Kernkompetenzen und Angebotsformen der Psychotherapie und Klinischen Psychologie im Vergleich
- Open Access
- 25.11.2025
- übersichtsarbeit
Zusammenfassung
Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und makroökonomische Auswirkungen
Die Versorgungsnot in Bezug auf psychische Erkrankungen in Österreich ist hoch: So ist etwa 30 Jahre nach Inkrafttreten des Psychotherapiegesetzes Psychotherapie als Leistung der Sozialversicherung immer noch kaum zugänglich, da der Versorgungsausbau nicht im erforderlichen – und im Sinne der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit notwendigen – Ausmaß erfolgte (vgl. Arrouas und Fleischmann 2017; Rechnungshof 2019).
Die Prävalenz psychischer Erkrankungen ist hoch und stieg – pandemiebedingt – weiter an (vgl. GBD 2019 Mental Disorders Collaborators 2022; OECD 2015). Von einem gesamtösterreichisch psychisch erkrankten Bevölkerungsanteil von 23,8% (Wancata 2017) bzw. 13,6 % der Patient:innen, die nach Einschätzung klinischer Expert:innen Psychotherapie benötigen, befinden sich nur rund 2,6 % in sozialversicherungs(teil)finanzierter Psychotherapie (Wancata 2017). Insgesamt erhalten je nach Schätzung zwischen 3,4 % und 9 % der Bevölkerung (Wancata 2017) Psychotherapie, die sie zumeist selbst bezahlen.
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Eine deutliche Versorgungslücke fällt hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Finanzmittel auf: Derzeit werden nur 76 Mio. € für die von psychotherapeutischen Versorgungsvereinen als Sachleistung erbrachten Psychotherapie-Leistungen bzw. 32,5 Mio. € für Kostenzuschuss-Psychotherapie im niedergelassenen Bereich und knapp 0,5 Mio. € für Psychotherapie in kasseneigenen Einrichtungen von der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt. Weitere 26 Mio € werden für Leistungen der psychotherapeutischen Medizin (in oft kürzeren Behandlungseinheiten) ausgegeben. Nur 1 % der Bevölkerung erhalten voll finanzierte klassische Psychotherapie im Sinne der vier psychotherapeutischen Grundorientierungen (Gruber et al. 2024).
Bereits ein moderater Versorgungsausbau in Bezug auf typische Psychotherapie im Sinne der vier psychotherapeutischen Grundorientierungen (vgl. Riess 2018; Wampold 2015) für 3,5 % der Bevölkerung würde deutlich höhere Finanzmittel erfordern (Riess et al. 2023). Die Behandlung von rund 5 % der Bevölkerung mit Psychotherapie, die in Zeit und Dosis adäquat ist (Singer et al. 2022), würde einen Versorgungsgrad bedeuten, der nach ökonomischen Berechnungen einen volkswirtschaftlichen Nutzen brächte: Der Return on Investment für jeden in Psychotherapie investierten Euro wird in der internationalen Literatur auf ein Kosten-Nutzen Verhältnis von 2,0 bis 5,5 geschätzt (Chisholm et al. 2016; Seitz et al. 2019) und würde helfen, volkswirtschaftliche Folgekosten fehlender psychotherapeutischer Versorgung zu minimieren (vgl. Löffler-Stastka und Hochgerner 2021; OECD 2015; Seitz et al. 2019).
Ausbildungsregelungen für Psychotherapie und Klinische Psychologie
Die Analyse der Berufs- und Kompetenzbeschreibungen in den beiden österreichischen Berufsgesetzen bzw. die in den Gesetzen formulierten Ausbildungsbestimmungen in Bezug auf Inhalte und Stundenumfang (als Basis für curriculare Bestimmungen vgl. Ausbildungsverordnung 2024) zeigen deutliche Unterschiede (Psychologengesetz 2013, Psychotherapiegesetz 2024a):
Die klinisch-psychologische Ausbildung ist eine postgraduale Ausbildung, welche nach absolviertem Psychologiestudium (300 ECTS) verschiedene klinisch-psychologische Theorie- und Praxisaspekte in einem supervidierten Praxisjahr vertieft, begleitet von einigen Stunden Selbsterfahrung. Sie umfasst zumindest 2098 Praxisstunden (häufig in einer stationären Einrichtung) plus 340 Einheiten praxisorientierter Theorie.
