Geburtshilfe Frauenheilkd 2008; 68(1): R1-R24
DOI: 10.1055/s-2007-989457
GebFra-Refresher

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Bericht von der Nationalen Onkologischen Präventionskonferenz (N. O. P.®): Die Essener Erklärung - Gynäkologisch-onkologische Aspekte

M. W. Beckmann1 , H. G. Bender2
  • 1Frauenklinik, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen, Deutschland
  • 2Frauenklinik, Universitätsklinikum Düsseldorf, Düsseldorf, Deutschland
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Publication History

Publication Date:
28 January 2008 (online)

Am 6. Juni 2007 fand im Kongresszentrum Essen die 1. Nationale Onkologische Präventionskonferenz (N. O. P.®) statt. Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V., die Krebsgesellschaft NRW e. V. und die Medizinische Gesellschaft Essen e. V. haben mit Unterstützung der Alfred Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung Expertinnen und Experten zu den Hauptkarzinomentitäten wie zum Beispiel Bronchialkarzinom, Kolonkarzinom, Prostatakarzinom, Mammakarzinom und gynäkologische Tumoren zur Formulierung von Präventions-Statements eingeladen. Die Konferenz und die Essener Erklärung wurde von Herrn Prof. Dr. M. Betzler und Herrn Prof. Dr. W. Tilgen in exzellenter Weise vorbereitet.

Am 6. 6. 2007 fand in Essen die erste Nationale Onkologische Präventionskonferenz (N. O. P.®) statt. Es waren Expertinnen und Experten zu den Hauptkarzinomentitäten eingeladen, um Präventions-Statements zu formulieren.

Für die gynäkologische Onkologie wurde der Bereich Mammakarzinom durch Herrn Hans Georg Bender, Vorsitzender der Krebsgesellschaft NRW e. V., und der Bereich gynäkologische Malignome durch Herrn Matthias W. Beckmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Gynäkologische Onkologie (AGO), koordiniert. Ziel war es, nach einheitlichem Schema die Punkte Epidemiologie, Ätiologie, gegenwärtige Versorgungssituation, Primärprävention, Sekundärprävention und die gesundheitspolitischen Forderungen zu koordinieren und zu formulieren.

Ziel war es, nach einheitlichem Schema die Punkte Epidemiologie, Ätiologie, gegenwärtige Versorgungssituation, Primärprävention, Sekundärprävention und die gesundheitspolitischen Forderungen zu koordinieren und formulieren.

Die Notwendigkeit einer Nationalen Onkologischen Präventionskonferenz ergibt sich aus der derzeitigen gesundheits- und standespolitisch geführten Diskussion über die Implementierung des Mammografie-Screenings, beziehungsweise den allgemeinen Nutzen von Früherkennung und Prävention.

Die Notwendigkeit einer Nationalen Onkologischen Präventionskonferenz ergibt sich aus der derzeitigen Diskussion über den allgemeinen Nutzen von Früherkennung und Prävention.

Das zum 1. April 2007 in Kraft getretene Wettbewerbsstärkungsgesetz (GV‐WSG) hat präventive Maßnahmen und die Implementierung von Früherkennung gestärkt. Insbesondere sind Versicherte gegenüber der Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewusstem und eigenverantwortlichem Verhalten verpflichtet. Dieses basiert auf der Annahme, dass die Kosten für präventive und Früherkennungsmaßnahmen geringer sind als diejenigen, die zur Therapie im Falle einer Erkrankung notwendig sind. An diesem Punkt entbrannte eine polarisierende Diskussion, in der prominente Vertreter die implementierten Screening-Methoden als nicht ausreichend valide und mit fehlendem Nachweis eines positiven Nutzen-Schaden-Verhältnisses geißeln. Dennoch sind insbesondere in Deutschland die Prävention und die Teilnahme an Früherkennungsmaßnahmen deutlich geringer als in anderen medizinischen Systemen, sodass auch bei nicht vollständiger Evidenz dennoch die Prävention gestärkt werden sollte.

