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Zahnarzt

02.02.2021 | Zahnmedizin

Der erste Schritt ist getan

verfasst von: Sonja Streit

Ende 2020 haben alle Parteien den Entschließungsantrag zur Einführung einer staatlich geregelten und offiziell registrierten Ausbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie einstimmig im Nationalrat beschlossen, allein die Umsetzung benötigt noch Zeit. Und zwischen Zahnärztekammer und Verband Österreichischer (VÖK) Kieferorthopäden sind auch noch nicht alle Differenzen ausgeräumt.

Bis vor gut zweienhalb Monaten war Österreich als vorletztes Land innerhalb der Europäischen Union, in dem es keine anerkannte Ausbildung im Sonderfach Kieferorthopädie gab – trotz durchaus vorhandenem Engagements für die Einführung einer solchen. An besagtem Novembertag erfolgte ein einstimmiger Nationalratsbeschluss hinsichtlich dieses Anliegens, für das sich DDr. Silvia Silli, Präsidentin des VÖK, seit mehr als zwei Jahrzehnten einsetzt.

Diverse Hürden

Was als erfreuliche Entwicklung bezeichnet werden kann, ist allerdings mit diversen Hürden verbunden und wird bis zur Umsetzung noch einige Zeit benötigen, wie Silli erklärt: „Wir haben mittlerweile auf Nachfrage unsererseits eine Bestätigung der zuständigen Juristin, dass das Gesundheitsministerium der Aufforderung des Nationalrats selbstverständlich nachkommen wird. Allerdings fehlt der politische Auftrag durch den zurzeit amtierenden Gesundheitsminister bedauerlicherweise nach wie vor. Dabei handelt es sich um eine reine Formsache.“ Der Beschluss bestehe zunächst nur auf dem Papier, so die Expertin. „Durch die derzeit herrschende Pandemie ist unser Anliegen verständlicherweise in den Hintergrund gerückt. Das ist ein kleiner Wermutstropfen, mit dem wir leben müssen.“ Eine strukturierte, umfassende praktische und theoretische Ausbildung sei die Grundvoraussetzung für eine optimale und vor allem sichere Versorgung der Patienten.

Klare Vorstellungen

Die Dauer der welt- und europaweit üblichen Ausbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist bereits ebenso definiert wie ihr Ablauf. „Es handelt sich um eine volluniversitäre postgraduelle Ausbildung. Das bedeutet, dass man im Anschluss ans Zahnmedizinstudium, das zwölf Semester umfasst, weitere drei Jahre an der Universität ausgebildet wird“, präzisiert Silli. „So läuft das auch in anderen EU-Ländern ab – es handelt sich um eine EU-konforme postgraduelle Vollzeitausbildung.“

Da seit Jahrzehnten in Österreich kieferorthopädische Fachabteilungen an den Universitäten existierten, könnten die dort Tätigen als Ausbilder fungieren. „In Österreich arbeiten und lehren Universitätsprofessoren für Kieferorthopädie, die sich in dem Fach habilitiert haben.“ Laut Silli eine groteske Situation, denn es gebe die Abteilungen, die Professoren, die Oberärzte und die Ausbildung an den Kliniken, aber bisher ohne offizielles Curriculum oder Abschluss. „Ohne Berufstitel, ohne Berufsregister und dadurch auch ohne EU-rechtliche Anerkennung. Aber die Institutionen, die das Wissen vermitteln, die gibt es. Die müssen nicht neu erfunden oder neu geschaffen werden.“ Ein klarer Vorteil, der für die Einführung des Fachzahnarztes spricht. Silvia Silli führt aus: „Es wird ja bereits seit vier Jahrzehnten dafür plädiert, den Fachzahnarzt einzuführen. Der emeritierte Vorstand der Wiener Zahnklinik, Prof. Dr. Bantleon, setzt sich ebenso dafür ein, wie es bereits sein Vater getan hat. Wir selbst kämpfen seit über 20 Jahren und tun es noch immer.“

