Zusammenfassung
Ausgangslage
Psychotherapie ist eine zentrale Versorgungsleistung im Gesundheitssystem, sie lindert oft lange bestehendes seelisches Leid, hilft, medizinische bzw. weitreichende volkswirtschaftliche Kosten zu reduzieren, und fördert die selbstbestimmte Entwicklung von Subjekten im Sinne ihrer psychischen Gesundheit. Dass letztere einen entscheidenden und nicht zu vernachlässigenden Faktor einer gesunden Bevölkerung darstellt, zeigen auch die Folgen der psychischen Belastungen durch die Corona-Pandemie bzw. durch ihre Bekämpfung (Riess et al. 2021). Der gesellschaftliche Wert der Psychotherapie spiegelt sich aber nicht unbedingt in der Position wider, die ihr im Gesundheitssystem eingeräumt wird. Langfristig muss Psychotherapie – parallel zur somatisch-medizinischen Versorgung – jenen Stellenwert erhalten, der ihrem Nutzen entspricht. Um die aus Planungssicht marginalisierte Position der Psychotherapie im Gesundheitssystem zu verändern und dem Vorbild jener Versorgungssysteme (vgl. Deutschland) zu folgen, welche Psychotherapie auf Krankenschein seit vielen Jahren selbstverständlich anbieten (Nübling et al. 2018), sind seriöse Planungsgrundlagen erforderlich.
Geplant wird psychotherapeutische Versorgung in Österreich dzt. nur seitens der Sozialversicherung in Hinblick auf kassenfinanzierte psychotherapeutische Leistungen – als Vertragspartner von psychotherapeutischen Versorgungsvereinen oder Betreiber von eigenen Institutionen. Allgemeine nationale Planungsgrundlagen – etwa im Rahmen des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) – mit entsprechenden Qualitätskriterien fehlen derzeit noch.
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Das Psychotherapiegesetz 2024 (BGBl. I Nr. 49/2024) sieht die Akademisierung der Psychotherapieausbildung durch Einrichten eines (ordentlichen oder außerordentlichen) Universitätsstudiums mit Bachelor- und Masterebene samt einer weiteren postgradualen Ausbildungsphase zum praktischen Kompetenzerwerb (in Kooperation mit psychotherapeutischen Fachgesellschaften) vor. Hierfür sollen psychotherapeutische Versorgungseinrichtungen, insbesondere psychotherapeutische Ambulanzen, genützt werden (Psychotherapiegesetz 2024a, §4, §14 (1), (2), (4)).
Das neue Psychotherapiegesetz thematisiert damit erstmals explizit die psychotherapeutische Versorgung, und zwar in zweierlei Hinsicht: Einerseits sollen Auszubildende in die Berufsliste Psychotherapie als Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision eingetragen werden (analog zu Psychotherapeut:innen mit abgeschlossener Ausbildung) und somit eine versorgungsrelevante Funktion haben können (vorbehaltlich der Anerkennung bzw. Finanzierung durch Kostenträger). Andererseits sollen psychotherapeutische Ambulanzen und Lehrpraxen neben bereits etablierten Versorgungseinheiten (Krankenanstalten bzw. stationären Abteilungen für Psychiatrie- oder Psychosomatik bzw. Konsiliar(-liaisons-)diensten, psychiatrischen Rehabilitationseinrichtungen, Primärversorgungseinheiten, psychosozialen Diensten etc.) und anderen klinikartigen Settings zur Versorgung mittel- bis schwergradiger psychischer Erkrankungen für die Ausbildung genützt werden. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist eine ausreichende Anzahl möglicher praktischer Ausbildungsstellen in psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen erforderlich (vgl. Psychotherapiegesetz 2024a, § 4 (15); § 14 (4)).
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) beauftragte die Koordinationsstelle Psychotherapieforschung an der Gesundheit Österreich (GÖG) damit, die Struktur von Psychotherapieambulanzen in Bezug auf Angebot, Qualitätssicherung, Kooperationsformen, organisatorischen Rahmen und Ausbildungssituation zu erfassen. Die Ergebnisse sollen als Basis zur Orientierung bezüglich der vorhandenen (Ausbildungs)Kapazitäten dienen sowie als erste Planungsgrundlage zur Formulierung von Qualitätsindikatoren (Mindestkriterien) für psychotherapeutische Ambulanzen (PTh-Ambulanzen).
