Ultraschall Med 2011; 32(06): 629-631
DOI: 10.1055/s-0031-1299621
DEGUM-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Protokoll – Mitgliederversammlung der DEGUM

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Publication Date:
19 December 2011 (online)

 

Im Rahmen des 35. Dreiländertreffens in Wien am 28. August 2011, 17:45 Uhr, Austria Center Vienna, Hall H

Anwesend: 56

Herr Prof. Dr. Delorme eröffnet die Sitzung um 17.45 Uhr und begrüßt im Namen des Vorstands die Mitglieder der DEGUM

Zu TOP 1: Annahme der Tagesordnung

Die Tagesordnung, satzungsgemäß veröffentlicht in der Zeitschrift "Ultraschall in der Medizin" sowie im Internet, wird ohne Änderung angenommen.

Zu TOP 2: Annahme des Protokolls der Mitgliederversammlung vom

34. Dreiländertreffen in Mainz

Das Protokoll wird ohne Änderung angenommen.

Zu TOP 3: Bericht des Vorstands

S. Delorme greift einige wichtige Punkte der Vorstandsarbeit heraus, die näher erläutert werden.

Projekt Wissenschaftsförderung (Görtler, Schild, Delorme, Jenderka) – vorgestellt durch M. Görtler

Die DEGUM ist z.Zt. in der Lage, Studien in einer Gesamtsumme von bis zu 100 000 €/Jahr finanziell zu fördern (Summe gilt für alle Studien). Die Arbeitsgruppe des DEGUM-Vorstands hat unter Leitung von M. Görtler dazu einen Plan zur Wissenschaftsförderung erarbeitet, der zunächst im Vorstand erörtert wurde, dann dem erweiterten Vorstand und der MV zur Diskussion vorgestellt werden soll. Das Angebot richtet sich an alle universitären und vor allem auch nichtuniversitären Ultraschallabteilungen, die eine Ultraschallstudie durchführen wollen, hier jedoch an strukturelle oder finanzielle Grenzen stoßen, die der Durchführung einer Studie entgegenstehen. Die Hilfe der DEGUM kann entweder in der Mithilfe bei der Studienplanung bestehen (z. B. Biometrik, Studiendesign u. a.) oder bei Vorliegen eines validen Studienplans finanzielle Förderung z. B. dem Erwerb von Kontrastmitteln. Der Antragsteller richtet seinen Antrag an die DEGUM, die diesen an den wissenschaftlichen Beirat weiterleitet, falls für die Studie noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Unterstützung durch die DEGUM setzt eine Prüfung des Antrags voraus, bei der die Relevanz des Projekts aus Sicht der DEGUM beurteilt wird ("Mehrwert" für den Ultraschall? Ggf. auch Prüfung durch externe Gutachter). Hierfür ist eine Zustimmung des Antragsstellers notwendig. Die Unterstützung durch die DEGUM kann auf 2 Wegen erfolgen:

  • Modell 1: Intellektuelle Förderung. Nach der o. a. ersten Prüfung der Relevanz erfolgt die Beurteilung der Methodik & Unterstützung des Projekts durch den Wiss. Beirat, Biometriker bzw. Monitor: Prüfplan, Machbarkeit (zeitlich, personell, materiell, biometrisch). Bei der Studiendurchführung ist eine Rückinformation bei der Projektdurchführung an den Monitor notwendig, damit sollen rechtzeitig Probleme erkannt werden und der zeitgerechte Fortschritt der Studie abgeschätzt werden. Ein Biometriker kann die Auswertung der Studienergebnisse unterstützen. Darüber hinaus wird durch den Monitor Unterstützung bei der Publikation angeboten, ohne dass eine Co-Autorenschaft eingefordert wird.

  • Modell 2: Das Projekt des Antragstellers erfordert eine finanzielle Förderung, das Studiendesign und Durchführung der Arbeit bedarf keiner externen Hilfe. Dies wird durch Prüfung der Methodik des Projekts beurteilt (einschließlich Prüfplan, Machbarkeit (zeitlich, personell, materiell, biometrisch) durch den Wiss. Beirat, Biometriker oder externen Gutachter. Das Projekt kann z. B. durch finanzielle Hilfe bei dem Erwerb von US-Kontrastmitteln gefördert werden. Zwischenberichte über Projektdurchführung an den Wiss. Beirat über den Monitor.

Die DEGUM erwartet eine Publikation von geförderten Projekten mit einer Namensnennung der DEGUM. Die alleinige Autorenschaft bleibt beim Antragssteller. Die DEGUM kann keine Garantie für den Erfolg einer Publikation übernehmen.

Stellungnahme MTA-S (Weskott)

Bis Ende des Jahres wird der Vorstand eine Stellungnahme zum Assistenzpersonal/MTA-S in der Zeitschrift ‚Ultraschall in der Medizin‘ veröffentlichen. Hierin wird die Ablehnung der Einführung von MTA-S durch die DEGUM begründet. Die DEGUM wird der zunehmenden Bedeutung von gut qualifizierten Sonografie-Assistenten durch Fortbildungsangebote bei DEGUM-Veranstaltungen wie den DLT’s Rechnung tragen. So wird es ein Weiterbildungsangebot für Assistenzpersonal beim DLT in Stuttgart geben.

