Jede Patientengeschichte sollte nicht nur gut dokumentiert, sondern auch sicher und vor allem sehr lange aufbewahrt werden. Bis zu 30 Jahren gibt das Gesetz als allgemeine Verjährungsfrist vor.
15.04.2019 | Recht
15.04.2019 | Recht
Jede Patientengeschichte sollte nicht nur gut dokumentiert, sondern auch sicher und vor allem sehr lange aufbewahrt werden. Bis zu 30 Jahren gibt das Gesetz als allgemeine Verjährungsfrist vor.