Dtsch Med Wochenschr 2010; 135(19): 985-986
DOI: 10.1055/s-0030-1253689
Arztrecht in der Praxis | Commentary

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Widerruf der Approbation wegen Steuerhinterziehung

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 04.12.2009Withdrawal of the licence to practice because of tax evasionH-J. Rieger
Further Information

Publication History

Publication Date:
05 May 2010 (online)

Problem

In einer Zeit, in der sich Berichte in den Medien über strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung häufen, wecken Gerichtsverfahren auch gegen Ärzte wegen steuerlicher Verfehlungen verstärkt Aufmerksamkeit. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es bei ihnen im Falle einer Verurteilung nicht nur um die Schädigung des guten Rufes des Betroffenen geht, sondern darüber hinaus sogar die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen kann.

Nach § 5 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung (BÄO) ist die ärztliche Approbation zu widerrufen, wenn der Arzt sich nach ihrer Erteilung eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt. Mit einem solchen Fall hat sich jüngst das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 4.12.2009 – 8 LA 197/09 – befasst.

Dr. H.-J. Rieger

Fachanwalt für Medizinrecht

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe

    >