Ein Patient behauptet, dass ein ärztlicher Kunstfehler gemacht wurde: Steht in solchen Fällen neben dem drohenden Verlust des ärztlichen Rufs auch der finanzielle Ruin ins Haus? Nicht, wenn man sich danach richtig verhält, so Mag. Markus Lechner.
30.04.2018 | Recht