Erfolge der „impfkritischen“ Liste MFG bzw. MFG-naher Listen sorgen für Diskussionen in der Standesvertretung und unter Ärzten. Wie soll man mit Corona-Leugnern und Impfgegnern in den eigenen Reihen umgehen?
Sie lehnen die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 ab, insbesondere die Impfung und das Tragen von Masken, und halten die Warnungen vor der Erkrankung für Panikmache: Aus diesem Grund werden die Proponenten der jungen politischen Partei MFG („Menschen – Freiheit – Grundrechte“) im öffentlichen Diskurs als „Impfgegner“ und „Corona-Leugner“ bezeichnet.
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Der Erfolg mehrerer MFG-Ableger bei den kürzlich zu Ende gegangenen Ärztekammerwahlen in den Bundesländern hat daher für Verwunderung in den Medien gesorgt. „Ein Impfgegner in der Ärztekammer ist wie ein Veganer in der Metzgerinnung“ witzelten die Salzburger Nachrichten . Zunächst kam „MFG – Liste Christian Fiala“ in Wien auf 6,2 Prozent der Stimmen und eroberte damit sechs von 90 Mandaten. In der Presseaussendung, in der die Liste ihr Wahlergebnis feierte, wurde COVID-19 als „Schnupfen-Pandemie“ bezeichnet. Im Burgenland kam MFG auf eines von 31 Mandaten. In Oberösterreich erreichte die MFG-nahe Liste „Ärzte für Ärzte – O.Ö. Ärzteverband – Liste Hutgrabner“ 8,9 Prozent (4 von 45 Mandaten), die MFG-nahe Liste „Zukunft Medizin“ kam in Salzburg auf 15,08 Prozent (3 von 31 Mandaten). In Niederösterreich erreichte „MFG – Liste Horst Schuller“ 9,36 Prozent (4 von 53 Mandaten). Laut einem Bericht des Kurier kam es in Niederösterreich sogar zu konkreten Koalitionsgesprächen mit der mandatsstärksten Fraktion, deren Spitzenkandidat Dr. Josef Sattler zu Protokoll gab: „Ich möchte niemanden ausschließen.“ Daraufhin gingen die Wogen Kammer-intern hoch. Wie soll mit dieser speziellen Gruppierung umgegangen werden? Welche Rolle werden die MFG-Mandatare künftig in der Ärztekammer spielen?
Befremdlich, dass Ärzte Konsens infrage stellen
Prim. MedR. Ass.-Prof. DDr. Peter Voitl, MBA, Gründer des Kindergesundheitszentrums Donaustadt und Leiter Impfreferat der Ärztekammer für Wien
privat
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„Dass eine Gruppierung wie die MFG in die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien gewählt wurde, ist zwar überraschend, muss aber auch im Kontext gesehen werden. Die Wahlbeteiligung lag bei 50 Prozent, und bei einer geringen Wahlbeteiligung kommt es häufig dazu, dass Extreme und Randgruppen überrepräsentiert werden. Außerdem haben sicherlich viele Protestwähler ihre Stimme dieser Liste gegeben. Es gibt einen Konsens aller internationaler Fachgesellschaften – von der Weltgesundheitsorganisation WHO, der US-Gesundheitsbehörde CDC, dem deutschen Robert-Koch-Institut (RKI) bis zum heimischen nationalen Impfgremium –, die genau einschätzen, was COVID-19 ist, wie man es behandelt und wie die Impfungen anzuwenden sind. Auch das Tragen eines Mund-NasenSchutzes ist nachweislich dazu geeignet, das Risiko einer Ansteckung markant zu minimieren. Es ist sehr fragwürdig, wenn dieser Konsens aller führender Experten von Ärzten infrage gestellt wird, die keinerlei Ausbildung auf dem Gebiet der Vakzinologie oder der Infektiologie haben. Das ist befremdlich, und dass derartige Positionen ausgerechnet unter den Ärzten vertreten sind, hat in den Breitenmedien zu Kopfschütteln geführt und wurde auch entsprechend kommentiert.