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Die Psychotherapieausbildung ist hingegen eine in Umfang und Inhalt intensivere und spezifizierte Ausbildung: 180 ECTS psychotherapeutische Basisausbildung im Bachelorstudium (erster Ausbildungsabschnitt) und 120 ECTS im Masterstudium der Psychotherapie bzw. zumindest insgesamt 200 ECTS im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt an genuinen Psychotherapieinhalten in konsequenter Theorie-Praxis-Verknüpfung. Der dritte Ausbildungsabschnitt der postgradualen Psychotherapieausbildung (2050 h oder 82 ECTS) fokussiert auf die praktische Erprobung und Einübung der psychotherapeutischen Behandlungskompetenz durch (ein konkret definiertes Ausmaß an) eigenverantwortlich durchgeführte(n) einzelne(n) Behandlungsstunden (1000 h supervidiert im Verhältnis 1:5).
Der erste psychotherapeutische Ausbildungsabschnitt ist dem Bachelorstudium der Psychologie (wie mehreren anderen Bachelorstudien) gleichgesetzt, der erste und zweite psychotherapeutische Ausbildungsabschnitt der Ausbildung in Klinischer Psychologie oder Gesundheitspsychologie (wie weiteren ärztlichen Ausbildungen).
Europäische Psychotherapiegesellschaften (European Association of Psychologist’s Associations, EFPA, und European Association of Psychotherapists, EAP) bestätigen im Wesentlichen die Reglementierung in Österreich insofern, als das EuroPsyBasic-Zertifikat im Bereich Clinic & Health eine kürzere, allgemeinere postgraduale Ausbildung darstellt. Das darauf aufbauende Specialist Certificate in Psychotherapie setzt eine weiterführende, spezifizierte und auch im Umfang zeitintensivere Ausbildung voraus – es ist sogar noch zeitintensiver als die österreichische Ausbildung (EAP 2025; EFPA 2025; Psychologengesetz 2013; Psychotherapiegesetz 2024b).
Ein in den verschiedenen Ländern allerdings unterschiedlich diskutiertes bzw. unterschiedlich gelöstes Problem ist der Zugang zur Psychotherapieausbildung, der in vielen Ländern auf wenige Berufsgruppen (v. a. Medizin/Psychiatrie, Psychologie und tlw. Pädagogik) eingeschränkt ist.
Kernkompetenzen in der Psychotherapie
In der Berufsbeschreibung der Psychotherapie wird deutlich, dass sie auf die individualisierte Behandlung aller psychischen Leidenszustände und Entwicklungsaufgaben im Krankheitsbereich mit dem Ziel der selbstregulativen, selbstbestimmten und weitestgehend autonomen Lebensgestaltung fokussiert. Die (Selbst‑)Reflexionsfähigkeit und die (emotionale) Selbst-Regulationsfähigkeit stechen als entscheidende Fähigkeiten hervor, um den Psychotherapieprozess zu halten bzw. weiterzuentwickeln. Hier wird ein wichtiges Charakteristikum der psychotherapeutischen Behandlung – im Unterschied zu Beratung und Psychoedukation – betont, nämlich der Entwicklungsfaktor eines sich individuell entlang der subjektiven Erlebensweise der Patient:innen gestaltenden Behandlungsprozesses, welcher die interpersonelle, d. h. interaktionelle und emotionale Bezogenheit im Behandlungsprozess zwischen Patient:in und Psychotherapeut:in sowie die intrapersonelle Auseinandersetzung im zeitlich sich entwickelnden Behandlungsprozess hervorhebt.
Die vier Kernelemente der Psychotherapieausbildung werden gleichermaßen gewichtet und ernst genommen. Tatsächlich müssen sie stark ineinandergreifen, um das spezifische psychotherapeutische Wissen, das klinische Verständnis und die praxeologische Behandlungskompetenz auf Basis einer in interaktionell-klinischen Situationen gefestigten Persönlichkeit zu erzielen. Insbesondere der Umfang der psychotherapeutischen Selbsterfahrung (Eigenerfahrung in spezifischer Methode) weist die Psychotherapieausbildung als sehr spezifische Ausbildung aus – im Vergleich zu anderen Ausbildungen, etwa in Psychotherapeutischer Medizin (150 h in 1–2 Jahren) oder Klinischer Psychologie (76 h in unspezifischer Methode). Auch die klare Definition des Umfangs zu supervidierender einzelner Behandlungsstunden mit Patient:innen (etwa im Unterschied zur allgemeinen Praxiszeit der klinisch-psychologischen Ausbildung, welche meist in einer Institution erbracht wird) zeigt, dass das Erlernen der Heilbehandlung zentraler Fokus der Psychotherapieausbildung ist (vgl. Löffler-Stastka 2024).
