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Erschienen in: Journal für Gynäkologische Endokrinologie/Schweiz 2/2020

01.06.2020 | Blick über den Tellerrand

Wechseljahre in der anwaltlichen Praxis

Vermeidung von Prozessen und Schutz vor Haftung und Vermögensverlust im Gesundheitswesen durch Compliance-Management-Systeme (CMS)

verfasst von: Nadia Schwirtzek, Franziska Frankowiak

Erschienen in: Journal für Gynäkologische Endokrinologie/Schweiz | Ausgabe 2/2020

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Auszug

„Studienergebnisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass Wirtschaftskriminalität ein dauerhaftes Thema für die Geschäftsleitung, den Vorstand und den Verwaltungs- bzw. die Aufsichtsräte ist und entsprechend ernst genommen wird.“1 Hinzu kommt die potenzielle persönliche Haftung, nicht nur von Führungskräften, sondern auch der Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens. Es handelt sich dabei um ein internationales Problem mit Schäden grossen Ausmasses, Reputations- und Wertverlust bei Unternehmen durch Straftaten, die in Unternehmen, an Unternehmen und durch Unternehmen begangen werden2. Dabei können alle Mitarbeiter/-innen, Führungskräfte und Organe eines Unternehmens dieses durch kriminelle Handlungen, auch im Zusammenwirken mit externen Dritten, schädigen, z. B. um unlautere Wettbewerbsvorteile zu erlangen. CMS können die Risiken kriminellen oder wettbewerbswidrigen Verhaltens minimieren. Der Begriff „Compliance“ wurde erstmals mit dem sog. „Siemens-Skandal“ oder der „Siemens-Schmiergeldaffäre“ im November 2006 einer breiten Öffentlichkeit bekannt [1]. Compliance bezeichnet die Gesamtheit der Massnahmen, die ein Unternehmen einleitet, um sicherzustellen, dass die extern vorgegebenen Regeln eingehalten werden. Zusätzlich sind die Ableitung interner Regeln und deren Einhaltung Aufgabe des CMS. Der Begriff Compliance ist also relativ jung in seiner Verwendung für die Rechtstreue von Unternehmen; eine Selbstverständlichkeit ist, dass Unternehmen Gesetze einhalten müssen. Hierfür tragen unmittelbar Geschäftsführer und Vorstände Sorge [2]. Diese Aufgabe kann durch eine systematische Herangehensweise gemeistert werden, indem Regeln identifiziert und in den Unternehmensalltag übersetzt werden, die Kommunikation an die Mitarbeiter durch deren Schulung, sodass sie die für sich relevanten Regularien kennen und sich an diese halten, sowie die Veränderung von Prozessen, sodass diese regelkonform sind3. Die Compliance-Anforderungen ergeben sich für jedes Unternehmen individuell, insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten4:
  • Strafrecht, insbes. Korruption (Bestechungsdelikte), Betrug
  • Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Warenverkehr
  • Medizinrecht, insbes. Abrechnung, Arzneimittel, Arzthaftung, Berufsrecht der Heilberufe, Medizinprodukte und deren Betrieb
  • Arbeitsrecht
  • Datenschutz
  • Kapitalmarktrecht (Publizitätspflichten)
  • Produkthaftungs- und Verbraucherrecht
  • Steuern/Sozialabgaben
Fußnoten
1
KPMG Wirtschaftskriminalität Deutschland, Österreich, Schweiz im Vergleich, abrufbar unter https://​www.​kpmg.​at/​uploads/​media/​pub-20130313-wirtschaftskrimi​nalitaet-de.​pdf; Kaufmann, Donatus.
 
2
Begriff der Wirtschaftskriminalität.
 
3
Die Verfasserin hat z.B. für einen international agierenden Konzern bezogen auf den Vertrieb von Medizinprodukten in den Dachländern sämtliche Verkaufsprozesse, angefangen von Marktanalyse, Produkt, Zertifizierung, Preismodell, Vertriebsverträge entwickelt, weil die vorhandenen Materialien nicht (mehr) regelkonform waren.
 
4
Internationale Bestimmungen sind ggf. zu beachten!
 
5
Insbesondere durch die Vermeidung kriminellen Verhaltens mit sehr hohem Schadenspotenzial.
 
6
Der im Wesentlichen mit dem IDW PS 980 übereinstimmt.
 
7
Im Zusammenhang mit dem ISO-Standard 19600 sehr gute Leitplanken für Compliance-Anforderung.
 
8
Informationen anlässlich Fortbildungsveranstaltungen durch Richter und Staatsanwälte.
 
9
Studie Forensic Fraud Barometer der KPMG vom 22.02.2017.
 
10
KPMG Wirtschaftskriminalität Deutschland, Österreich, Schweiz im Vergleich, abrufbar unter https://​www.​kpmg.​at/​uploads/​media/​pub-20130313-wirtschaftskrimi​nalitaet-de.​pdf.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Kaufmann D (2020) Der Betrieb, S 2 Kaufmann D (2020) Der Betrieb, S 2
2.
Zurück zum Zitat Ghassemi-Tabar N (2016) Corporate compliance, S 21 Ghassemi-Tabar N (2016) Corporate compliance, S 21
3.
Zurück zum Zitat Bundeskriminalamt (2019) Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2018 Bundeskriminalamt (2019) Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2018
Metadaten
Titel
Wechseljahre in der anwaltlichen Praxis
Vermeidung von Prozessen und Schutz vor Haftung und Vermögensverlust im Gesundheitswesen durch Compliance-Management-Systeme (CMS)
verfasst von
Nadia Schwirtzek
Franziska Frankowiak
Publikationsdatum
01.06.2020
Verlag
Springer Vienna
Erschienen in
Journal für Gynäkologische Endokrinologie/Schweiz / Ausgabe 2/2020
Print ISSN: 1995-6924
Elektronische ISSN: 2520-8500
DOI
https://doi.org/10.1007/s41975-020-00143-2

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