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Ärzte Woche

03.09.2021 | Gesundheitspolitik

Michael Halmich zu Impfpflicht und neuen Maßnahmen

Nur noch mit 1G in die Disco?

verfasst von: Mit Michael Halmich hat Martin Krenek-Burger gesprochen

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Österreich müsste im Grunde Tag und Nacht impfen, um eine Impfquote von über 80 Prozent zu erreichen. Danach schaut es nicht aus. Nun werden die Stellschrauben angezogen. Doch was ist ethisch noch vertretbar? (Artikel mit Podcast)

Wie beurteilen Sie den 1G-Vorstoß?

Halmich: Mit 1G liegt ein Eingriff in die Grundrechte vor, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt sind und in Österreich im Verfassungsrang stehen. Jeder Eingriff in Grundrechte muss sorgfältig begründet werden. Es handelt sich um Grundrechte der Selbstbestimmung und der körperlichen Integrität, die hier tangiert sind. Für beide gibt es Eingriffsvorbehalte. So nennt man in der Juristerei die Möglichkeit, Grundrechte zu beschneiden, um höherwertige Ziele zu verfolgen. Dieses Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit besteht seit Beginn der Pandemie. Natürlich sind Vorgaben des Staates zunächst bloße Empfehlungen, wenn sie eine einzelne Person betreffen. Warum? Weil der Einzelne grundsätzlich ein Recht auf die eigene Krankheit hat. Das klingt jetzt sehr provokant, aber jeder Österreicher hat das Recht, sich so zu verhalten, dass eine Krankheit hervorgerufen wird. Zudem hat jeder Österreicher auch das Recht, eine Behandlung abzulehnen. 

Die Besonderheit von Infektionskrankheiten ist aber, dass man diese Krankheiten nicht isoliert für sich selber hat, sondern diese Erkrankung an andere Personen weitergeben kann. Die Frage ist immer, wie weit dringt der Staat ins Leben der Bürger ein. Der Staat hat ja nicht nur die Aufgabe, Freiheiten abzusichern, sondern er hat auch Schutzpflichten: das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Er muss durch aktive Maßnahmen dafür sorgen, dass sich ernstlich zu erwartende Gefahren nicht realisieren. Dabei hat er vor allem Menschen, die sich aus gewissen Gründen nicht impfen lassen können oder bei denen die Impfung nicht wirkt, weil sie keine Antikörper aufbauen, einen Schutz anzubieten.


Was halten Sie grundsätzlich davon, Ungeimpften das Leben ungemütlicher zu machen?

Halmich: Das Anziehen der Schrauben ist zwar aus epidemiologischer Sicht nachvollziehbar, ich muss aber hinzufügen, dass der Staat eben auch eine Schutzpflicht hat, die er nicht einfach an Arbeitgeber oder andere Verantwortungsträger abwälzen kann. Wenn der Staat zu wenig strenge Vorgaben macht, muss jeder Betrieb für sich darauf achten, dass von seinem Unternehmen keine epidemiologische Gefahr ausgeht – vor allem Gesundheitsbetriebe sind gefordert. Diese haben auch vertragliche Pflichten gegenüber ihren Patienten, dass diese, wenn sie in ein Reha-Zentrum oder in ein Krankenhaus kommen, dort geschützt sind und sich keine Krankheiten einfangen. Wenn der Staat seiner Pflicht nicht nachkommt und nicht für Klarheit sorgt, setzen die einzelnen Träger einen bunten Mix an Maßnahmen um. Das stiftet eben jene Verwirrung und jene aufgeheizte Stimmung, die wir gerade erleben.

Was mich bei der 1G-Regel persönlich stört, ist der Umgang mit genesenen Menschen ( Anm.: Jüngsten Meldungen zufolge bleiben die Antikörper von COVID-19-Genesenen länger stabil als jene von mit Biontech/Pfizer geimpften Menschen, das Ansteckungsrisiko dürfte entsprechend geringer sein) . Es gibt Personen, die trotz Einhaltung des Impfplanes nicht so viele Antikörper aufweisen wie jemand der genesen ist. Mit 1G käme es zu einer Diskriminierung, die medizinisch wohl nicht begründbar ist.


Welche Möglichkeiten hat der Gesundheitsminister?

Halmich: Es gibt im Epidemiegesetz, das seit 1950 in Österreich gilt, den Paragrafen 17. Dort ist im Absatz 3 festgelegt, dass der Gesundheitsminister jederzeit per Verordnung weitere Schutzmaßnahmen für das Gesundheitspersonal festlegen kann. Das wäre rechtlich überhaupt kein Problem, dafür braucht es nicht einmal eine Gesetzesänderung im Parlament. Das könnte Minister Wolfgang Mückstein alleine machen. Wenn allerdings eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung im Raum steht, braucht es eine neue gesetzliche Grundlage.


Von manchen wird ein Impfzwang lamentiert, was hat es damit auf sich?

Halmich: Rechtlich wäre eine vollstreckbare Duldungspflicht der Impfung das letzte Mittel. In der Bestimmung zu den Pocken, wo es eine Impfpflicht ( bis 1981, Anm .) gab, wurde eine Vorgabe gemacht, aber es wurde keine Zwangsimpfung erlaubt. Das Nicht-Impfen führte zu Verwaltungsstrafen. Man hat die Bevölkerung de facto vor vollendete Tatsachen gestellt und gesagt: Das gilt jetzt. Aber dass Polizisten mit Ärzten mitfahren, die Tür einer Wohnung aufbrechen, den Ungeimpften am Boden fixieren, und der dann vom Arzt geimpft wird – das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das würde keine Regierung überstehen.

Würde eine 1G-Regel vor dem VfGH bestehen?

Halmich: Vorausgesetzt die medizinische Datenlage ist entsprechend aufbereitet, kann ich mir durchaus vorstellen, dass in einer Verhältnismäßigkeitsprüfung eine 1G Regel rechtlich begründet werden kann. Es gibt einen Spielraum und der VfGH wird sich genau anschauen, welche Personengruppe es betrifft. Mein Problemfeld ist, wie schon erwähnt, der genesene Mensch, der hier vollkommen außen vor gelassen wird. Genesene und Geimpfte sollte man als Personengruppen gleich behandeln, denke ich, vorausgesetzt es ist medizinisch begründbar.

Könnte eine generelle Corona-Impfpflicht kommen?

Halmich: Wenn man sich die Entwicklung in anderen liberalen Ländern ansieht, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das auch so kommen könnte.

Wird die Impfquote noch ansteigen?

Halmich: So wie ich die Österreicher einschätze, denke ich, dass es optimistisch ist, die zwei Drittel anzustreben. Personengruppen, die sich nicht impfen lassen, werden sich aus dem sozialen Leben zurückziehen. 1G in Discos tut jenen, die nicht ausgehen, auch nicht weh. So eine Maßnahme tangiert diese Menschen nicht.

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Metadaten
Titel
Michael Halmich zu Impfpflicht und neuen Maßnahmen
Nur noch mit 1G in die Disco?
Schlagwort
Gesundheitspolitik
Publikationsdatum
03.09.2021
Zeitung
Ärzte Woche
Ausgabe 35/2021

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