Retrospektive Diagnostik oder historisch-relationierende Symptomatologie
Bis ins späte 20. Jahrhundert hinein galt die „retrospektive Diagnose“ als eine „Königsdisziplin“ der Medizingeschichte. Seither ist dieser Typus von Fragestellung durch kulturwissenschaftlich orientierte Forschungsprogramme massiv in Kritik geraten [5, 12] – grundsätzlich zurecht, wenn auch mit teils überzogenen Folgen: So ist es zwar richtig, dass die traditionelle Medizinhistoriographie in Unternehmungen zur Eruierung „eigentlicher“ Krankheits- und Todesursachen häufig ahistorisch vorging und schon aufgrund fehlender Kompetenzen zu Interpretationen von historischem Schriftgut oftmals Fehlinterpretationen und Überschätzungen der Reliabilität und Validität ihrer Befunde unterlag, ganz abgesehen vom vergleichsweise geringen Erkenntniswert von retrospektiven Individualdiagnosen, im Vergleich zu einem systematischen Nachvollzug der zeitgenössischen Deutungen, einschließlich der Bedingungen ihres Zustandekommens und ihrer jeweiligen Folgen [17]. Allerdings stößt die Forschung oftmals auf konkurrierende Thesen schon innerhalb zeitgenössischer Diskurse, und dann liegt es – selbst für in epistemologischer Bescheidenheit geübte Forscher*innen – doch nahe, nach der richtige(re)n Deutung zumindest einmal zu fragen.
So macht es, um hier ein Beispiel von Stolberg aufzugreifen, doch einen Unterschied, ob der Tod eines bestimmten Renaissancefürsten tatsächlich auf Mord durch Arsenvergiftung zurückzuführen war, oder ob es sich um ein unberechtigt gewesenes zeitgenössisches Gerücht handelte. Denn auch wenn es für direkte politische Folgen vor allem wichtig war, wie viel Plausibilität den beiden widerstreitenden Annahmen bei verschiedenen Akteursgruppen jeweils zugesprochen wurde, würde die Bestätigung einer der beiden Alternativen durch eine paläopathologische Untersuchung doch etwa für die historische Rekonstruktion von Intentionen der Akteure bei Hof ein je unterschiedliches Licht werfen.
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Schon um 1600 gab es zur „Besessenheit“ drei Deutungsmuster: Dämon – Betrug – Krankheit
Demgemäß erscheint es als eine überzogene Reaktion auf frühere Defizite der Forschungsmethodik, das grundsätzliche Anliegen retrospektiver Diagnostik – die Erhellung von Krankheitserscheinungen unter Zuhilfenahme gegenwärtiger medikaler Terminologien, Kenntnisse und/oder Methoden – insgesamt als illegitim diskreditieren zu wollen. Denn Geschichtsforschung hat, wenn sie überhaupt einen spezifischen Inhalt haben soll, unvermeidlich eine translatorische Komponente [17].
Berechtigt erscheint aber die Mahnung, epistemologische und methodologische Schwierigkeiten derartiger Unterfangen nicht aus den Augen zu verlieren – und solche Limitationen klar zu kommunizieren. Hierzu zählt der Hinweis, dass schon zeitgenössische und gegenwärtige Begriffe zumindest konnotativ unvermeidlich divergieren. Das „retrospektiver Diagnostik“ zugrunde liegende Erkenntnisinteresse könnte aber mittels eines als „historisch-relationierende“ Symptomatologie bezeichenbaren Forschungsprogrammes [10] fortgesetzt werden: Die zeitgenössischen Interpretationen von Krankheitserscheinungen sind zentraler Referenzrahmen, welchem dann mögliche heutige Interpretationen vergleichend gegenübergestellt werden – nicht um am Ende eine, absolut „richtige“ Diagnose stellen zu können, sondern um durch sichtbar werdende Divergenzen neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Das Exorzismusmanuskript des erzherzoglichen Hofkaplans Knorr (1609)
Dies vorausgeschickt, sei nachfolgend ein Fallbeispiel betrachtet, auf welches der Verfasser im Zuge seiner Beschäftigung mit der Geschichte der „Besessenheit“ in Österreich stieß: Die 1599 vorgefallene, spektakuläre Erkrankung der Maria Eichhorn, einer erst kurz zuvor zur Heirat mit einem hochrangigen steirischen Beamten nach Graz migrierten Italienerin aus patrizischer Familie (der volle Name ist publiziert, weshalb auch hier keine Anonymisierung vorgenommen wird). Der Fall ist historisch nur in einer einzigen Quelle dokumentiert (was zu besonderer interpretativer Vorsicht Anlass gibt), und zwar in einem Manuskript mit dem Titel „Beschreibung außgetriebener bösser Geister …“. Verfasser des 1609 fertiggestellten Textes war Paulus Knorr von Rosenrodt (ca. 1569–1639), erster Hofkaplan Erzherzogs Ferdinand II.