Diese Zielsetzung wird durch die Vermittlung der psychotherapeutischen Diagnostik, welche neben den Grundzügen in psychiatrischer und klinisch-psychologischer Diagnostik die behandlungsrelevante, schulen-/methodenspezifische Beziehungs- und Prozessdiagnostik beinhaltet (Höfner und Hochgerner 2022), für alle klinischen Störungsbilder in den Vordergrund gerückt. Sowohl die theoretischen als auch die praxeologischen Grundlagen und Behandlungskonzepte werden vermittelt (Datler et al. 2024, 2021; Slunecko und Benetka 2023).
Wirkzusammenhänge in der Psychotherapie
Psychotherapie ist ein komplexes Geschehen, welches durch den psychotherapeutischen Dialog und die psychotherapeutische Beziehungsgestaltung gekennzeichnet ist (vgl. Riess 2018; Riess et al. 2023; Riess und Löffler-Stastka 2022). Das kontinuierliche, technisch sorgsame Zur-Verfügung-Stellen einer spezifischen Reflexion in Rückbindung an eine einschlägige Theorie (reflexive Kompetenz) ist ein zentraler Wirkfaktor (vgl. Arbeitskreis OPD 2014; Lambert 2013; Rudolf 2004; Strauß et al. 2021). Das Behandlungskonzept folgt einem konsistenten Theorie-Praxis-Modell (entlang der vier Clustermodelle psychotherapeutischen Handelns – behavioral, humanistisch, psychodynamisch, systemisch), woraus sich die Interventionslehre und das spezifische Technikwissen ableiten. Ein konsistentes Theorie-Praxis-Modell beinhaltet jedenfalls folgende Aspekte (Riess et al. 2023):
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Gesundheits‑/Krankheitsmodell inkl. Ätiologie und ein Modell psychischer Entwicklung (Wachstum)
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Aufbaumodell der Psyche (Verhältnis innere/äußere Realität, Körper, Gesellschaft) und zur Beschaffenheit der psychischen Kräfte (Konflikte, Wiederholungen, Konditionierung, Aktualisierungstendenz)
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Praxeologie und Interventionslehre zu Therapiestrategie, Behandlungs‑/Prozessverständnis, Ziele, Techniken (Deutung, Empathie, Akzeptanz/Kongruenz, Verstärkung)
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Psychotherapie orientiert sich also am individuellen Bedarf und am subjektiven Erleben, d. h. an der Perspektive der Patient:innen, und ist ein diesen Aspekten entsprechender längerer Behandlungsprozess (meist mit einer wöchentlichen Frequenz über mehrere Monate, oft weit darüber hinaus). Die Zeit-Dosis-Wirkzusammenhänge sind abhängig von der Problem‑/Störungslage der Patient:innen und werden in der Fachliteratur differenziert beschrieben und empirisch untermauert (Howard et al. 1996; Norcross und Wampold 2011; Norcross und Lambert 2011; Orlinsky und Howard 1987; Orlinsky et al. 1994).