Wir sind unseren Patienten gegenüber verpflichtet, uns an die Grundsätze der wissenschaftlichen Medizin zu halten. Der oberste Grundsatz, den Patienten nicht zu schaden, – primum nil nocere – ist seit Hippokrates das Fundament unseres ärztlichen Handelns. Wer als ungeimpfter Arzt einen immunschwachen Patienten oder ein Neugeborenes behandelt und mit einer impfpräventablen Erkrankung ansteckt, verstößt klar gegen das ärztliche Berufsethos.
In den vergangenen zehn bis 20 Jahren hat die medizinische Wissenschaft enorme Fortschritte gemacht. Mit dem Impfwesen haben wir eine Strategie entwickelt, die Krankheiten verhindern kann, bevor diese überhaupt ausbrechen. Dass Ärzte, die eigentlich naturwissenschaftlich geprägt sein sollten, dies zugunsten subjektiver Wahrheiten in Frage stellen, ist unverständlich. Nicht-evidenzbasiertes Wunschdenken gibt es leider nicht nur in Zusammenhang mit COVID-19 und Impfungen. Es wird spannend zu beobachten sein, wie es mit den ÖÄK-Diplomen Akupunktur oder Homöopathie weitergehen wird, für die es ja keinerlei wissenschaftliche Evidenz gibt.“
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Prim. MedR. Ass.-Prof. DDr. Peter Voitl, MBA, Gründer des Kindergesundheitszentrums Donaustadt und Leiter Impfreferat der Ärztekammer für Wien
Es herrscht das Prinzip der freien Meinungsäußerung
Prof. Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer für Wien sowie der Österreichischen Ärztekammer
Ärztekammer/Bernhard Noll
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"Dass die Liste MFG in die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien gewählt wurde, muss man zur Kenntnis nehmen. Man muss allerdings auch die Zahlen in Relation setzen: Es handelt sich um etwas mehr als 400 Stimmen bei einer Gesamtzahl von rund 14.000 Wiener Ärzten. Das ist eine kleine Gruppe. Offenbar haben verschiedene Faktoren eine Rolle gespielt, unter anderem hat sich diese Liste ja auch gegen den Wohlfahrtsfonds positioniert, der bei vielen Medizinern nicht sehr beliebt ist. Ich gehe davon aus, dass die Ablehnung der Impfpflicht dazu geführt hat, dass einige dieser Liste ihre Stimme gegeben haben. Die Ärztekammer hat sich in der Vergangenheit immer für Impfungen als Mittel zur Verhinderung von Infektionen eingesetzt, nicht nur bei COVID-19, sondern auch bei Masern. Die Impfpflicht hingegen war ein Beschluss der Bundesregierung – und hat nicht funktioniert.
