Dtsch Med Wochenschr 2007; 132(22): 1235-1236
DOI: 10.1055/s-2007-979405
Arztrecht in der Praxis | Commentary

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Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber privaten Versicherungsgesellschaften

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.10.2006H.-J Rieger
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Publication Date:
22 May 2007 (online)

Problem

Private Versicherungsgesellschaften, vor allem Krankenversicherungs- und Lebensversicherungsunternehmen, verlangen in der Regel im Versicherungsantrag eine generelle Entbindung aller behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber der Versicherungsgesellschaft, um sich die für die Beurteilung des Risikos und später für die Prüfung der Leistungspflicht benötigten ärztlichen Angaben beschaffen zu können. Gegen die Rechtswirksamkeit solcher globalen Entbindungserklärungen werden schon seit langem Bedenken erhoben, weil dem Antragsteller zum Zeitpunkt der Abgabe der pauschalen Entbindungserklärung weder die Geheimnisse, zu deren Preisgabe die Ärzte ermächtigt werden sollen, noch der Kreis der Ärzte oder sonstigen Stellen, die zur Auskunft ermächtigt werden, bekannt sind. Andererseits machen die Versicherungsunternehmen geltend, dass sie zur Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalles auf die Erlangung zuverlässiger Informationen angewiesen seien.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jetzt in einer vielbeachteten Grundsatzentscheidung über eine Verfassungsbeschwerde einer Versicherungsnehmerin vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02 - einen sachgerechten Ausgleich der beiderseitigen Interessen hergestellt und dabei Maßstäbe für die Zukunft vorgegeben.

Dr. H.-J. Rieger

Fachanwalt für Medizinrecht

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe

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