Die Rechtslage ist aus unserer Sicht völlig klar. Laut unseren Bestimmungen müssen uns unsere Mitglieder ihre Einkommensunterlagen offenlegen, um beurteilen zu können, welche Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit stammen.
26.01.2018
26.01.2018
Die Rechtslage ist aus unserer Sicht völlig klar. Laut unseren Bestimmungen müssen uns unsere Mitglieder ihre Einkommensunterlagen offenlegen, um beurteilen zu können, welche Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit stammen.