Abgrenzung von CIRS und Hinweisgebersystemen
- 23.09.2025
- Risikomanagement
- Online-Artikel
Hinweisgebersysteme und Critical-Incident-Reporting-Systeme (CIRS) sind Meldesysteme mit unterschiedlichen Zielen und Anwendungsbereichen.
Hinweisgebersysteme
Hinweisgebersysteme im Rahmen eines Compliance-Management-Systems (CMS) dienen der Meldung, Aufklärung und Sanktionierung von Compliance-Verstößen. Dazu zählen Rechtsverletzungen und interne Regelverstöße. Der Ansatz ist überwiegend repressiv: Verstöße sollen aufgedeckt, aufgeklärt und gegebenenfalls sanktioniert werden. Gleichzeitig leiten Unternehmen aus den gemeldeten Fällen präventive Maßnahmen ab, um künftige Verstöße zu verhindern.
Critical-Incident-Reporting-Systeme (CIRS)
CIRS hingegen fokussiert auf präventive Ziele und ist ein Bestandteil des klinischen Risikomanagements in Deutschland. Es dient der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und basiert auf dem Fünften Sozialgesetzbuch (§§ 135 ff. SGB V). Krankenhäuser müssen gemäß § 135a Abs. 2 SGB V ein Risikomanagement- sowie Fehlermeldesystem einrichten. Das klinische Risikomanagement analysiert systematisch klinische Zwischenfälle, um die Patientensicherheit zu erhöhen und Gefahren zu verringern. Beschäftigte im Gesundheitswesen sollen durch solche Systeme frühzeitig auf Risiken in der medizinischen Versorgung aufmerksam gemacht werden. Durch gezielte Handlungsempfehlungen und Prozessanpassungen können identifizierte Gefahren reduziert oder vermieden werden.
Historische Einordnung von CIRS
Die Wurzeln von CIRS liegen in der Critical Incident Technique, einer Beobachtungsmethode aus der Luftfahrt. Diese Methode dient der Analyse sicherheitsrelevanter Ereignisse und deren Ursachen. Auf dieser Grundlage entwickelte die NASA das Aviation Safety Reporting System (ASRS), das als Vorbild für heutige medizinische Meldesysteme gilt. 1995 führte ein Schweizer Krankenhaus erstmals ein dauerhaftes Fehlermeldesystem ein, um unerwünschte Vorfälle zu erfassen und Fehlerquellen zu verringern. In Deutschland begann die Diskussion über solche Systeme Anfang der 2000er-Jahre. 2002 führte die Universitätsklinik Marburg ein CIRS im Rahmen eines Pilotprojekts ein. 2007 sprach sich das Aktionsbündnis Patientensicherheit für die Einführung solcher Systeme aus, und 2014 wurde CIRS durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses für Krankenhäuser verpflichtend.
Funktionsweise und Ziele von CIRS
CIRS ermöglicht die Meldung kritischer Ereignisse oder Beinahezwischenfälle. Ziel ist die Analyse von Fehlern, Risiken und sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, um daraus präventive Maßnahmen abzuleiten. Krankenhäuser können auf diese Weise aus Vorfällen lernen, Abläufe optimieren und ähnliche Ereignisse künftig verhindern. Auch fehlerhafte Medizinprodukte lassen sich durch die gesammelten Daten identifizieren und austauschen. Im Mittelpunkt steht die kontinuierliche Verbesserung der Patientenversorgung und -sicherheit. CIRS trägt dazu bei, Organisations- und Behandlungsprozesse regelmäßig zu überprüfen und auf Grundlage der Meldungen anzupassen. Mitarbeitende können kritische Ereignisse freiwillig und in der Regel anonym melden.
Vergleich der Systeme
Hinweisgebersysteme zielen auf die Aufklärung und Sanktionierung von Rechts- oder Regelverstößen ab, während CIRS die Verbesserung der Patientensicherheit und die Prävention von Fehlern anstrebt. Meldungen müssen jeweils geprüft werden, um festzustellen, ob sie in den Zuständigkeitsbereich des einen oder des anderen Systems fallen.
Quelle: Abgrenzung von CIRS und Hinweisgebersystemen In: Luca Kuhlmann, Tötungsdelikte im Gesundheitswesen und die Bedeutung von Compliance-Management-Systemen, Springer 2025, Hardcover 95,95 Euro: S.341-345