderer Spitzenverband etablieren würde (siehe auch: die Schreiben von Wienken an von Mann vom 25. Juli 1933 (ADC, CA VII/212 b) und Wienken an Kreutz vom 25. Juli 1933 (ADC, 740.5 Fasz. 1);

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  86. RGBI. I, S. 479; “Geschichte der NSV…”, S. 224 (a.a.O.)

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  87. Geschichte der NSV…“, S. 229 f.; Siehe auch die entsprechende Mitteilung des bayerischen NSV-Landeswalters an die NSV-Gauwalter vom 16. August 1933 (ADW, CA/G 100150/1 I) sowie das Rundschreiben Nr. 29 der NSV vom 26. Dezember 1933 (BAK, NS 22/412). Die NSV übernahm auch die vom Reichsarbeitsministerium der Arbeiterwohlfahrt gewährten Darlehen (Schreiben des Reichsarbeitsministeriums an die Reichsführung der NSV vom 6. März 1934 (BAK, R 2/19197)).

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  88. Geschichte der NSV…“, S. 228 f. (a.a.O.)

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  89. Die Heime der Heilsarmee wurden ab 1943 den Gemeindeverwaltungen übereignet (siehe: Schreiben des RMdI an den Regierungspräsidenten in Köln vom 20. September 1943 und das Schreiben des RMdI an den Leiter der Parteikanzlei vom 8. August 1944 (beide in: BAK, R 18/3384)).

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  90. Anordnung Nr. 32 des Amtes für Volkswohlfahrt an die Landes-, Gau-, Kreis-und Ortsgruppenwalter der NSV vom 2. Dezember 1933 (ADW, CA 2097/1 Bd. III)

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  91. Schreiben des HAVW/Hilgenfeldt an die Gau-und Gauamtsleiter vom 14. August 1934 (BAZ, NS 37/1024); Dr. von Holbeck war Leiter der Abteilung III (Heim-und Anstaltswesen) im Amt für Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe des HAVW; dieser Abteilung oblag u.a. die Betreuung des DPWV (siehe: HAVW-Hausrundschreiben Nr. 113/35 vom 29. Juni 1935 (BAK, NS 37/1001)).

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  92. Schreiben von Hilgenfeldt an die Gauamtsleiter vom 3. Juni 1935 (ADW, CA 1195 Bd. 13)

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  93. Siehe: Besprechung über den Anschluß von Heimen des V. Wohlfahrtsverbandes an die Innere Mission vom 17. Januar 1935 (ADW, REJ 4)

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  94. Althaus verlangte aber gleichzeitig, daß man ihm die Gründe für die Angliederung an einen anderen Spitzenverband der Wohlfahrtspflege mitteile (Schreiben von Althaus an den Centralausschuß vom 30. November 1934 (ADW, CA/G 100150/1 II)).

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  95. Behrens 1980, S. 207; Vorländer 1988, S. 25

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  96. Protokoll der Sitzung des Verfassungsausschusses vom 17. Juli 1933 (ADW, CA 876 IV/1)

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  97. Schreiben von Hilgenfeldt an die Gauamtsleiter vom 3. Juni 1935 (ADW, CA 1195 Bd. 13). Es war wohl Hilgenfedts Intervention geschuldet, daß Althaus im gleichen Monat gegenüber Vertretern der Inneren Mission seine oben wiedergegebene Erklärung dementierte. Er habe nie geäußert, behauptete Althaus kontrafaktisch, daß es den Einrichtungen des V. Verbandes freistünde, sich einem Spitzenverband anzuschließen (Protokoll der REI-Sitzung vom 25. Juni 1935 (ADW, REJ 3)). Althaus nahm an dieser Sitzung teil, um seine zuvor gemeinsam mit von Holbeck aufgenommenen Verhandlungen mit der Inneren Mission über die letztendliche Eingliederung einzelner umstrittener Einrichtungen und Vereine fortzuführen. (Siehe auch: Protokoll der Besprechung über den Anschluß von Heimen des V. Wohlfahrtsverbandes an die Innere Mission vom 17. Januar 1935 (ADW, REJ 4).

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  98. Niederschrift über die Besprechung der Ligaverbände vom 26. Juni 1933 (ADW, CA 1195 Bd. 10); Schreiben von Hilgenfeldt an den Centralausschuß vom 27. Juli 1933 (ADW, CA 1947 Nr. 94). Vergl. auch: Kramer 1983, S. 190; Sachße; Tennstedt 1992, S. 120 f.

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  99. Die NSV verfügten zu diesem Zeitpunkt noch nicht über einen solchen Organisations-apparat. Nach Hilgenfeldts Angaben rekrutierte die NSV im April 1933 lediglich 3.500 Mitglieder (Schreiben von Hilgenfeldt an den Stabsleiter der PO der NSDAP, Ley, vom 20. April 1933 (BAK NS 22/412)). Da die NSV bis zum Sommer 1933 kaum über eine bedeutend größere Anzahl von Mitgliedern verfügte, war sie aus eigener Kraft nicht in der Lage, umfangreichere Aufgaben - wie etwa die Winterhilfe - auszuführen. Trotz der reichszentral gewährten Unterstützung hatte Hilgenfeldt über Anlaufschwierigkeiten zu klagen. Am 19. August 1933 teilte er dem neuen Reichsorganisationsleiter der NSDAP, Robert Ley, mit, daß die das Winterhilfswerk betreffenden Anordnungen nicht bis in die letzten Gliederungen durchdrängen; zum Teil stoße man auf Verständnislosigkeit (Schreiben Hilgenfeldts an die Reichsleitung der NSDAP (BAK, NS 22/412)).

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  100. Stadelmann 1938, S. 19 f.; Sachße; Tennstedt 1992, S. 122. Rechtlich festgeschrieben wurde diese Struktur erst durch § 2 der Verfassung des WHW von 1937 (RGBI. I, 1937, S. 423)

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  101. Die vollzählige Aufstellung der beteiligten Organisationen findet sich in: “Geschichte der NSV…”, S. 326–329 (a.a.O.). Vergl. auch: Vorländer 1988, S. 46 u. 243 f.

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  102. Erste Anordnung des Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk vom 25. Juli 1933 (BAK, NS 22/414); Althaus 1939, S. 37; Sachße; Tennstedt 1992, S. 122.

