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Psychotherapeutische Versorgungssituation in Österreich: Aktuelle Daten zur Inanspruchnahme von Psychotherapie und personellen Verfügbarkeit von Psychotherapeut:innen

  • Open Access
  • 14.11.2025
  • übersichtsarbeit
Erschienen in:

Zusammenfassung

Eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung erfordert sowohl genügend verfügbare Psychotherapeut:innen, als auch ausreichend kassenfinanzierte Leistungen. Ziel dieses Beitrags ist, eine aktuelle Einschätzung der messbaren quantitativen Komponenten der psychotherapeutischen Versorgung in Österreich zu ermöglichen, indem Daten zur personellen Ausstattung von Psychotherapeut:innen (inkl. regionaler Verfügbarkeit) und Daten zur Inanspruchnahme (Behandeltenzahlen) teil- und vollfinanzierter Psychotherapie integriert betrachtet werden und im Verhältnis zum Bedarf in der Bevölkerung bewertet werden. Die Analyse zeigt, dass rund 11.676 Psychotherapeut:innen zur Verfügung stehen, wovon ca. 27 % über 65 Jahre alt sind, und vergleichsweise geringe Behandlungskapazitäten aufweisen. Die wöchentliche Versorgungstätigkeit pro Therapeut:in liegt bei 21 h (Median), womit etwa 669.100 Personen jährlich versorgt werden könnten (7,5 % der Bevölkerung). Gleichzeit werden rund 199.250 Personen durch teil- oder vollfinanzierte Psychotherapie erreicht (2 % der Bevölkerung; mit vollfinanzierter Psychotherapie nur 1 % der Bevölkerung; Jahr 2022). Dem gegenüber stehen Behandlungsbedarf und -bereitschaft (für Psychotherapie, klinisch-psychologische Behandlung, psychotherapeutische Medizin, psychiatrische Behandlung) von ca. 9 % der Bevölkerung.
Die derzeitige Struktur kassenfinanzierter psychotherapeutischer Leistungen reicht nicht aus, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die personelle Verfügbarkeit an Psychotherapeut:innen ist deutlich höher als das aktuelle Angebot an kassenfinanzierter Psychotherapie. Eine deutliche Ausweitung (Verdrei- bis Vervierfachung) vollfinanzierter Psychotherapie ist notwendig.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

Einleitung und Hintergrund

Psychotherapie gilt als eine zentrale Säule in der psychosozialen Versorgung. Hindernisse wie Wartezeiten (Singer et al. 2022), Stigmatisierung (Deres et al. 2020; Henderson et al. 2013; Sagerschnig et al. 2018; Schomerus 2009), mangelnde psychosoziale Gesundheitskompetenz (Wancata 2017; Jorm 2019) oder Kosten bzw. ein niedriger sozioökonomischer Status Behandelter (Epping et al. 2017) erschweren den zeitnahen und kontinuierlichen Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung allerdings erheblich. Vielerorts reicht das Angebot insgesamt nicht aus, um den bestehenden Versorgungsbedarf zu decken (Alonso et al. 2004; Löffler-Stastka und Hochgerner 2021; Mack et al. 2014; Gaebel et al. 2016). Dementsprechend wird nur ein Teil der Betroffenen tatsächlich durch psychosoziale Versorgungsangebote (d. h. in vielen Fällen durch psychologische, psychotherapeutische oder ärztliche Behandlung) erreicht. Trotz einer 1‑Jahres-Prävalenz psychischer Erkrankungen von 22,7 % (Wancata 2017) erhalten nur ca. 4 % kassenfinanzierte Psychotherapie (Gruber et al. 2024). Chronisch Erkrankte und Reha-Patient:innen sind besonders benachteiligt (Schwarz et al. 2022); viele warten lange oder zahlen selbst (Riffer et al. 2018, 2022; Tanios et al. 2020).
Eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung hängt jedoch nicht allein vom Angebot voll- oder teilfinanzierter Psychotherapieplätze ab, sondern in gleicher Weise von der personellen Verfügbarkeit qualifizierter Psychotherapeut:innen. Trotz ihrer Bedeutung für die Bedarfsplanung, liegt für Österreich keine umfassende Bewertung des Versorgungsgrades vor, die sowohl aktuelle Daten zur personellen Verfügbarkeit von Psychotherapeut:innen, zusammen mit der Inanspruchnahme voll- und teilfinanzierter Psychotherapie, berücksichtigt. Ziel dieses Beitrags ist, eine aktuelle Einschätzung der psychotherapeutischen Versorgung in Österreich zu ermöglichen. Dieser Artikel beleuchtet die messbaren quantitativen Komponenten der psychotherapeutischen Versorgung, nämlich in welchem Ausmaß das psychotherapeutische Angebot (bspw. Anzahl an Therapeut:innen) in Versorgung umgesetzt wird (bspw. Zahl behandelter Personen) bzw. wie viele Patient:innen durchschnittlich pro Psychotherapeut:in versorgt werden im Verhältnis zum Bedarf (Versorgungsgrad).1 Angesichts sich verändernder Versorgungsrealitäten (bspw. demografische Entwicklungen der Berufsgruppe der Psychotherapeut:innen, sowie die steigende Anzahl der zur Verfügung stehenden Psychotherapeut:innen) und hoher Prävalenzzahlen psychischer Erkrankungen (OECD & European Observatory on Health Systems and Policies 2023; World Health Organization 2024; 2025) ist eine aktuelle Darstellung und Bewertung der Versorgungslage von hoher Relevanz.