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Zweck der Darstellung war, wie ausdrücklich betont, die öffentliche Bekanntmachung der „guette(n) geistliche(n) und heilige(n) Werkh“ des Herrschers zur höheren Glorie Gottes und der katholischen Kirche. Auch das ist für die Deutung hoch bedeutsam – ungeachtet des Umstandes, dass die Handschrift nicht, wie vom Autor beabsichtigt, zur Vorlage eines Druckwerkes wurde, sondern für über 400 Jahre im Archiv der Diözese Graz „verschwand“. (Eine historiographische „Wiederentdeckung“ samt Publikation des vollständigen Textes wurde erst im Vorjahr abgeschlossen: [1, 9]).
Manche Exorzisten rechneten, neben dem Wirken Satans, mit psychosozialen und somatischen Ätiologien
Knorr behandelt in seinem Text zwei Fälle von „Besessenheit“ und einen Fall von „Umsessenheit“. Alle drei „Krankengeschichten“ enden erwartungsgemäß mit der erfolgreichen Austreibung der „Dämonen“ qua Exorzismen durch die von den Leidenden selbst bzw. ihren Familien um Hilfe gebetenen katholischen Geistlichen. Die propagandistische Intention des Werkes ist offensichtlich und wird vom Autor selbst als legitim betrachtet – was für ihn aber offenbar nicht gegen die Glaubwürdigkeit seines Berichts sprach, jedenfalls nicht beim avisierten „Zielpublikum“, das wohl klar im „katholischen Lager“ zu verorten ist. Seine Ausführungen erscheinen in hohem Maß von den einschlägigen Lehren der katholischen Kirche geprägt, und die Intention zur „Verherrlichung“ derselben hatte sicherlich auf Auswahl, Anordnung, Akzentuierung und Ausgestaltung des Mitgeteilten ebenso Einfluss wie auf Auslassungen. Zugleich ergab die kontextualisierende Analyse des Textes, zusammen mit den wenigen bekannten, unabhängigen Quellen (die sich nicht auf den Fall Maria Eichhorn, sondern die beiden anderen beziehen) keineswegs das Bild eines gezielt Ereignisse fingierenden Textes; der Autor berichtet vielmehr wohl, was ihm subjektiv als wahrhaftige Wiedergabe realer Ereignisse erscheint – freilich durchgängig verbunden mit einer spezifischen, im eigenen Verständnis wohl ebenso „unzweifelhaft wahren“ religiösen Deutung.
Dies schließt die Darstellung von Unsicherheiten in seiner eigenen Beurteilung sowie von Konflikten über Deutungen und Handlungen zwischen den beteiligten Akteuren – selbst unter den involvierten Exorzisten – keineswegs aus [1].
Besessenheit – Persistenz pluraler Deutungen auch innerhalb der Psychopathologie
Tatsächlich lässt die sogenannte „dämonische Besessenheit“ in der christlichen Tradition [11, 18] ein spezifisches Charakteristikum erkennen, welches als „epistemische Prekarität“ bezeichnet werden könnte: Ob in einem konkreten Krankheitsfall eine „echte“ Besessenheit vorlag, war seit der exorzistischen Tätigkeit Jesu häufig umstritten. Dies nimmt an sich nicht Wunder, ist ein konkretes „irdisches“ Wirken eines (grundsätzlich „übersinnlichen“) Dämons qua definitionem, auch nach kirchlicher Lehre, nicht unmittelbar und zweifelsfrei „fassbar“, sondern muss über ein komplexes, im exorzistischen Ritus festgelegtes Verfahren performativ plausibilisiert werden [3, 19].