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  103. Vergl. Vöhringer 1944, S. 37;

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  104. Kaiser 1989, S. 173, 178

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  105. Vergl. Kapitel II. 6.3; Wie auch eine Reihe weiterer Organisationen, führten auch NSDAP-Gliederungen vor 1933 unter dem Titel “Winterhilfe” in bescheidenem Maße eigene Sammlungen durch; dennoch handelte es sich beim ab 1933/34 einheitlich organisierten “Winterhilfswerk des Deutschen Volkes” um die Übernahme und Fortschreibung des Winterhilfswerkes der Liga. Doch mögen es diese bescheidenen Ansätze innerhalb der NSDAP gewesen sein, die dazu führten, daß die Parteiführung auf die Bedeutung des Winterhilfswerkes (der Liga) aufmerksam gemacht wurden. Zum Letztgenannten siehe: Schreiben Dr. Erich Uetrecht an die NSDAP-Leitung (o.D.; Sommer 1932); Schreiben Strasser an Uetrecht vom 10. August 1932; Schreiben NSDAP-Wirtschaftsreferat an Sekretaritat Hitler vom 2. August 1932 und Rundschreiben Strasser an die Gauamtsleitungen vom 26. August 1932 (alle in: BAZ, NS 26/262). 116 Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege beteiltigen sich nicht nur an der Durchführung des WHW, sie unterstützen es darüber hinaus auch dadurch, daß sie sich bereit erklärten, nur im Zeitraum vom 5. bis zum 11. Dezember durch Bittbriefe zugunsten der ihnen angeschlossen Einrichtungen der offenen und halboffenen Fürsorge zu werben. Auf sonstige Spendenaufrufe außerhalb des WHW-Rahmens verzichteten sie. Im Gegenzug wurden die Spitzenverbände an der Verteilung der WHW-Einnahmen beteiligt (Siehe: Vereinbarung betr. Beteiligung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege am 168/34 vom 19. November 1934 (ADW, CA/Stat 128)). Siehe auch: Althaus 1939, S. 27; Vorländer 1988, S. 47

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  106. Siehe: “Betrifft Besprechung zwischen dem Reichsführer des WHW und Pastor Engelmann, am 2. Oktober 1933” (ADW, CA 1947 Nr. 49); Vorländer 1988, S. 47 und Anmerk. 7; Schreiben von Hilgenfeldt an Kreutz vom 26. September 1933 (ADC, 104 +107 Mappe 2). Eine dementsprechende Vereinbarung zwischen dem Caritasverband und dem WHW kam zustande, nachdem Prälat Kreutz Hilgenfeldt auf die Beschneidung des kirchlichen Sammelwesens durch die rechtlichen Regelungen des WHW hingewiesen hatte. Die von Kreutz - in ständiger Rücksprache mit Kardinal Bertram - geführten Verhandlungen mit der WHW-Leitung resultierten Ende September in einer Vereinbarung, derzufolge insbesondere die Vinzenz-und Elisabethvereine des Caritasverbandes auch während der “WHW-Zeit” Sammlungen durchführen durften. Die von der Caritas gesammelten Gaben wurden wurden zusammen mit WHW-Spenden von diesen Caritasgliederungen an Hilfsbedürftige verteilt (Siehe: Schreiben von Kreutz an Kardinal Bertram vom 13. September 1933; Schreiben Hilgenfeldt an Bertram vom 13. September 1933; Schreiben Bertram an Hilgenfeldt vom 22. September 1933; Vorschlag von Kreutz an Bertram vom 22. September 1933; Schreiben Kreutz an Bertram vom 27. September 1933 (alle in: ADC, 104 +107 Mappe 2)). In Nachverhandlungen, in denen die Frage der Doppelbetreuung geklärt wurde und die am 21. Januar in einer weiteren Vereinbarung des Caritasverbandes mit dem WHW mündeten, wurde dieser Punkt der ersten Vereinbarung bestätigt (Schreiben von Kreutz an Joerger vom 19. Dezember 1934; Kreutz an Hilgenfeldt vom 21. Dezember 1934; Kreutz an Bertram vom 24. Januar 1935 (alle in: ADC, R 455 Fasz. 3).

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  107. Der Runderlaß ist bei bei Vorländer (1988, S. 227) dokumentiert. Eine Ausnahmeerlaubnis erstellte Hilgenfeldt den beiden konfessionellen Wohlfahrtsverbänden und dem DRK (siehe: Rundschreiben Nr. 2 von Hilgenfeldt an die regionalen Leiter des WHW vom 16. S.ptember 1933 (ADW, CA 1947 Nr. 49) und das CA-Rundschreiben Nr. 20 vom 20. September 1933 (ADW, CA/Stat 127)). Vergl.: “Geschichte der NSV…”, S. 503 (a.a.O.)

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  108. Behrens 1980, S. 217; Vorländer 1988, S. 58; Sachße; Tennstedt 1992, S. 125

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  109. Von Maßstäben im eigentlichen Sinne des Wortes kann zumindest in den ersten Jahren des WHW kaum gesprochen werden. Die Spendenvergabe erfolgte willkürlich, so daß z.

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  110. B. die Sopade aus einzelnen Regionen berichten konnte, daß die WHW-Leistungen ausgesprochen großzügig verteilt wurden (1935, S. 168 f.), während sie in anderen als enttäuschend gering qualifiziert wurden (1935, S. 170 f). Vergl. auch: Sachße; Tennstedt 1992, S. 300, Anmerkung 168.

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  111. Vorländer 1988, S. 59; Sachße; Tennstedt 1992, S. 125; Von WHW-Spenden ausgeschlossen waren sogenannte “Asoziale” und “Arbeitsscheue” und nach den Nürnberger Rassegesetzen auch Familien mit einem jüdischen Haushaltsvorstand. Siehe Hilgenfeldts Anordnungen: zur “Betreuung von Juden und jüdischen Mischlingen durch das WHW” und “Einschränkung des Spenderkreises für das WHW”, in: Vorländer 1988, S. 247 f.; Zahlen nach: Hansen 1991, S. 44 f.

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  112. Angaben nach Bätzel (1940, S. 7 f.), S.hoen (1985, S. 109) und Hansen (1991, S. 17), Sachße; Tennstedt (1992, S. 111) und Vorländer (1986, S. 352) dagegen datieren die Einrichtung dieses Amtes auf Ende 1933.

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  113. Die jeweiligen Volkswohlfahrtsämter waren disziplinarisch der jeweiligen Ebene (Gau, Kreis, Ort) unterstellt, fachlich aber dem Anfang 1934 gebildeten (Haupt-)Amt für Volkswohlfahrt (HAVW) bzw. der NSV (Vergl. von Hausen; Rößler 1939, S. 88; Rebentisch 1989 S. 535–540; Hansen 1991, S. 69–71; Sachße; Tennstedt 1992, S. 114).

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  114. Die gleiche Regelung, die Personalunion in der Leitung der Ämter für Volkswohlfahrt und der Leiter der jeweiligen NSV-Gliederung, wurde auch für alle untergeordneten Stellen getroffen (Heine 1988, S. 6).