Das Ärztegesetz schreibt vor, dass sich Mediziner an die wissenschaftliche Evidenz halten müssen. Allerdings haben Rechtsstreitigkeiten in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass das Prinzip der freien Meinungsäußerung auch für Ärzte gilt. Das heißt: Ärzte dürfen Zweifel an der Impfung als ihre Meinung kundtun. Ein Brief wie jener, in dem Hunderte Ärzte die Maßnahmen und die Impfung gegen COVID-19 infrage stellen, fällt unter die freie Meinungsäußerung. Konkrete Handlungen, Empfehlungen oder Behandlungen, die nicht wissenschaftlich fundiert sind und dazu führen, dass Patienten zu Schaden kommen, widersprechen dem Ärztegesetz und können zu Konsequenzen in Form von Disziplinarverfahren führen. Wenn zum Beispiel ein Mediziner eine bakterielle Lungenentzündung ausschließlich mit homöopathischen Präparaten behandelt, sich die Erkrankung verschlechtert und der Patient Schaden nimmt, dann ist das ein Fall, wo der Disziplinaranwalt ein Verfahren einleitet. Die Vorwürfe, dass eine Reihe von Ärzten wegen ihrer Aussagen zu COVID-19 von der Ärzteliste gestrichen worden seien, sind unzutreffend. Es wurde lediglich ein Mediziner von der Ärzteliste gestrichen, weil er im Internet Maskenatteste verkauft hat, ohne die Patienten vorher untersucht zu haben. Ich hoffe, dass mit der Liste MFG eine normale Zusammenarbeit in der Ärztekammer möglich ist. Eine enge Zusammenarbeit, etwa in Form einer Koalition, kann ich mir nicht vorstellen.“
Prof. Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer für Wien sowie der Österreichischen Ärztekammer
SARS-Cov-2 stellt keine besondere Bedrohung dar
DDr. Christian Fiala, stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei MFG („Menschen Freiheit Grundrechte“)
Gynmed
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„Die Liste MFG ist bei den Ärztekammerwahlen angetreten, um die Ärztekammer wieder zu dem zu machen, was ihrer eigentlichen Aufgabe entspricht, nämlich die Interessenvertretung der Ärzte. Es ist nicht die Aufgabe der Standesvertretung, im autoritären Stil eine Einheitsmeinung durchzusetzen und der verlängerte Arm der Regierung zu sein. Wir erleben in der Ärztekammer und auch in der Politik einen Tanz um das goldene Virus. Aus medizinischer Sicht ist SARS-CoV-2 keine besondere Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und dies war von Beginn an eindeutig. Das geht aus zahlreichen Studien hervor, etwa der Ischgl-Studie der Universität Innsbruck. Dort sind nur 15 Prozent der Infizierten erkrankt, 85 Prozent der Betroffenen haben überhaupt nichts von der Infektion gemerkt. Im Vergleich zu anderen grippalen Infekten gibt es nur wenige schwere Verläufe. Wovor fürchten sich die Menschen? Die Sterblichkeit in Österreich war laut Statistik Austria altersstandardisiert über den Großteil der vergangenen beiden Jahre geringer als in den 20 Jahren davor. Nur während kurzer Zeit sind mehr Menschen verstorben, das war 2020 in den Zeiten der beiden Lockdowns und Ende 2021 parallel zur Booster-Impfkampagne.
Die Impfung gegen COVID-19 birgt sehr viele potenzielle, teils schwerwiegende Risiken ohne irgendeinen Benefit. Wenn sich mittlerweile Geimpfte genauso wie Ungeimpfte anstecken können, welche sachliche Begründung gibt es dann überhaupt noch für die Impfung, geschweige denn für eine Impfpflicht? Die Maßnahmen gegen das Corona-Virus sind widersprüchlich und unwissenschaftlich: Im öffentlichen Verkehr müssen Masken getragen werden, obwohl dort laut Auswertung des Contact Tracings praktisch überhaupt keine Übertragung stattfindet. Es ist ein Fakt, dass Masken keinerlei Auswirkung auf die Ausbreitung von Atemwegserkrankungen haben. Sehr wohl aber gibt es Studien, die negative Folgen des Maskentragens belegen, vor allem für alte und kranke Menschen. Eine weitere Unsinnigkeit: Die meisten Ansteckungen finden zu Hause statt. In einem Lockdown werden die Menschen also gezwungen, sich genau dort aufzuhalten, wo die Ansteckungswahrscheinlichkeit am größten ist. Dümmer und zynischer geht es nicht. Dass die Mehrheit der Wissenschaftler derzeit noch eine andere Ansicht vertritt, ist kein Argument. Die Wissenschaftsgeschichte zeigt, dass alle neuen Erkenntnisse anfänglich von der Mehrheit der Wissenschaftler abgelehnt wurden.“
DDr. Christian Fiala, stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei MFG („Menschen Freiheit Grundrechte“)
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