Auszug
Die Entwicklung und Verbesserung der motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer und Kraft durch Training ist ein Prozess, der biologischen Gesetzmäßigkeiten, also Naturgesetzen unterliegt. Der Begriff „Gesetz“ darf aber inhaltlich nicht mit dem gleichlautenden Begriff aus der Rechtsordnung verwechselt werden: Letzteres ist eine in irgendeiner Weise von Menschen aufgestellte Norm, festgehalten meist in Form von Geboten und Verboten. Deren Verletzung wird in der Regel mit ebenfalls von Menschen erlassenen Strafen sanktioniert. Diese begriffliche Identität von Strafgesetz und Naturgesetz verleitet manchmal dazu die Existenz von Gesetzen für das Training abzulehnen. Es wird dies als unvereinbar mit der Individualität der Menschen empfunden, die eben nicht „nach Vorschrift“ behandelt werden können.
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Haber, P. (2009). Zehn Allgemeine Grundregeln Des Trainings. In: Leitfaden zur medizinischen Trainingsberatung. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-75636-2_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-211-75636-2_9
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