Zum Inhalt

Patient:innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung

Erschienen in:

Auszug

Ziel des Artikels ist es, in komprimierter Form wesentliche praxisrelevante Inhalte zum Thema Patient:innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung, basierend auf den bestehenden österreichischen Normen sowie unter Berücksichtigung medizinethischer Überlegungen, zu vermitteln. Vervollständigend dazu sei hier die Sterbeverfügung erwähnt, welche thematisch an anderer Stelle dieser Ausgabe der ANÄSTHESIE NACHRICHTEN (DFP-Fortbildung Assistierter Suizid: Handlungsempfehlungen für den klinischen Alltag) ausführlich behandelt werden soll. Es handelt sich dabei um juristische „Tools“, die im Wesentlichen zwei Funktionen haben: Erstens, Patient:innen normativ zu Autonomie und Selbstbestimmung zu verhelfen, und zweitens, dem medizinischen Personal eine Vorstellung des (authentischen) Patient:innenwillens zu vermitteln (Tab. 1).
Tab. 1
Juristische „Tools“ zur Stärkung der Patient:innenautonomie und medizinethische Informationsquellen zur patientenorientierten Behandlung
Patient:innenverfügung
Patient:in definiert medizinische Maßnahmen die sie:er im Falle des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit ablehnt
Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung (gewählt, gesetzlich, gerichtlich)
Bestimmt eine Person, die die:den Patient:in rechtswirksam in bestimmten Bereichen (z. B. medizinischen Belange) vertreten kann, wo die:der Patient:in selbst nicht entscheidungsfähig ist
Sterbeverfügung
Willenserklärung der:des Patient:in, ihr:sein Leben selbst beenden zu wollen
Titel
Patient:innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung
Verfasst von
Dr. Paul Köglberger, LL.M.
Jürgen Wallner
Barbara Postl-Kohla
Publikationsdatum
01.05.2023
Verlag
Springer Vienna
Schlagwort
Recht für Ärzte
Erschienen in
Anästhesie Nachrichten / Ausgabe 2/2023
Print ISSN: 2617-2127
Elektronische ISSN: 2731-3972
DOI
https://doi.org/10.1007/s44179-023-00149-8
Dieser Inhalt ist nur sichtbar, wenn du eingeloggt bist und die entsprechende Berechtigung hast.
Bildnachweise
Patientenverfügung/© PhotographyByMK / stock.adobe.com