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  115. Schreiben von Jeep an die Geschäftsführer vom 14. April 1933 (ADW, CA 2042 I)

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  116. So Jeeps Einschätzung (Ebd., S. 3).

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  117. Koller: “Zur Lage der Inneren Mission”, S. 3; Dieses Referat wurde am 13. April 1933 verfaßt und am 5. Mai 1933 während der genannten Konferenz vorgetragen (ADW, CA 761 X V).

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  118. Der CA-Vorstand bestätigte einmütig diese Zielvorstellung während seiner Sitzung am 20. Juni 1933 (Protokoll der Vorstandssitzung vom 20. Juni 1933, S. 1 (ADW, CA 67 B 1933)).

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  119. Protokoll der “Konferenz der Geschäftsführer zu einer vertraulichen Aussprache über die Lage” vom 5. Mai 1933 (ADW, CA 761, XV). Siehe insbesondere S. 5

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  120. Dies geht aus einem von Jeep verfaßten Schreiben vom 18. Mai 1933 hervor (ADW, CA/Stat 127).

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  121. Gerhardt (1948, Bd. 2, S. 351) datiert diesen Vorgang auf den 24. Juni, Kaiser (1989, S. 258) spricht vom 26. bzw. 27. Juni. Das Schreiben der von Theme! und Schirmacher an die Vorstandsmitglieder datiert auf den 26. Juni 1933 (ADW, CA 67 B 1933).

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  122. Themel war zuvor Sozialpfarrer in Berlin und leitete als Mitglied der Reichsleitung der DC das dortige Sozialreferat (Vergl. Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 352; Kaiser 1989, S. 257 u. 259).

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  123. Schirmacher hatte verschiedene Ämter innerhalb der IM bekleidet (Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 252; Kaiser 1989, S. 257).

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  124. Schreiben Themel u. Schirmacher an den CA-Vorstand vom 26. Juni 1933 a.a.O.; Siehe auch: Schreiben Theme! u. Schirmacher an die Anstalten und Verbände der Innem Mission vom 27. Juni 1933 (ADW, CA/Stat 127).

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  125. Rehmann 1986, S. 33

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  126. Ebd., Rehmann 1986, S. 36 f., S. 50 f., S. 54 u. S. 100

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  127. Ebd., S. 50 f.

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  128. Kaiser 1989, S. 252 f.; Rehmann 1986, S. 59

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  129. Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 350

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  130. Rehmann 1986, S. 59

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  131. Vergl. Ebd., S. 100

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  132. Ebd., S. 101; Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 350

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  133. Rehmann 1986, S. 101; Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 351

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  134. Nach Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 351; Rehmann (1986, S. 101) datiert Jägers Ernennung auf den 26. Juni 1933.

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  135. Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 352; Rehmann 1986, S. 101 f.

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  136. Rehmann 1986, S. 103 f.

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  137. Ebd., S. 105; Kaiser 1989, S. 274 f.

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  138. Dort wurde ausdrücklich festgehalten, daß sowohl das Neue als auch das Alte Testament “unantastbare Grundlage” der Kirche sei (Rehmann 1986, S. 59).

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  139. Die Reichsregierung verweigerte dies ausdrücklich und wies auch die Landesregierungen an, sich nicht in diese innerkirchliche Angelegenheit einzumischen (ebd. S. 106). Schon zuvor hatten sich deutschgläubige Gruppierungen innerhalb der NSDAP gegen die Unterstützung der DC gewandt; die Partei, so argumentierten sie, müsse religionspolitisch neutral bleiben. Am 13. Oktober 1933 wurde diesem Anliegen durch eine von R. Hess verfaßte parteiamtliche Erklärung Rechnung getragen. Darin wurden Glaubensfragen zur Privatangelegenheit erklärt, kein Nationalsozialist dürfe wegen seiner Konfession (oder Konfessionslosigkeit) benachteiligt werden (Vergl. Kaiser 1989, S. 274).

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  140. Rehmann 1986, S. 107

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  141. Protokoll der Vorstandssitzung vom 30. Juni 1933 (ADW, CA 67 B 1933)

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  142. Dies und das folgende nach dem: Entwurf der Niederschrift über die Vormittagssitzung der Geschäftsführerkonferenz am 4. Juli 1933 (ADW, CA 761 X V)

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  143. Dies geht aus dem Protokoll der Vorstandssitzung vom 18. Juli 1933 (ADW, CA 67 B 1933) und einem diesbezüglichen Schreiben des Centralausschusses an die IM-Verbände vom 28. Juli 1933 (ADW, CA/Stat 127) hervor. In Artikel 4 Satz 3 der Verfassung der DEK hieß es: “Die freie kirchliche Arbeit von gesamtkirchlicher Bedeutung, insbesondere auf dem Gebiet der inneren und äußeren Mission, nimmt sie [die DEK] unter ihre fördernde Obhut” (Vergl. Kaiser 1989, S. 265). Was dies im Detail heißen sollte, mußte nun zwischen der neuen Kirchenregierung und dem CA ausgehandelt werden.

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  144. Während Direktor Jeep und Pastor Koller ihrer Ämter aufgaben, verblieben Dr. Harmsen und Pastor Engelmann in ihrer Stellung (Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses vom 18. Oktober 1933 (ADW, CA 1026 XI), insbes. S. 3, 6 u. 9.; Vergl.: Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 353 f.; Kaiser 1989, 271 f.).

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  145. Kaiser 1989, S. 299 ff.

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  146. Ebd., S. 301; So hieß es im Hinblick auf die Neugestaltung der CA-Satzung während der Sitzung des Ausschusses für offene Jugendfüsorge des CA am 1. Juni 1933, daß dem CA-Vorstand ein “gewisses” Kontrollrecht über die angeschlossenen Einrichtungen zugestanden werden müsse; wer die gestellte Bedingung nicht erfülle, könne aus der Inneren Mission ausgeschlossen werden (siehe: Entwurf der Niederschrift der genannten Sitzung in: ADW, CA/J 26/26). Ähnliche Vorstellungen gibt auch das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für geschlossene Jugendhilfe, vom 29. Mai bis 1. Juni 1933, wieder (S. 10 und 12) (ADW, EREV 14). Und während der am 17. Juli 1933 tagenden Sitzung des Verfassungsausschusses wurde grundsätzlich festgestellt, daß die Innere Mission nach dem “Führerprinzip” neu gestaltet werden müsse (Protokoll der Sitzung des Verfassungsausschusses, in: ADW, CA 876 IV/1).

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  147. Protokoll der Vorstandssitzung vom 3. November 1933 (ADW, CA 67 B 1933).

