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Non recuso laborem!

  • 01.04.2016
  • Editorial
Erschienen in:

Auszug

Fortbildung ist neben der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung ein Teilbereich der Berufsbildung. Unter Berufsbildung versteht man die Vermittlung theoretischen und praktischen Wissens, das zur Ausübung eines Berufs befähigt, und die Ärztekammer hat diese Definition, wie ich sie aus der freien Enzyklopädie „Wikipedia“ übernommen habe, im DFP § 1 Fortbildungsverpflichtung der Ärzte folgendermaßen implementiert: Ärzte haben nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung zu handeln und sich laufend im Rahmen anerkannter Fortbildungsprogramme der Ärztekammern in den Bundesländern oder der Österreichischen Ärztekammer oder im Rahmen anerkannter ausländischer Fortbildungsprogramme fortzubilden.
Titel
Non recuso laborem!
Verfasst von
Univ. Prof. Dr. Bernhard Resch
Publikationsdatum
01.04.2016
Verlag
Springer Vienna
Erschienen in
Pädiatrie & Pädologie / Ausgabe 2/2016
Print ISSN: 0030-9338
Elektronische ISSN: 1613-7558
DOI
https://doi.org/10.1007/s00608-016-0363-y