Methode

Der Versorgungsgrad2 wird anhand der Indikatoren personelle Verfügbarkeit von Psychotherapeut:innen und Bedarfsgerechtheit des Angebots3 bewertet. Für diesen Artikel wird die Bedarfsgerechtigkeit über das quantitative Angebot an psychotherapeutischer Behandlung operationalisiert (Schaffenberger et al. 2004). Wäre das Angebot bedarfsgerecht, hätte jede behandlungsbedürftige Person Zugang zu passender Psychotherapie. Grundlage der Analyse bilden drei Sekundärdatenquellen. Die Daten zur personellen Verfügbarkeit stammen aus den (1) Einträgen der vom BMASGPK geführten „PsychotherapeutInnenliste“ (Stichtag 31.12.2023), die Informationen zur Anzahl, Altersstruktur und regionalen Verteilung der eingetragenen Psychotherapeut:innen enthält (Sagerschnig und Sitz 2024). Des Weiteren wurden diese Angaben durch (2) Ergebnisse der Studie von Tanios et al. (2020) ergänzt (Online-Erhebung unter Psychotherapeut:innen), welche zusätzliche Auskunft über die Wochenarbeitszeit und die Patient:innenzahlen nach Altersgruppen liefert. Daten zur Inanspruchnahme von teil- und vollfinanzierter Psychotherapie stammen aus (3) online Befragungen der Sozialversicherungsträger und Versorgungsvereine auf Basis des Jahres 2022 (Gruber et al. 2024). Erfragt wurden die Inanspruchnahme von Psychotherapie in Versorgungsvereinen und Institutionen (Sachleistung), Psychotherapie in freier Praxis mit Teilfinanzierung durch Kostenzuschüsse sowie Psychotherapie in kasseneigenen Einrichtungen.

