Psychiatr Prax 2010; 37(2): 92-98
DOI: 10.1055/s-0030-1249751
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Ein neues Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik – Chance auf gerechtere Vergütung oder Einstieg in den Ausstieg aus der regionalen Vollversorgung?

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Publication Date:
01 March 2010 (online)

 

Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz 2009 (KHRG) hat der Gesetzgeber entscheidende Weichenstellungen für eine Neugestaltung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausvergütung vorgenommen. Seit seiner Verabschiedung findet zwischen Selbstverwaltung und Fachgesellschaften, Gesundheitsministerium, InEK und DIMDI ein komplexer, in vielen Details kontroverser und in seinen Auswirkungen schwer abschätzbarer Abstimmungsprozess statt. Er ist inzwischen regelmäßiger Schwerpunkt der Bundesdirektorenkonferenz wie der ackpa-Tagungen und war im Frühjahr 2009 auch erstmalig Gegenstand eines Workshops im jährlichen DRG-Forum [1]. Im Gegensatz zu einer verbreiteten Auffassung soll keine den somatischen Fachbereichen vergleichbare diagnosebezogene Vergütung (im Sinne der sog. DRGs Diagnosis Related Groups) geschaffen werden. Vertreter der Kostenträger verweisen darauf, dass die Verteilung und Streuung der Verweildauern bei psychiatrischen Krankheitsbildern keine klare Berechnung möglicher Grenzverweildauern zulassen. Eine Verkürzung der Verweildauer steht oftmals in einem reziproken Zusammenhang zur Häufigkeit der Wiederaufnahmen. Ein pauschales diagnosebezogenes Vergütungssystem sei deshalb weder praktikabel noch erwünscht. Vielmehr sollen ausgehend von den Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) unter Beibehaltung einer tagesgleichen Vergütung insbesondere aufwandsgleiche Patientengruppen ermittelt und differenziert vergütet werden. Nach einer 4-jährigen Entwicklungs- und Erprobungsphase soll das noch zu entwickelnde neue Vergütungssystem dann ab dem Jahr 2013 im Sinne eines lernenden Systems schrittweise in den Echtbetrieb gehen (Abb. [1]).

Abb. 1 Zeitplanung.

Literatur

  • 01 Tuschen K H. Der Weg zum bundeseinheitlichen Preis. Vortrag auf dem DRG-Forum in Berlin am 29. April 2009 (http://www.gesundheitspolitik-forum.de/index.php?menu=viewid=91). 
  • 02 Aktion psychisch Kranke e.V. .Evaluation der Psychiatrie-Personalverordnung. Abschlussbericht der Psych-PV-Umfrage 2005 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Bonn: Psychiatrie-Verlag, 2007. 
  • 03 Kukla R . Anforderungen der Krankenhausträger an ein neues Finanzierungssystem und Perspektiven von Arbeit und Beschäftigung. Ver.di-Fachtagung Psychiatrie. Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) Düsseldorf, 27.3.2009. 
  • 04 Schmidt-Michel P-O , Kunze H , Rieger W . Hilft das neue Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) den psychiatrischen-psychotherapeutischen-psychosomatischen Kliniken aus ihren personellen/finanziellen Notlagen?.  Psychiat Prax. 2009;  36 92-93
  • 05 Fritze J . Neue Regelungen für Einrichtungen der Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KFRG).  Nervenarzt. 2009;  80 485-494
  • 06 Häfner H . Die Entwicklung der klinischen Psychiatrie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.  Krankenhauspsychiatrie. 2000;  11 145-157
  • 07 Bauer M , Engfer R . Die Psychiatriereform in Deutschland Neue sozialstaatliche Perspektiven für psychisch Kranke.  Theorie und Praxis der sozialen Arbeit. 2006;  57 12-19
  • 08 Weinmann S , Puschner B , Becker T . Innovative Versorgungsstrukturen in der Be-handlung von Menschen mit Schizophrenie in Deutschland.  Nervenarzt. 2009;  80 31-39
  • 09 Roick C , Deister A , Zeichner D , et al . Das regionale Psychiatrie-Budget: Ein neuer Ansatz zur effizienten Verknüpfung stationärer und ambulanter Versorgungsleistungen.  Psychiat Prax. 2005;  32 177-184
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