In den letzten sechs Jahren hätten im Bundesministerium für Gesundheit immer wieder Sitzungen stattgefunden, gemeinsam mit der Zahnärztekammer, mit den Universitäten und dem Verband der Österreichischen Kieferorthopäden. Im Rahmen dieser seien Details besprochen und das Curriculum beschlossen worden. Dieses beinhalte, wie viel Theorie, wie viel praktische Ausbildung usw. alles umfassen sollte. Wie viele Ausbildungsplätze es geben werde, sei allerdings noch nicht fixiert. „Die Universitäten, darunter auch die privaten wie die Sigmund Freud-Universität und die Donau-Universität, haben bereits ihre Kapazitäten kundgetan. Die wirklichen Details folgen allerdings erst.“

Übergangsregelungen unabdingbar

Wenngleich es den Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Österreich offiziell noch nicht gibt, wurden in den letzten Jahrzehnten natürlich dennoch Patienten kieferorthopädisch behandelt. Vor Einführung desselben stellen sich in diesem Bereich Tätige verständlicherweise die Frage, ob sich für sie etwas ändern wird oder sie zum Beispiel zusätzlich eine Prüfung absolvieren müssen. „Das ist derzeit Gegenstand der Verhandlungen. Es gibt Vorschläge seitens der Zahnärztekammer sowie vom Verband der Österreichischen Kieferorthopäden, aber da ist noch keine endgültige Einigung erfolgt“, erklärt Silli. Immer, wenn eine neue Ausbildung eingeführt werde, gebe es für einen definierten Zeitraum Übergangsbestimmungen, im Fachjargon spreche man von „erworbenen Rechten“.

Bei der Definierung dieser Übergangsbestimmungen handle es sich um nationales Recht. DDr. Claudius Ratschew, Präsident der Landeszahnärztekammer Wien, gibt zu bedenken: „Würden wir den Fachzahnarzt ohne diese Regelungen einführen, käme es zu einer Überschwemmung des österreichischen Marktes durch Fachzahnärzte aus dem Ausland. Es entstünden also Nachteile für heimische Kieferorthopäden, da es den Titel ja offiziell in Österreich noch nicht gibt.“

Erfahrung als Voraussetzung

Seitens der EU gilt, dass jeder Zahnarzt in den letzten fünf Jahren, bevor die neue Ausbildung in Kraft tritt bzw. wenn er Fachzahnarzt werden will, mindestens drei Jahre lang kieferorthopädisch tätig gewesen sein muss. „Sonst könnte ja rein theoretisch auch ein Zahnarzt, der sich auf Implantologie und Chirurgie spezialisiert und keine einzige kieferorthopädische Behandlung gemacht hat, diesen Titel beantragen“, erklärt Silli diese Maßnahme. Das dürften dann aber nur Zahnärzte, die in einem bestimmten Umfang kieferorthopädisch tätig waren.

Die Anzahl der laufend behandelten Patienten sei dabei auch entscheidend, so Silli. „In den Übergangsbestimmungen werden allerdings unterschiedliche Gruppen definiert. Manche kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte werden automatisch anerkannt, sie müssen nur einen Antrag stellen und keinerlei Zusatzerfordernisse erfüllen. Diese Gruppe ist unstrittig, denn das sind die, die drei Jahre Vollzeit auf der Universität waren. Dann gibt es viele, die sich neben ihrer Praxistätigkeit freiwillig spezialisiert und die Ausbildung beispielsweise im Ausland absolviert haben und seit Jahrzehnten Patienten kieferorthopädisch betreuen. Für diese wird derzeit nach einer Lösung bzw. Regelung gesucht.“