Methodisches Vorgehen und Operationalisierung

Die Behandlungskapazitäten der in Österreich eingetragenen Psychotherapeut:innen werden vorrangig durch die gemeinsame Betrachtung von Daten zur Anzahl und Altersstruktur der Psychotherapeut:innen aus der „PsychotherapeutInnen-Liste“ (BMASGPK) sowie zu Wochenarbeitszeit und Anzahl Behandelter aus der Erhebung von Tanios et al. (2020) errechnet.
Konkret wird folgender Rechenweg zugrunde gelegt: Zur Berechnung der Behandlungskapazität wird der Median der berichteten Wochenarbeitszeit pro Psychotherapeut:in von 21 Behandlungsstunden4 (Tanios et al. 2020) herangezogen. Unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankenstandszeiten wird angenommen, dass Psychotherapeut:innen durchschnittlich 45 Wochen pro Jahr tätig sind (52 Wochen abzüglich 5 Wochen Urlaub und 2 Wochen Krankenstand5). Daraus ergibt sich eine jährliche Arbeitszeit von 945 h pro Psychotherapeut:in. Entsprechend den Erhebungen der Sozialversicherungsträger zur Inanspruchnahme kassenfinanzierter Psychotherapie liegt der Mittelwert in Versorgungsvereinen bei 13 Psychotherapieeinheiten pro behandelter Person6. Die erwartete Zahl der jährlich behandelten Personen pro Psychotherapeut:in ergibt sich somit durch Division der jährlichen Arbeitszeit (945 h) durch den durchschnittlichen Zeitaufwand für 13 Einheiten pro Patient:in. Multipliziert mit der Anzahl der in die Berechnung einbezogenen, unter 65-jährigen Psychotherapeut:innen (n = 8523) lässt sich daraus eine theoretische Gesamtkapazität für Österreich ableiten. Zusätzlich werden noch die Kapazitäten der Psychotherapeut:innen ab 65 Jahren dazugerechnet. Diese sind im Durchschnitt mit deutlich geringerem Wochenstundenausmaß tätig und behandeln insgesamt rund 8 % aller Personen (Tanios et al. 2020).
Um die Bedarfsgerechtigkeit des Angebots an kassenfinanzierter Psychotherapie zu ermitteln, wird die Anzahl der in Anspruch genommenen Leistungen aus den drei Angebotsformen summiert und der Zahl der Anspruchsberechtigten in der sozialen Krankenversicherung in Österreich gegenübergestellt (8.942.791 Personen im Jahr 2022; Dachverband der Sozialversicherungsträger 2023). Daraus wird der Anteil der durch Psychotherapie erreichten Personen in Prozent berechnet. Ob das quantitative Angebot an kassenfinanzierten psychotherapeutischen Leistungen dem Bedarf der Bevölkerung entspricht, wird schließlich durch die Gegenüberstellung des prozentuellen Anteils der erreichten Personen mit dem Anteil an Personen in der österreichischen Bevölkerung mit Behandlungsbedarf und -bereitschaft an psychotherapeutischen oder psychotherapienahen (klinisch-psychologische Behandlung, psychotherapeutische Medizin, psychiatrische Behandlung) Angeboten beurteilt (liegt laut Gruber et al. (2024) bei rund 9 %).

Ergebnisse

Ergebnisse zur personellen Verfügbarkeit

Am 31. Dezember 2023 waren 11.676 Personen in der „PsychotherapeutIinnenliste“ als berufsausübend eingetragen7. Dies entspricht einer Dichte von 12,8 Psychotherapeut:innen (PT) pro 10.000 Einwohner:innen (EW) österreichweit. Psychotherapeutische Angebote konzentrieren sich stark auf Landeshauptstädte (23,7 PT/10.000 EW), während nur 37 % der Psychotherapeut:innen außerhalb tätig sind – für zwei Drittel der Bevölkerung (7,2 PT/10.000 EW). Der ländliche Bereich wächst langsam, insgesamt steigt die Zahl der Psychotherapeut:innen in allen Bundesländern (Sagerschnig und Sitz 2024). Das Durchschnittsalter der österreichischen Psychotherapeut:innen beträgt 57,8 Jahre (s = 12,02; Frauen 56,8 Jahre, Männer 60,6 Jahre). Rund 27 % der Psychotherapeut:innen (3159 Personen) sind über 65 Jahre alt. Aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs des Durchschnittsalters ist in den kommenden Jahren mit einer Zunahme an Pensionierungen zu rechnen. Während die Zahl der Ausbildungskandidat:innen steigt (Sagerschnig et al. 2025), werden in den nächsten zehn Jahren rund 40 % der Berufsberechtigten weniger tätig sein oder in Pension gehen (Tanios et al. 2020).

Personelle Verfügbarkeit: Bezugnahme zur Studie zur Versorgungswirksamkeit von Psychotherapie in freier Praxis (Tanios et al. 2020)

Laut Tanios et al. (2020) werden 92 % der Patient:innen von Psychotherapeut:innen unter 65 behandelt, davon 52 % von 50- bis 64-Jährigen. Über 65-Jährige behandeln rund 8 %. Der Median in freier Praxis liegt bei 12 Wochenstunden (davon 10 mit krankheitswertigen Störungen); insgesamt werden im Median 21 Behandlungsstunden pro Woche geleistet (ohne Dokumentation).