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  148. Auch Fricks Gegenentwurf widersprach dem nicht, er sah lediglich ein Vorschlagsrecht für den weiteren Führerrat vor (Vergl. Kaiser 1989, S. 300 f.).

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  149. Ebd.

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  150. Diese Anordnung wurde als CA-Rundschreiben Nr. 6 herausgegeben(ADW, CA 1195 Bd. 12, auch ADW, CA/Stat 128) und anschließend auch in der “Inneren Mission” (1933, S. 120 f.) publiziert.

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  151. zweite Bekenntnissynode in Berlin-Dahlem vom 19.-20. Oktober 1934 erklärte das kirchliche Notrecht.163 Die ab September

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  152. Protokoll der Geschäftsführerkonferenz vom B. Mai 1924 (ADW, 761 XVI)

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  153. Dafür spricht, daß der CA-Vizepräsident Braune und die Geschäftsführer Ohl und Fritsch schon Anfang Dezember 1933, also nach dem Sportpalastskandal und vor Themels Versuchen, die Macht der Geschäftsführer einzuschränken, über die Ablösung Themels nachdachten. Das Abkommen vom 18. Oktober müsse mit dem Ziel, daß der CA seinen Präsidenten selbst wählen könne, neu ausgehandelt werden. Als Grund könne die Ausgliederung der Frauenverbände aus der IM angeführt werden; dies sei ein Bruch des Abkommens durch die DEK. Schirmacher sollte diesen Überlegungen zufolge aus taktischen Gründen sein Amt behalten. Als neuer CA-Präsident komme nur C. Frick in Frage (Vergl. ebd., S. 275 f.)

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  154. Vergl. Rehmann 1986, S. 120 f.; Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 356

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  155. Bis zum Juli 1934 waren erst 15 Kirchen der DEK unterstellt (Rehmann 1986, S. 108 f.)

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  156. Kaiser 1989, S. 301–303

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  157. Für den inzwischen stark angeschlagenen Müller war gerade die Präsens der IM wichtig, um seinen - de facto nicht mehr bestehenden - Rückhalt innerhalb des Protestantismus öffentlich zu demonstrieren (Vergl. ebd., S. 303 f.).

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  158. U.a. der Ev. Reichsverband der weiblichen Jugend, der Reichsverband ev. Jungmännerbünde, das Ev. Frauenwerk (siehe: ebd., S. 306).

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  159. Eine Abschrift wurde Hitler überreicht (ebd.).

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  160. Ebd., S. 307; Ausführlicher zu dieser Arbeitsgemeinschaft: ebd. S. 306–309 und Kaiser 1987 a

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  161. Es lag durchaus im Interesse der Arbeitsgemeinschaft, daß u.a. Schirmacher als DC-Vertreter im CA verblieb (Kaiser 1989, S. 309).

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  162. Protokoll der gemeinschaftlichen Sitzung des Vorstandes und des großen Führerrates am 19. November 1934 (ADW, CA 1026 XII Bd. 2) Vergl. auch Kaiser 1989, S. 310 u. passim

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  163. Zuerst erwog das Gremium dem Reichsfinanzminister Graf Schwerin-Krosigk dieses Amt anzutragen. Nachdem dieser Vorschlag verworfen worden war, einigten sich die Versammelten auf Landesbischof A. Marahrens als Nachfolger Themels im Präsidentenamt (Protokoll der gemeinschaftlichen Sitzung des Vorstandes…, S. 10–12, a.a.O.). Marahrens, der von den Vorstandsmitgliedern Wendelin, Schirmacher, Dr. Heinrich und Braune am 27. November 1934 persönlich aufgesucht wurde, um ihm dieses Amt anzutragen, nahm dankend an (Niederschrift über die Besprechung von Vorstandsmitglieder mit Marahrens vom 27. November 1934 (ADW, CA 67 B 1934)). Marahrens wurde aber drei Tage nach der genannten Sitzung des CA-Vorstandes und großen Führerates, am 22. November, zum Vorsitzenden der “Ersten vorläufigen Kirchenleitung” gewählt, womit er für die Innere Mission als Präsident wiederum nicht geeignet war. Warum Marahrens am 27. November dennoch die entsprechende Entschließung vorgetragen wurde und wie es dazu kam, daß er letztlich nicht das Amt des Präsidenten übernahm, geht aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervor (Vergl. Kaiser 1989, S. 310 f.). Vizepräsidenten wurden: Bodelschwingh, Lüttichau, Wenzel, Ohl, Ziegler, Conze, Kämper und Greifenstein (Rundschau 1935, S. 4 f.; siehe auch: ebd. S. 314; Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 360). Schirmacher blieb bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht, 1941, CA-Direktor.

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  164. Zur Quellenlage: während die - wenn auch nur unvollständig vorhandenen - Wortprotokolle der Konferenz der Geschäftsführer der Landes-und Provinzialverbände der Inneren Mission einen differenzierten Einblick in Meinungs-und Entscheidungsbildungsprozesse dieses Wohlfahrtsverbandes erlauben, existieren im Archiv des Caritasverbandes keine vergleichbaren Dokumente. Die Niederschriften der Sitzungen des Zentralrates des DCV, des Gremiums, in dem neben der Leitung der DCV-Zentrale auch die Caritasdiözesanverbände (DiCV) vertreten sind, und deshalb in etwa der Geschäftsführerkonferenz der Inneren Mission entspricht, sind äußerst knapp verfaßt und zeichnen keine Diskussionsprozesse nach; für die Zeit nach Ende 1937 existieren lediglich Beschlußprotokolle. Das gleiche gilt auch für die Protokolle des Zentralvorstandes und für die der Sitzungen der einzelnen Fachausschüsse und Fachverbände der Caritas. Überhaupt keine Aufzeichnungen finden sich im Caritasarchiv (ADC) für den fraglichen Zeitraum bezüglich der Direktionssitzungen und der Tagungen der Leiter der Caritasreferate. Während sich die Protokolle der Direktion, dem wöchentlich tagenden informellen Leitungsgremium der Caritas, dem neben dem DCV-Präsidenten und dem Generalsekretär die leitenden Caritasdirektoren der Freiburger Zentrale angehörten, überhaupt erst für die Zeit nach 1945 im ADC archiviert sind, weisen die Niederschriften der Caritasreferatsleiter-Sitzungen eine bedauerliche Lücke auf; vorhanden sind diese Unterlagen für den Zeitraum von 1922 bis 1932 (ADC, 189.1 Fasz. 1) und von 1947 bis 1974 (ADC, 189.1 Fasz. 2). Ein ähnliche Lücke findet sich auch, um die Aufzählung, die sich noch fortsetzen ließe zu beenden, in der Korrespondenz der Berliner Hauptvertretung des DCV für den Zeitraum von 1930 und 1933 (ADC, 121 Fasz. 3). Auch dies ist sehr bedauerlich, denn gerade der Schriftwechsel der Hauptvertretung mit der Freiburger Caritaszentrale 1933 könnte sehr aufschlußreich sein, weil Prälat Wienken, als Leiter dieser Außenstelle, für den Kontakt mit den in Berlin ansässigen Reichsbehörden, Parteistellen, Organisationen und Verbänden zuständig zeichnete und gemeinsam mit dem Caritas-Präsidenten die anstehenden Verhandlungen führte.

