Schwangerschaften in der Adoleszenz sind ein globales Geschehen, welches sowohl einkommensstarke als auch einkommensschwache Länder betrifft. Eine gehäufte Tendenz lässt sich jedoch besonders bei Randgesellschaften feststellen, getrieben von Armut, fehlender Bildung oder mangelndem Arbeitsangebot [
1].
Jedes Jahr werden an die 21 Mio. Mädchen in Entwicklungsgebieten im Alter zwischen 15 und 19 Jahren schwanger. Von diesen tragen etwa 12 Mio. die Schwangerschaft aus [
2]. In Entwicklungsländern werden mindestens 777.000 Kinder von Mädchen unter 15 Jahren auf die Welt gebracht [
3]. Diesbezüglich führend sind Regionen im Osten Asiens (95.153) und im Westen Afrikas (70.423; [
4]).
In Österreich werden deutlich kleinere Zahlen verzeichnet. Im Jahr 2020 haben 1066 Mütter unter 20 Jahren ein Kind zur Welt gebracht. Davon waren zwei Mädchen jünger als 15 Jahre. Die Zahl der Teenagerschwangerschaften in Österreich sinkt seit Jahren und hat sich über die letzten 10 Jahre mehr als halbiert [
5].
Es lassen sich mehrere maßgebliche Faktoren für dieses weltweite Geschehen extrahieren. In einigen Gesellschaften sind eine frühe Heirat und eine frühe Familiengründung erwünscht, wodurch junge Mädchen bereits sehr früh unter Druck gesetzt werden [
6‐
8]. In den ärmsten Entwicklungsländern heiraten mindestens 39 % der Mädchen vor dem 18. Lebensjahr und 12 %, noch bevor sie das 15. Lebensjahr erreicht haben [
9].
In manchen Regionen wird dieses Schicksal von jungen Mädchen bewusst gewählt, um sich gegen aussichtslose Bildungs- oder Arbeitsaussichten abzusichern. Hinzu kommt der höhere Status, den eine Ehefrau und Mutter in der Gesellschaft innehat [
8].
Aber auch fehlende Bildung und Unklarheit darüber, wo und wie Verhütungsmethoden zu akquirieren bzw. wie diese anzuwenden sind, stellen ein Problem dar [
10]. Weitere Hürden sind Gesetze und Bestimmungen innerhalb eines Landes, welche die Beschaffung und Verwendung von Verhütungsmitteln erschweren können [
2].
In Österreich ist der primäre Grund eine unzureichende sexuelle Aufklärung und die damit verbundene falsche oder gar nicht erfolgte Verwendung von Verhütungsmitteln [
11].
Aber nicht nur gesellschaftliche und rechtliche Aspekte belasten Teenagerschwangerschaften. Schwangerschaften in einem jüngeren Alter können auch zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für die junge Mutter und das ungeborene Kind führen. Komplikationen rund um die Schwangerschaft und Geburt sind weltweit die führende Todesursache bei jungen Frauen im Alter von 15 bis 19 Jahren.
In einkommensschwachen Ländern und Ländern mit mittlerem Einkommen sind diese Komplikationen mit 99 % die führende Todesursache für Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren [
12].
Schwangere im Alter von 10 bis 19 Jahren haben ein höheres Risiko für Eklampsie, puerperale Endometritis und systemische Infektionen im Vergleich zu Schwangeren im Alter von 20 bis 24 Jahren [
13]. Ebenso sind unsachgemäß durchgeführte Aborte in jungen Jahren ein Risikofaktor für maternale Mortalität und Morbidität und führen auch zu bleibenden gesundheitlichen Schäden.
Die Zahl der unsachgemäß durchgeführten Aborte wird weltweit auf 3,9 Mio. jährlich geschätzt [
2]. Kinder, die von Müttern jünger als 20 Jahre auf die Welt gebracht werden, haben ein deutlich niedrigeres Geburtsgewicht, leiden an Frühgeburtlichkeit verbunden mit weiteren neonatalen Folgemorbiditäten [
13].
Kommt es zu einer Teenagerschwangerschaft, ist es wichtig, dass betroffene Jugendliche eine entsprechende Unterstützung von Personen in ihrem Umfeld, als auch von ihrem Arzt erhalten. Ziel muss es sein, die Jugendliche in alle Richtungen zu beraten und ihr die möglichen Optionen offenzulegen [
11].
Die junge Patientin muss bei einer Schwangerschaft in folgende Richtungen beraten werden [
14]:
Bei der Wahl der anonymen Geburt bzw. der Babyklappe wird das Kind einer Pflegefamilie übermittelt. Bei beiden Möglichkeiten hat die Mutter sechs Monate Zeit, ihre Entscheidung rückgängig zu machen [
11].
Weitere Angebote bieten spezielle Beratungsstellen und Einrichtungen:
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„YoungMum“ wurde vom Krankenhaus Göttlicher Heiland gegründet und befindet sich seit 2019 im Krankenhaus St. Josef. Es bietet eine kostenlose Anlaufstelle für schwangere Mädchen im Alter von 14 bis 20 Jahren und ihre Partner, die sich dazu entschlossen haben, ihr Kind auf die Welt zu bringen. Eine Betreuung besteht während der Schwangerschaft, der Geburt und bis hin zum ersten Lebensjahr des Kindes. Ein ganzes Team bestehend aus Hebammen, GynäkologInnen, SozialpädagogInnen sowie PsychologInnen steht zur Verfügung. Nach der Geburt stehen die Stillberatung, die Organisation des Babyalltags, die Einbindung des Partners/der Eltern sowie die Organisation im Vordergrund [
11].
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Mädchensprechstunde: erfolgt in der gynäkologischen Facharztordination, wo die Patientinnen alles über Sexualität, Verhütung sowie die Abläufe einer gynäkologischen Untersuchung erfahren können. Welche Ordinationen dieses Service bereits anbieten, findet man unter maedchensprechstunde.com [
11].
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First-love-Beratungsstellen und -Ambulanzen: können von Jugendlichen anonym, kostenfrei und ohne Voranmeldung besucht werden. Es erfolgen eine Beratung und eine gynäkologische Untersuchung sowie die Besprechung und Aufklärung über Sexualität, Verhütung, Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch.
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Beratungsstellen über die MA 11 in Wien: hier informieren SozialarbeiterInnen sowie ÄrztInnen über Empfängnisverhütung, die Pille danach, einen Schwangerschaftsabbruch oder Geschlechtskrankheiten. Schwangere Mädchen und Frauen können sich vertrauensvoll an Familienplanungsstellen wenden.
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Familienberatungsstellen
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Aktion Leben
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Rat auf Draht
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Österreichisches Jugendportal
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Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [
15]
Abschließend soll noch die rechtliche Grundlage bei minderjährigen Müttern in Österreich erwähnt werden. Wenn die Mutter minderjährig ist, so hat sie selbst keinen Anspruch auf das Sorgerecht ihres Kindes. Bis zu ihrem 18. Geburtstag wird ihr vom Kinder- und Jugendhilfeträger (Jugendamt) ein Vormund für das Kind bestellt. Dieser Vormund können der Vater des Kindes oder die Eltern der jungen Mutter sein. Sollte es keine geeignete Person im Umfeld geben, so übernimmt das Jugendamt die Obsorge und teilt sich diese mit der jungen Mutter. Die gesetzliche Vertretung und die Vermögensverwaltung des Kindes werden vom Vormund übernommen. Das Kind darf jedoch bei seiner Mutter leben, wird von dieser gepflegt und betreut [
11].
Einhaltung ethischer Richtlinien
Für diesen Beitrag wurden von der Autorin keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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