Ergebnisse zur Inanspruchnahme

Durch Versorgungsvereine und Institutionen erbrachte Leistungen

Im Jahr 2022 wurden über Versorgungsvereine und Institutionen rund 95.100 Personen mit vollfinanzierter Psychotherapie versorgt, meist in 50- oder 60-minütigen Einzelsitzungen (Ø 13 Einheiten). Etwa 3307 Psychotherapeut:innen (28 % der Berufsberechtigten 2023) erbrachten rund 871.804 Einheiten kassenfinanzierter Psychotherapie.

Bezuschusste Leistungen durch Therapeut:innen in freier Praxis

Im Jahr 2022 wurden rund 964.000 Psychotherapieeinheiten (meist 50–60 min) von der Sozialversicherung bezuschusst und etwa 102.750 Personen erreicht (Ø 9 Einheiten, inklusive Erstgesprächen und Kurzzeittherapien).

Durch kasseneigene Einrichtungen erbrachte Leistungen

Psychotherapeutische Ambulanzen werden von den Landesstellen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Oberösterreich, der Steiermark und Wien betrieben. In diesen Einrichtungen wurden im Jahr 2022 rund 7000 Einheiten erbracht und 1400 Personen behandelt (Ø 5,16 Einheiten; inkl. Gruppenangebote und psychotherapeutisches Clearing).

Ergebnisse zur Bewertung der psychotherapeutischen Behandlungskapazität

Auf Basis der Berechnung ([21 Wochenstunden × 45 Wochen] ÷ 13 Einheiten) ergibt sich eine erwartete jährliche Behandlungskapazität von rund 72,7 Personen pro Psychotherapeut:in (Obergrenze an Personen pro Jahr pro Psychotherapeut:in die sich rein rechnerisch aus 13 Einheiten pro Person ergibt). Multipliziert mit der Zahl der unter 65-jährigen Psychotherapeut:innen (n = 8523) resultiert daraus eine theoretische Gesamtkapazität von etwa 619.557 psychotherapeutisch behandelten Personen pro Jahr. Addiert man 8 % (Behandeltenzahlen von Psychotherapeut:innen ab 65 Jahren) zu den 619.557 Personen, die von unter 65-Jährigen behandelt werden, ergibt sich eine Behandeltenzahl von rund 669.121 Personen pro Jahr, die von Psychotherapeut:innen in freier Praxis und in Institutionen behandelt werden könnten. Hier ist allerdings anzumerken, dass dieses Ergebnis mit 13 Behandlungseinheiten pro Patient:in pro Jahr berechnet wurde, was eine Untergrenze, im Vergleich zu empfohlener Anzahl an Behandlungseinheiten pro Patient:in pro Jahr (bspw. 30 Einheiten; Eckert 2002), darstellt.

Ergebnisse zur Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit des Angebots an kassenfinanzierter Psychotherapie

Im Jahr 2022 wurden mind. 199.250 Patient:innen (ca. 2 % der Gesamtbevölkerung) durch voll- oder teilfinanzierte Psychotherapie versorgt. Geht man davon aus, dass geschätzte 9 % der österreichischen Bevölkerung sowohl einen Bedarf als auch die Bereitschaft zur Behandlung (mit Psychotherapie, klinisch-psychologische Behandlung, psychotherapeutische Medizin, psychiatrische Behandlung) haben, ist das aktuelle Angebot an teil- und vollkassenfinanzierter Psychotherapie nicht ausreichend. Nur knapp die Hälfte der Behandelten (96.500 Personen, 48 %) wurde durch vollfinanzierte Psychotherapie in Vereinen, Institutionen und kasseneigenen Einrichtungen erreicht (ca. 1 % der Bevölkerung). Damit ist die personelle Verfügbarkeit an Psychotherapeut:innen deutlich höher, als das Angebot kassenfinanzierter Psychotherapie (199.250 Behandelte vs. 11.676 eingetragene Psychotherapeut:innen mit variierenden Kapazitäten).

