Der Klinikarzt 2007; 36(2): 69-70
DOI: 10.1055/s-2007-970250
Recht

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Aufklärung und Vetorecht - eines minderjährigen Patienten Patientenrechte werden weiter gestärkt

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Publication Date:
12 March 2007 (online)

 

Ende des letzten Jahres beschäftigte sich der Bundesgerichtshofs (BGH) mit der Aufklärungspflicht der Ärzte unter dem besonderen Fokus auf die Aufklärung von Minderjährigen. Laut seines aktuellen Urteils muss weiterhin grundsätzlich die Aufklärung gegenüber den Eltern erfolgen, einem minderjährigen Patienten muss aber unter bestimmten Umständen ein Vetorecht zugebilligt werden. Für den behandelnden Arzt ist dies keine einfache Situation. Denn er muss jetzt nicht nur zusätzlich im Auge behalten, ob sein minderjähriger Patient möglicherweise einwilligungsfähig ist oder nicht. Zudem könnte das BGH-Urteil auch Auswirkungen auf den Aufklärungsinhalt bei Beratungsgesprächen nach sich ziehen.

Stärkere Patientenrechte auch für minderjährige Patienten sind die Folge eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Oktober letzten Jahres (VI ZR 74/05). Denn darin billigt der Bundesgerichtshof minderjährigen Patienten unter bestimmten Voraussetzungen ein Vetorecht zu, auch wenn die Aufklärung grundsätzlich gegenüber den Eltern erfolgen muss. Das Urteil führt darüber hinaus die strenge Rechtsprechung zu den Anforderungen an den Aufklärungsinhalt fort und stärkt damit weiter die Patientenrechte.

Korrespondenz

Rechtsanwältin Dr. iur Isabel Häser

Ehlers, Ehlers & Partner

Widenmayerstraße 29

80538 München

Email: i.haeser@eee-law.de

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