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  165. Wollasch 1985, S. 409. Wollasch formulierte diese Einschätzung im Hinblick auf das Urteil, das Frau Kiene bezüglich einer Äußerung von Bischof Berning fällte. Berning war Oberhirte der Diözese Osnabrück und gleichzeitig innerhalb der Fuldaer Bischofskonferenz zuständig für alle Fragen der Kinderseelsorge sowie Vorsitzender des DCV-Fachausschusses für Kinderfürsorge. Anläßlich einer Besprechung mit Maria Kiene erklärte Berning Ende 1933, daß der Leiter eines Pfarrkindergartens keinen kirchlichen Dienst ausübe, denn eine solche Erziehungsaufgabe am Kind sei keine direkte apostolische Aufgabe. Kiene bezeichnete diese Auffassung in einem Brief vom 15. Dezember 1933 an Pastor Noppel (dokumentiert bei Wollasch 1985, S. 415 f.) als “erschütternd” und qualifizierte sie als Kapitulation und Preisgabe eines Stückes Kirche (Ebd., S. 409).

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  166. DCV-Referate für Kinder-u. Jugendfürsorge, KFV, KFM, Dt. Nationalverband der kath. Mädchenschutzvereine an die Mitarbeiter vom 2. Mai 1933 (ADC, 104 +107 Mappe 2)

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  167. Maria Kiene: “Situation, wie sie sich von Berlin aus in den letzten 8 Tagen darstellt” 11. Mai 1933 (ADC, CA VI1/212 b)

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  168. Bericht zur Lage“ vom 22. Mai 1933 (ADC, CA VII/212 b)

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  169. Als drastisches Beispiel für die Auswirkungen dessen führt Kiene einen Vormundschaftsfall an, in dem, aus ihrer Sicht, konfessionelle Belange eklatanterweise mißachtet wurden. Ein kath. Vormund weigerte sich die Pflege eines Mündels in Hände des Onkels zu legen, weil dieser vom katholischen Glauben abgefallen und zum Protestantismus konvertiert war. Nun verpflichtete dieser Onkel einen Rechtsanwalt, der in einem an den Vormund gerichteten Brief ausführte, daß der Onkel als Christ - und genau dies echauffierte Kiene - und Nationalsozialist die beste Garantie für eine christliche Erziehung des Kindes biete (Ebd., S. 2).

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  170. Das Verdikt “bolschewistisch” fällte Kiene wohl, weil die NSBO - auch zum Mißfallen der NSDAP-Führung - zu diesem Zeitpunkt ähnliche Aufgaben wie eine Gewerkschaft wahrnahm. Die Gewerkschaften, von ihrer Entstehung und Funktion her ein Instrument des Klassenkampfes, wurden von den Repräsentanten der Caritas seit ihren Anfangen ebenso wie die Sozialdemokratie als erklärter Gegner angesehen.

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  171. Vergl. auch: Kapitel II. 5.

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  172. Schreiben der DCV-Hauptvertretung Berlin/Wienken an die DCV-Zentrale vom 5. Mai 1933 (ADC, CA XX, 62 d)

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  173. Schreiben des Präsidenten Kreutz an die DCV-Zentrale vom 12. Mai 1933 (ADC, CA VIV212 b)

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  174. Schreiben des DCV an alle Caritasstellen und Mutterhäuser vom 13. Mai 1933 (ADC, 748 Mappe 1, auch in: ADC, CA VII/212 b)

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  175. Denkschrift zu den Bestrebungen der NSV vom 24. Mai 1933 (ADC, 104 +107 Mappe 2, auch in: ADC, CA VI1/212 b). Als Anlage zu dieser Denkschrift ebenfalls eingereicht wurde Kienes oben wiedergegebener Bericht zur Lage.

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  176. Eingabe des DCV an die Bischofskonferenz vom 27. Mai 1933 (ADC, 104 +107 Fasz. 2)

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  177. Vergl. Wollasch 1972, S. 62

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  178. Vergl. § 1 der DCV-Satzung (ADC, 102 Fasz.)

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  179. Kardinal Bertram an Prälat Dr. Kreutz vom 26. Juni 1933 (ADC, 104 +107 Fasz. 2).

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  180. Hirtenbrief des deutschen Episkopates vom 3. Juni 1933, Abschnitt 8, in: Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1933–1945, Bd. I; 1968, S. 239–248, hier: S. 246

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  181. So der DCV-Präsident während der Sitzung des Zentralvorstandes vom 9. Juni 1933 (ADC, 111.055–1933/2).

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  182. Der Text des Reichskonkordats ist bei Denzler; Fabricius (1988, Bd. 2, S. 61–74) dokumentiert.

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  183. Zur Bedeutung des Reichskonkordates und seiner einzelnen Bestimmungen siehe u.a.: Jo-erger 1933; Kreutz 1936

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  184. Schreiben Joerger an die DiCV, Ortscaritas-und Fachverbände vom 25. Juli 1933 (ADC, 740.5 Fasz. 1)

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  185. Schreiben Kreutz an sämtliche Bischöfe, Kardinäle sowie die Prälaten Hartz, Dittert und Nathan vom 7. August 1933 (ADC, 740.5 Fasz. 1)

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  186. Die Auslegungsgrundsätze zu Artikel 31 des Konkordates“ o.D. (ADC, 740.5 Fasz. 2)

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  187. Schreiben von Neuhaus u. Zillken an die KFV-Ortsgruppen und Heime vom 29. September 1933 (ADC, 319.4 III, 1 b Fasz. 1)

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  188. Vergl. Kapitel II. 6. und 7.; Siehe auch: Kaiser 1989, S. 190 f.