Methodische Vorgehensweise
In der diesem Artikel zugrundeliegenden Untersuchung wurde der Status quo zu den vorhandenen psychotherapeutischen Ambulanzen in Österreich recherchiert. Auf Basis eines dafür entwickelten Interviewleitfadens wurden Interviews mit der geschäftsführenden und/oder psychotherapeutischen Leitung von 9 exemplarisch ausgewählten typischen psychotherapeutischen Ambulanzen geführt. Gefragt wurde nach Zielsetzung, Aufbau- und Organisationsstruktur sowie dem Angebot und den Qualitätssicherungsformen der jeweiligen PTh-Ambulanz:
1.
Angebot (Patientenversorgung):
Ziele, Zielgruppen, Angebotsformen, (störungsspezifische) Stundenkontingente und Ausmaß der Patientenkontakte, Zugang/Zuweisung
2.
Dokumentation/Qualitätssicherung:
Diagnostik/Indikationsstellung, Dokumentationsstandards, Supervision/Intervision, Fall‑/Helferkonferenzen
3.
Vernetzung und Kooperation im psychosozialen Feld:
Zuweisung, externe Helferkonferenzen
4.
Organisatorischer Rahmen:
Personalausstattung (Anzahl, Art der Aus‑/Weiterbildungen, Berufsgruppen etc.)
5.
Organisatorischer Rahmen:
Finanzierungsform(en) (Träger, Selbstbehalt, Administration/Organisation etc.)
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Aufbauend auf den Ergebnissen der Interviews wurden alle psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen online mittels LimeSurvey zu ausgewählten Indikatoren befragt. Rücklauf kam von 27 Einrichtungen, davon antworteten jene 16 vollständig, welche aktuell über eine psychotherapeutische Ambulanz verfügen. Die inhaltsanalytisch ausgewerteten Ergebnisse ermöglichten die Formulierung von Qualitätsindikatoren bzw. Mindeststandards für PTh-Ambulanzen.
Psychotherapeutische Ambulanz als Teil der Versorgungslandschaft
Psychotherapeutische Versorgung als Versicherungsleistung wird in Österreich in stationären Einrichtungen (z. B. in Krankenanstalten bzw. stationären Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. Psychiatrie- oder Psychosomatik bzw. Konsiliar‑/Liaisondienste, psychiatrischen Rehabilitationseinrichtungen, Primärversorgungseinheiten, psychosozialen Diensten), ambulant in kasseneigenen Institutionen (z. B. durch Psychosoziale (Krisen‑)Dienste bzw. Beratungseinrichtungen, Primärversorgungseinrichtungen) sowie vor allem im niedergelassenen Bereich in Psychotherapie-Praxen (als Sachleistung oder im Zuschussmodell) geleistet bzw. durch (Wahl- oder Fach‑)Ärzt:innen mit Diplom in psychotherapeutischer Medizin (Gruber et al. 2024; Riess et al. 2023; Riess und Löffler-Stastka 2022).
Psychotherapeutische Ambulanzen bzw. psychotherapeutische Ambulatorien sind hingegen eine noch wenig diskutierte bzw. untersuchte Struktur im ambulanten Bereich. Sie dienen
-
als Erstanlaufstelle zur psychotherapeutischen Abklärung und Indikationsstellung von leichten, mittelschweren und schweren psychischen Erkrankungen sowie bei krisenhaften psychischen Problemen,
-
der ambulanten kurz- und mittelfristigen Psychotherapie für das gesamte Spektrum der krankheitswertigen psychischen Störungen nach ICD-10 und
-
als Schnittstelle und für Transition zwischen dem stationären und dem niedergelassenen Bereich für eine ggf. langfristige Psychotherapie oder punktuelle Nachbetreuung.