Diskussion und Conclusio

Erstens zeigt die Analyse der Behandlungskapazitäten, dass von den verfügbaren Psychotherapeut:innen, unter Berücksitgung ihrer Versorgungsstunden pro Woche, theoretisch etwa 669.000 Personen jährlich versorgt werden könnten – rund 7,5 % der Bevölkerung. Tatsächlich werden aber nur etwa 199.000 Personen kassenfinanziert behandelt. Zweitens wurden 2022 rund 199.000 Personen (ca. 2 % der Bevölkerung) kassenfinanziert psychotherapeutisch versorgt, obwohl der Bedarf und die Bereitschaft (für Psychotherapie, klinisch-psychologischer Behandlung, psychotherapeutischer Medizin und/oder psychiatrischer Behandlung) bei etwa 9 % liegen (Gruber et al. 2024). Besonders limitiert ist die Vollfinanzierung, die nur 1 % erreicht.
Die psychotherapeutische Versorgung ist quantitativ nicht bedarfsgerecht. Die Diskrepanzen verdeutlichen, dass nicht die personelle Verfügbarkeit, sondern das Defizit an kassenfinanzierten psychotherapeutischen Angeboten ein Problem darstellt und vorhandene Kapazitäten ungenutzt bleiben. Obwohl Studien auf zu niedrige Behandlungsraten psychischer Erkrankungen in Europa hinweisen (Wittchen et al. 2011; Mack et al. 2014), ist ein internationaler Vergleich schwierig – bedingt durch unterschiedliche Versorgungsmodelle, Bewertungsansätze und Berufsdefinitionen (Riedel 2015). Österreich und Deutschland zeigen ähnliche strukturelle Hürden wie lange Wartezeiten und mangelnde Passung. In Deutschland hatten 2019 rund 4 % der gesetzlich Versicherten Kontakt zu Psychotherapeut:innen, bei einer Prävalenz von 27,8 % (Jacobi et al. 2016; KBV 2019; Rabe-Menssen et al. 2021).

Limitationen

Die Ergebnisse sind mit methodischen Einschränkungen zu interpretieren: Erstens basiert die Analyse ausschließlich auf Sekundär- bzw. Routinedaten, die ursprünglich nicht für die vorliegende Fragestellung erhoben wurden und an sich Limitationen aufweisen. Dies kann die Genauigkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse einschränken. Ebenso sind keine getrennten Analysen der Inanspruchnahme-Daten nach Alter, Geschlecht, sozioökonomischen Status oder Diagnosen möglich, was die Bewertung der qualitativen Aspekte der Versorgung, insbesondere in Bezug auf Versorgungswirksamkeit, erschwert. Zweitens beruht die Berechnung der Behandlungskapazität auf Annahmen (z. B. 21 Wochenstunden, 45 Arbeitswochen, 13 Einheiten pro Patient:in), die nicht für alle Psychotherapeut:innen und Patient:innengruppen zutreffen müssen. Drittens fokussiert die Analyse alleinig auf die messbaren quantitativen Indikatoren (Anzahl, Kapazität, Inanspruchnahme) der Versorgung und berücksichtigt qualitative Aspekte wie Wartezeiten oder die Passung von Angebot und Bedarf nur eingeschränkt.

Implikationen

Um den Bedarf angemessen zu decken, wäre eine Verdrei- bis Vervierfachung des Angebots an vollfinanzierter Psychotherapie erforderlich (Gruber et al. 2024). Andere psychosoziale Behandlungsformen, insbesondere klinisch-psychologische8, psychiatrische oder psychotherapeutisch-medizinische Behandlungen9, aber auch alle weiteren im psychosozialen Versorgungssystem tätigen Berufsgruppen (bspw. Sozialarbeiter:innen, Ergotherapeut:innen) sollten bei der Deckung des Bedarfs mitberücksichtigt werden.
Um die psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerechter zu gestalten, ist es einerseits notwendig, die Kontingentierung bei der Kassenfinanzierung aufzuheben, um das Angebot auf den Bedarf abzustimmen. Gleichzeitig sollte überprüft werden, ob das Angebot tatsächlich jene erreicht, die es am dringendsten benötigen, etwa Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status oder Migrationshintergrund, oder ob bestimmte Bevölkerungsgruppen unterversorgt bleiben. Zugangsbarrieren wie Stigmatisierung (Puhm et al. 2025) und geringe Gesundheitskompetenz (Rüsch et al. 2011; Jorm 2019) sollten abgebaut werden. Präventive, niederschwellige und multiprofessionelle Angebote können frühzeitig unterstützen und Versorgungslücken überbrücken. Der Ausbau psychotherapeutischer Ambulanzen (Riess et al. 2023) sowie eine verbesserte Datenlage sind zentral für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Nicht zuletzt ist unerlässlich, die Datenlage zur Struktur von Angebot und Inanspruchnahme sowie zur Qualität psychotherapeutischer oder psychotherapienaher Angebote weiter zu verbessern. Nur mit einer konsistenten und detaillierten Datenbasis kann die Versorgung nachhaltig, transparent und bedarfsgerecht geplant und weiterentwickelt werden.