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  189. Protokoll der Sitzung des Ausschusses für offene Jugendfürsorge vom 16. März 1933 (ADW, CA/J 26)

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  190. Vergl. auch: Kapitel II. 6.1. und 7

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  191. Landesverein der Inneren Mission Mecklenburg an den Centralausschuß, 18. April 1933 (ADW, CA 2042 I)

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  192. Schreiben des CA an RMdUFrick vom 21.April 1933 und “Wesen und Aufgaben der Inneren Mission” o.D. (ADW, CA 2042 I)

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  193. Schreiben Jeep’s an die Geschäftsführer vom 13. April 1933 (ADW, CA 2042 I)

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  194. Koller: “Zur Lage der Inneren Mission” (ADW, CA 761 XV). Bei diesem Papier handelt es sich um ein Referat, das der Verfasser während der Geschäftsführerkonferenz am 5. Mai 1933, also zwei Tage nach der parteiamtlichen Anerkennung der NSV, vortrug, das aber vor diesem Termin, am 13. April, verfaßt wurde.

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  195. Wäre die Hitler-Jugend und nicht die NSV zum Träger der NS-Jugendfürsorge geworden, dann hätte dies, so Maria Kiene, “sicher Komplikationen für die Arbeit aller Richtungen gebracht” („Situation, wie sie sich von Berlin aus in den letzten 8 Tagen darstellt“, vom 11. Mai 1933; in: ADC, CA VII/212 b). ”Sehr zu begrüßen“, so die DCV-Zentrale in einem Schreiben an Wienken vom 25. Juli 1933, ”ist auch die getroffene Reglung, wonach die NSF, soweit sie caritativ tätig ist, voll und ganz der NSV untersteht.“ Im gleichen Brief bittet der DCV Wienken darauf hinzuwirken, daß Vöhringer bei der NSV-Führung hinsichtlich der Übernahme der Arbeiterwohlfahrt zu intervenieren. Die NSV und nicht die DAF solle die Einrichtungen des sozialdemokratischen Verbandes übernehmen (ADC, 740.5 Fasz. 1).

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  196. So die Einschätzung der Liga-Verbände nach Aussagen ihres Generalsekretärs, Vöhringer, in: “Zur Geschichte der Deutschen Liga…”, S. 34, a.a.O.; Der Caritasverband rechnete es Vöhringer als Verdienst an, daß aufgrund seines Gutachtens die ursprünglich geplante Übernahme jugendfürsorgerischer Tätigkeiten durch die HJ schließlich nicht erfolgte (Schreiben des DCV an alle Caritasstellen vom 13. Mai 1933; in: ADC, 748 Mappe 1).

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  197. Schreiben von Jeep an die Geschäftsführer vom 13. April 1933 (ADW, CA 761 X V)

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  198. Schreiben Koller an Heyne vom 18. April 1933 (ADW, CA 2042 I)

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  199. Ebd.

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  200. Schreiben von Jeep an die Geschäftsführer vom 13. April 1933 (a.a.O.)

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  201. Themel: “Die Aufgaben der evangelischen Sozialarbeit in Volk, Staat und Kirche” (ADW, CA/Stat 123). Bei diesem Papier handelt es sich um ein Referat, das Themel während eines Lehrgangs der Inneren Mission vom B. bis 13. Februar 1934 vortrug. Themel behauptet im gleichen Zusammenhang, daß er die Gründungsgeschichte der NSV miterlebt hätte. Was das im einzelnen heißt, ob, und wenn ja, welche Rolle er in diesem Zusammenhang gespielt hat, geht weder aus der vorliegenden Literatur noch aus den ausgewerteten Archivalien hervor.

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  202. Vöhringer a.a.O., S. 32–34; Ob Vöhringers Einschätzung, daß die Anerkennung der NSV sein Verdienst sei, richtig ist, läßt sich wegen der Vernichtung der einschlägigen NS-Akten nicht überprüfen. Fest steht aber, und das ist in diesem Zusammenhang wichtiger, daß zumindest ein Teil der Repräsentanten der etablierten freien Wohlfahrtspflege einen NS-Wohlfahrtsverband wünschten und zur Realisierung dessen bestehende Einwirkungsmöglichkeiten nutzten.

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  203. Ebd., S. 35

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  204. Dies geht hervor aus zwei Briefen, die Wendelin jeweils zum 9. Mai 1933 an Direktor Jeep und an das “Braune Haus” richtete (beide: ADW, CA 2042 I) und dem Bericht, den Wendelin der am 5. Mai 1933 tagenden Geschäftsführerkonferenz erstattete (ADW, CA 761 XV).

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  205. Vöhringer: “Geschichte der Deutschen Liga..”, S. 35, a.a.O.

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  206. Zugewiesen ist vor dem Hintergrund des oben Angeführten das richtige Wort für diesen Sachverhalt; davon, daß die NSV das WHW an sich gerissen habe und daß es der Liga abgenommen wurde (Freudenstein 1948, S. 86; Gerhardt 1948 Bd. 2, S. 370), kann nicht die Rede sein.

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  207. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein vom CA im April/Mai 1933 zur Selbstdarstellung gegenüber der Regierung verfaßtes Papier, in dem diese Arbeitsbereiche (unter besonderer Benennung der Gemeindepflegestationen, der Kindergärten und der Jugenderholungsfürsorge) in den Mittelpunkt gestellt sind. Durch die Nicht-Erwähnung des bedeutenden Bestandes an Behinderten-Anstalten, betonte der CA, daß er auf die Betreuung der “gesunden Volksgenossen” nicht verzichten wolle (Kaiser 1989, S. 281).

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  208. Ebd.; Vergl. Hansen 1992, S. 15; Der frühere Präsident der Liga, Graf Lerchenfeld (DCV), wurde zum Ehrenpräsidenten ernannt und behielt Sitz und Stimme im Liga-Präsidium. Dies und die langjährige Freundschaft zwischen Lerchenfeldt und seinem Nachfolger von Oppen, erleichterte nach Auffassung von Kreutz den Wechsel in der Präsidentschaft (Schreiben von Kreutz an Joerger vom 28. Juli 1933 (ADC, 101.025 Fasz. 04); DCVRundschreiben Nr. 439 vom B. August 1933 (ADC, CA VII/212 b)). Der vormalige Generalsekretär Vöhringer (IM) erhielt den Posten des Geschäftsführers (Vergl. Vorländer 1988, S. 24). Die NSV vermochte damit nicht, wie z.B. Zolling (1986, S. 98) unter Berufung auf zeitgenössische Quellen behauptet, ihre Führung gegenüber den Verbänden zu verankern.

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  209. Siehe: “Niederschrift über die Sitzung des Präsidiums der Liga” vom 27. Juli 1933 (ADW, CA 1195 Bd. 10);

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  210. Siehe: DCV-Rundschreiben Nr. 439 vom B. August 1933 (ADC, CA VIl/212 b), das Schreiben der Geheimen Staatspolizei an Vöhringer vom 27. September 1933 (ADC, CA IX 15/I) und das DCV-Rundschreiben Nr. 450 vom 13. November 1933 (ADC, CA IX 15/I).