Psychotherapeutische Ambulanzen sind also als vollständige psychotherapeutische Versorgungseinrichtungen zu bewerten und damit vergleichbar mit anderen stationären und ambulanten psychiatrischen Versorgungseinrichtungen. Ihnen kommt außerdem – wie allen relevanten Versorgungseinheiten – eine wichtige Ausbildungsfunktion zu, welche im Zuge der Umsetzung des neuen PThG noch an Bedeutung gewinnen wird.
Hinsichtlich der Organisationsform und organisatorischen Anbindung sind derzeit drei Formen von PTh-Ambulanzen zu unterscheiden:
1.
Angliederung an bestehende Gesundheitseinrichtungen, etwa an Standorte der ÖGK-Gesundheitszentren (z. B. Gesundheitszentrum der ÖGK Mariahilf) oder an psychosozial-psychotherapeutische Einrichtungen (z. B. Child Guidance Clinic, Boje)
2.
Anbindung an öffentliche und private Universitäten (z. B. Wien, St. Pölten, Graz, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck)
3.
Angliederung an psychotherapeutische Fachgesellschaften (bisher: psychotherapeutische Ausbildungseinrichtungen oder Fachspezifika), welche sich neben einigen seit langem etablierten Strukturen gerade verstärkt herausbilden (z. B. Wiener Psychoanalytisches Ambulatorium, Psychotherapeutische Ambulanz Marxergasse): Von den derzeit insgesamt 45 aktiven Ausbildungseinrichtungen betrieben 21 im Jahr 2024 eine psychotherapeutische Ambulanz.
Psychotherapeutische Ambulanzen schließen mit ihrem Angebot eine wichtige Versorgungslücke: Sie stellen einerseits eine niederschwellige Anlaufstelle für die erste Orientierung bei seelischen Krisen, Leidensdruck oder psychischer Erkrankung dar und übernehmen die ambulante kurz- und mittelfristige psychotherapeutische Versorgung. Die PTh-Ambulanz kann aber auch, sofern sie an den stationären Bereich angebunden ist, einen poststationären Transitionsprozess für die nachsorgende psychotherapeutische Versorgung bzw. einen nahtlosen Übergang in den niedergelassenen psychotherapeutischen Bereich bieten und den stationären Bereich somit entlasten. Psychotherapeutische Versorgungseinrichtungen sollen daher zukünftig stärker in der Gesundheitsplanung berücksichtigt werden, damit sie flächendeckend sowie in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen.
Die Psychotherapeutische Ambulanz in einem zukünftigen Versorgungskonzept
Der Österreichische Strukturplan Gesundheit enthält als bundesweiter Rahmenplan im Gesundheitsbereich Planungsaussagen zu relevanten Fachbereichen (auch Psychiatrie, Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie) in Krankenanstalten sowie zu Primärversorgungseinheiten. Zudem wird Psychotherapie im ÖSG einerseits als Teil des erforderlichen Leistungsangebots in den relevanten Fachbereichen definiert, andererseits als Teil des multiprofessionellen Teams. Auch die psychiatrischen bzw. psychotherapeutisch-psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienste sowie sonstige psychosoziale Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich sind als Teil der modularen Versorgung von psychisch kranken Menschen definiert (vgl. Bundesministerium für Soziales 2024, Abschnitt 3.2.3.8).
Psychotherapeutische Ambulanzen sind hingegen derzeit im ÖSG nicht berücksichtigt. Der Begriff „Ambulanz“ wird in der Gesundheitsplanung ausschließlich für den intramuralen Bereich im Sinne von „Spitalsambulanz“ verwendet (Bundesministerium für Soziales 2024), ist allerdings nach gängiger Rechtsauskunft kein geschützter Begriff. Deswegen sollten allgemeine Planungsgrundlagen für PTh-Ambulanzen mit entsprechenden Qualitätskriterien nachgezogen und eine verbindlichen Rechtsdefinition formuliert werden.
