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Jetzt wird's ernst mit E-Health

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Das Gesundheitsministerium legt den genauen Fahrplan für die digitale Speicherung von Gesundheitsdaten fest. Wir haben die Eckpunkte.

  • Ab 1. Juli 2025 müssen niedergelassene Ärzte und Ärztinnen Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Bilder speichern, also zum Beispiel Röntgenbilder, MRT, CT etc.
  • Ab 1. Jänner 2026 müssen alle relevanten Gesundheitsdaten in der ELGA gespeichert werden, sofern keine spezifischen Sonderregelungen bestehen:
  1. Labor- und Radiologiebefunde (Röntgen, MRT, CT etc.) von Krankenanstalten während stationärer, ambulanter oder telemedizinischer Behandlung;
  2. Verschreibungen von Medikamenten von freiberuflichen Ärzten und Ärztinnen ohne Kassenvertrag;
  3. Verschreibungen von Medikamenten von hausapothekenführenden Ärzten und Ärztinnen
  4. Pflegesituationsberichte von Pflegeheimen
  • Ab 1. Jänner 2028 müssen Krankenanstalten sowie niedergelassene Ärzt:innen auch Pathologiebefunde speichern.
  • Ab 1. Jänner 2030 müssen Krankenanstalten und niedergelassene Fachärzt:innen auch sonstige fachärztliche Befunde im Rahmen der ambulanten Behandlung speichern.

Der Fahrplan ist in einer Verordnung von Bundesminister Johannes Rauch festgeschrieben. Das Geld für den Aufbau dieser Dienste durch die ELGA GmbH ist von Bund, Ländern und Sozialversicherungen langfristig zugesagt worden, nämlich- 51 Millionen Euro pro Jahr.

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