Klin Monbl Augenheilkd 2004; 221(8): 720
DOI: 10.1055/s-2004-813551
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Wissenschaftpreis des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

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Publication Date:
02 September 2004 (online)

Im Januar 2005 soll bei der Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte in Aachen der Wissenschaftspreis im Wert von 10 000,- € erneut verliehen werden. Wie auf der Mitgliederversammlung am 21.1.2004 beschlossen wurde, haben sich die Bestimmungen zur Preisvergabe verändert, um besonders den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern.

Bei gegebenen Voraussetzungen bewerben Sie sich entsprechend den beiliegenden Bestimmungen bzw. schlagen einen in Frage kommenden Kandidaten vor. Die Bewerbung ist bis zum 15.10.2004 an den Schriftführer des Vereins: Herrn Priv. Doz. Dr. P. Berg, Hans-Sachs-Straße 14, 59227 Ahlen, zu richten.

Förderung wissenschaftlicher Projekte durch den Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte (Wissenschaftspreis)

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt der Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte e. V. alle 5 Jahre ein wissenschaftliches Projekt, dessen erfolgreicher Abschluss einen wesentlichen Fortschritt in der klinischen Augenheilkunde begründen wird (im Folgenden „Wissenschaftspreis” genannt). Anträge auf Zuerkennung des Preises können von promovierten AugenärztInnen oder in der Ausbildung zum AugenärztInnen stehenden promovierten Assistenzärzten/-ärztinnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und in Deutschland beruflich tätig sind, gestellt werden.

Die Anträge sollen in Anlehnung an die jeweils gültigen Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft strukturiert sein und Ausgangspunkt, Ziel, Arbeitsprogramm und Umfang des beabsichtigten Projekts einschließlich einer Darstellung der eigenen Vorarbeiten und des Standes der wissenschaftlichen Forschung umfassen. Für die nächste Preisverleihung beträgt der Förderungsbeitrag 10 000,- €. Im Falle der Preisverleihung wird dieser Betrag in Anlehnung an die jeweils gültigen Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft in der Regel über die Drittmittelverwaltung z. B. einer Hochschule zur Verfügung gestellt.

Die Kommission zur Preisvergabe wird vom Vertreter der Hochschulmedizin im Vorstand des Vereins geleitet. Weitere Mitglieder der Kommission sind der Präsident, der Schriftführer, der Schatzmeister, der letzte Preisträger sowie zwei weitere Mitglieder des Vereins, die durch Wahl in der Mitgliederversammlung bestimmt werden.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt durch einfache Mehrheit in der Kommission. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden der Kommission doppelt. Der/die Preisträger(in) darf nicht in unmittelbarer beruflicher oder persönlicher Beziehung zu einem Mitglied der Kommission stehen; ggf. muss das betroffene Kommissionsmitglied zurücktreten. Die Kommission kann mehrheitlich beschließen, den Preis aufzuteilen oder die Verleihung des Preises auszusetzen, wenn kein geeignetes Projekt eingereicht wird. Der/die Preisträger(in) wird schriftlich benachrichtigt. Er/sie verpflichtet sich innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Preises auf der Tagung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte ein Referat über das bewilligte Projekt zu halten.

Die Ausschreibung des Preises erfolgt durch Publikation in den gängigen Fachzeitschriften, durch schriftliche Mitteilung an die leitenden Krankenhausärzte innerhalb und außerhalb der Hochschulmedizin in Deutschland, sowie auf der Homepage des Vereins (http://www.rwa-augen.de).

Der Vorstand ist ermächtigt, die vorliegenden Bestimmungen zu verändern.

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