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Mittel- bis langfristig sollte für den gesamten ambulanten Psychotherapieversorgungsbereich eine einheitliche, idealtypische Rahmenplanung stattfinden (National Mental Health Plan, vgl. Riess und Löffler-Stastka 2022) und die dafür notwendigen Strukturen festgelegt und geplant werden. Ein entsprechender Auftrag dazu kann aus dem aktuellen Zielsteuerungsvertrag abgeleitet werden, der als operatives Ziel 6 die „Stärkung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung“ enthält (Zielsteuerung-Gesundheit 2024). Als eine Maßnahme auf Bundesebene ist dazu die Erarbeitung eines Konzepts zur abgestimmten psychosozialen Versorgung auf allen Ebenen vorgesehen, wobei die psychotherapeutische Versorgung als eigenes Versorgungsziel definiert werden muss (Riess und Löffler-Stastka 2022).
Qualitätsindikatoren für psychotherapeutische Ambulanzen
Die aus der Untersuchung abgeleiteten Qualitätsindikatoren spiegeln weitgehend die in den Erläuterungen zum PTh-Gesetz 2024 formulierten Mindestkriterien wider (Ausnahme: Finanzierung).
Zielgruppen und Einzugsbereiche
Die befragten Psychotherapieambulanzen behandeln Patient:innen mit einer krankheitswertigen psychischen Störung (ICD-Diagnose) mit aufrechter Sozialversicherung (Krankenversicherung) v. a. bei ÖGK, KFA, BVAEB oder SVS. Nur eine Ambulanz behandelt auch Patient:innen ohne aufrechte Sozialversicherung.
In der Regel ist die Psychotherapie für die Patientinnen und Patienten ohne Selbstbehalt kostenfrei oder über einen sozial gestaffelten Tarif (Sozialtarif) in Anspruch zu nehmen. Dies wird oft auch über die Mitarbeit von Auszubildenden in Psychotherapie finanziert, welche entweder kein oder ein nur sehr geringes Entgelt erhalten.
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Das Versorgungsangebot im psychotherapeutischen Einzelsetting bezieht sich meist auf alle Patienten‑/Störungsgruppen in allen Schweregraden, fallweise auch auf Eltern, Familien und Paare ohne krankheitswertige psychische Störung; diese müssen in der Regel einen Kostenbeitrag leisten.
Personen in akuten selbstgefährdenden bzw. suizidalen Krisen sowie Personen mit chronifizierten (sozial-)psychiatrischen Erkrankungen, welche viel gemeindenahe Unterstützung sowie Sozialarbeit benötigen, werden entweder in eine spezifische Kriseninterventionseinrichtung weitergewiesen oder in eine (psycho-)soziale oder (sozial-)psychiatrische Einrichtung mit aufsuchenden oder Wohnform-betreuenden Angeboten weitergeleitet. Auch Erkrankte mit substanzgebundenen Süchten, Essstörungen, forensisch relevanten Störungen, für welche meist eigene Einrichtungen vorhanden sind oder die eine sofortige stationäre (psychiatrische) Aufnahme benötigen, werden in der Regel weiterverwiesen. Ausschlussgründe sind ggf. fehlende Psychotherapiefähigkeit und fehlende Compliance, etwa zum Einhalten von ambulanten Behandlungsterminen.
Zielgruppen sind Menschen mit allen typischen Erkrankungen jeden Schweregrads (nach ICD-10 bzw. DSM V). Dazu gehören Ängste, Sozialphobien, spezifische Phobien, affektive Störungen inklusive Depression, somatoforme Störungen, psychosomatische Beschwerden, nicht substanzgebundene Süchte, Zwänge, Störungen des Sozialverhaltens inkl. Impulskontrollstörungen, sexuelle Störungen, dissoziative Störungen, posttraumatischen Belastungsstörungen, Persönlichkeits- und Anpassungsstörungen.
Psychotherapeutische Ambulanzen haben oft einen regional eingeschränkten Einzugsbereich, häufig müssen auch andere Regionen aufgrund von Unterversorgung mitversorgt oder die regionalen Einzugsbereiche aufgrund von Kapazitätsengpässen wieder eingeschränkt werden.