Angebotsformen der Psychotherapie
Psychotherapie ist also die bewusste, geplante und umfassende Anwendung (psychotherapie-)wissenschaftlich fundierter Methoden zur Behandlung krankheitswertiger Störungen, Erlebens- und Verhaltensweisen im Sinne der Linderung, Stabilisierung oder Heilung sowie zum präventiven Erhalt von Gesundheit im Sinne der Reifung und Persönlichkeitsentwicklung (Psychotherapiegesetz 2024a). Psychotherapie umfasst in diesem Sinn folgende Angebote (vgl. Arbeitskreis OPD 2014; Lambert 2013; Rudolf 2004; Strauß et al. 2021):
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Erstabklärung, psychotherapeutische Diagnostik und Indikationsstellung (inkl. Befundung und ggf. Gutachtenerstellung) inkl. Prozess‑/Verlaufsdiagnostik (Statusdiagnostik und Theragnostik), basierend auf psychotherapiewissenschaftlichen Gesundheits- und Krankheitsmodellen (Höfner und Hochgerner 2022)
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Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne der Gesundheitsförderung, des Gesundheitserhalts und der Persönlichkeitsentwicklung/-reifung
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Psychoedukation und (psychotherapeutische) psychosoziale Beratung (Erstanlaufstelle und Vermittlungsfunktion für psychotherapiebegleitende Beratungsstellen, Institutionen und Berufsgruppen, Vernetzungsfunktion, stabilisierende, problemerkennende, aufklärend-beratende Funktion im Sinne der Ermöglichung von Psychotherapie bzgl. Setting und Veränderungskonzept/-motivation)
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Krankenbehandlung und Begleitung bei akuten und chronischen Krankheitszuständen zur Linderung, Stabilisierung, Heilung/Wiedererlangung der Gesundheit
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Betreuung und Begleitung bei chronifizierten Krankheitsverläufen
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Krisenintervention (stabilisierende Funktion, Vernetzung und Weitervermittlung)
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Kurz‑/Fokalpsychotherapie (bei spezifischen, eingrenzbaren Symptomen, eingegrenzten Themen oder Zielgruppen, stabilisierende, problemaufdeckende und -bearbeitende Funktion)
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mittelfristige und Langzeitpsychotherapie (emotional-supportive, konfliktbearbeitende, konfrontative Funktion, strukturbearbeitende, ätiologisch-ursächlich orientierte Funktion)
Psychotherapie fokussiert auf die subjektive Erlebensweise und ist dementsprechend eine individualisierte Behandlung aller psychischen Leidenszustände und Entwicklungsaufgaben im Krankheitsbereich mit dem Ziel der selbstregulativen, selbstbestimmten und weitestgehend autonomen Lebensgestaltung. In unterschiedlichen Angebotsformen – wie den oben aufgezählten – werden von der Psychotherapie sehr verschiedene Wirkelemente realisiert, dazu gehören u. a. (ebd.):
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Förderung der Entstehung eines psychischen Krankheits- und Veränderungskonzepts, des Erkennens intrapsychischer, auch unbewußter Krankheitsfaktoren und Veränderungsressourcen/-hemmnissen
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Symptomreduktion im Sinne der Linderung oder Verbesserung psychischen Leidens, beruflicher und sozialer Funktionen (z. B. Erhöhung des GAF-Werts)
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Reflexion und Klärung von Beziehungserleben und -verhalten (z. B. zirkulärer Zusammenhänge zwischen eigenem Verhalten und äußeren Reaktionen)
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Klärung, (funktionale) Analyse, (reflektierendes) Verstehen und Neueinordnen von (inter- und intrapsychischen) Konflikten in Bezug auf den Umgang mit sich selbst und anderen
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Klärung und (funktionale) Analyse von Abwehr‑, Vermeidungs- und Widerstandsformen (z. B. inkongruentes oder destruktives Verhalten, dysfunktionale Systemaufträge, innere Veränderungshemmnisse, Projektion/projektive Identifikation etc.)