Dabei standen – und stehen – neben einer Anerkennung als „echte“ Besessenheit stets zwei andere Erklärungsmuster für das Vorliegen von Besessenheitssymptomen zur Verfügung: bewusster Betrug und natürliche Krankheit (prägnant formiert wurde diese Deutungstrias schon 1598: [6, S. 50]). Ist in der biblischen Tradition die Zahl der bösen Engel, welche ihre menschlichen Opfer „in Besitz nehmen“ können, „Legion“, so kann mittlerweile fast Ähnliches für jene Menge von Krankheitsbezeichnungen behauptet werden, welche als empirische Deutungsmöglichkeiten von „Besessenheit“ ins Spiel gebracht wurden. Dieser Umstand sollte aber nicht einfach nur als Resultat von Kompetenzdefiziten bzw. als Ausfluss der historischen Wandelbarkeit nosologischer Klassifikationsschemata betrachtet werden (obwohl Letzteres eine Teilerklärung darstellt); vielmehr erweist sich das Feld von Erscheinungen, welche gemäß den kirchlichen Lehren als mehr oder weniger zuverlässige Anzeichen von dämonischer Besessenheit gedeutet werden können, als ausgesprochen weit. Wenn Charcot und Freud um 1900 in Besessenen Hysterikerinnen erblickten, Macalpine und Hunter in den 1950ern dagegen für einen historischen Fall Schizophrenie, andere wiederum oftmals Epilepsie ins Treffen führten [2, 7, 15], so hatten sie wahrscheinlich alle zu einem gewissen Grad recht – nämlich bezogen auf bestimmte Patient*innen(gruppen). Irrig dagegen sind Postulate (u. a. auch vom frühen Freud [14]), mit der je eigenen Diagnosestellung die psychopathologisch richtige Deutung von Besessenheitsphänomenen schlechthin gefunden zu haben.
Die Dämonen der Maria Eichhorn – Wechsel von Stupor und Raptus
Das Fallbeispiel der Darstellung der „Besessenheit“ im Exorzismusmanuskript Knorrs soll in diesem Sinn eine weitere (keineswegs gänzlich neue, aber bislang marginal thematisierte) Option möglicher „Übersetzung“ von Besessenheitsphänomenen in gegenwärtige psychopathologische Terminologie illustrieren. Dies betrifft das (besonders für nicht professionell vorgebildete) Beobachter*innen zweifellos höchst verstörend wirkende Phänomen eines katatonen Syndroms [13, S. 2941f.], also einen mit Phasen von Agitation bzw. Raptus wechselnden Stupor. Eine entsprechende Symptomatik wird zwar sicher nur bei einem zahlenmäßig minoritären Teil von als „besessen“ betrachteten Personen ersichtlich, jedoch erscheint das Phänomen schon wegen der Schwere der Leidenszustände und ihrer spektakulären Devianz gegenüber sozialen Verhaltenserwartungen – speziell gegenüber kranken Menschen – besonders beachtenswert. Die diesbezüglich interessierenden Passagen in der Falldarstellung Knorrs zum Leiden der besagten Maria Eichhorn lauten (Knorr 1609, Mss. 45–53; u/v- und i/j-Vokalisierung hier normalisiert):
„Als balt wierdt das Weib drauf krankh, legt sich zu Beth 14 ganzer Tag unnd Nacht, unnd kundt in der Zeit, kein Glid an ihrem Leib nit rüeren, jedoch so thuet sie also geidig [= gierig] esen […] Früe und zu Nacht, und nimbt doch ab am ganzen Leib. […] Nach dem fieng er an, den Exorcismum: als er kam den Teufel seinen Namen zu sagen[,] […] wuert das krankhe Weib bewegt […]. Nach lang schrie sie auf[:] heiß heiß, es brendt wie hellisch Feuer […] Nach dem Gebet huebe erstlichen an die Patientin [sic] kalten Schweiß zu schwizen […] unnd war darneben Gestalt wie ein todter Leichnamb […] blizet mit den Augen zu, das[s] der Exorcist vermeint[,] der Todt wer[e] verhanden […] nach disen die krankhe Person bewegt das Haubt, […] schauet auf erschrökhlichen, desgleichen bewegt auch den Leib ganz gebor [= empor], strekhet die Hende auß […] also standthafftig und krefftig, das[s] die gesunde Krankenwartterin, der schwachen bettriesigen [= bettlägrigen] Person nit gnueg widerstehen kündte, ja der Exorcist understunt sich auch, allein die Krankhe wieder zu Ruhe zu bringen, vermöchts nit […] Es kam sie [Knorr und seine Mithelfer/innen] auch alle ein sollche Forcht an[,] je lenger je mehr[,] weil kein Aufhörens war [..]. Jedoch ließ der Exorcist nit ab mit Beschweren, es war ein Getumbl […]“
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Rasches Umschlagen von Stupor in Raptus frappiert Beobachter*innen und kann übernatürlich erscheinen
Es fällt auch gegenwärtigen Leser*innen sicher nicht schwer nachzuvollziehen, dass unmittelbar in die Vorgänge involvierte Personen, zumal in einer hochgradig von religiösen Deutungen durchzogenen Alltagskultur, hier wohl tatsächlich „den Teufel“ am Werk sahen, auch wenn weder an dieser Stelle noch sonst in Knorrs Bericht zu diesem Fall das „Vollbild“ einer Besessenheit – mit zeitweiligem „Auftreten“ neuer Persönlichkeiten – sichtbar wird. Bedeutsam erscheint weiter, dass der Autor zugleich auch „diesseitige“ Kausalitäten erörtert: Die Erkrankung habe – so hätten die vier (!) zur geistlichen Betreuung der Betroffenen gekommenen Priester bald befunden – ihr „Uhrsach“ in einem heftigen Streit zwischen den Eheleuten gehabt, welcher die nachmalig Besessene zuerst „in Grimen gerathen“ ließ und dann zu einem, aus damaliger Sicht folgenschweren Vergehen hinriss, nämlich den Ausruf:„Ey weil ich also verlasen, unnd mier niemandt nit will helffen […] auch Gott mier nit helffen will, so hilf mier der Teuffel“ (Mss. 45).