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Psychotherapeutische Angebotsformen
Das psychotherapeutische Versorgungsangebot umfasst den telefonischen oder elektronischen Erstkontakt (inkl. Terminvereinbarung) und die psychotherapeutische Erstabklärung (fallweise als „Clearing“ bezeichnet) sowie in Folge das psychotherapeutische Erstgespräch, die psychotherapeutische Diagnostik und Indikationsstellung (ob, ab wann, in welcher Frequenz – Setting, Frequenz und Dauer – eine Psychotherapie zielführend ist). Bei entsprechender Indikationsstellung schließt daran eine psychotherapeutische Behandlung (Fokal-, kurz-, mittel- und teilweise langfristige Psychotherapie) an, durchgeführt von Psychotherapeut:innen mit oft mehrjähriger Berufserfahrung oder unterstützend von Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision. Manchmal wird auch klinisch-psychologische Diagnostik angeboten oder vermittelt. Eine PTh-Ambulanz bietet auch aufsuchende psychotherapeutische Unterstützung an, v. a. für (sozial-)psychiatrische Patientengruppen.
Psychotherapeutische Gruppen werden häufig zu spezifischen Themen angeboten (beispielsweise Frauen, Alleinerzieher:innen, Gewalterfahrung, Männer und Gewalt, Einsamkeit, Long-Covid usw.).
Psychotherapeutische Ambulanzen führen manchmal auch eine Spezialambulanz für Kinder und Jugendliche inklusive deren Bezugssystem. Bei Kindern/Jugendlichen und deren Familien sind alle Entwicklungs- und Problembereiche relevant.
Zuweisung, interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation im psychosozialen Feld
Neben Mundpropaganda und Selbstzuweisung weisen meist behandelnde (Fach‑)Ärztinnen und (Fach‑)Ärzt:innen für Psychiatrie, Allgemeinmedizin, Gynäkologie und Innere Medizin zu. Aber auch Klinische Psycholog:innen, diverse (z. B. arbeitsmarktbezogene) Beratungsstellen oder Case Manager (etwa der ÖGK) bzw. Reha-Berater:innen und Kliniken weisen den PTh-Ambulanzen zu, v. a. bei sozialer Indikation, da sich benachteiligte Zielgruppen die oft teure Psychotherapie im niedergelassenen Bereich der Psychotherapiepraxen nicht leisten können (Sachleistungsmodellplätze fehlen, das Zuschussmodell deckt die Kosten für die Patient:innen nicht).
In PTh-Ambulanzen findet standardmäßig multiprofessionelle Zusammenarbeit, interdisziplinäre Vernetzung (mit Nachbardisziplinen) und Kooperation im psychosozialen Feld statt. Ein kooperativer Austausch mit externen Behandler:innen (beispielsweise (Fach‑)Ärztinnen) wird immer nur nach Rücksprache und mit explizitem Einverständnis der Patient:innen gepflegt. Externe Fallkonferenzen kommen im Bereich der Erwachsenen-Psychotherapie nicht vor.
Stundenkontingente (Dauer und Frequenz)
Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt in unterschiedlicher Frequenz und dauert unterschiedlich lang gemäß der psychiatrischen, fallweise klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Diagnostik (nach ICD-10 bzw. 11 oder DSM V) bzw. nach psychotherapeutischer Indikationsstellung, welche neben Symptomatik, Untersuchungs- und Testergebnissen immer auch die Psychotherapiefähigkeit inkl. Krankheitskonzepten, Veränderungshemmnissen, -ressourcen und -motivation prüft. Die psychotherapeutische Behandlung wird immer auf die individuellen Bedürfnisse und Erlebensweisen der Patient:innen partizipativ abgestimmt.
Das Behandlungsintervall reicht indikationsabhängig von 14-tägig (etwa bei Paar- und Familiengesprächen) über einmal pro Woche bis zu höherfrequenten Behandlungen mehrmals pro Woche. Die Stundenkontingentierung ist nicht störungsspezifisch beschränkt, sondern erfolgt im Einverständnis zwischen Patient:in und Psychotherapeut:in – aber im institutionellen Kontext dauert eine Behandlung selten länger als 1–3 Jahre.
Sollte eine weiterführende Behandlung notwendig sein und wird diese von den Patient:innen gewünscht, werden diese in niedergelassene Psychotherapiepraxen weitervermittelt.
