Eine Ärztekammer-Umfrage zeigt Schwächen des Krankenanstalten Arbeitszeitgesetzes auf. Im KAV sei das Nachtdienstende nicht gleichzeitig das Dienstende, Überstunden würden oft nicht korrekt protokolliert.
26.02.2018 | Gesundheitspolitik
26.02.2018 | Gesundheitspolitik
Eine Ärztekammer-Umfrage zeigt Schwächen des Krankenanstalten Arbeitszeitgesetzes auf. Im KAV sei das Nachtdienstende nicht gleichzeitig das Dienstende, Überstunden würden oft nicht korrekt protokolliert.