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Klärung und (funktionale) Analyse sozialer, mehrgenerationaler Gruppen und Systeme (z. B. in Familien) und Veränderung der interaktionellen Strategien
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Erarbeiten bzw. Erlebbarmachen korrigierender emotionaler (Beziehungs‑)Erfahrungen
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emotionale Unterstützung/supportive Behandlung zur Stärkung und Konturierung des eigenen Ich‑/Selbst‑/Identitätskonzepts und der damit verbundenen Ich-Funktionen der Persönlichkeitsstruktur
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Vertiefen des emotionalen Erlebens zur Erweiterung des inneren Spielraums im Umgang mit Affekten, Spannungs‑/Erregungszuständen im Sinne des kongruenten, sich aktualisierenden Selbst
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Konfrontation und Exposition mit symptomauslösenden Situationen, Gedanken, Haltungen und aktive Anleitung zur Umsetzung (z. B. aus der Verhaltensanalyse) erworbener Erkenntnisse, emotionaler Einsichten, kognitiver Problemlösungsstrategien
Kernkompetenzen in der Klinischen Psychologie
Die klinisch-psychologische Beratung bzw. Behandlung baut auf der klinisch-psychologischen Diagnostik (Psychologengesetz 2013) und daraus abgeleiteten Empfehlungen auf. Sie ist meist von kürzerer Dauer, typischerweise während eines stationären Aufenthalts bzw. in einer poststationären Phase oder in einer (Krisen‑)Beratung (beispielsweise 5–15 Einheiten). Die Angebotsformen der Klinischen Psychologie richten sich v. a. an meist akut oder rehabilitativ stationär behandelte Patient:innen mit somatischen (meist neurologischen) Erkrankungen mit psychischem Impact (z. B. Gedächtnistraining bei Demenzerkrankung oder nach einem Schlaganfall, psychisch relevante Unfallfolgenbewältigung, Psychoonkologie, Krisen‑, Sucht‑, Adipositas-Beratung bzw. psychosoziale Beratung sowie Angehörigenarbeit) (Comer 2008; EFPA 2025; Hoyer und Knappe 2021; Weiss 2023; Zimbardo und Gerrig 2003).
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Wirkzusammenhänge und Klinische Psychologie
Die programmatischen, stark strukturiert-anleitenden bzw. kognitiv-strukturierenden und problemlösungs- und zielorientierten Beratungs- und Behandlungsformen (vgl. Beratung, Begleitung, Übung, Training) im Sinne der supportiv-unterstützenden Stabilisierung (Coping) und des Erwerbs von Basisfertigkeiten (Skills zur Alltags‑/Lebens‑/Freizeitbewältigung) werden nicht aus einheitlichen Theorie-Praxis-Modellen abgeleitet (fehlende Rahmentheorie, Eklektizismus), sondern beziehen sich auf verschiedene aus unterschiedlichen (z. B. psychotherapeutischen) Modellen entlehnte (setting-/störungsspezifische) Einzeltechniken. Da sie auf unterschiedlich elaborierten Konzepten gründen bzw. eine einheitliche Fachdefinition (der klinisch-psychologischen Behandlung) fehlt, kann die Aussagekraft bzw. Vergleichbarkeit empirischer Untersuchungen eingeschränkt sein (Sagerschnig et al. 2020).
Angebotsformen der Klinischen Psychologie
Klinische Psychologie wird traditionell im stationären Setting (Akut- und Reha-Bereich) sowie in psychosozialen Beratungseinrichtungen (z. B. Krisenintervention) angewendet.
Klinisch-psychologische Behandlung umfasst folgende Angebotsformen (Comer 2008; EFPA 2025; Hoyer und Knappe 2021; Weiss 2023; Zimbardo und Gerrig 2003):
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Klinisch-psychologische Diagnostik im Bereich der Leistungs‑, Intelligenz- und Persönlichkeitsdiagnostik in den unten angeführten Störungsgruppen, basierend auf den psychologischen Modellen
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Klinisch-psychologische Behandlung (häufig im stationären Setting) im Sinne von
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Training von Kognition, Gedächtnis, Aufmerksamkeit/Wahrnehmung, Konzentration und Bewältigung (Coping) spezieller neurologischer Krankheitsbilder
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Coping- und Compliance-Förderung in der medizinischen Behandlung somatischer Krankheitsbilder mit psychischem Impact
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Psychoedukation, kognitiv ausgerichtete bzw. ziel- und lösungsorientierte Beratungs-Behandlung zur Verhaltensmodifikation
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Skills-Training, Kompetenztraining (stark strukturierte Programmeinheiten), z. B. sozial-kommunikatives Kompetenztraining, Aktivitätstraining/Ressourcenaktivierung
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Psychophysiologie und imaginative Techniken: stark strukturierte Anleitungen (Erregungsdruckverringerung und Regulation), z. B. Achtsamkeitstraining, Biofeedback, progressive Muskelentspannung, autogenes Training zur Schmerz- oder Stressbewältigung
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Kompetenzerwerb in der Lebens‑/Alltagsbewältigung
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Begleitung zu einer psychiatrisch-psychopharmakologischen Behandlung (Vorbereitung für eine ggf. weiterführende Psychotherapie)
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Begleitung zur Vermeidung der Krankheitsverschlechterung bei chronifizierten (sozial-)psychiatrischen Patient:innen (Alltags- und Lebensbewältigung).
