Zusammenfassung
Ab dem 1. Mai 2011 können Arbeitnehmer aus den 2004 der EU beigetretenen Staaten ohne Beschränkungen einen Arbeitsplatz in Deutschland annehmen. Die Bauwirtschaft hatte zum Zeitpunkt der EU-Osterweiterung besonders große Befürchtungen, dass es zu ruinöser Konkurrenz auf den Baumärkten kommen könnte. Allerdings hatte nach Auffassung des Autors die Einführung eines Bau-Mindestlohns mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz 1997 für die Bauwirtschaft wesentlich gravierendere Folgen als die Osterweiterung.
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Dr. Richard Reuter ist Unternehmens- und Personalberater in Mainz. Der Autor vertritt hier allein seine persönliche Auffassung.
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Reuter, R. Auswirkungen der EU-Erweiterung auf die deutsche Bauwirtschaft. Wirtschaftsdienst 91, 276–283 (2011). https://doi.org/10.1007/s10273-011-1218-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10273-011-1218-6