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Erschienen in:

07.05.2018 | letter to the editor

Letter to the Editor

verfasst von: Dr. Christian Walther

Erschienen in: Wiener Medizinische Wochenschrift | Ausgabe 7-8/2018

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Auszug

Es ist zu begrüßen, dass die OPG sich mit der Absicht mancher Menschen, ihr Leben durch Freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) vorzeitig zu beenden, auseinandergesetzt und dazu auch praktische Empfehlungen gegeben hat. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass ein offen positiver Umgang mit diesem Thema einer weiteren Befürwortung von Suizidhilfe Vorschub leisten dürfte – zur Freude der einen und zum Ärger der anderen. Im Folgenden möchte ich nur einige, meines Erachtens allerdings heikle, Punkte der OPG-Stellungnahme kommentieren. …
Fußnoten
1
Die im Artikel erwähnte gerichtliche Feststellung (OGH 11 Os 82/98 vom 27.10.1998): „‚Selbstmord‘ iSd § 78 StGB setzt zum Unterschied von ‚Fremdtötung‘ voraus, daß der zur Selbsttötung Entschlossene selbst Hand an sich legt, mithin die den Tod auslösende Handlung unmittelbar an sich vornimmt.“ stellte lediglich klar, dass im betreffenden Falle keine Fremdtötung vorlag. Hieraus läßt sich aber z. B. nicht folgern, jemand, der sich auf ein Bahngleis legt, um überfahren zu werden, begehe keine Selbsttötung. Hierfür hat sich bekanntlich ein eigener Begriff eingebürgert, nämlich „Schienensuizid“.
 
2
Hermann Gröhe, ehemaliger Bundesgesundheitsminister, am dem 120. Deutschen Ärztetag in Freiburg (Mai 2017). Die ganze Aussage lautete: „Ich bin ausgesprochen dankbar, dass wir [an den Präsidenten der Bundesärztekammer, Ulrich Montgomery gewandt] in der klaren Abwehr einer zivilrechtlichen Legalisierung ärztlicher Suizidbeihilfe so an einem Strang gezogen haben. Beihilfe zur Selbsttötung ist niemals ärztliche Aufgabe, meine Damen und Herren.“ Quelle: pers. Mitteilung von Thomas Michel, Chefredaktion des Südwestrundfunks.
 
3
Als Zweitautor des Buches „Ausweg am Lebensende“ (B. Chabot und C. Walther), 5. Aufl. 2017 (1. Aufl. 2010), sah ich mich seinerzeit veranlasst, die für die Neufassung der „Grundsätze …“ zuständige Arbeitsgruppe der BÄK auf das Thema FVNF hinzuweisen. Mein Vorschlag, sich dazu zu äußern, wurde jedoch abgelehnt.
 
4
In der OPG-Stellungnahme wird eine derartige Verfügung des Sterbewilligen hingegen als entbehrlich betrachtet.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Bundesärztekammer. Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. Dtsch Arztebl. 2011;108(7):A346–A8. Bundesärztekammer. Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. Dtsch Arztebl. 2011;108(7):A346–A8.
2.
Zurück zum Zitat Fehn S, Fringer A. Notwendigkeit, Sterbefasten differenzierter zu betrachten. Schweiz Arzteztg. 2017;98:1161–3.CrossRef Fehn S, Fringer A. Notwendigkeit, Sterbefasten differenzierter zu betrachten. Schweiz Arzteztg. 2017;98:1161–3.CrossRef
3.
Zurück zum Zitat KNMG Royal Dutch Medical Association and V&VN Dutch Nurses’ Association Guide. Caring for people who consciously choose not to eat and drink so as to hasten the end of life. 2014. Das Dokument ist im Internet frei erhältlich. KNMG Royal Dutch Medical Association and V&VN Dutch Nurses’ Association Guide. Caring for people who consciously choose not to eat and drink so as to hasten the end of life. 2014. Das Dokument ist im Internet frei erhältlich.
4.
Zurück zum Zitat Phillips PA, Rolls BJ, Ledingham JGG, Forsling ML, Morton JJ, Crowe MJ, Wollner L. Reduced thirst after water deprivation in healthy elderly men. N Engl J Med. 1984;311(12):753–9.CrossRefPubMed Phillips PA, Rolls BJ, Ledingham JGG, Forsling ML, Morton JJ, Crowe MJ, Wollner L. Reduced thirst after water deprivation in healthy elderly men. N Engl J Med. 1984;311(12):753–9.CrossRefPubMed
5.
Zurück zum Zitat Wax JW, An AW, Kosier N, Quill T. Voluntary stopping eating and drinking. J Am Geriatr Soc. 2018;66(3):441–5.CrossRefPubMed Wax JW, An AW, Kosier N, Quill T. Voluntary stopping eating and drinking. J Am Geriatr Soc. 2018;66(3):441–5.CrossRefPubMed
Metadaten
Titel
Letter to the Editor
verfasst von
Dr. Christian Walther
Publikationsdatum
07.05.2018
Verlag
Springer Vienna
Erschienen in
Wiener Medizinische Wochenschrift / Ausgabe 7-8/2018
Print ISSN: 0043-5341
Elektronische ISSN: 1563-258X
DOI
https://doi.org/10.1007/s10354-018-0638-y

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