Laryngorhinootologie 2024; 103(04): 294-295
DOI: 10.1055/a-2136-1323
Gutachten und Recht

Der Widerspenstigen Zähmung oder Die Auswirkungen mangelhafter Patientencompliance

Albrecht Wienke
,
Kim-Victoria Seibert

Die Verpflichtung des Patienten, an der medizinischen Behandlung mitzuwirken, liegt bereits in der Natur der Sache. Nur mit einem Ineinandergreifen der ärztlichen Expertise und der Eigeninitiative des Patienten kann der Therapieerfolg gefestigt und letztlich gewährleistet werden. Eine überragende Rolle spielt das vertrauensvolle Miteinander zwischen Arzt und Patient. Im Zuge der Einführung des Patientenrechtegesetzes hat der Gesetzgeber daher auch in § 630c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hervorgehoben: „Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken.“



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Article published online:
02 April 2024

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