Interessenkonflikt

K. Dinhof, S. Sagerschnig, Y. Sitz, B. Gruber, A. Grabenhofer-Eggerth und I. Mikulcik geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die nicht-kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die Lizenz gibt Ihnen nicht das Recht, bearbeitete oder sonst wie umgestaltete Fassungen dieses Werkes zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen. Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
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Titel
Psychotherapeutische Versorgungssituation in Österreich: Aktuelle Daten zur Inanspruchnahme von Psychotherapie und personellen Verfügbarkeit von Psychotherapeut:innen
Verfasst von
Katharina Dinhof
Sophie Sagerschnig
Yvonne Sitz
Beate Gruber
Alexander Grabenhofer-Eggerth
Irene Mikulcik
Publikationsdatum
14.11.2025
Verlag
Springer Vienna
Erschienen in
Psychotherapie Forum / Ausgabe 3-4/2025
Print ISSN: 0943-1950
Elektronische ISSN: 1613-7604
DOI
https://doi.org/10.1007/s00729-025-00297-z
1
Qualitative Aspekte der Versorgung, wie Wartezeiten, bedarfsgerechte Vergabe vollfinanzierter Therapieplätze nach sozioökonomischen Status oder Schweregrad der Störung, werden hier nicht berücksichtigt.
 
2
Ein in der österreichischen Gesundheitspolitik gängiger Begriff für „Versorgung“ oder „Versorgungsgrad“ ist die Versorgungswirksamkeit. Diese umfasst den Versorgungsgrad im Sinne der Bedarfsdeckung, aber auch Aspekte wie Zugänglichkeit, Passung und/oder Wirkung.
 
3
Weitere Indikatoren für eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung nach Schaffenberger et al. (2004) sind die geografische Erreichbarkeit, die Einhaltung von Qualitätsstandards sowie die Wahlfreiheit in Bezug auf Therapeut:in, Methode und Setting.
 
4
Zusätzlich werden im Median drei weiteren Wochenstunden zur Dokumentation angegeben.
 
5
Laut Statistik Austria (2025b) liegen die durchschnittlichen Krankenstandstage pro erwerbstätiger Person (Jahr 2024) bei 15,1 Tagen.
 
6
Der Durchschnittswert von 13 Einheiten pro behandelte Person pro Jahr ergibt sich aus aktuellen Daten (Stand 2022) der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Versorgungsvereine zu vollkassenfinanzierter Psychotherapie (Gruber et al. 2024). Dieser Ist-Wert liegt deutlich unter dem aus der Literatur empfohlenen Wert von 30 (Eckert 2002) bis 40 Einheiten pro Jahr (Riess et al. 2023). Zudem ist zu beobachten, dass der Anteil an Kurzzeittherapien zunimmt (max. 25 Einheiten pro Jahr à 50 min), wenngleich eine bedarfsgerechte Behandlung stattfindet, was die Diskrepanz zwischen tatsächlicher Versorgung und fachlich empfohlenem Behandlungsumfang zusätzlich verstärkt (Hentschel und Böker 2023).
 
7
10.297 Klinische Psycholog:innen sind mit gleichen Stichtag als berufsausübend registriert, davon verfügen 2743 (26,6 %) auch über eine psychotherapeutische Ausbildung. Ergänzend sind 444 Musiktherapeut:innen gelistet, von denen 60 (13,5 %) auch in der „PsychotherapeutInnenliste“ geführt werden (Sagerschnig und Sitz 2024).
 
8
Für klinisch-psychologische Behandlungen kann seit 01.01.2024 ein Kostenzuschuss beim SV Träger beantragt werden (BÖP 2024).
 
9
Ärzt:innen mit dem ÖÄK-Diplom „Psychotherapeutische Medizin“ (Psy3) und Fachärzt:innen für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin können – ebenso wie eingetragene Psychotherapeut:innen – Leistungen erbringen, die unter bestimmten Voraussetzungen durch Sozialversicherungsträger bezuschusst werden.
 
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