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  211. Der Zentralrat des Caritasverbandes, dem diese Bitte in Antragform vorlag, begründete seine Ablehnung damit, daß “eine erneute Zersplitterung innerhalb der Caritasorganisation” unerwünscht sei (Protokoll der ZR-Sitzung vom 28./29. November 1933, in: ADC, 111.055–1933/3). An anderer Stelle heißt es, eine Eingliederung der Christlichen Arbeiterhilfe als Fachverband sei unmöglich, weil man grundsätzlich jede “Arbeiterwohlfahrt” ablehne (Besprechung Fritz, Kreutz, Joerger, Wienken und Fussel vom 2. November 1933, in: ADC, 124 Fasz. 3).

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  212. Schreiben Joerger an Kreutz vom 27. April 1933 (ADC, 101.025 Fasz. 04)

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  213. Siehe etwa: Thielmann 1933, S. 485

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  214. So Kreutz in seinen Ausführungen während der Sitzung des Zentralvorstandes am 7. Juni 1933 (ADC, 111.055–1933/2) und während der Sitzung des Zentralrates am 9. Juni 1933 (ADC, 081/01–16).

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  215. Entschließungsantrag“ o.D. (ADW, CA 1195 Bd. 10); Der Antrag wurde Jeep mit einem Schreiben vom 15. Mai 1933 zugesandt. Vergl. auch die übemächste Fußnote.

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  216. Siehe: Bericht von Jeep während der gemeinsamen Sitzung des CA-Vorstandes und des Fünferausschusses vom 17. Mai 1933 (ADW, CA 67 B 1933).

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  217. Vergl. Schreiben o.V. an Jeep vom 15. Mai 1933 (ADW, CA 1195 Bd. 10). Während hier zunächst vermutet wurde, daß das Schreiben wahrscheinlich aus der Feder des ansonsten ebenso argumentierenden Dr. Heinrich stamme, nennt Kaiser (1989, S. 192, Anmerk. 271) Dr. Hans Harmsen unter Berufung auf eine andere Archivalie als Verfasser. Es ist also möglich, wenn auch nicht sicher, daß der “Entschließungsantrag” von Dr. Harmsen verfaßt wurde (s.o.).

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  218. Siehe z.B. die einschlägigen Aussagen während der Geschäftsführerkonferenz vom 20. März 1933 (ADW, CA 761 X V).

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  219. So Braunes Worte während der IM-Geschäftsführerkonferenz vom 5. Mai 1933 (Protokoll, S. 7 (ADW, CA 761 XV)).

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  220. Schreiben Wendelin an Vöhringer vom 20. Mai 1933 (ADW, CA/G 100150 /1 I); Protokoll über die gemeinsame Sitzung des (CA-) Vorstandes und Fünferausschusses vom 17. Mai 1933, S. 5 (ADW, CA 67 B 1933)

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  221. So Dr. Heinrich in einem Schreiben an Dr. H. Reiche vom 28. Februar 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12). Ganz ähnlich argumentierte Heinrich auch in einem Brief an Themel vom 12. Januar 1934. Heinrich bat Themel in diesem Schreiben, ihn aus seiner Position als CA-Repräsentant im Liga-Präsidium zu entlassen, wenn der CA die von ihm gewünschte eindeutige Distanzierung von “den Katholiken” als falsch ansehen sollte (ADW, CA 195 Bd. 12).

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  222. Dies betonten nicht nur die oben zitierten Persönlichkeiten; diese Auffassung, nicht selten verbunden mit der Vorstellung, die Arbeit von NSV und IM sollten in Zukunft zusammenwachsen, wurden an den verschiedensten Stellen und auf den verschiedensten Ebenen der Inneren Mission gerade in der zweiten Hälfte des Jahres 1933 artikuliert. Vergl. beispielsweise: Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für offene Jugendfürsorge des CA vom 1. Juni 1933 (ADW, CA/J 26)

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  223. Vergl. Kapitel III. 3 und Kaiser 1989, S. 280

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  224. Protokoll der Sitzung des Verfassungsausschusses vom 17. Juli 1933 (ADW, CA 876 IV/1). Einen ähnlichen Vorschlag unterbreitete auch Otto Ohl einen Monat später während der Geschäftsführerkonferenz (Protokoll der Geschäftsführerkonferenz vom 22. August 1933 (ADW, CA 761 XV)). Auf die Gefahr, daß die NSV sich zu einem “liberalistisch-humanitären” Verband entwicklen könne, wies Pastor Fritsch im Oktober 1933 hin (Protokoll der Geschäftsführerkonferenz vom 19. Oktober 1933 (ADW, CA 761 XV)).

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  225. Schreiben von Dr. Heinrich an Präsident Theme! vom 12. Januar 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12)

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  226. Siehe: Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für offene Jugendfürsorge des CA vom 1. Juni 1933 (ADW, CAJJ 26). Ganz in diesem Sinne mahnte Pastor Fritsch seinen schleswig-holsteinischen Kollegen, Epha, der sich darüber beklagte, daß man in seiner Region mit der NSV nicht in Ruhe zusammenarbeiten könne. Man solle sich nicht, so Fritsch, die Stimmung durch kleine Schwierigkeiten verderben lassen. (Protokoll der Geschäftsführerkonferenz vom 19. Oktober 1933 (ADW, CA 761 XV)).

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  227. Protokoll der Geschäftsführerkonferenz vom 7. Dezember 1933 (ADW, CA 761 X V)

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  228. Dies geht aus dem an die Mitglieder der Geschäftsführerkonferenz gerichteten Rundschreiben Nr. 102/33 des CA hervor (ADW, CA/Stat 122).

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  229. Siehe: Niederschrift über die Präsidiumssitzung der Reichsgemeinschaft vom 2. November 1933 (ADW, CA 1195 Bd. 11)

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  230. Ebd.

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  231. Niederschrift über die Besprechung der Verbände der Reichsgemeinschaft vom 25. November 1933 (ADW, CA 1195 Bd. 11)

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  232. Siehe: Niederschrift über die Präsidiumssitzung der Verbände der Reichsgemeinschaft vom 11. Januar 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12) und Schreiben Dr. Heinrich an Themel vom 12. Januar 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12)

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  233. Aktennotiz über die Sitzung der Reichsgemeinschafts-Verbände vom 9. Januar 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12). Wie aus einer Mitteilung Schirmachers hervorgeht, (siehe: Protokoll der Geschäftsführerkonferenz vom 16. Januar 1934 (ADW, CA 761 XVI)) erklärte Althaus, (aus der Aktennotiz und dem Liga-Protokoll läßt sich dies nicht entnehmen),daß die NSV die einzige Vertreterin der freien Wohlfahrtspflege sei, auch den Behörden gegenüber. Wie die übrigen Verbände auf diese Äußerung reagierten, geht aber auch aus Schirmachers Ausführung nicht hervor.