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Diskussion, Schlussfolgerungen und Empfehlung: Patient:inneninformation und prävalenzorientierte Versorgungsplanung innerhalb der Versorgungskette
Die beiden Fächer Psychotherapie und Klinische Psychologie entwickelten sich ideengeschichtlich bei ähnlichen Wurzeln sehr unterschiedlich (Riess 2024) und sind – bei allen Überschneidungen – nicht identisch. Die Unterschiede beziehen sich auf vier Punkte:
1.
Die gemäß den Berufsgesetzen in Österreich sowie auf europäischer Ebene bestehenden Unterschiede zwischen den Ausbildungen der beiden Fächer beruhen auf unterschiedlichen Kernkompetenzen und Ausbildungsinhalten sowie verschieden langem Ausbildungsumfang.
2.
In Österreich gibt es (im Unterschied zu anderen Ländern) eine spezifische Regulierung der Zugangsvoraussetzung zu den beiden Gesundheitsberufen.
3.
Es besteht ein Unterschied bzgl. der Rolle eines kohärenten Theorie-Praxis-Modells bzw. einer Rahmentheorie für die angewandten (Einzel‑)Methoden.
4.
Das zentrale Kernelement, das (theoretisch wie praxeologisch definierte) intersubjektive Behandlungsmodell, welches auf einen Behandlungsprozess abzielt, stellt eine deutliche Differenz dar.
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Die beschriebenen Unterschiede in Kernkompetenzen (Berufsbild, Behandlungsverständnis), Angebotsformen und Ausbildungs- inkl. Zugangsbestimmungen sollten (von Regulierungs- und Versorgungsverantwortlichen) differenziert und verständlich dargestellt werden, um Verwirrung und falsche Erwartungshaltungen (auf Patient:innenenseite) zu vermeiden (Löffler-Stastka 2025). Eine entsprechende prävalenzorientierte Versorgungsplanung für Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Psychotherapie und all ihre Nachbardisziplinen wie v. a. Klinische Psychologie innerhalb der öffentlich finanzierten Gesundheitsversorgung sollte ins Auge gefasst werden. Naheliegend wäre dafür die Verankerung im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG). Dabei könnten entsprechende Behandlungspfade (vgl. Löffler-Stastka und Wadowski 2025) für Patient:innen aller Störungsgruppen in allen Settings (intra-/extramural und ambulant) basierend auf den hier differenzierten – curricular verankerten – Kernkompetenzen und Angebotsschwerpunkten innerhalb der Versorgungskette ausgearbeitet werden.
Psychotherapie als Heilbehandlung innerhalb eines Behandlungsprozesses ist abgrenzbar von psychosozialer und psychoedukativer Beratung. Diese Abgrenzung ist notwendig im Sinne der Patient:inneninformation. Die hilfreiche Veränderung durch Psychotherapie hängt davon ab, wie die individuell abgestimmten psychotherapeutischen Interventionen in der psychotherapeutischen Beziehung subjektiv verarbeitet und langfristig im Prozess genutzt werden können. Die Subsumption von Heilbehandlung unter einen verkürzten Beratungsbegriff ist nicht zielführend. Präventive Angebote können den dringend notwendigen Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung nicht ersetzen (Arrouas und Fleischmann 2017; Rechnungshof 2019). Denn in der Realität ist die Patient:innenorientierung entscheidend: Es gibt eine Vielzahl von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die mittel- und langfristige Psychotherapie im Sinne der Heilbehandlung (begleitet von allen notwendigen Schnittstellendisziplinen) benötigen (Löffler-Stastka et al. 2024). Anderseits müssen die komplementären Angebote der klinisch-psychologischen Diagnostik und darauf aufbauende ziel- und lösungsorientierte (Behandlungs‑)Angebote in der psychosozialen institutionellen Versorgung (beispielsweise in zahlreichen psychosozialen Beratungsstellen und Versorgungseinheiten) ihren festen Platz haben.
Interessenkonflikt
H. Löffler-Stastka, M. Hochgerner, C. Korunka und G. Rieß geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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