Der politische Auftrag zur legistischen Umsetzung wurde bereits im November 2018 von der Gesundheitsministerin der vorherigen Koalition, Beate Hartinger-Klein, erteilt. Doch die Ibiza-Affäre 2019 und die darauffolgende Angelobung der neuen Regierung im Jänner 2020 sowie die Corona-Pandemie verzögerten die Realisierung immer weiter. „Wir haben den zuständigen Beamten in all der Zeit natürlich immer wieder geschrieben, ob die legistische Umsetzung, um die es einzig und allein geht, stattfinden wird, denn alles andere ist abgeschlossen. Man hat uns etliche Male vertröstet und wir haben jedes Mal darauf hingewiesen, dass es ja den politischen Auftrag gebe.“ Plötzlich hieß es, so DDr. Silli, Minister Anschober gehöre einer anderen Partei an und könne das nicht automatisch übernehmen. Das müsse erst geprüft werden. „Wir sind also quasi wieder zurück zum Start gegangen. Deshalb haben wir vom VÖK uns noch einmal die Mühe gemacht, alle Gesundheitssprecher zu kontaktieren. Es ging diesmal etwas schneller, da unser Akt im Ministerium schon Schränke füllen muss.“ Die Sitzungsprotokolle seien ja bereits vorhanden, das müsse nicht mehr neu verhandelt werden. Die zuständigen Sachbearbeiter seien dieselben, ebenso ihre Ansprechpartner im Ministerium. „Sie brauchen aber einen Regierungsauftrag.“

Benachteiligung verhindern

Warum die Einführung des Fachzahnarztes in Österreich noch immer nicht erfolgt ist und es diesbezüglich Gegner gibt, ist für DDr. Silvia Silli nicht zu verstehen. „Es sind alle dafür, nur die Zahnärztekammer ist dagegen, obwohl es dafür keinen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund gibt. Wenn es der Stand der Wissenschaft erfordert, eine vertiefte Ausbildung einzuführen, ist das im Sinne aller, vor allem aber im Sinne der Patienten. Niemand verstehe, warum das immer wieder abgeblockt wurde. Ich denke, es gibt keinen objektivierbaren Grund.“ Die Kammer sei sogar per Gesetz verpflichtet, neue Ausbildungen einzuführen, wenn es der Stand der Wissenschaft erfordere.

MR Claudius Ratschew hält dagegen: „Die Zahnärztekammer begrüßt es selbstverständlich, dass dieser Fachzahnarzt eingeführt wird. Wir haben das von Anfang an befürwortet. Es gab im Gesundheitsministerium diesbezüglich sogar einen Arbeitskreis, zu dem die Österreichische Zahnärztekammer ebenso zählt wie die Universitäten, bzw. existiert dieser noch immer, wurde aber schon länger nicht mehr einberufen. Unter allen Teilnehmern desselben wurde einstimmig beschlossen, dass der Fachzahnarzt eingeführt wird.“ Das Projekt scheitere derzeit noch an der Frage nach den Übergangsregelungen für die hier tätigen Kieferorthopäden. „Der österreichische Zahnarzt, der dieselbe Qualifikation hat wie Kollegen aus dem Ausland, die sich hier niederlassen, wenn auch nicht mit dem Status Fachzahnarzt, muss die Möglichkeit haben, seine Expertise gleichwertig einsetzen zu können. Da es diesen Status hierzulande bisher nicht gab, existiert kein einziger österreichischer Fachzahnarzt. Würden wir ab morgen den Fachzahnarzt einführen, gäbe es nur sehr wenige Kollegen in Österreich, die diesen Status erfüllen, weil dieser eine dreijährige universitäre Ausbildung erfordert. Somit wäre das zum Nachteil praktisch aller in Österreich ausgebildeten Zahnärzte“, ist MR Dr. Ratschew überzeugt. „Das kann nicht im Interesse unserer Standesvertretungen sein. Wir möchten eine Gleichstellung unserer Experten mit jenen aus dem Ausland und das setzt eine Übergangsregelung voraus. Es liegt am Gesundheitsministerium, wie schnell das geht – von unserer Seite können wir sofort starten. Verständlicherweise ist unser Anliegen vor dem Hintergrund der Pandemie ein wenig aus dem Fokus geraten.“

Auch aus Sicht von Silli spricht nichts gegen eine schnelle Umsetzung. Allerdings sei diese nicht möglich, denn: „Die Zahnärztekammer behauptet, es handele sich um ein Jahrhundertprojekt und verbreitet leider auch Fake News, um dagegen zu argumentieren. Sie führt zum Beispiel an, Zahnärzte dürften nicht mehr kieferorthopädisch arbeiten, wenn der Fachzahnarzt kommt. Das nennt man einen Tätigkeitsvorbehalt, was totaler Unsinn ist. Jeder Zahnarzt darf weiterhin Kieferorthopädie anbieten.“

Zukunftswunsch: anerkannte Expertise

Unabdingbar sei eine entsprechend vertiefte Ausbildung der Ärzte, wenn komplexe und schwerste Fehlstellungen zu behandeln seien. „Unser Argument ist die Qualitätssicherung zum Schutz der Patienten.“ Als die Gratiszahnspange vor fünf Jahren eingeführt wurde, habe man laut Silli an jeden einzelnen Nationalratsabgeordneten geschrieben.