Kurswesen (Strunk)

Bei der Reform des Kurswesens soll die Qualität der Ausbildung verbessert werden. Verpflichtende Absolvierung von Grund- und Aufbaukurs Abdomen, Vorschlag Modularer Aufbau à 8 Stunden, Reduzierung auf 3 Tage, 24 Stunden, Intensivierung auf 5 Teilnehmer pro Gruppe und 50 % praktischer Übungen.

Grundkurs und Aufbaukurs verpflichtend für Stufe I, Prüfung eventuell über Cura Campus. Die Reform des Kurswesens sollen mit Sektionen und Arbeitskreisen wie z. B. der Sektion Gynäkologie abgestimmt werden, um fachspezifische Aspekte berücksichtigen zu können.

Gründung einer DEGUM-GmbH

S. Nöldeke stellt die vom Vorstand beschlossene Gründung der DEGUM-Akademie vor – sie soll den Namen ‚Ultraschall-Akademie der DEGUM GmbH‘ tragen. Sitz der GmbH wird Bonn sein.

Ziel der Akademie ist die Förderung von Veranstaltungen, Forschungsprojekten, Rahmenprogrammen etc.

Die Satzung wurde von Justitiar D. Schumacher entworfen. Die Organe setzen sich zusammen aus den Gesellschaftern, dem/der Geschäftsführer/in und einem aus 3 Personen bestehenden Beirat (z. B. ein Rechtsanwalt, ein ehemaliger Funktionsträger der DEGUM sowie einer 3. Person mit z. B. betriebswirtschaftlichen Kenntnissen). Die Amtszeit beträgt 3 Jahre.

Cura Campus

S. Nöldeke stellt das Projekt Cura Campus vor – es wird vom kommenden Monat zur Verfügung stehen und als Fortbildungs- und Prüfungsportal dienen.

Der Fragenkatalog, der für die Fortbildungen freigegeben wird, hängt von der Gesamtgröße des Fragenpools ab. Die Fragen sollten von DEGUM-Mitgliedern der Stufe II und III erstellt werden (alle neu ernannten Stufe-III-Mitglieder sollten 5 Fragen einreichen – die fachliche Korrektheit soll von der Sektion geprüft werden – anschließend werden sie von der KV Bayern unter Cura Campus ins Netz gestellt.

Zu TOP 4: Bericht der Schatzmeisterin

Frau A. Geipel präsentiert die aktuellen Zahlen der Sektionen und Arbeitskreise sowie den Haushalt der DEGUM.

Die Gelder für die Förderungen in 2011 sind verplant – Projekte ab 2012 müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Der vorläufige Jahresabschluss 2010 wird vorgestellt und einstimmig angenommen.

Zu TOP 5: Vergütung an Vereinsmitglieder, die nicht dem Vorstand angehören

Es wird der folgende Antrag des Vorstands zur Abstimmung gebracht:

"Der Vorstand ist berechtigt, Vereinsmitgliedern, die nicht den Vorständen angehören, vergütungspflichtige Aufträge zu erteilen, deren Erfüllung zur Verwirklichung des Satzungszwecks beitragen können. Die Vergütungen dürfen nicht unangemessen hoch sein."

Begründung

Die DEGUM möchte das Know-how und das Engagement qualifizierter Vereinsmitglieder nutzen und sie beauftragen können, spezielle Aufgaben zu übernehmen, die für die DEGUM wichtig sind, aber über den Rahmen der Arbeit der Sektionen oder Arbeitskreise hinausgehen. Als Beispiel wird der Einsatz für das Projekt Cura Campus und die dafür erforderliche Erstellung neuer Prüfungsfragen benannt. Dieser Einsatz sollte fairerweise vergütet werden. Die Intensität derartiger Aufträge und die konkrete Höhe der Vergütungen muss der Vorstand im Einzelfall festlegen. Über deren Angemessenheit hat der Schatzmeister im Rahmen seines Jahresberichts Rechenschaft abzulegen. Damit der Vorstand entsprechend handeln kann, bedarf es aus steuerlichen Gründen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Zu TOP 6: Entlastung des Vorstands

PD Dr. R. Schwerdtfeger beantragt die Entlastung des Vorstandes für das vergangene Jahr – dem wird mit 7 Enthaltungen zugestimmt.

Zu TOP 7: Aufnahme neuer Mitglieder

Seit dem Dreiländertreffen in Mainz haben insgesamt 684 Antragsteller durch ein schriftliches Gesuch gegenüber dem Vorstand die Mitgliedschaft in der DEGUM beantragt. Der Vorstand hat den Aufnahmegesuchen in seinen Sitzungen zugestimmt. Die Namen der Antragsteller sind den ordentlichen Mitgliedern durch Auslage der Aufnahmeanträge am Kongressstand der DEUGM mitgeteilt worden.

Widersprüche gegen die Aufnahme von Antragstellern wurden bei oder vor der Mitgliederversammlung nicht erhoben.

Die DEGUM hat aktuell 8725 Mitglieder.

Zu TOP 8: Ehrungen