Dokumentation und (forschungsbasierte) Qualitätssicherung
Die Dokumentation und Qualitätssicherung erfolgt über die (elektronische) Erfassung der Stammdaten, Zuweisungs- und Eingangsdiagnose, die Erfassung von Vorbefunden sowie die Dokumentation der psychotherapeutischen Diagnostik und Indikationsstellung gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (zur Dokumentation).
Zur Qualitätssicherung gehören regelmäßige Supervision, Intervision, Fallkonferenzen, Teambesprechungen und Fortbildungen. Teilweise werden in PTh-Ambulanzen auch Forschungs- und Evaluationsprojekte durchgeführt (beispielsweise im Zuge der Lehrfunktion). Oft wird eine standardisierte Eingangs- und Abschlussdiagnostik im Sinne der Pre‑/Post-Messung durchgeführt, die für Forschungszwecke verwendet werden kann. Psychotherapeutische Ambulanzen haben eine wichtige Ausbildungsfunktion.
Personalausstattung, psychotherapeutische Leitung und Finanzierung
Meist arbeiten in der psychotherapeutischen Ambulanz freiberuflich tätige Psychotherapeut:innen, aber auch solche im Anstellungsverhältnis sowie Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision. Viele Psychotherapeut:innen haben eine Doppelqualifikation (mit Klinischer Psychologie).
Die organisatorische Ebene sieht immer eine psychotherapeutische Leitung vor (verantwortlich für die fachgerechte Fallarbeit und Falldiskussion), zum Teil auch zusätzlich eine ärztliche und/oder kaufmännische Leitung. Ergänzend sind Sekretariatskräfte und EDV- bzw. Datensicherheitsbeauftragte tätig.
Die Finanzierung von psychotherapeutischen Ambulanzen ist derzeit unterschiedlich geregelt und auch abhängig davon, wo die Ambulanz angesiedelt ist. ÖGK-eigene Ambulanzen bzw. Vertragspartnereinrichtungen werden durch die Sozialversicherung finanziert. Zum Teil verfügen auch Ambulanzen der Ausbildungseinrichtungen über Verträge mit der ÖGK. Viele psychotherapeutische Ambulanzen finanzieren sich durch das Ausbildungsinstitut bzw. durch quasi kostenfreie Behandlungsleistung der Auszubildenden selbst.
Vergleich mit ministeriellen Vorgaben
Vergleicht man diese Befragungsergebnisse mit den in den Erläuterungen im PThG neu 2024b (§ 14) formulierten Mindeststandards und Kriterien für psychotherapeutische Ambulanzen, findet man weitgehende Übereinstimmung (mit Ausnahme der Kriterien zur Finanzierung). Die Kriterien sind:
-
Definition eines klaren Zugangs‑, Dokumentations‑, Behandlungs- und Finanzierungskonzepts von psychotherapeutischen Ambulanzen mit regelmäßigen Fallreflexionen, Teambesprechungen.
-
Leitung der psychotherapeutischen Ambulanz durch eine Psychotherapeutin bzw. einen Psychotherapeuten, wobei mindestens zwei Psychotherapeut:innen mit Nachweis über eine zumindest 5‑jährige berufliche Tätigkeit in der Ambulanz tätig sein müssen.
-
Multiprofessionelle Zusammenarbeit und Konsiliarbesuche.
-
Interdisziplinäre Vernetzung und Austausch.
-
Supervisionsmöglichkeit in der PTh-Ambulanz.
-
Psychotherapeutische Versorgung bzw. Krankenbehandlung in der PTh-Ambulanz.
-
Lehre und Forschung ist möglich.
-
Breites Spektrum an Störungsbildern – zur Vorbereitung auf die Tätigkeit in freier Praxis.
-
Forschungsanliegen können aufgegriffen werden (Teilhabe an Forschungsprojekten).
-
Nach Möglichkeit öffentliche Finanzierung.
-
Finanzierungsleistung der Kassen (z. B. Pauschalfinanzierung), zusätzlich können/sollten weitere Finanzierungsquellen vorhanden sein.