In unmittelbarer Folge sei dann ein „starkher Windt“ in die Frau eingedrungen und habe ihr sofort die Wahrnehmung seltsamer Geräusche verursacht – ein Zeichen der Einfahrt des angelockten „Bösen“ in den Körper des Opfers. Für den geistlichen Autor selbst lagen, ergänzend zur metaphysischen, demnach auch soziale und psychische Entstehungskomponenten vor. Über die Verursachung des beschriebenen Krankheitsbildes nun retrospektiv noch definitive Aussagen im Sinne einer nosologischen Klassifikation machen zu wollen, erscheint hier allzu spekulativ. Dies, obwohl einige weitere, im Text wahrscheinlich auch korrekt wiedergegebene Daten zum Krankheitsverlauf vorhanden sind. So zur Dauer: insgesamt drei bis vier Monate; zur weiteren Behandlung: nach den (aus Sicht des Autors erfolgreichen) Exorzismen erfolgte eine länger andauernde (aber in der Form nicht erläuterte) Nachbehandlung durch „Natur Arzet“, und zwar unter Separierung der Kranken von ihrer Familie. Die Übereinstimmung der geschilderten Symptomatik mit jener des katatonen Syndroms erscheint dagegen ausgesprochen deutlich: Zu beachten sind, neben Stupor und Hyperkinesie, auch die Hinweise auf massiven Gewichtsverlust sowie Echolalie (Unklar: Haltungsstereotypie – siehe dazu aber eine nicht fallbezogene zeitgenössische Abb. 1).
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Auch wenn unklar bleibt, welche medizinische Diagnose die zeitgenössisch involvierten Ärzte allenfalls stellten (diesen Aspekt berührt Knorr, wohl kaum zufällig, nicht), so erhellt aus dem Mitgeteilten zudem auch, dass diese das nach den vollzogenen Exorzismen zunächst ja weiter bestehende Leiden der Maria Eichhorn jedenfalls als ein (auch) somatologisch behandelbares betrachteten.
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Die symptomatische Kongruenz mancher vermeintlicher „Besessenheiten“ mit den Leidenszuständen bei der als „Katatonie“ bezeichneten Erkrankungsform wird hier keineswegs erstmalig festgestellt; ein fallbezogener Hinweis findet sich schon in der grundlegenden Studie von Kahlbaum [8, S. 72]; eine oftmals religiöse Tönung der mentalen Katatoniesymptome firmiert schon um 1900 prominent auch in einem psychiatrischen Lehrbuch [4]. Dennoch blieb die wissenschaftliche Diskussion über die Interpretierbarkeit bestimmter Besessenheitserscheinungen als katatones Syndrom in den relevanten Disziplinen und Kontexten bislang ein wenig beachteter „Nebenschauplatz“ (so auch in der rezenten, monographischen „History of Catatonia“: [16]).
Fazit
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Interferenzen mentaler und physiologischer Prozesse sind ein Thema nicht nur für Medizin und (naturwissenschaftlich orientierte) Psychologie, sondern auch für Geistes‑, Sozial- und Kulturwissenschaften – jedenfalls soweit diese Gesundheit und Krankheit zum Thema machen.
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Ethnologische und historische Studien können aufgrund des ihnen inhärenten Elements des Kulturvergleichs spezifische, anders nicht erzielbare Aufschlüsse geben. Dies setzt aber voraus, sich auf das methodisch schwierige Terrain interkultureller Übersetzungsarbeit zu begeben.
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Im Fallbeispiel wurde die starke Ähnlichkeit einer um 1600 berichteten Besessenheitssymptomatik mit dem katatonen Syndrom der modernen Psychopathologie aufgezeigt. Zugleich wurden Komplexität und Heterogenität der zeitgenössischen Interpretationen des konkreten Leidenszustands skizziert.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Interessenkonflikt
C. Watzka gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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