Laryngorhinootologie 2009; 88(4): 257-258
DOI: 10.1055/s-2007-995787
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Zur rechtlichen Tragweite des Zielauftrags bei der Überweisung des Patienten

Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18. 1. 2008 – 1 U 77/07Legal Consequences of a Referrat for a Particular Diagnostic TreatmentA.  Wienke, K.  Janke Köln
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Publication Date:
03 April 2009 (online)

Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat in seiner Entscheidung vom 18. 1. 2008 über den Umfang der ärztlichen Leistungen bei einem Überweisungsauftrag zwischen niedergelassenen Ärzten entschieden. Welche Leistungen ein Arzt als Überweisungsempfänger erbringen muss und darf, richtet sich grundsätzlich nach dem konkreten Überweisungsauftrag selbst. Wird eine Überweisung allein zur Ausführung einer ausdrücklich benannten Diagnosemaßnahme vorgenommen, so beschränkt sich die geschuldete und erlaubte ärztliche Leistung auf diese Maßnahme (sogenannter Zielauftrag).

A. Wienke,
K. Janke

Wienke & Becker – KölnRechtsanwälte

Bonner Straße 323
50968 Köln

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