Eine Neuregelung des längst überholten alten, aus dem Jahr 1957 stammenden Kassenvertrags sei natürlich schon im Sinne des VÖK gewesen. „Aber bei diesem Projekt wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Nicht jeder Zahnarzt kann schwere oder schwerste Kieferfehlstellungen behandeln. Man hätte zuerst die Ausbildung definieren und regeln und erst dann das neue Gesetz auf den Weg bringen sollen. Das hat der Gesetzgeber dann auch eingesehen und mangels existierender Ausbildungsregelungen eigene Qualifikationskriterien eingeführt.“ Man könne den Vertrag nur erhalten, wenn man gewisse Grundvoraussetzungen bzgl. Qualifikation erfülle.

Wünsche und Hoffnungen

Silvia Silli wünscht sich, „dass diese Diskussion endlich ein Ende hat. Wir leben hier in Österreich mit einem Widerspruch: Offiziell gibt es keine Spezialisten, aber gebraucht werden sie schon.“

Die eigens definierten Qualifikationskriterien bei der Gratiszahnspange seien da das beste Beispiel. In allen EU-Ländern außer Spanien und Österreich gebe es seit vielen Jahrzehnten die Ausbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. „Man muss sich mal vorstellen, dass es in der Türkei den Fachzahnarzt für Kieferorthopädie schon seit 1927, also seit 93 Jahren gibt. Die Universitäten bei uns warten schon seit Jahrzehnten darauf, mit der offiziellen Ausbildung starten zu können. Die jungen Kollegen, die sich bei uns freiwillig drei Jahre auf die Klinik begeben haben, um eine bessere Ausbildung zu erhalten, haben nicht einmal ein Zeugnis bekommen und sind daher auch nicht migrationsfähig.“ Aber die EU-Fachzahnärzte dürften nach Österreich kommen und den Titel hier führen, so DDr. Silli. „Sie dürfen sich niederlassen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in diesem Land haben. Das hat die Kammer zwar immer wieder bestritten, wurde jedoch längst vom Europarechtsexperten Prof. Obwexer juristisch untermauert widerlegt.“

Die mangelnde Unterstützung durch die Zahnärztekammer sei sehr frustrierend. „Wir wurden immer wieder mit falschen Argumenten mundtot gemacht. Daher haben wir 1997 auch den VÖK gegründet. Wir sind ein Verein, ein freiwilliger Zusammenschluss von kieferorthopädisch spezialisierten Zahnärztinnen und Zahnärzten und engagieren uns alle ehrenamtlich. Mittlerweile haben wir über 360 Mitglieder. Es ist höchste Zeit, dass man die in Österreich bislang freiwillig spezialisierten Kollegen sichtbar macht und die Ausbildung EU-konform regelt, damit die bei uns ausgebildeten Kieferorthopäden auch im EU-Raum anerkannt werden. Ich hoffe, dass sich das bald ändert und wir nicht mehr kämpfen müssen.“

Bleibt zu hoffen, dass der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bald auch in Österreich kein Wunschtraum mehr ist und das Projekt zur Zufriedenheit aller in Angriff genommen und umgesetzt werden kann. In einem Land wie Österreich, dessen Gesundheitssystem zu den besten der Welt gehört und in dem man sowohl human- als auch zahnmedizinisch auf höchstem Niveau behandelt wird, ist es vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit, bis auch diese Ausbildung zum Angebot an den Universitäten gehört. Gut Ding braucht Weile.

Metadaten
Titel
Der erste Schritt ist getan
Publikationsdatum
02.02.2021
Zeitung
Zahnarzt
Ausgabe 1-2/2021

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