Mit Jahresbeginn trat für Berufsangehörige der Gesundheits- und Krankenpflege im europäischen Raum die Umsetzung der
EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die damit verbundene Ausstellung von Berufsausweisen in Kraft. Das ist grundsätzlich ein richtiger und vor allem zukunftsweisender Schritt, der besonders qualifizierten Pflegepersonen den
uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt aber auch das Sammeln von Berufserfahrung im europäischen Raum erleichtert. In diesem Zusammenhang wäre es nun folgerichtig, den gesetzlich verpflichtenden Eintrag von Pflegepersonen in ein Berufsregister, wie bereits in vielen EU-Mitgliedsstaaten seit längerem vorhanden, endlich auch in Österreich umzusetzen. …