In Deutschland fallen Prävention und Teilnahme an Früherkennungsmaßnahmen deutlich geringer aus als in anderen medizinischen Systemen.

Evidenz zu erreichen ist möglich durch Stärkung der wissenschaftlichen Begleitung, insbesondere der Versorgungsforschung, die im deutschen Gesundheitssystem dann auch entsprechende Daten in der gesundheitlichen Wertschöpfungskette bieten kann, die derzeit fehlen, nämlich der Prävention und der Individualisierung. Auch über die individuelle Gesundheitsleistung hinausgehende allgemeine Verbesserungen des Gesundheitszustandes der Bevölkerung sind in den implementierten Screening-Verfahren nicht beurteilt worden, sollten aber einen nachhaltigen Einfluss besitzen.

Um eine koordinierte Stellungnahme zu erreichen, die sowohl für Ratsuchende, Betroffene, Fachkolleginnen und ‐kollegen, wie auch für in der gesundheitspolitischen Diskussion befindliche Institutionen (Bundesgesundheitsministerium, Gemeinsamer Bundesausschuss, Krankenkassen) von Bedeutung ist, ist die Nationale Onkologische Präventionskonferenz (N. O. P.®) implementiert worden.

Die Nationale Onkologische Präventionskonferenz (N. O. P.®) wurde durchgeführt, um eine koordinierte Stellungnahme zu erreichen, die für alle Beteiligten bedeutsam ist.

Nachfolgend werden die Erklärungen zum Mammakarzinom sowie zu den gynäkologischen Karzinomen der Frau und deren Diskussionsstand wiedergegeben:

Laut der letzten Veröffentlichung des Bevölkerungsbezogenen Krebsregisters 2006 mit Darstellung der Daten für das Jahr 2004 liegen die o. a. Inzidenzen und Mortalitätsraten für das Mammakarzinom beziehungsweise die gynäkologischen Karzinome vor ([Tab. 1]).

Tab. 1 Inzidenzen und Mortalitäten der Karzinome Inzidenz Gesamtmortalität absolut pro 100 000 absolut pro 100 000 Gesamt 84 550 28 751 MCa 55 150 - 130,8 17 780 - 42,2 ECa 11 350 - 27,0 2 678 - 6,4 OCa 9 950 - 23,5 5 910 - 14,3 CxCa 6 500 - 15,4 1 763 - 4,2 Vul/VagCa 1 600 - 2,5 620 - 0,5

Im Rahmen des 1971 eingeführten Gesetzes zur Krebsfrüherkennung sind die zentralen Untersuchungen der zytologische Abstrich aus dem Zervixkanal und der Portio sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung, die rektale Untersuchung und die beidseitige Brust- und Lymphknotenuntersuchung, sowohl im Rahmen der Selbstkontrolle als auch durch ärztliche Untersuchung. 2005 ist darüber hinaus in Ergänzung das Mammografie-Screening-Programm für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eingeführt worden.

Die zentralen Untersuchungen der 1971 eingeführten Krebsfrüherkennung sind der zytologische Abstrich aus dem Zervixkanal und der Portio sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung, die rektale Untersuchung und die beidseitige Brust- und Lymphknotenuntersuchung. 2005 ist zudem das Mammografie-Screening-Programm für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eingeführt worden.

Diese Möglichkeiten der primären und sekundären Prävention und nicht berücksichtigte Aspekte wurden in der N. O. P.® kritisch diskutiert. In der gynäkologischen Onkologie wird die Entwicklung der Statements zur Prävention dadurch unterstützt, dass zu den behandelten Themengebieten qualifizierte Leitlinien, das heißt Leitlinien, beziehungsweise Richtlinien mit Niveau S2 oder S3 vorliegen ([Abb. 1]).

Abb. 1 Richtlinien und Leitlinien in der Gynäkologischen Onkologie 2007 (Stand September 2007).

Prof. Dr. M. W. Beckmann

Frauenklinik, Universitätsklinikum Erlangen

Universitätsstraße 21 - 23

91054 Erlangen

Email: fk-direktion@uk-erlangen.de

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