Die Untersuchung zeigt, dass diese gesetzlich formulierten Standards weitgehend erfüllt sind, wobei eine auffallende Ausnahme die oft fehlende öffentliche Finanzierung darstellt. Eine Vollerhebung bzgl. der Finanzierungsformen von Psychotherapie Ambulanzen in Österreich wäre wünschenswert.
Die Befragungsergebnisse können die Formulierung von Qualitätskriterien für psychotherapeutische Ambulanzen unterstützen. Sie eignen sich außerdem zur Orientierung bezüglich der vorhandenen (Ausbildungs‑)Kapazitäten und fallorientierten Lernmöglichkeiten. In diesem Sinn kann die Untersuchung zur psychotherapeutischen Ambulanz (Riess et al. 2025) als qualitative Planungsgrundlage für einen möglichen zukünftigen Ausbau von psychotherapeutischen Ambulanzen im Sinne der Versorgungsoptimierung herangezogen werden.
Schlussfolgerungen
Die gesetzlichen Mindestanforderungen, die vom Psychotherapiebeirat formuliert wurden, werden von einem Großteil der in die Analyse einbezogenen psychotherapeutischen Ambulanzen erfüllt.
Laut den Befragungsergebnissen leisten die psychotherapeutischen Ambulanzen schon derzeit einen wesentlichen Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgung, da sie Patient:innen aller typischen Erkrankungsformen und Schweregrade, insbesondere mittel- und schwer psychisch Erkrankte, behandeln. Damit sind sie als wichtige psychotherapeutische Versorgungseinrichtungen zu werten.
Die psychotherapeutische Ambulanz stellt eine niederschwellige Erstanlaufstelle bei seelischen Krisen, Leidensdruck, psychischer Erkrankung und psychischen Problemlagen dar. Nach einer psychotherapeutischen Diagnostik und Indikationsstellung werden meist kurz- und mittelfristige psychotherapeutische Behandlung, wenn erforderlich auch langfristige Behandlung angeboten oder es wird in Psychotherapiepraxen weitervermittelt. PTh-Ambulanzen behandeln ein breites Spektrum an psychischen Erkrankungen aller Schweregrade.
Psychotherapeutische Ambulanzen erfüllen auch eine wichtige Ausbildungsfunktion: Sie bieten für Personen in Ausbildung unter Supervision ein breites Lernangebot zu Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen aller Schweregrade. Sie sind als Ausbildungs- wie auch als Versorgungseinrichtung jedenfalls vergleichbar mit anderen stationären und ambulanten psychiatrischen Versorgungseinrichtungen. Ihre Rolle in der Ausbildung wird im Zuge der Umsetzung des neuen PThG noch an Bedeutung gewinnen.
Im ÖSG, dem bundesweiten Rahmenplan im Gesundheitsbereich mit Planungsaussagen zu relevanten Fachbereichen und Leistungsangeboten, sollten allgemeine Planungsgrundlagen für psychotherapeutische Ambulanzen mit entsprechenden Qualitätskriterien inkl. verbindlicher Rechtsdefinitionen nachgezogen werden.
Außerdem sollte für den gesamten ambulanten Psychotherapieversorgungsbereich eine einheitliche, idealtypische Rahmenplanung stattfinden und die dafür notwendigen Strukturen festgelegt und geplant werden. Ein entsprechender Auftrag kann aus dem aktuellen Zielsteuerungsvertrag abgeleitet werden, der als operatives Ziel 6 die „Stärkung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung“ enthält (Zielsteuerung-Gesundheit 2024). Als eine Maßnahme auf Bundesebene ist dazu die Erarbeitung eines Konzepts zur psychosozialen Versorgung auf allen Ebenen vorgesehen, wobei psychotherapeutische Versorgung als eigenes Versorgungsziel definiert werden sollte. Die Arbeit der Koordinationsstelle Psychotherapieforschung an der GÖG im Auftrag des BMSGPK zu „Psychotherapeutische Ambulanzen in Österreich“ (Riess et al. 2025) kann als Beitrag zu einem abgestuften Versorgungskonzept dienen.
Interessenkonflikt
G. Riess und D. Kern geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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