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  234. Niederschrift über die Besprechung einiger Geschäftsführer vom 16. Januar 1934 (ADW, CA 761 XVI, auch: ADW, CA 1195 Bd. 12)

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  235. So im Rundschreiben Nr. 102/33 des CA an die Mitglieder der Geschäftsführerkonferenz vom 19. Dezember 1933 (ADW, CA/Stat 122)

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  236. Siehe die Ausführungen Themels während der Geschäftsführerkonferenz vom 22. August 1933 (ADW, CA 761 XV). Themel rief eingedenk dessen an gleicher Stelle erneut - der CA-Vorstand hatte schon am 10. August beschlossen, den Verbänden die gleiche Empfehlung durch ein Rundschreiben zu unterbreiten (Protokoll der Vorstandssitzung vom 22.8.1933 (ADW, CA 67 B 1933)) - dazu auf, DC-Anhängern einen maßgeblichen Einfluß in den Vorständen und Ausschüssen der Inneren Mission einzuräumen, ein Ruf, der nach Kaisers (1989, S. 267, Anmerk. 95) aber ungehört verhallte.

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  237. Vorstandssitzung des Centralausschusses vom 10. August 1933 (ADW, CA 67 B 1933)

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  238. Niederschrift über die Besprechung einiger Geschäftsführer vom 16. Januar 1934 (ADW, CA 761 X VI)

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  239. Vertrauliche Aktennotiz von Pastor Engelmann über die “Besprechung in der Reichsgemeinschaft über die Fragen der Zusammenarbeit zwischen NSV und den anderen Verbänden” vom 18. Januar 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12); Engelmann: “Bemerkungen zur Frage: Führungsanspruch der NSV in der Freien Wohlfahrtspflege” vom 18. Januar 1934 (ADC, CA 1195 Bd. 12).

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  240. So Engelmann (ebd.); Prälat Wienken beschreibt die Reaktionen pointierter: “das DRK geht voll und ganz auf die Wünsche der NSV ein” die Innere Mission “nimmt keine rechte Stellung”. “Selbstverständlich werde ich bei den Verhandlungen”, so Wienken, “den grundsätzlichen Standpunkt des Caritasverbandes nicht preisgeben. Ich stehe allerdings mit meiner Ansicht ziemlich allein.” (Schreiben Wienken an die DCV-Zentrale vom 31. Januar 1931 (ADC, 460 Fasz. 2).

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  241. Mit diesem Hinweis folgte Engelmann der während der Besprechung vom 16. Januar von Ohl und Fritsch vorgeschlagenen Argumentationsfigur. Es gelte, so Ohl, die seelsorgerische Arbeit der Inneren Mission stark zu betonen. Und Pastor Fritsch hatte darauf hingewiesen, daß die volksmissionarische und wohlfahrtspflegerische Arbeit nicht zu trennen seien, daß vielmehr die jeweils eine aus der jeweils anderen erwachse (siehe: ebd.).

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  242. Siehe: Vertrauliche Aktennotiz von Pastor Engelmann über die Besprechung in der Reichsgemeinschaft über die Fragen der Zusammenarbeit zwischen der NSV und den anderen Verbänden vom 18. Januar 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12) und Engelmann: “Bemerkungen zur Frage des Führungsanpruches der NSV in der freien Wohlfahrtspflege vom 18. Januar [1934] (ADW, CA 1195 Bd. 12).

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  243. Welche Einwände Vöhringer während dieser Besprechung anführte, geht aus Engelmanns Notizen nicht hervor. Es kann aber als sehr wahrscheinlich angesehen werden, daß es die nämlichen waren, die er wenige Tage später schriftlich niederlegte. Die folgende Darstellung von Vöhringers Position gründet auf diese Ausarbeitung mit dem Titel: “Anmerkungen zum Vorschlag von Althaus betr. Zusammenarbeit der Reichsspitzenverbände” vom 26. Januar 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12).

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  244. Ebd.

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  245. Aktennotiz: “Besprechung mit Dr. Vöhringer am 30. Januar 1934” (ADW, CA 1195 Bd. 12); Daß Hilgenfeldt anstelle von von Oppen die Leitung der Reichsgemeinschaft übernimmt, entsprach Vöhringers Wunsch. Er erhoffte sich davon eine günstigere Verhand-lungsposition. Die NSV, so mutmaßte Wienken, habe aber zunächst nicht den rechten Mut gehabt, von Oppen “den Stuhl vor die Tür zu setzten”. (Schreiben von Wienken an die DCV-Zentrale vom 31. Janauar 1934, in ADC, 460 Fasz. 2).

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  246. Aktennotiz von Vöhringer vom 5. Februar 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12)

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  247. Schreiben Lauerer an Graf von Lüttichau vom 13. Februar 1934 (ADW CA 1195 Bd. 12)

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  248. Siehe hierzu das Schreiben von Prälat Kreutz an Joerger vom 13. Februar 1934 (ADC, 101.025 Fasz. 04).

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  249. Besprechung vom 21. Februar 1934 (ADW, CA 1195 Bd. 12); Diese Vereinbarung trat am 24. März 1934 in Kraft, nachdem sie vom RMdI und dem RAM gebilligt und für die NSV vom “Stellvertreter des Führers”, Rudolf Hess, genehmigt wurde. Dem DCV erteilt Kardinal Bertram die kirchenamtliche Zustimmung zu dem in der Satzung formulierten Kompromiß (Schreiben von Kreutz an von Lerchenfeld vom 29. März 1934, in: ADC,110.025 Fasz. 1).

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  250. Diese Vereinbarung ist dokumentiert bei: Vorländer 1988, S. 210 f.

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  251. Protokoll der Geschäftsführerkonferenz vom 1. März 1934 (ADW, CA 761 X VI)

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  252. Protokoll der Geschäftsführerkonferenz vom 22. März 1934 (ADW, CA 761 X VI)

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  253. Rundschreiben V 24/34 des Amtes für Volkswohlfahrt vom 13. Juni 1934 (ADW, JK 42)

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  254. Protokoll der Geschäftsführerkonferenz vom 16. Juni 1934 (ADW, CA 761 X VI)

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  255. Siehe: Schreiben Hilgenfeldt an Reichsfinanzministerium vom 30. Juni 1934 (BAK, R 2/19197)

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Hammerschmidt, P. (1999). Zur Umgestaltung der wohlfahrtspflegerischen Landschaft in den Jahren 1933/34. In: Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09788-4_4

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