Erschienen in:
01.04.2016 | Editorial
Non recuso laborem!
verfasst von:
Univ. Prof. Dr. Bernhard Resch
Erschienen in:
Pädiatrie & Pädologie
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Ausgabe 2/2016
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Auszug
Fortbildung ist neben der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung ein Teilbereich der Berufsbildung. Unter Berufsbildung versteht man die Vermittlung theoretischen und praktischen Wissens, das zur Ausübung eines Berufs befähigt, und die Ärztekammer hat diese Definition, wie ich sie aus der freien Enzyklopädie „Wikipedia“ übernommen habe, im DFP § 1 Fortbildungsverpflichtung der Ärzte folgendermaßen implementiert: Ärzte haben nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung zu handeln und sich laufend im Rahmen anerkannter Fortbildungsprogramme der Ärztekammern in den Bundesländern oder der Österreichischen Ärztekammer oder im Rahmen anerkannter ausländischer Fortbildungsprogramme fortzubilden. …